Auszug - Kinder aus dem Bezirk Mitte beim "Schülerlotto" bevorzugen  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.2
Gremium: Schule Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 10.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:36 Anlass: ordentlichen Sitzung
2002/III Kinder aus dem Bezirk Mitte beim "Schülerlotto" bevorzugen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUSchule
Verfasser:Reschke Dr. Knape 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende, Herr Dr

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt, was geschieht, wenn Schüler/-innen nicht direkt angenommen werden und auch im Losverfahren keinen Platz bekommen. Schüler/-innen sollen bevorzugt werden, die in der Umgebung wohnen, damit man hier verhindert, dass 11-jährige einen weiten Schulweg in andere Bezirke haben.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) stimmt dem Antrag nicht zu. Es liegen keine Kriterien vor, die die Nähe des Wohnorts als Vorteil ansehen.

Frau Wiesner teilt mit, dass hier das Elternwahlrecht gilt. Die Eltern können eine Schule ihrer Wahl beim Erstwunsch, Zweitwunsch und Drittwunsch aussuchen. Frau Wiesner informierte die Handhabung im TOP 1.2 ausführlich.

 

Herr Thietz teilt mit, lt. Schulgesetz ist im § 56 beschrieben, wie die Auswahl der Schüler/-innen erfolgen muss. Das Losverfahren ist im Gesetz verankert. Das Losverfahren kann man nicht durch eine eigene bezirkliche Regelung ersetzen. Es ist auch so, dass die Kinder, die in anderen Bezirken mit ihrem Erstwunsch nicht unterkommen, nach Mitte zurück kommen, sofern sie einen Zweitwunsch im Bezirk Mitte haben oder ihr Zweit- oder Drittwunsch berücksichtigt werden kann. Sie werden nicht an die Schulen kommen, die dann übernachgefragt sind. Dort ist das Verfahren schon beendet. Herr Thietz sieht keine Möglichkeit, ohne das Gesetz zu ändern, dem Antrag in irgend einer Art und Weise zu folgen.

 

Herr BV Dr. Streb (CDU) meint, dass der Antrag aufrecht erhalten bleiben soll. Er regt an, sich dafür einzusetzen. Der Antrag stellt einen Prüfauftrag dar.

 

Frau BzStR´in Schrader meint, allen Fraktionen stehe es frei, sich an die Fraktionen im Abgeordnetenhaus zu wenden, um eine Gesetzesänderung zu erwirken. Der Bezirk Mitte hat hier kein Initiativrecht gegenüber dem Gesetzgeber.

 

Da es keine weiteren Anmerkungen gibt, lässt der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, über den Antrag abstimmen.

 

Der Schulausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (2 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) die Ablehnung des Antrages.

 

 


 

 
 

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