Auszug - des Bezirksamtes
Konsistorium Bachstraße Herr Gothe Informiert, dass für den 21.6.2011 eine öffentliche Veranstaltung zum Bauvorhaben geplant ist.
Stadtteilvertretung Müllerstraße (StV) versus Sanierungsgebietspresse im Beirat Herr Gothe berichtet, dass sich die StV gegen die Teilnahme der Redakteure der Sanierungsgebietszeitschrift „Ecke Müller“ an den Sitzungen des Sanierungsbeirates ausgesprochen haben, da hier lediglich eine „Hofberichterstattung“ erfolgt. Die Sanierungsverwaltungsstelle als auch die Vertreterin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung seien dagegen der Ansicht, dass die Redakteure an den Sitzungen des Beirates teilnehmen sollen, da sie den Auftrag haben, über das Sanierungsgeschehen zu berichten. Da es hierzu in der letzten Sitzung keine Einigung gab, hat die StV die Sitzung verlassen. Er bittet die Fraktionen ihre Möglichkeiten zu nutzen, sich dafür einzusetzen, dass – wie bisher in anderen Sanierungsgebieten langjährige erfolgreiche Praxis – die Redakteure der Sanierungszeitung an den Beiratssitzungen teilnehmen sollten. Herr Bertermann bestätigt, dass sich nach seiner Kenntnis in der Vergangenheit die Teilnahme der Redakteure der Sanierungszeitung an den Sanierungsgebietsbeiräten bewährt hat und erklärt sich bereit, dies auf Anfrage auch gegenüber der StV zu bestätigen.
B-Plan 1-60 (Schillingstraße Süd) Herr Gothe teilt mit, dass der B-Plan in Teilen verworfen werden muss. Am 01.06.2011 findet ein Workshop unter Einbezug eines Expertengremiums statt, der die Gesamtplanung des „2. Bauabschnitt Karl-Marx-Allee“ zum Inhalt hat. In dem Workshop soll das theoretische Gerüst für eine umfassende Planung und die sich daraus ergebenen B-Pläne erarbeitet werden. Auf die Frage von Herrn Dietrich, ob bis zur Festsetzung von B-Pläne über Veränderungssperren Bauanträge, die den Absichten des Pläne widersprechen, verhindert werden, erklärt Herr Wesselhöft, die Verfahrensweise: -.Bauantrag nach § 34 BauGB unzulässig: Versagung - Bauantrag nach § 34 BauGB und Aufstellungsbeschluss B-Plan zulässig: Genehmigung - Bauantrag nach § 34 BauGB zulässig aber im Widerspruch zum Aufstellungsbeschluss B-Plan: Keine Genehmigung, Zurückstellung und Veränderungssperre
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