Auszug - JobCenter Mitte a) Übergang vom JobCenter zur gemeinsamen Einrichtung (gE) ab 01.01.2011 b) Überprüfung der Kosten der Unterkunft c) Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Arbeitsgelegenheiten im JobCenter - Ergebnisse und Konsequenzen d) Maßnahmeplanung 2011 BE. Herr BzStR von Dassel  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.2
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:33 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

a)

a)      Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass er am 01.09.2010 per E-Mail den Ausschussmitgliedern vorab mitteilte. Eine Entscheidung des Standortes sei gefallen. Man hat sich entschlossen, den Standort Sickingenstraße zugunsten einer Doppellösung im Bezirk aufzugeben. Es soll keine Ausschreibung stattfinden, sondern man möchte versuchen, ein landeseigenes Gebäude für das Jobcenter zu finden. Der Bereich U25 soll in der Lehrter Straße beibehalten bleiben. Herr von Dassel hofft, dass mit neuem Standort gewisse Entwicklungen im Jobcenter unterbrochen werden können. Der Umzug zum 01.01.2011 wird nicht zu realisieren sein (frühestens zum 1.6./1.7. 2011).
Herr von Dassel teilt weiter mit, dass es den bisherigen Beirat nicht mehr geben wird. Im veränderten SGB II sei deutlich verankert, dass es einen Beirat geben soll. Diese soll sich aus Wohlfahrtsverbänden und Wirtschaftsverbänden zusammen setzen. An die Politik sei hier nicht mehr gedacht. Deshalb wird es schwer sein, den Beirat in dieser Form weiter zu führen. Herr von Dassel betont, dass man hier vielleicht noch eine Lösung finden könnte.

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bezieht sich auf den Personalübergang im Jobcenter und meint, dass es kein Widerspruchsrecht von den Beschäftigten geben wird. Sie fragt, ob das arbeitsrechtlich möglich sei.

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) möchte wissen, in wie weit die Personalvertretung bei der Umsetzung von Mitarbeiter/innen involviert sei. Der Hauptpersonalrat sollte auch mit einbezogen werden.

Herr von Dassel beantwortet die Fragen wie folgt: Das Gremium, welches diese Fragen auf Landesebene momentan diskutiert, sei ein Zusammenschluss von Regionaldirektion, Senatsvertretern und jeweils einem parteipolitischen Vertreter der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien und des Hauptpersonalrats. Die Aussage, dass hier per Gesetz ein Übergang von Jobcenter Alt in Jobcenter Neu erfolgt, ist dort getroffen worden und steht auch so deutlich im Gesetz. Die Verwaltung und auch Herr von Dassel gehen davon aus, dass das so gehandhabt wird. Ob das Bestand haben wird, daran zweifeln viele Vertreter von Personalräten, auch der Interne Dienst des Bezirksamtes Mitte. Es wird erst entscheiden, wen ein(e) Mitarbeiter/in klagt. Bis dahin wird das Land Berlin in seiner Gesamtheit so verfahren.
Herr von Dassel betont hier, dass eine verlorene Klage Wellen auslösen könnte, mag er sich nicht vorstellen. Andererseits sei es eine gesetzliche Grundlage (im SGB II so enthalten).

Frau BV Arndt (SPD) meint, dass das Widerspruchsrecht vorgesehen sei für den rechtsgeschäftlichen Übergang. Man kann per Gesetz den Übergang ausschließen.
 

b)      Herr von Dassel teilt mit, dass die Kosten der Unterkunft in den Fokus der Senatsfinanzverwaltung gerückt sei. Die Bezirksämter mussten deshalb eine Zielvereinbarung mit den Geschäftsführungen der Jobcenter abschließen. Die umfangreiche Vorlage lag bei der Geschäftsführung Jobcenter Mitte Mitte Dezember 2009 vor. Im März 2010 wurde sie unterschrieben. Umgesetzt wurde sie dann im Mai 2010. An dem neuen Format der Auswertungen zu den Kosten der Unterkunft konnte man feststellen, dass ab Mai 2010 ein neues und sehr viel detailliertes Erfassungsverfahren erfolgte. In der Zielvereinbarung wurde festgelegt, dass das BA bis zum 31.08.2010  90 % aller Mietkosten von Bedarfsgemeinschaften überprüft werden sollen. Herr von Dassel betont, dass das aufgrund des späten Starts nicht gelungen sei. Momentan sei man bei einer Zielerreichungsquote von ca. 50 %. Es wurde mit der Senatsverwaltung weiter vereinbart, bis Jahresende 2010  90 % der KDU-Mieten auf ihre Angemessenheit zu prüfen. Auch andere Bezirke diskutieren darüber, wie man damit umgehen soll. In diesem Zusammenhang weist Herr von Dassel im 2. Teil der Zielvereinbarung darauf hin, sollte der Bezirk erfüllen, dann gibt es im Rahmen der Basiskorrektur noch einmal 250 Tsd. €. Im Ergänzungsplan 2011 ist diese Summe noch nicht eingestellt, könnte aber einige Probleme in 2011 lösen. Parallel dazu gibt es einen detaillierten Untersuchungsbericht des Rechnungshofes zu den KDU-Kosten. Das Ergebnis wird von der Revisorin des BA Mitte gedeckt. Aus den monatlich verschickten Tabellen sei zu entnehmen, dass eine Vielzahl von AV-Wohnen Überschreitungen aufweisen, die nicht ausreichend belegt  bzw. zweifelhaft sind. Herr von Dassel meint, dass man diesen Bereich intensiver anschauen muss. Es sei erstaunlich, dass ohne tiefgreifende Begründung hier sehr oft gegen die AV-Wohnen im Jobcenter Mitte verstoßen wird.
Abschließend berichtet Herr von Dassel über die Betriebskosten. Dazu gab es im Sozialamt eine Mieterberatung für Fälle, wenn zu Mieterhöhungen gekommen ist oder zu „seltsamen“ anmutenden Betriebskostenabrechnungen. Die Mieterberatung wurde aus Kostengründen eingestellt, weil man die Einsparung, die man auf der einen Seite erreichen konnte, nicht mit den Kosten der Mieterberatung durchzuführen in Verbindung setzen konnte. Herr von Dassel hatte sich deshalb an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt und gebeten, ein Verfahren zu finden. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat Unterstützung angeboten. Das BA Mitte bereitet jetzt ein Verfahren vor, um alle Mieterhöhungsgesuche und alle Betriebskostenabrechnungen standardisiert von einem externen Dienstleister überprüfen zu lassen. Wenn diese Überprüfung stattgefunden hat, wird das entsprechende Geld bezahl bzw. wird der Mieterhöhung zugestimmt. Herr von Dassel betont, dass das BA das zum Jahresanfang 2011 installieren wird.

