Auszug - Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2012/13: erste Vorüberlegungen zum Verfahren  

 
 
46. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 30.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Hänisch teilt mit, dass die verteilte Tischvorlage den aktuellen Stand widerspiegelt

Frau Hänisch teilt mit, dass die verteilte Tischvorlage den aktuellen Stand widerspiegelt. Sie bittet darum, diesen Punkt im Januar 2011 erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Sie merkt weiterhin an, dass das Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2012/2013 unter ungewöhnlichen Rahmenbedingungen stattfindet, da im nächsten Jahr eine Wahl stattfindet. Die Senatsfinanzverwaltung hat mitgeteilt, dass ein normales Aufstellungsverfahren durchgeführt werden soll. Die entsprechenden Beschlüsse (Eckwerte, Budgetmitteilung) sollen im nächsten Jahr herbeigeführt werden. Insofern gibt es die Notwendigkeit, dass bestimmte Verfahrensschritte angegangen werden müssen. Man muss sich hier politisch miteinander verständigen, wie man mit den konkreten Planaufstellungsverfahrensschritten umgehen will. Das wird sicherlich auch davon abhängen, wie die Zuweisung insgesamt aussieht, wie sich der Handlungsbedarf darstellt und ob man noch vor der Wahl zu bestimmten Entscheidungen kommen will. Man könnte sich auf den Verfahrensstand verständigen, entweder mit Pauschalen im Haushalt zu arbeiten oder den Prozess anzuhalten und auf die Zeit nach der Wahl zu verschieben. Auf der Grundlage der Beschlüsse in Erkner hat sich das Bezirksamt darauf verständigt, dass ein idealtypischer Ablaufplan skizziert werden soll, der auch Eckpunkte für das kommende Jahr darstellen soll. Wenn sich durch äußere Bedingungen oder aus bestimmten Gründen heraus die politische Notwendigkeit ergibt, muss man diese Ablaufszenarien immer wieder anpassen. Ebenso hat sich das Bezirksamt darauf verständigt, dass die Haushaltsplanaufstellungsverfahren für die Zukunft etwas anders durchgeführt werden sollen. Die Grundzielstellung lautet, wenn die konkrete Mitteilung von der Senatsfinanzverwaltung über das Budget übermittelt wird, dass dann in einem mehrmonatigen Prozess davor schon bezirksintern die Diskussionsprozesse soweit vorangetrieben werden, dass man fachpolitisch schon weiß, wohin man will, wie man dorthin kommt und auch aktiv entscheidungsfähig ist. In der Vergangenheit war es so, dass innerhalb einzelner Ämter und Abteilungen vorab schon Diskurse geführt wurden. Aber dass sich das Bezirksamt erst zum Zeitpunkt der Budgetzuweisung aktiv damit auseinander setzt, soll nunmehr durch eine strukturierte Vorbereitungsphase dahingehend verändert werden, damit man bei anstehenden Entscheidungen auch weitgehend entscheidungsfähig ist. Das bedeutet, dass nunmehr schon im Dezember 2010 die ersten Prüfaufträge bzw. Schritte ausgelöst werden müssen, damit man im April 2011 tatsächlich einen Arbeitsstand erreicht hat, der das Bezirksamt möglichst entscheidungsfähig macht. Des weiteren wurde beschlossen, dass man in dieser Vorbereitungsphase einen verschränkten Diskussionsprozess braucht, der eben nicht nur im Bezirksamt geführt wird, sondern der mit den LuV- und SE-Leitern und mit der BVV geführt wird. Im Januar wird die Entwicklungsklausur einer der ersten entscheidenden Prozesse sein, wo es eine Gesamtschau mit allen wesentlichen Fakten geben wird. Die Zielstellung ist, dass nach dieser Entwicklungsklausur das Bezirksamt in einem nächsten Schritt seine politischen Zielstellungen/Schwerpunkte erstmalig skizziert und damit in die Fachausschüsse geht. Für diese Beratung stehen dann zwei Monate zur Verfügung. Bisher war es immer so, dass man den Haushaltsplan fortgeschrieben hat. Dann fehlte irgendwo etwas Geld und alle mussten darum kämpfen, wo man etwas wegnehmen kann. In der Zukunft wird es so sein, dass nach dem kostenrechnerischen Prinzip allen ein gewisses Budget zugeschrieben wird, das sich auch an kostenrechnerischen Ergebnissen orientiert. Und dann heißt politische Schwerpunktsetzung, dort verstärken und dort aufstocken, wo es aus der Sicht des Bezirksamtes notwendig ist. Das ist eine andere Herangehensweise. Sie bittet den Hauptausschuss dies ausdrücklich zu unterstützen und es auch in den Fachausschüssen einzufordern. Dann ist es auch in Zukunft möglich, dem Primat der Politik Rechnung zu tragen und sich nicht von kostenrechnerischen Leitsätzen ausschließlich leiten zu lassen. Die Budgetleitsätze sollen eine Grundorientierung zum Ausdruck bringen und eine Basis darstellen, die vorerst auch recht streng formuliert ist. Zum Abschluss möchte Frau Hänisch noch anmerken, dass es sich um ein Experiment handelt. Man muss nunmehr in einem gemeinsamen Lernprozess an die bestimmten Qualitäten herangehen und es wird bestimmt auch Stolpersteine geben.

