Auszug - Diskussion zum bezirklichen Gefährdungsatlas, DS 1913/III und DS 2056/III auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  

 
 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.3
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:36 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR von Dassel teilt mit: Das Rechtsamt meint, dass es mehr Sinn mache, die einzelnen Aufgabenbereiche in Klassen zu un

Herr BzStR von Dassel teilt mit: Das Rechtsamt meint, dass es mehr Sinn mache, die einzelnen Aufgabenbereiche in Klassen zu unterteilen, um den Amtsleitern und ggf. den Stadträten und dem Bezirksbürgermeister ein Gerüst in die Hand zu geben, in welchen Bereichen die Kontrollfunktionen, um so etwas zu verhindern, durchgeführt werden müssen.
Er erläutert, dass es im Sozialamt Sicherungssysteme aufgrund der hohen Transferzahlungen seit Beginn des Sozialstaates gibt. Grundsätzlich zählt das Vieraugenprinzip. In allen Bereichen sei es verpflichtend, Revisoren zu haben, die unabhängig prüfen und die die Bereiche prüfen, die besonders korruptions- und missbrauchsgefährdet sind. Die Senatsverwaltung hat bei allen Auszahlungen über die Software des Sozialamtes EDV-mäßig generierte Listen, die gewisse Parameter abbilden und die Abweichungen beinhalten.

Abschließend bemerkt er zu den Bedarfsermittlern, dass sie entscheiden können, aber sie müssen sich immer am MDK-Gutachten orientierten. Sobald hier Abweichungen auftreten, würde das sofort auffallen. Hier ist auch ein Vieraugenprinzip verankert.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) geht davon aus, dass Herr von Dassel den Sozialatlas im Bezug auf den Bereich Soziales erläutert hat. Dass die Frage in diesem Bereich schon immer gesehen wurde, ein Vieraugenprinzip eine Selbstverständlichkeit sei, ist allen bekannt. Es stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines solchen Gefährdungsatlasses. Weiterhin möchte er wissen, ob der Bezirk vom Senat gezwungen wurde, einen Gefährdungsatlas aufzustellen. Er findet die Aufteilung in 3 Klassen nicht 100%ig einsehbar. Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass das Amt verpflichtet sei, einen Gefährdungsatlas aufzustellen. Die Senatsverwaltung für Justiz hat Richtlinien vorgegeben. Der letzte Gefährdungsartlas wurde im Jahr 2000 aufgestellt und muss jetzt aktualisiert werden.

 

Herr BV Jaath (Grüne) fragt, wie mit dem Gefährdungsatlas umgegangen werden soll. Bei der Gefährdungsklasse 1 greifen die präventiven Maßnahmen. Es müsste überlegt werden, wie präventiv dagegen vorgegangen wird. Gibt es hierfür eine Idee, wie das aussehen könnte. Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass man mit der Nummernvergabe eine schnelle Schablone geschaffen habe, in der alle, die solche Sachen zu überprüfen haben, sehen können, auf wen man sich besonders konzentrieren muss. Es habe eine symbolische Bedeutung, dass man hier nicht die Amtsleiter mit einer niedrigen Gefährdungsstufe versehen möchte, weil sie faktisch viel entscheiden können, aber in der Tat so kontrolliert sind, dass kaum Auswüchse zu vermuten sind.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) meint, wenn sich die BVV mit dem Gefährdungsatlas beschäftigen soll, wäre es hilfreich, wenn das BA den Wortlaut des Rundschreibens der Senatsverwaltung für Justiz von 2000 der BVV zur Verfügung stellen würde, damit die BVV erfahren kann, was der Senat vom Bezirk erwartet. Weiterhin bemerkt er und zitiert das Schreiben: „In regelmäßigen Abständen sind von den Dienststellen ihre Bereiche auf besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete zu untersuchen und die Ergebnisse zu dokumentieren.“ Wenn das die Aufgabenstellung des Bezirksamtes sein soll, dann hat das Bezirksamt mit diesem Gefährdungsatlas die Aufgabe verfehlt. Herr Rauskolb meint, man müsste auflisten wie z. B. im Baubereich Schwachpunkte auftreten oder wo habe man im Sozialbereich das und das festgestellt. Es gehe nicht darum, wie gefährlich die Tätigkeit des einzelnen Amtsträgers unter abstrakten Gesichtspunkten sei. Gefährdungsklassen aufstellen, findet er gut, aber sie bringen nichts.

 

Herr BzStR von Dassel nimmt die Hinweise auf. Er erinnert an die Vorlage zur Kenntnisnahme im März. Die BVV hat das zur Kenntnis genommen. Man müsste ggf. im Hauptausschuss die grundsätzliche Thematik klären. Er fühle sich nur für den Bereich Soziales und Bürgerdienste zuständig.


 

 
 

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