Frau BD Westphal (CDU) bezieht sich auf die Betriebskostenabrechnung und möchte wissen, ob die Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen auch für alle anderen Bezirke gilt. Herr von Dassel teilt mit, dass er diesen Vorschlag machte. In der AG Transfersteuerung wird dieser Vorschlag für alle Bezirke gelten. Gezwungen wird aber niemand, das anzunehmen. Sollte sich dieses Verfahren als sinnvoll erachten, wird es nicht lange dauern, dass das in ganz Berlin angewendet wird.

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bittet zur neuen Art der Statistik und Nachweis um Erläuterung des Begriffes Festsetzung der Miete. Wird hier von Umzügen gesprochen. Herr von Dassel teilt mit, dass es hier kein Kostensenkungsverfahren gab. Das Jobcenter Mitte übernimmt nur noch diese Miete (in der Regel 378, 00 € nach der AV Wohnen, es können auch manchmal 10 % mehr sein).
 

c)      Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass die Medien sehr intensiv darüber berichteten. Er informierte vorab über die wichtigsten Ergebnisse. Auch hatte er den Bericht der Agentur zur Rechtmäßigkeit zur Umsetzungsqualität von Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante als Übersicht zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang bittet er die Ausschussmitglieder verantwortungsbewusst mit diesen Papieren umzugehen.
Die Agentur hat bei der Prüfung der Entgeltvariante kritisiert und hat eine Tiefenprüfung beim Jobcenter im Juli und August durchgeführt. Es werden nur noch 20 % der Maßnahmen stichprobenartig geprüft. Das Jobcenter Mitte bedient sich (trotz einer mehrfachen Thematisierung durch die Agentur und durch die kommunalen Vertreter) eines Verfahrens. Das hat zur Folge, dass die originäre Vermittlungstätigkeit in Mitte an Träger übertragen werden. Dadurch entsteht ein Problem mit der Rechtmäßigkeit, weil nach Maßgabe des SGB II ausschließlich der Arbeitsvermittler im Jobcenter selbst entscheiden kann, welche Maßnahme bei welchem Träger an welchem Ort zielführend für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt oder für eine Integration ist. Gegen dieses Prinzip wurde bis Juli 2010 verstoßen. Eine Überprüfung des beauftragten Trägers sowie eine Dokumentation dieser Beauftragung hat nicht stattgefunden, wie es hätte stattfinden müssen. Die Agentur für Arbeit in Nürnberg als Gewährleistungsträger für die Steuermittel hat das Jobcenter Mitte Anfang Juli 2010 per Dienstanweisung angewiesen, die Rechtmäßigkeit bei allen Maßnahmen sicher zu stellen, was zur Folge hatte, dass keine Maßnahme mehr besetzt bzw. verlängert, neu begonnen werden konnte, sofern das Jobcenter nicht schriftlich erklärte, dass diese Maßnahme rechtmäßig ist. Das konnte sie natürlich nur intensiver Überprüfung tun. Seit dem sei es zu einem praktischen Maßnahmestopp gekommen. Der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte und der Geschäftsführer haben widersprochen. Es gab den Maßnahmestopp gar nicht. Es gab bei einigen Maßnahmen ein Unterbrechung. Herr von Dassel wurden heute Zahlen übermittelt, dass ab 01.07.2010 über 150 Plätze im Bereich von Entgeltmaßnahmen und 340 Plätze in MAE-Maßnahmen gesetzt wurden (betrifft ca. 50 % des ursprünglichen Soll). Herr von Dassel betont, dass er das so nicht wahrgenommen habe. Die bezirklichen Einsatzstellen haben das so nicht wahrgenommen. Herrn von Dassel seien auch keine Träger bekannt, die meinen, dass bei ihnen alles problemlos laufe.
Dazu gibt es eine Vielzahl von Anfragen, die in den nächsten Wochen aufzuarbeiten seien.
Herr von Dassel geht davon aus, dass in der nächsten BVV belastbare Zahlen vorliegen werden.
Anschließend informiert Herr von Dassel über den Betrag von 25 Mio. € aus dem Eingliederungstitel, der in diesem Jahr nicht ausgegeben werden kann. Die 25 Mio. € resultieren daraus, dass im Juli und August 2010 vermindert bzw. gar nicht zugewiesen wurde. Diese Summe sei das Ergebnis von schwierigen Entwicklungen, die das gesamte Jahr hindurch das Bezirksamt begleitet haben (wie: Haushaltssperre des Bundes, Problematik mit Mindestlöhnen, Problematik der Verpflichtungsermächtigungen, mangelnde Auslastung der einzelnen Maßnahmen). Errechnet wurden die 25 Mio. € aus dem Stichtag 31.07.2010. 72 Mio. € waren gebunden, 97 Mio. € hatte der EGT in Berlin-Mitte. Wenn nach dem 31.07.2010 keine zusätzlichen Mittel mehr gebunden werden, dann würden 25 Mio. € übrig bleiben. Herr von Dassel betont, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diesen Skandal abzuwenden. Realistisch wird sein, dass mindestens 10 Mio. € im EGT übrig bleiben. Hier muss die Agentur bzw. das Jobcenter selbst rechnen. Ausgeschlossen sein wird, dass man einen ähnlich guten Zielerreichungsgrad hinbekommt, wie im letzten Jahr.