 

Frau Scheffler bezieht sich auf die Testbudgetierung und fragt nach, wie genau sich in der Vergangenheit eine Testbudgetierung auf Grundlage der KLR-Daten von September erwiesen hat.

 

Herr Bothe führt aus, dass es sich bei der Testbudgetierung um den Versuch handelt, auf der Basis der KLR-Ergebnisse eines bestimmten Zeitpunktes zu ermitteln, welche Mediane sich für jedes einzelne Produkt ergeben würde und welche Gewinne oder Verluste zwischen der Medianzuweisung und den tatsächlich gebuchten Kosten entstehen. Zur Frage der Genauigkeit kann unter der Fußnote 1 auf der Seite 1 nachgelesen werden. Die Testbudgetierung sieht zunächst nur vor, die Kostenrechnungsdaten aufzubereiten, die Mediane zu errechnen und jeweils für jedes Produkt Gewinne oder Verluste auszuweisen. Insgesamt hat man dann eine Summer, mit der der Bezirk möglicherweise an Gewinnen oder Verlusten im nächsten Jahr rechnen könnte. Diese Testbudgetierung enthält eine ganze Reihe von Parametern, die nicht erst mit der Zuweisung erscheinen werden. Zwischen dem Abschluss der Kostenrechnung und der Zuweisung liegen ein paar Schritte, wie z.B. die Mengenkorrektur. Beim Mengenkorrekturverfahren gibt es zwei Phasen. Einmal gibt es die schlichte Fehlerbeseitigung. Und es gibt die zweigeteilte Phase mit einer Mengenkorrektur, die Auffälligkeiten in der Mengenbuchung betrachtet und zwangsweise durch SenFin zu einer anderen Menge führt. Das zweite Verfahren ist die Berechnung von Planmengen. Diese Mengenkorrekturen sind bisher nicht in der Testbudgetierung enthalten. Der zweite große „Brocken“ ist die Normierung. Das ist in der Regel der Zuweisungssatz, der sich aus der Zuweisung selber ergeben wird, nicht das, was wirklich ankommt, sondern die Normierung wird schlichtweg abgezogen. Auch das ist ein Punkt, der in der Testbudgetierung nicht berücksichtigt wird. Und dann gibt es noch eine ganze Reihe von technischen Korrekturfaktoren, die bei der Medianermittlung eine Rolle spielen. Es wird nun darauf ankommen, die Veränderungsfaktoren, die sich zwischen dem Abschluss der Kostenrechnung und der Zuweisung ergeben, in gewisser Weise hervorzusehen. Da muss man Annahmen treffen und es wird politische Verhandlungen geben. Aber es ist nicht zu erwarten, dass die Globalzuweisung für die Bezirke steigen wird. Die Normierung wird vermutlich nicht dramatisch abnehmen. Eine zweite Annahme ist, dass sich das Verhältnis zwischen Ist-Mengen und Planmengen vermutlich nicht wesentlich verändern wird. Da wird man mit den einzelnen LuVs ins Gespräch kommen müssen, wie die ihre Planmengen abschätzen. Die Medianfaktoren sind eine technische Größe, die die Budgetierung nur auf die tatsächlichen Kosten begrenzen. Das ist in der Testbudgetierung schon mit drin. Letztendlich muss versucht werden, die buchungstechnischen Hinweise aus den LuVs für den Zeitraum von 01.10. bis zum 31.12. zu antizipieren. Es wird gehofft, dass mit einer Testbudgetierung ab 30.09.2010 für den 31.12.2010 wenigstens Größenordnungen bekannt und Problemorte der LuVs erkannt werden. Ein gewisses Problem gibt es immer noch bei den internen Produkten, weil diese nicht budgetiert werden.

