Auszug - Hr. Rogge: Bibliothek und Schule  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Es werden diverse Unterlagen/Flyer an die Ausschussmitglieder verteilt

Es werden diverse Unterlagen/Flyer an die Ausschussmitglieder verteilt.

Herr Rogge erläutert zur Thematik (siehe Broschüre „Schule in der Bibliothek“ oder unter folgendem Link:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/citybibliothek/service/pdf/bibliothek_am_luisenbad_angebot.pdf?start&;ts=1281526402&file=bibliothek_am_luisenbad_angebot.pdf)

 

Frau Stein führt aus, dass in der Statistik der Schulen, die von dem Angebot Gebrauch machen, nachzulesen ist, dass zwei Schulen das Angebot besonders häufig in Anspruch genommen haben. Sie fragt nach den Gründen.

Dazu wird ausgeführt, dass nicht alle Schulen gleichzeitig über das Angebot informiert wurden. Insofern kann die Statistik keine präzisen Angaben aufzeigen.

 

Herr Lundkowski bezieht sich ebenfalls auf die Statistik und fragt nach, warum das Modul „Gestern und heute“ kaum gebucht wird.

Dazu wird mitgeteilt, dass dieses Modul bis vor kurzem noch „Geschichte“ hieß. Bei der Auswertung hat man sich Gedanken über die kaum vorhandene Resonanz des Moduls gemacht und ist zu der Festsstellung gekommen, dass dies an dem Titel „Geschichte“ liegen könnte, da dieser bereits als Schulfach vorhanden ist. Der Titel „Gestern und heute“ impliziert ein breiteres Themenspektrum.

 

Frau Homann fragt nach der finanziellen Ausstattung für die Medien einer Schulbibliothek.
Herr Rogge führt dazu aus, dass diese Mittel zum einen aus Verlagsspenden bestehen, die „Starterpakete“ für die Schulbibliotheken werden derzeit vom Bezirk selbst finanziert. Herr Rogge weist darauf hin, dass diese Starterpakete jedoch nicht dem Umfang entsprechen, der eigentlich zu erwarten wäre, und somit natürlich nicht ausreichend sind.

Herr Rogge weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Amt die Schulbibliotheken nicht selbst betreiben kann, sondern lediglich die Verfahren dafür anbietet. Die Schulen sollten diese Bibliotheken aus Eigeninteresse ausstatten, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.

 

Frau Hübner-Gepp bezieht sich auf die Medienvorgabe (drei bis fünf Medien pro Schüler) und legt dazu dar, dass diese Vorgabe natürlich auch von den Raummöglichkeiten der Schule abhängt. Ferner ist die Nutzungskapazität der Bibliothek wichtig, d.h. die Bibliothek sollte auch täglich analog zum Schulbetrieb geöffnet sein. Sie legt dar, dass es sich bei den Bibliotheken in Schulen hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Ausstattung um ein sehr weites Spektrum handelt.

 


 

 
 

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