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bemerkt zu den Problemen, dass es sich offensichtlich um Probleme handelt, die in Mitte in besonderer Weise stehen. In der Darstellung von Herrn von Dassel ist aufgeführt, dass das Prinzip wie im Jobcenter Mitte verfahren wird, ein Prinzip sei, welches in anderen Jobcentern nicht so durchgeführt wird. Weiterhin bemerkt sie, dass die Maßnahmeträger sehr bestimmend in vielen Entscheidungen waren und dass offensichtlich ein eingefahrenes Muster erfolgt, das sich über viele Jahre hinweg zog.
Sie fragt, ob nicht bekannt sei, dass es im Jobcenter Klienten/innen gibt, die für die entsprechenden Maßnahmen zugeordnet werden können oder hat man nicht die richtigen Maßnahmen, die auf das entsprechende Klientel zugeschnitten sei.

Herr BV Lötzer (Die Linke) bittet, den Geschäftsführer des Jobcenters einzuladen, um verschiedene Themen zu erörtern. Er vermutet eine Tiefenprüfung bei anderen Jobcentern würde so ein ähnliches Problem zu Tage bringen. Er möchte wissen, ob es weitere Tiefenprüfungen geben wird. Kann der Geschäftsführer gewährleisten, dass möglicher weise ähnliches in den Bereichen MAE oder in Bereichen wie Förderung der beruflichen Weiterbildung gefunden wird. Weiterhin möchte er wissen, mit dem Geschäftsführer Kontakt aufgenommen wurde, wie schnell diese Praktiken abgestellt werden könnten. Herr Lötzer befürchtet, dass die Agentur in Nürnberg mit einer gewissen Berechtigung meint, wenn das nicht kurzfristig abgestellt wird, kommen die nächsten Maßnahmen. Gibt es eine Zeitschiene beim Jobcenter, wann dieses Verfahren in ein korrektes Verfahren geht.
Anschließend bezieht sich Herr Lötzer auf die angesprochenen erheblichen Beeinträchtigungen der Träger durch Nichtweitervergabe und gleichzeitig eine andere Wahrnehmung der Geschäftsführung. Hier muss etwas geschehen.

Herr BzStR von Dassel beantwortet die Fragen wie folgt: Nürnberg hat weitere Tiefenprüfungen in anderen Jobcentern angekündigt. Die Agentur hat die Gewährleistungspflicht. Sie ist dafür verantwortlich wofür man Geld ausgibt und wofür nicht. Mitte hat es deshalb so schwer zu sagen, das Projekt wird durchgeführt oder das Projekt wird nicht durchgeführt. Mitte als Kommune hat direkten Durchgriff auf die Kosten der Unterkunft. In der Trägervertretung können Beschlüsse gefasst werden, an die sich der Geschäftsführer und das Jobcenter halten muss. Auch hier gibt es durchaus Umsetzungsprobleme.
Anschließend teilt Herr von Dassel mit, dass das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg seit 2007 weiß, dass jeder Maßnahmeplatz wo er ist, bei wem er ist und von wem er besetzt ist. Friedrichshain-Kreuzberg hat eine Datenbank (Mitte hat das nach wie vor nicht) und es können alle Vermittler jederzeit auf alle Stellen zugreifen. Diese Zugriffsmöglichkeit gibt es nicht im Jobcenter Mitte. Das hat zur Folge, dass für die Maßnahmebesetzung ein Bereich zuständig ist, der dann die Menschen dort hin schickt, sei aber nicht Ziel genau genug und es ist auch nicht von der Masse, denn man benötigt jemanden, der Erfahrung habe.
Die Frage der Fehlerabstellung beantwortet er wie folgt: Die Agentur hat verfügt, ab 02.07.2010 keine Maßnahme mehr starten, wenn der Geschäftsführer nicht mit seiner Unterschrift bestätigt, diese Maßnahme ist rechtmäßig. Das setzt voraus, dass alles sehr intensiv geprüft wird. Deshalb kommt es zu diesem Stau. Wann das Jobcenter-Mitte in der Lage sein wird, z. B alle AGH´s für jeden verfügbar zu haben, sei noch nicht bekannt. Herr von Dassel ist deshalb besorgt darüber, dass diese Tiefenprüfung (auch wenn sie so gut wie abgeschlossen sei) noch so viel nach sich zieht, dass die Maßnahmeumsetzung auch in den nächsten Monaten sehr schleppend verläuft.
Zu den Maßnahmen selbst führt Herr von Dassel aus, dass das BA zu einer anderen Maßnahmenplanung im letzten Jahr gekommen ist. Das BA meint, dass hier ein zu großes Durcheinander sei. Mitte möchte nicht, dass 10 verschiedene Träger auf die Maßnahmen auf das Grünflächenamt gleichzeitig zugreift und dann weiß niemand mehr, welcher Träger zuständig sei und wo sind die Mitarbeiter/innen. Mitte meinte, aufgrund dieser damals spürbaren Unorganisation, dass Mitte es so organisiert, dass Mitte genau sagt, im Grünflächenamt sind z. B. 200 MAE-Kräfte das gesamte Jahr und es gibt einen Träger als Ansprechpartner. Diese Maßnahme hat sich auch als sinnvoll erwiesen. Hier war die Rechtmäßigkeit hergestellt. Es gab auch auf Bezirksebene Beanstandungen, aber diese betrafen ausschließlich die Frage der Zusätzlichkeit. Die Frage der Zusätzlichkeit ist immer ein Grenzfall. Herr von Dassel schließt für die Maßnahmeplanung 2011, dass man deutlich kleinere und deutlich spezifische Maßnahmen benötigt. Weiterhin betont er, dass man für die nächste Maßnahmeplanung die Zusammenarbeit zwischen den Trägern und dem Jobcenter fordern sollte. Herr von Dassel erhält eine Vielzahl an Hilferufe, dass man über viele Wochen hinweg ein einfaches Problem nicht lösen konnte, weil beim Jobcenter niemand erreichbar sei.