 

Frau Scheffler bedankt sich für die Ausführungen merkt jedoch an, dass ihre Frage noch nicht beantwortet wurde. Inwiefern war denn in der Vergangenheit eine Testbudgetierung überhaupt zielführend. Oder war es bisher immer so, dass man im Nachhinein immer gesagt hat, das war alles ziemlicher Mist, den man da gerechnet hat. Dazu hätte sie gerne eine Einschätzung.

 

Herr Bothe teilt mit, dass das bisherige Ergebnis der Testbudgetierung die Entwicklung etwa zu 80 % wiedergegeben hat. In den letzten Jahren war bekannt, wenn der Bezirk ca. 14 Mio. € im September in der Testbudgetierung hatte, dann hat er auch zwischen 10 Mio. €  und 14 Mio. € verloren.

 

Auf Nachfragen von Frau Scheffler zu den Leitsätzen teilt Frau Hänisch mit, dass die Vorschläge Grundprinzipien widerspiegeln sollen. Und das Grundprinzip ist, dass alle gleich behandelt und Gewinne abgeschöpft werden. Das heißt aber auch, dass diejenigen, die auch unter dem Grundprinzip (Zuweisungspreis minus 3 %) noch Gewinne aufweisen, auch keinen Handlungsbedarf haben, was die Erreichung der Zielgröße betrifft. Wenn sie aber darüber hinaus noch Gewinne widerspiegeln, dann müssen sie diese für eine mögliche Quersubventionierung für andere Bereiche zur Verfügung stellen. Über die Verteilung von Anteilen an den Gewinnen für die Budgetierungsgewinner kann natürlich erst ganz am Schluss entschieden werden, wenn die Geldmittel vorhanden sind. Es ist aber auch die Idee Bezirksamtes, dass man denjenigen, die Geld für die Quersubventionierung bereit stellen, weil sie effizient wirtschaften, einen Anreiz und ein „Bonbon“ zurück gibt. In welcher Größenordnung dies ausfällt und ob man sich dies überhaupt leisten kann, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. In der Vergangenheit wurde dies schon mal bei einem Haushaltsplanaufstellungsverfahren praktiziert, als es dem Bezirk finanziell möglich war. Bei den beteiligten Ämtern ist dies sehr gut angekommen und war durchaus eine Wertschätzung. Die formulierten finanziellen Spielräume, die für mögliche finanzielle Schwerpunktsetzungen bereit stehen, stehen nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Produkterstellung und bestimmten Budgetzuweisungen. Bei den Einnahmen aus Erlösbeteiligungen gibt es kein Produkt, wo eine entsprechende Ausgabenleistung zusammengefasst werden kann. Das gleiche gilt auch für die Gewinnablieferung aus der Parkraumbewirtschaftung, wo die Leistung in einem Wirtschaftsplan außerhalb des Haushaltes dargestellt wird und nur das Nettobudget an den Haushalt abgeliefert wird und grundsätzlich bzw. zusätzlich zur Verfügung steht. Genau so ist es dann auch bei den Mehreinnahmen, die im Einnahmefeld E03 prognostiziert werden, die über die Einnahmevorgabe hinaus gehen. Das sind alles Geldmittel, die dem Bezirksamt als sinnvoll erschienen, um Dimensionen zu formulieren, die dann für eine Umverteilung zur Verfügung stehen, ohne direkt bestimmte Produktbereiche nochmals aktiv belasten zu müssen. Ob sich dies bewahrheitet bzw. was mit möglichen Gewinnablieferungen dann noch zusätzlich passiert, wird sich erst im Verfahren zeigen. Es geht hier auch nicht um kleine Summen. Erlösbeteiligungen sind 2 Mio. € und die Gewinnablieferung ca. 3 Mio. € und sind Rückläufig. Im Einnahmefeld E03 wurden regelmäßig mehr Einnahmen im Haushalts veranschlagt, als über die Einnamevorgabe dem Bezirk zugeschrieben wurde. Nunmehr wird es auch eine Neuberechnung des Verteilerschlüssels im Einnahmefeld E03 geben.

