Auszug - Schuldistanz und Schulabbrecher; Informationen zu Fallzahlen, Interventionsmöglichkeiten  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 1.3
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende, Herr Dr

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, teilt einleitend mit, dass sich der letzte Jugendhilfeausschuss mit diesem Thema auseinander gesetzt hat.

Frau BzStR´in Schrader bezieht sich auf das heute als Tischvorlage verteilte Zahlenmaterial und teilt mit, dass Herr Hampe-Grosser, Mitarbeiter im Jugendbereich Fachsteuerung für Hilfen zur Erziehung, Kinderschutz u. Jugendberufshilfe, Ausführungen vornehmen wird. Sie führt aus, dass man einen deutlichen Zusammenhang feststellen kann zwischen der sozialen Belastung, die in den Bezirken zu verzeichnen sind und der unentschuldigten Fehlquoten. Weiterhin weist sie auf die Hauptschulen und die Förderschwerpunkte Lernen hin. Dort sei die unentschuldigte Fehlquote unverhältnismäßig höher. Sie weist anschließend auf eine Übersicht für das erste Halbjahr 2008/2009 hin, die die Entwicklung im Grundschulbereich darstellt. Die Zahlen waren Ausgangspunkt für Überlegungen der Schulaufsicht, des Schulamtes und des Jugendamtes hier tätig zu werden. Es gab einen umfangreichen Abstimmungsprozess. Das Ergebnis liegt heute allen in Form der verteilten Unterlagen vor. Frau Schrader wird unter dem TOP 2.1 noch einmal darauf eingehen, das Verfahren, was die Schulleitungen mitgeteilt haben, aber in einer Schulkonferenz, die unmittelbar bevorsteht, noch einmal genau erläutern, wie damit umzugehen ist und wie man sich die Zusammenarbeit vorstellt.

 

Herr Thietz teilt ergänzend mit, dass die Statistik von der Senatsverwaltung erhoben wird. Eine Auswertung liegt noch nicht vor. Anschließend gibt er Erläuterungen zu den verteilten Unterlagen.

 

Frau BV Porzelt (Grüne) möchte wissen, ob es eine Statistik nach Jahrgängen gibt. Herr Thietz teilt mit, da es keine Statistik über Grundschulen gibt, habe man sich zusammengesetzt um zu überlegen, was man bei den Fehlzeiten machen könnte. Die vorliegende Tabelle stellt eine Selbsterhebung des Bezirks Mitte dar.

 

Anschließend teilt Herr Hampe-Grosser mit, dass er heute eine neue Kooperation zwischen dem Jugendamt und der Schulaufsicht präsentiert. Vor einigen Jahren wurde schon einmal eine Kooperation verfasst – Handlungsleitfaden für alle Schulen in Mitte bei Fällen, in denen eine Kindesgefährdung vermutet wurde -. Der Handlungsleitfaden wurde sehr gut angenommen. In der Dimension der Kindeswohlgefährdung bildet sich nicht das Thema Schuldistanz ab. Daraufhin habe man sich in einen Diskussionsprozess begeben und sich mit der Schuldistanz mit Jugendamtsvertretern auseinander gesetzt. Das Ergebnis ist jetzt ein verabschiedeter Handlungsleitfaden – Handlungsleitfaden für die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt Mitte und den Schulen in Mitte bei Schuldistanz der Stufe II von Schüler/innen in den Klassen 1 bis 7 -.
Schuldistanz der Stufe II wird in fünf verschiedene Eskalationsstufen beschrieben. Die 5. Stufe ist die schlimmste, die erste ist die leichteste. Überlegung war, gleich zu Beginn beim frühen Auftreten zum Thema Schuldistanz tätig zu werden und dass man auch im Grundschulbereich die Schüler/innen erfassen möchte. Der verabschiedete Handlungsleitfaden wird in der Schulleiterkonferenz den Schulleitern/innen vorgestellt.
Das Jugendamt hat überlegt, das Umfeld Schule und das Umfeld Familie zusammen kommen zu lassen, um eine frühzeitige Intervention verabreden zu können. Der Handlungsleitfaden umfasst 3 Schritte, die innerhalb der Schule durchgearbeitet werden, wenn Schuldistanz der Stufe II festgestellt wird. Wird Schuldistanz der Stufe II festgestellt, wird ein Meldebogen genutzt, der an den schulpsychologischen Dienst und an das Jugendamt gesendet wird. Somit ist das Signal gegeben, tätig zu werden und zusammen zu kommen. Es erfolgt im Rahmen der ersten Stufe eine Rückmeldung an die Lehrkraft, dass die Unterlagen angekommen sind und dass das Signal verstanden wurde. Weiterhin gibt es einen Austausch zwischen den Fachkräften. Sie bewerten die Schuldistanz, um dann ein Gespräch mit den Eltern vorzubereiten, welches den 3. Schritt darstellt. Im 3. Schritt wird ein gemeinsames Gespräch mit der Familie stattfinden. Hier wird die Problematik erläutert und es wird dann die Problematik aus Sicht der Schule beschrieben. Die Eltern werden befragt, wie sie zu der Situation stehen. Es werden Ressourcen erhoben und es erfolgt eine Ziel- und Handlungsplanung (in Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Jugendamtsmitarbeitern, Lehrkräften und Eltern).

Fehlt die Mitwirkung der Eltern, Schuldistanz abzuhelfen, werden die rechtlichen Konsequenzen und die Eingriffsmöglichkeiten des Jugendamtes und der Schulaufsicht erläutert. Das Jugendamt hat die Möglichkeit, sich an das Familiengericht zu wenden.
In einem halben Jahr wird man eine erste Evaluation machen, wie viele Bögen konferiert wurden und welche Erfolge zu vermelden sind, um die Ergebnisse gut verfolgen zu können.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt erneut in der nächsten Sitzung zu beraten. Dem wird so zugestimmt.

 

Herr BV Looff (Die Linke) möchte wissen, ob auch Zahlen zu Schulabbrecher vorliegen. Herr Thietz wird die Zahlen in der nächsten Sitzung vorlegen und Erläuterungen dazu geben.

 

Frau BzStR´in Schrader sagt zu, sobald die Evaluation vorliegt, diese dem Schulausschuss zur Verfügung zu stellen.


 

 
 

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