Herr BV Lundkowski (FDP) bezieht sich auf Aussagen der Presse, dass der Eindruck vermittelt wird, dass diese Aktion für den Bezirk Mitte gar nicht überraschend gekommen sei, sondern das der Bezirk Mitte genau wusste, was da passiert. Das andere Arbeitsverfahren war bekannt. Es wird der Eindruck vermittelt, dass das durch Druck des Bezirks so abgelaufen sei. Er habe heraus gehört, dass das Sache der Arbeitsagentur sei, die Fehler machte. Ere weiß nicht, ob man diese Beurteilung so einfach im Raum stehen lassen darf. Herr Lundkowski meint, dass das BA durch die Kenntnis darüber und durch die Unterstützung dieses Verfahrens mehr oder weniger dazu beigetragen hat.
Herr BzStR von Dassel stimmt dem so zu. Es gehe hier nicht um eine Formalie, wer sei formal zuständig, sondern es betrifft ihn insbesondere als Vorsitzender der Trägervertretung auch, welche Möglichkeiten gab es, diese Katastrophe abzuwenden und sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden, um diese Probleme abzuwenden. Richtig sei aber, dass die Agentur nicht zum ersten Mal meint, was ihr da im Bereich der Arbeitsgelegenheiten (MAE und Entgelte) gemacht habt, wurde tiefengeprüft. Herr von Dassel betont, dass ihm keine Erkenntnisse vorliegen, dass da plötzlich die Förderung der beruflichen Weiterbildung überprüft werden soll. Die Agentur hat mehrfach betont, dass das so nicht geht. Die Agentur hat den 3. Revisionsbericht gefasst. Den 2. Revisionsbericht wurde im Spätsommer 2009 an den damaligen kommunalen Geschäftsführer übermittelt. Das Jobcenter hatte dazu Stellung genommen und meinte damals, dass sie alles einsehen, es wird alles abgestellt.
Weiterhin hatte die Agentur vermittelt, dass sie im Mai wieder eine Tiefenprüfung durchführen wird. Das Ergebnis war niederschmetternd. Es ging nicht nur um die Frage der Gruppeninformation. Herr von Dassel war darüber schockiert, was ihm die gesamten Führungskräfte des Jobcenters schilderten. Auch sei nicht überraschend, dass die Agentur darauf besteht, wenn eine Fehlerquote von 40 % besteht, dann muss man jetzt die Notbremse ziehen. Der Geschäftsführer hatte Anfang Juli 2010 mit der Agentur verhandelt und gebeten, dass sukzessiv geprüft wird unter in Kaufnahme, dass eventuell noch ein Projekt läuft. Bis zum Jahresende könne man Rechtmäßigkeit herstellen. Die Agentur meint wiederum, dass das nicht gehe, sondern sofort mit den Auswirkungen.
Klar sei, wenn die Agentur meint, hier werden Steuergelder nicht integrationsfördernd und nicht rechtmäßig ausgegeben, dass das BA mit den Medien und den politischen Gremien Ärger bekommt, wenn so viel Geld übrig bleibt, kann kein Argument sein. Diesem Ansinnen muss man sich beugen.

Herr BD Lötzer (Die Linke) fragt, ob es Beratungen im Rahmen der Trägervertretung gibt, wie man jetzt damit umgehen soll. Er bemerkt auch, dass er nachvollziehen kann, wenn der Geschäftsführer meint, ob man das Abschnitt für Abschnitt durchgehen könnte. Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass die Agentur und die Tiefenprüfung im Jobcenter Mitte meinen, dass  viele aufgetretenen Fehler nicht reparabel seien. Hier wird die Maßnahme abgebrochen. Es werden für diese Maßnahmen neue gefunden. Die Mehrheit der Maßnahmen sind korrekt und werden fortgeführt. Die Trägervertretung hat die Mitarbeiter/innen und den Geschäftsführer des Jobcenters in die Pflicht genommen, alles zu tun, dass der entstandene Schaden begrenzt wird. Hier bietet sich an, dass man Maßnahmen, die funktionieren und zum 30.09.2010 auslaufen würden, verlängert. Das BA und das Jobcenter haben sich das Ziel gesetzt, diese Maßnahmen bis zum Jahresende 2010 zu verlängern (ev. bis Januar 2011). Herr von Dassel spricht ein weiteres Problem an, weil durch die Verlängerung von 6 auf 9 Monate es nicht mehr wirkungspflichtig sei, sondern mitbestimmungspflichtig sei und man die Zustimmung des Personalrates für diese Maßnahme benötigt. Hier muss man kreative Lösungen finden.
Das Jobcenter und die Träger sind sich einig darüber, die Maßnahmeplanung so schnell und gut es geht, fertig zu stellen, so dass man Anfang Oktober 2010 weiß, wo man was möchte. Diese Maßnahmeplanung 2011 soll in 2010 begonnen werden.
Man sei noch in der Diskussion, weil eine Vielzahl von neuen Maßnahmen aufgelegt werden, die nur 3 Monate dauern. Den Trägern soll zugesichert werden, wenn die Maßnahme erfolgreich sei und wenn man das notwendige Geld 2011 hat, diese Maßnahmen verlängert werden. Das bedeutet, dass diese neu aufgelegten Maßnahmen zum Jahresende 2010 enden würden und die andere Hälfte überführt würde, das sei schwierig für die Träger und auch schwierig für die Teilnehmer/innen. Für das BA wäre es die Möglichkeit von 100 Maßnahmen die 50 besten mit in das Jahr 2011 zu nehmen.

