Auszug - Roma im Görlitzer Park BE. Herr BzStR von Dassel  

 
 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.4
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR von Dassel berichtet, dass immer wieder Probleme in der Genthiner Straße auftraten

Herr BzStR von Dassel berichtet, dass immer wieder Probleme in der Genthiner Straße auftraten. Dort wohnten zu viele Roma, die man nach den Vorstellungen des Amtes für die dort vorhandenen Wohnungen als nicht angemessen ansah. In der Genthiner Straße wohnen Menschen, die alle rumänische Staatsbürger sind und Untermietverträge haben. Der Vermieter hatte kurzfristig die Roma vor die Tür gesetzt und hatte ihnen versprochen, wenn sie gehen, sie in ein anderes Objekt unterzubringen. Die Roma haben daraufhin ihre Wohnungen verlassen. Die Schlösser wurden ausgewechselt, so dass sie nicht mehr in ihre Wohnungen kamen. Aufgrund der vorhandenen Untermietverträge sei das widerrechtlich, aber ein zivil-privatrechtliches Problem. Ergebnis war, dass die Romafamilien (ca. 30 bis 50 Personen) in den Görlitzer Park zogen und sich dort unter einem Vordach einer Turnhalle nieder ließen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat das einige Tage so hingenommen, immer in der Hoffnung, dass sich das von alleine lösen wird. Über die teilweise Senatsfinanzierung von Südosteuropa Kultur e.V. gibt es einen Mitarbeiter, der zu den Romafamilien Kontakt hält und sie betreut. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg meint nun, dass es nicht ihr Problem sei, denn der letzte Wohnsitz dieser Menschen war in Berlin-Mitte. Herr von Dassel betont, dass man nun ein verwaltungstechnisches Seminar halten könnte. Unstrittig sei aber, dass der letzte Wohnsitz in Berlin-Mitte war. Mitte hat sich aus dem Melderegister die Daten geben lassen. In der Genthiner Straße hatten 35 Menschen aus Rumänien und bei der Humanitas Hilfe Berlin-Brandenburg e.V. hatten 16 Menschen einen Untermietvertrag. Mitte steht nun mit der Position alleine da, denn solange kein sozialhilferechtlicher Anspruch besteht, besteht auch kein Anspruch auf Unterbringung von Obdachlosigkeit. Dieser tritt nur dann ein, wenn man einen grundsätzlichen sozialrechtlichen Anspruch hat. Da diese Menschen aber als Touristen eingereist sind, haben sie keinen Anspruch. Sie können auch nicht zum Jobcenter gehen und um Hilfe bitten. Die Frage stellt sich aber, ab wann Menschen ein sozialhilferechtlichen Anspruch aus den EU-Ländern haben. Das sei höchst umstritten.

Die Senatsverwaltung für Soziales, der Integrationsbeauftragte und der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind der Meinung, dass der Bezirk Mitte für die Menschen im Görlitzer Park zuständig sei. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg plant, das „wilde Kampieren“ dort zu beenden. Termin stehe noch nicht fest. Der Bezirk plant dann, allen Menschen einen Zettel in die Hand zu geben, auf dem die Adresse der sozialen Wohnhilfe im Sozialamt Mitte steht. Unabhängig von der Zuständigkeit hat der Bezirk Mitte keine Möglichkeiten, so viele Menschen unter zu bringen, zumal auch eine geäußerte Bedingung, dass diese Familienverbände zusammen bleiben können, bestehe. Die Senatsverwaltung und der Integrationsbeauftragte sind der Meinung, dass die Bezirke zuständig sind. Der Senat sei für die übergeordneten Fragen zuständig. Die Bezirke haben alle Instrumente, um das Problem zu lösen. Man müsse die Menschen unterbringen, dafür gäbe es die Sozialämter. Herr von Dassel betont noch einmal, dass das kein bezirksspezifisches Problem sei. Herr von Dassel hat für den 18.08.2011 um ein Gespräch mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem Staatssekretär, Herrn Fritsch, und mit dem Integrationsbeauftragten gebeten, weil man eine Lösung benötige, die tragfähig sei.


Herr BV Rauskolb (CDU) hat den Eindruck, dass es bezüglich der Leistungen unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Er fragt, was die zuständige Senatsverwaltung zu diesem Thema meint. Er meint, dass man zwischen der Frage, ob ein Anspruch bei den durchreisenden Romafamilien besteht oder ob sie einen Anspruch auf Unterbringung haben, unterscheiden müsse. Er fragt sich hier, warum sie obdachlos sind. Die Roma haben immer Wohnwagen. Eine weitere Frage stellt sich, wer ist sachlich und örtlich dafür zuständig.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt, warum Touristen im Bezirksamt gemeldet seien.

 

Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass man als Tourist einreisen und wohnen darf und deshalb kann man eine Wohnung anmieten. Wie das aufenthaltsrechtlich sei, kann er allerdings nicht berichten. Man müsste das prüfen. Es handelt sich aber um EU-Bürger/-innen. Insofern sei das aufenthaltsrechtlich in den ersten 3 Monaten kein Problem.
Bei Obdachlosigkeit sei immer der zuständig, in dessen Rechtskreis sich der letzte gemeldete Wohnort befand.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt, ob es nachvollziehbar sei, dass es in dem Haus wechselnde Bewohner gab. Herr von Dassel teilt mit, dass lt. Melderegister immer Menschen eingezogen seien, aber nie ausgezogen seien. Das Problem stellt sich jetzt ,für die Gruppe im Görlitzer Park sehr fundiert. Man kann auch jetzt nicht mehr feststellen, ob die Menschen mit den ehemals gemeldeten identisch seien.

 

Herr Allendorf fragt, ob der Bezirk Mitte in der Lage sei, eine Feststellungsklage zu führen, wer nun wirklich zuständig sei. Herr von Dassel verneint.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen