Auszug - Ständiger Tagesordnungspunkt: "Hilfe zur Pflege" - Aktueller Sachstandsbericht BE: Herr BzStR von Dassel  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR von Dassel berichtete in einer Sitzung über das anonyme Telefon

Herr BzStR von Dassel berichtete in einer Sitzung über das anonyme Telefon. Anzeigen zu Mitte gibt es nicht.
Derzeit wurde festgelegt, dass grundsätzlich ein Ausweisdokument vorliegen muss. Weiterhin wurde festgelegt, wenn der Eindruck entsteht, dass Menschen sediert sind und nicht ansprechbar sind, keine Begutachtung durchgeführt wird. Es wird darauf hingewiesen, einen späteren Besuch abzustatten. Problem dabei besteht, dass es Menschen gibt, die dauerhaft nicht ansprechbar sind. Diese herauszufiltern sei nicht einfach. Ein weiteres Problem stellt sich dar , dass die Pflegeunternehmen selbst die Betreuer sind. Dieses muss man thematisieren.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) möchte wissen, wie das zustande kommt. Herr von Dassel kann diese Frage nicht abschließend beantworten. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Amtsgerichte von sich aus nicht aktiv werden, nur, wenn es Beschwerden gibt. Er würde die Amtsgerichte nicht als Kontrollbehörde sehen.

Herr Rauskolb meint, dass man hier genauer hinschauen müsste. Es stellt sich die Frage, ob es einer neuen Regelung bedarf, aber das würde Herr Rauskolb nicht so sehen. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden. Sie müssen nur ordnungsgemäß gehandhabt werden. Wird jemand als Betreuer bestellt hat die zuständige Instanz das zu verantworten.

Herr von Dassel stimmt Herrn Rauskolb zu. Man wird sich an einen Tisch zusammen mit der Polizei, der Strafverfolgungsbehörde, Justizbehörde und mit den verschiedenen Verwaltungen setzen und beraten, wie man damit umgeht. Es ist mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zwischen Bezirksamt und den Krankenkassen eine stärkere Zusammenarbeit vereinbart. Weiterhin wurde festgelegt, dass zur Begutachtung grundsätzlich ein Gespräch unter vier Augen mit dem Klienten notwendig ist.


Abschließend teilt er mit, dass die Einigungsverhandlung bezüglich einer Pflegekraft mit dem Personalrat gescheitert sei. Das Verfahren wird dem Personalrat noch einmal vorgetragen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der Hauptpersonalrat damit betraut wird.

Herr BV Rauskolb (CDU) gibt zu Bedenken, dass man Gefahr laufe, in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht (Fachkammer für Personalvertretungssachen) gerät.


 

 
 

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