                            Unterbrechung der Sitzung von 19.13 Uhr bis 19.22 Uhr
 

d)      Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass im letzten Jahr ausführlich über die Maßnahmeplanung und über das Verfahren diskutiert wurde. Es sind dabei unwesentliche Änderungen zu dem, was an Betätigungsfelder im letzten Jahr aufgeschrieben wurden, aufgetreten. Die Erfahrungen wurden 2010 ausgewertet. Man hat deutlich herausgehoben, dass man Maßnahmen für besondere Zielgruppen haben möchte (insbesondere Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende, Suchtkranke, Migranten/innen ohne anerkannte Berufs- und  Hochschulausbildung). Man möchte versuchen, über AGH´s eine Verbesserung entgegen zu bringen. Herr von Dassel sei sich nicht sicher, ob AGH das richtige Instrument sei. Auch meint er, dass es hier große Intergrationspotentiale gibt.
Dem Bezirksamt Mitte wurde zugesagt, ein Votum abzugeben. Zum ersten Mal kann man nun die Maßnahmeplanung sozialräumlich bewerten. Er regt an ein Verfahren zu finden, wie man den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste mit einbinden könnte. Auch Frau BzStR´in Schrader wird in Jugendbereich auf die Auswahl der Träger Einfluss nehmen.

Herr BD Lötzer (Die Linke) meint, dass die in den verteilten Unterlagen aufgeführten Maßnahmen dem öffentlichen Interesse dienen. Der Übersicht sei zu entnehmen, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die ausschließlich auf kommunaler Verantwortung beruhen.

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) begrüßt, dass Frau BzStR´ in Schrader Einfluss auf die Träger nehmen möchte. Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste wird sie dabei unterstützen. Sie hofft, dass andere Bezirksstadträte sie unterstützen werden.
Sie findet das Projekt Sprachförderung sehr interessant und wünscht eine ausgiebige Evaluation und mit welchem Ergebnis das gelaufen sei.
Auch sei sie der Meinung wie Herr Lötzer, dass man sich auf kommunaler Verantwortung hin bewegt, was nicht mehr gut zu machen sei.

Herr von Dassel meint, dass man darauf achten sollte, dass das in der Realität nicht immer so umsetzbar sei. Er betont, dass es sich um Helfer/innen handelt, die/der diese Projekte unterstützen. Ohne eine(n) Projektmitarbeiter/in kann es auch keine(n) Projekthelfer/in geben.

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt abschließend die Ausschussmitglieder, ob sie die verteilte Liste so zustimmend zur Kenntnis nehmen möchten. Dem wird so zugestimmt.

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a)      Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass er am 01.09.2010 per E-Mail die Ausschussmitglieder vorab informierte. Eine Entscheidung des Standortes sei gefallen. Man hat sich entschlossen, den Standort Sickingenstraße zugunsten einer Doppellösung im Bezirk aufzugeben. Es soll keine Ausschreibung stattfinden, sondern man möchte versuchen, ein landeseigenes Gebäude für das Jobcenter zu finden. Der Bereich U25 soll in der Lehrter Straße beibehalten bleiben. Herr von Dassel hofft, dass mit neuem Standort gewisse Entwicklungen im Jobcenter unterbrochen werden können. Der Umzug zum 01.01.2011 wird nicht zu realisieren sein (frühestens zum 1.6./1.7. 2011).
Herr von Dassel teilt weiter mit, dass es den bisherigen Beirat nicht mehr geben wird. Im veränderten SGB II sei deutlich verankert, dass es einen Beirat geben soll. Dieser soll sich aus Wohlfahrtsverbänden und Wirtschaftsverbänden zusammen setzen. An die Politik sei hier nicht mehr gedacht. Deshalb wird es schwer sein, den Beirat in dieser Form weiter zu führen. Herr von Dassel betont, dass man hier vielleicht noch eine Lösung finden könnte.

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bezieht sich auf den Personalübergang im Jobcenter und meint, dass es kein Widerspruchsrecht von den Beschäftigten geben wird und fragt, ob das arbeitsrechtlich möglich sei.

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) möchte wissen, in wie weit die Personalvertretung bei der Umsetzung von Mitarbeiter/innen involviert sei. Der Hauptpersonalrat sollte auch mit einbezogen werden.

Herr von Dassel beantwortet die Fragen wie folgt: Das Gremium, welches diese Fragen auf Landesebene momentan diskutiert, sei ein Zusammenschluss von Regionaldirektion, Senatsvertretern und jeweils einem parteipolitischen Vertreter der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien und des Hauptpersonalrats. Die Aussage, dass hier per Gesetz ein Übergang von Jobcenter Alt in Jobcenter Neu erfolgt, ist dort getroffen worden und steht auch so deutlich im Gesetz. Die Verwaltung und auch Herr von Dassel gehen davon aus, dass das so gehandhabt wird. Ob das Bestand haben wird, daran zweifeln viele Vertreter von Personalräten, auch der Interne Dienst des Bezirksamtes Mitte. Es wird erst entschieden, wenn ein(e) Mitarbeiter/in klagt. Bis dahin wird das Land Berlin in seiner Gesamtheit so verfahren.
Herr von Dassel betont hier, dass eine verlorene Klage Wellen auslösen könnte. Andererseits sei es eine gesetzliche Grundlage (im SGB II so enthalten).

Frau BV Arndt (SPD) meint, dass das Widerspruchsrecht vorgesehen sei für den rechtsgeschäftlichen Übergang. Man kann per Gesetz den Übergang ausschließen.
 