 

Herr Urchs merkt an, dass er beim kurzen „Überfliegen“ des Papiers nicht in der Lage ist, dies qualifiziert zu bewerten. Dennoch ist er prinzipiell mit dem Paradigmenwechsel einverstanden, auch unter Berücksichtigung der gesamten Haushaltslage und dem Ansatz, dass die Haushaltsdatenbank dazu führen soll, eine gewisse Transparenz zu erhalten. Zum zeitlichen Ablauf hätte er gerne gewusst, da es Mitte Juli den BA-Beschluss zum Haushalt geben soll, ob sich die BVV erst drei Tage vor der Wahl mit dem Haushalt beschäftigt kann. Oder soll sich möglicherweise die neue BVV mit dem Haushalt beschäftigen, was die Sache auch nicht wesentlich erleichtern wird, denn bis das Bezirksamt gebildet ist und sich die Ausschusse konstituiert haben, wird sich die neue BVV auch erst im November mit dem Haushalt beschäftigen. Herr Urchs fragt nach, ob es Erfahrungen gibt, wie es in den anderen Bezirken gehandhabt wird.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass die Vorstellung des Senats davon ausgeht, dass die Haushaltsplanberatungen sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene insoweit voran getrieben werden, dass die Beschlüsse vom Senat und von den Bezirksämtern getroffen werden, es aber nicht mehr zu parlamentarischen Beratungen kommt. Die Verfahren werden dann ausgesetzt und die neue Regierung wird einen zweiten Prozess anschließen, der automatisch dazu führen wird, dass die Beschlusslagen sowohl in den Bezirken als auch über das Haushaltsgesetz im Land Berlin deutlich in das Jahr 2012 hineinreichen. Die Erfahrungen, die man an dieser Stelle hat, reichen aus der Zeit zu den Wahlen 2001. Diese haben dazu geführt, dass der damals im Prozess stehende Doppelhaushalt 2002/2003 genau so erarbeitet wurde. Damals gab es noch einen Beschluss des Bezirksamtes zum Haushaltsplanentwurf. Und die Beschlusslage der BVV gab es dann im März/April 2002. Und erst im Juni hat dann der Haushaltsgesetzgeber seinen Haushalt abschließend beschlossen mit der Wirkung einer vorläufigen Haushaltswirtschaft. Und darauf muss man sich 2012 auch gefasst machen, dass es im ersten Halbjahr eine vorläufige Haushaltswirtschaft geben wird. Das ist die Konsequenz aus diesem Verfahren.

 

Herr Bertermann fragt nach, ob es sich bei der genannten Haushaltsdatenbank um das von ihrem Vorgänger offerierte „8. Weltwunder“ handelt und nunmehr kurz davor steht, in die Tonne getreten zu werden.

 

Frau Hänisch führt aus, dass hier das Gegenteil der Fall ist. Es gibt die Beschlusslage im Bezirksamt, dass die Haushaltsdatenbank als Instrument im Verfahren der Haushaltsdatenbank genutzt wird. Und diese Beschlusslage gilt fort. Was jedoch aus der vergangenen Haushaltsplanaufstellung gelernt wurde ist, dass die Verfahren mit diesem Instrument etwas anders ausgestaltet werden müssen.

 

Herr Neuhaus merkt an, dass man sich mittlerweile beim Schritt zwei der Phase 0 befindet. Er geht davon aus, dass den Mitgliedern noch die Information über die Testbudgetierung übersandt wird.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass die Testbudgetierung ein Volumen von 12 MB hat. Sie macht den Vorschlag, dass den Mitgliedern eine CD-Rom übermittelt wird.

 

Herr Neuhaus hält fest, dass das Thema ebenfalls im Januar wieder auf der Tagesordnung steht.


 

 
 

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