b)      Herr von Dassel teilt mit, dass die Kosten der Unterkunft in den Fokus der Senatsfinanzverwaltung gerückt seien. Die Bezirksämter mussten deshalb eine Zielvereinbarung mit den Geschäftsführungen der Jobcenter abschließen. Die umfangreiche Vorlage lag bei der Geschäftsführung des Jobcenters Mitte Mitte Dezember 2009 vor. Im März 2010 wurde sie unterschrieben. Umgesetzt wurde sie dann im Mai 2010. An dem neuen Format der Auswertungen zu den Kosten der Unterkunft konnte man feststellen, dass ab Mai 2010 ein neues und sehr viel detailliertes Erfassungsverfahren erfolgte. In der Zielvereinbarung wurde festgelegt, dass die Bundesagentur bis zum 31.08.2010  90 % aller Mietkosten von den Bedarfsgemeinschaften überprüfen soll. Herr von Dassel betont, dass das aufgrund des späten Starts nicht gelungen sei. Momentan sei man bei einer Zielerreichungsquote von ca. 50 %. Innerhalb einer Nachfrist von ½ Jahr wird das vereinbarte Ziel laut Auskunft der BA erreicht. Auch andere Bezirke haben ein ähnliches Zeitproblem. Wenn wird das 90 %ige Ziel innerhalb des nächsten ½ J:ahres erreichen, erhält der Bezirk im Rahmen der Basiskorrektur 250.000,00 € im Ergänzungsplan 2011.
Es gibt zu den KdU-Kosten einen detaillierten Untersuchungsbericht des Rechnungshofes. Die Abteilungsrevisorin kam in ihren Untersuchungen zum gleichen Ergebnis.
Aus den monatlichen übersandten Tabellen zu den KdU sei zu entnehmen, dass die angemessenen Mietkosten gemäß AV-Wohnen nach wie vor in ca. 20 % der Fälle überschritten werden. Herr von Dassel meint, dass dieser Umstand genauer betrachtet und die Auslegung der AV-Wohnen durch das Jobcenter thematisiert werden muss.
Abschließend berichtet Herr von Dassel über die Betriebskosten. Dazu gab es im Sozialamt eine Mieterberatung für Fälle, wenn es zu Mieterhöhungen gekommen ist oder zu „seltsamen“ anmutenden Betriebskostenabrechnungen. Die Mieterberatung wurde aus Kostengründen eingestellt, weil man die Einsparung, die man auf der einen Seite erreichen konnte, nicht mit den Kosten der Mieterberatung durchzuführen in Verbindung setzen konnte. Herr von Dassel hatte sich deshalb an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt und gebeten, ein Verfahren zu finden. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat Unterstützung angeboten. Das BA Mitte bereitet jetzt ein Verfahren vor, um alle Mieterhöhungsgesuche und alle Betriebskostenabrechnungen standardisiert von einem externen Dienstleister überprüfen zu lassen. Wenn diese Überprüfung stattgefunden hat, wird das entsprechende Geld bezahlt bzw. wird der Mieterhöhung zugestimmt. Herr von Dassel betont, dass das BA in Abhängigkeit von der Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Finanzen ein entsprechendes Verfahren in 2011 einzuführen beabsichtigt.

Frau BD Westphal (CDU) bezieht sich auf die Betriebskostenabrechnung und möchte wissen, ob die Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen auch für alle anderen Bezirke gilt. Herr von Dassel teilt mit, dass er diesen Vorschlag machte. In der AG Transfersteuerung wird dieser Vorschlag für alle Bezirke gelten. Gezwungen wird aber niemand, das anzunehmen. Sollte sich dieses Verfahren als sinnvoll erachten, wird es nicht lange dauern, dass das in ganz Berlin angewendet wird.

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bittet zur neuen Art der Statistik und Nachweis um Erläuterung des Begriffes Festsetzung der Miete. Wird hier von Umzügen gesprochen. Herr von Dassel teilt mit, dass es hier kein Kostensenkungsverfahren gab. Das Jobcenter Mitte übernimmt nur noch diese Miete (in der Regel 378, 00 € nach der AV Wohnen, es können auch manchmal 10 % mehr sein).
 

c)      Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass die Medien sehr intensiv darüber berichteten. Er informierte vorab über die wichtigsten Ergebnisse. Auch hatte er den Bericht der Agentur zur Rechtmäßigkeit zur Umsetzungsqualität von Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante als Übersicht zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang bittet er die Ausschussmitglieder verantwortungsbewusst mit diesen Papieren umzugehen.
Die Agentur hat bei der Prüfung der Entgeltvariante kritisiert und hat eine Tiefenprüfung beim Jobcenter im Juli und August durchgeführt. Es werden nur noch 20 % der Maßnahmen stichprobenartig geprüft. Das Jobcenter Mitte bedient sich (trotz einer mehrfachen Thematisierung durch die Agentur und durch die kommunalen Vertreter) eines Verfahrens. Das hat zur Folge, dass die originäre Vermittlungstätigkeit in Mitte an Träger übertragen werden. Dadurch entsteht ein Problem mit der Rechtmäßigkeit, weil nach Maßgabe des SGB II ausschließlich der Arbeitsvermittler im Jobcenter selbst entscheiden kann, welche Maßnahme bei welchem Träger an welchem Ort zielführend für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt oder für eine Integration ist. Gegen dieses Prinzip wurde bis Juli 2010 verstoßen. Eine Überprüfung des beauftragten Trägers sowie eine Dokumentation dieser Beauftragung hat nicht stattgefunden, wie es hätte stattfinden müssen. Die Agentur für Arbeit in Nürnberg als Gewährleistungsträger für die Steuermittel hat das Jobcenter Mitte Anfang Juli 2010 per Dienstanweisung angewiesen, die Rechtmäßigkeit bei allen Maßnahmen sicher zu stellen, was zur Folge hatte, dass keine Maßnahme mehr besetzt bzw. verlängert oder neu begonnen werden konnte, sofern das Jobcenter nicht schriftlich erklärte, dass diese Maßnahme rechtmäßig ist. Seit dem sei es zu einem praktischen Maßnahmestopp gekommen. Der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte und der Geschäftsführer haben widersprochen. Es gab den Maßnahmestopp gar nicht. Es gab bei einigen Maßnahmen eine Unterbrechung. Herrn von Dassel wurden heute Zahlen übermittelt, dass ab 01.07.2010 über 150 Plätze im Bereich von Entgeltmaßnahmen und 340 Plätze in MAE-Maßnahmen besetzt wurden (betrifft ca. 50 % des ursprünglichen Soll). Herr von Dassel betont, dass er das so nicht wahrgenommen habe. Auch die bezirklichen Einsatzstellen haben das so nicht wahrgenommen. Ihm sind auch keine Träger bekannt, die meinen, dass bei ihnen alles problemlos laufe.
Dazu gibt es eine Vielzahl von Anfragen, die in den nächsten Wochen aufzuarbeiten sind.
Herr von Dassel geht davon aus, dass in der nächsten BVV belastbare Zahlen vorliegen werden.
Anschließend informiert Herr von Dassel über den Betrag von 25 Mio. € aus dem Eingliederungstitel, der in diesem Jahr nicht ausgegeben werden kann. Die 25 Mio. € resultieren daraus, dass im Juli und August 2010 vermindert bzw. gar nicht zugewiesen wurde. Diese Summe sei das Ergebnis von schwierigen Entwicklungen, die das gesamte Jahr hindurch das Bezirksamt begleitet haben (wie: Haushaltssperre des Bundes, Problematik mit Mindestlöhnen, Problematik der Verpflichtungsermächtigungen, mangelnde Auslastung der einzelnen Maßnahmen). Errechnet wurden die 25 Mio. € aus dem Stichtag 31.07.2010. 72 Mio. € waren gebunden, 97 Mio. € hatte der EGT in Berlin-Mitte. Wenn nach dem 31.07.2010 keine zusätzlichen Mittel mehr gebunden werden, dann würden 25 Mio. € übrig bleiben. Herr von Dassel betont, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diesen Skandal abzuwenden. Realistisch wird sein, dass mindestens 10 Mio. € im EGT übrig bleiben. Hier muss die Agentur bzw. das Jobcenter selbst rechnen. Ausgeschlossen sein wird, dass man einen ähnlich guten Zielerreichungsgrad hinbekommt, wie im letzten Jahr.

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) bemerkt zu den Problemen, dass es sich offensichtlich um Probleme handelt, die in Mitte in besonderer Weise stehen. In der Darstellung von Herrn von Dassel ist aufgeführt, dass andere Jobcenter nicht nach dem Prinzip des Jobcenters Mitte verfahren. Weiterhin bemerkt sie, dass die Maßnahmeträger sehr bestimmend in vielen Entscheidungen waren und dass offensichtlich ein eingefahrenes Muster erfolgte, das sich über viele Jahre hinweg zog.
Sie fragt, ob nicht bekannt sei, dass es im Jobcenter Klienten/innen gibt, die für die entsprechenden Maßnahmen zugeordnet werden können oder hat man nicht die richtigen Maßnahmen, die auf das entsprechende Klientel zugeschnitten sei.

Herr BV Lötzer (Die Linke) bittet, den Geschäftsführer des Jobcenters einzuladen, um verschiedene Themen zu erörtern. Er vermutet eine Tiefenprüfung bei anderen Jobcentern würden ähnliche Problem zu Tage bringen. Er möchte wissen, ob es weitere Tiefenprüfungen geben wird. Kann der Geschäftsführer gewährleisten, dass möglicher weise ähnliches in den Bereichen MAE oder in Bereichen wie Förderung der beruflichen Weiterbildung gefunden wird. Weiterhin möchte er wissen, ob mit dem Geschäftsführer Kontakt aufgenommen wurde, wie schnell diese Praktiken abgestellt werden könnten. Herr Lötzer befürchtet, dass die Agentur in Nürnberg mit einer gewissen Berechtigung meint, wenn das nicht kurzfristig abgestellt wird, kommen die nächsten Maßnahmen. Gibt es eine Zeitschiene beim Jobcenter, wann dieses Verfahren in ein korrektes Verfahren geht.
Anschließend bezieht sich Herr Lötzer auf die angesprochenen erheblichen Beeinträchtigungen der Träger durch Nichtweitervergabe und gleichzeitig eine andere Wahrnehmung der Geschäftsführung und meint, dass hier etwas geschehen muss.

Herr BzStR von Dassel beantwortet die Fragen wie folgt: Nürnberg hat weitere Tiefenprüfungen in anderen Jobcentern angekündigt. Die Agentur hat die Gewährleistungspflicht. Sie ist dafür verantwortlich wofür man Geld ausgibt und wofür nicht. Mitte hat es deshalb so schwer zu sagen, das Projekt wird durchgeführt oder das Projekt wird nicht durchgeführt. Mitte als Kommune hat direkten Durchgriff auf die Kosten der Unterkunft. In der Trägervertretung können Beschlüsse gefasst werden, an die sich der Geschäftsführer und das Jobcenter halten muss. Auch hier gibt es durchaus Umsetzungsprobleme.
Anschließend teilt Herr von Dassel mit, dass das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg seit 2007 weiß, wo sich jeder Maßnahmeplatz befindet, bei wem er ist und von wem er besetzt ist. Friedrichshain-Kreuzberg hat eine Datenbank (Mitte hat das nach wie vor nicht) und es können alle Vermittler jederzeit auf alle Stellen zugreifen.
Die Frage der Fehlerabstellung beantwortet er wie folgt: Die Agentur hat verfügt, ab 02.07.2010 keine Maßnahme mehr zu starten, wenn der Geschäftsführer nicht mit seiner Unterschrift bestätigt, dass diese Maßnahme rechtmäßig ist. Das setzt voraus, dass alles sehr intensiv geprüft wird. Deshalb kommt es zu diesem Stau. Wann das Jobcenter Mitte in der Lage sein wird, z. B alle AGH´s für jeden verfügbar zu haben, sei noch nicht bekannt. Herr von Dassel ist deshalb besorgt darüber, dass diese Tiefenprüfung (auch wenn sie so gut wie abgeschlossen sei) noch so viel nach sich zieht, dass die Maßnahmeumsetzung auch in den nächsten Monaten sehr schleppend verläuft.
Zu den Maßnahmen selbst führt Herr von Dassel aus, dass das BA zu einer anderen Maßnahmenplanung im letzten Jahr gekommen ist. Das BA meint, dass hier ein zu großes Durcheinander aufgetreten sei. Mitte möchte nicht, dass 10 verschiedene Träger auf die Maßnahmen z. B. auf das Grünflächenamt gleichzeitig zugreift und dann weiß niemand mehr, welcher Träger zuständig sei und wo die Mitarbeiter/innen sind. Das BA Mitte meinte, aufgrund dieser damals spürbaren Unorganisation, dass z. B. im Grünflächenamt 200 MAE-Kräfte das gesamte Jahr arbeiten und es gibt einen Träger als Ansprechpartner. Diese Maßnahme hat sich auch als sinnvoll erwiesen. Hier war die Rechtmäßigkeit hergestellt. Es gab auch auf Bezirksebene Beanstandungen, aber diese betrafen ausschließlich die Frage der Zusätzlichkeit. Die Frage der Zusätzlichkeit ist immer ein Grenzfall. Herr von Dassel möchte für die Maßnahmeplanung in 2011, dass man deutlich kleinere und deutlich spezifische Maßnahmen benötigt. Weiterhin betont er, dass man für die nächste Maßnahmeplanung die Zusammenarbeit zwischen den Trägern und dem Jobcenter fordern sollte. Herr von Dassel erhält eine Vielzahl an Hilferufe, dass man über viele Wochen hinweg ein einfaches Problem nicht lösen konnte, weil beim Jobcenter niemand erreichbar sei.

Herr BV Lundkowski (FDP) bezieht sich auf Aussagen der Presse, dass der Eindruck vermittelt wird, dass diese Aktion für den Bezirk Mitte gar nicht überraschend gekommen sei, sondern das der Bezirk Mitte genau wusste, was da passiert. Das andere Arbeitsverfahren war bekannt. Es wird der Eindruck vermittelt, dass das durch Druck des Bezirks so abgelaufen sei. Er habe heraus gehört, dass das Sache der Arbeitsagentur sei, die Fehler machte. Er weiß nicht, ob man diese Beurteilung so einfach im Raum stehen lassen darf. Herr Lundkowski meint, dass das BA durch die Kenntnis darüber und durch die Unterstützung dieses Verfahrens mehr oder weniger dazu beigetragen hat.
Herr BzStR von Dassel stimmt dem so zu. Es gehe hier nicht um eine Formalie, wer sei formal zuständig, sondern es betrifft ihn insbesondere als Vorsitzender der Trägervertretung auch, welche Möglichkeiten gab es, diese Katastrophe abzuwenden und sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden, um diese Probleme abzuwenden. Richtig sei aber, dass die Agentur nicht zum ersten Mal meint, was im Bereich der Arbeitsgelegenheiten (MAE und Entgelte) gemacht wurde, wurde tiefengeprüft. Herr von Dassel betont, dass ihm keine Erkenntnisse vorliegen, dass da plötzlich die Förderung der beruflichen Weiterbildung überprüft werden soll. Die Agentur hat mehrfach betont, dass das so nicht geht. Die Agentur hat den 3. Revisionsbericht gefasst. Der 2. Revisionsbericht wurde im Spätsommer 2009 an den damaligen kommunalen Geschäftsführer übermittelt. Das Jobcenter hatte dazu Stellung genommen und meinte damals, dass sie alles einsehen, es wird alles abgestellt.
Weiterhin hatte die Agentur vermittelt, dass sie im Mai wieder eine Tiefenprüfung durchführen wird. Das Ergebnis war niederschmetternd. Es ging nicht nur um die Frage der Gruppeninformation. Herr von Dassel war darüber schockiert, was ihm die gesamten Führungskräfte des Jobcenters schilderten. Auch sei nicht überraschend, dass die Agentur darauf besteht, wenn eine Fehlerquote von 40 % besteht, dann muss man jetzt die Notbremse ziehen. Der Geschäftsführer hatte Anfang Juli 2010 mit der Agentur verhandelt und gebeten, dass sukzessiv geprüft wird unter in Kaufnahme, dass eventuell noch ein Projekt läuft. Bis zum Jahresende könne man Rechtmäßigkeit herstellen. Die Agentur meint wiederum, dass das nicht gehe.
Klar sei, wenn die Agentur meint, hier werden Steuergelder nicht integrationsfördernd und nicht rechtmäßig ausgegeben, dass das BA mit den Medien und den politischen Gremien Ärger bekommt, wenn so viel Geld übrig bleibt, kann kein Argument sein. Diesem Ansinnen muss man sich beugen.

Herr BD Lötzer (Die Linke) fragt, ob es Beratungen im Rahmen der Trägervertretung gibt, wie man jetzt damit umgehen soll. Er bemerkt auch, dass er nachvollziehen kann, wenn der Geschäftsführer meint, ob man das Abschnitt für Abschnitt durchgehen könnte. Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass die Agentur und dasJobcenter Mitte meinen, dass  viele aufgetretenen Fehler nicht reparabel seien. Hier wird die Maßnahme abgebrochen. Es werden für diese Maßnahmen neue gefunden. Die Mehrheit der Maßnahmen sind korrekt und werden fortgeführt. Die Trägervertretung hat die Mitarbeiter/innen und den Geschäftsführer des Jobcenters in die Pflicht genommen, alles zu tun, dass der entstandene Schaden begrenzt wird. Hier bietet sich an, dass man Maßnahmen, die funktionieren und zum 30.09.2010 auslaufen würden, verlängert. Das BA und das Jobcenter haben sich das Ziel gesetzt, diese Maßnahmen bis zum Jahresende 2010 zu verlängern (ev. bis Januar 2011). Herr von Dassel spricht ein weiteres Problem an: Weil durch die Verlängerung von 6 auf 9 Monate es nicht mehr wirkungspflichtig sei, sondern mitbestimmungspflichtig und man die Zustimmung des Personalrates für diese Maßnahme benötigt, muss man kreative Lösungen finden.
Das Jobcenter und die Träger sind sich einig darüber, die Maßnahmeplanung so schnell und so gut es geht, fertig zu stellen, so dass man Anfang Oktober 2010 weiß, wo man was möchte. Diese Maßnahmeplanung 2011 soll in 2010 begonnen werden.
Man sei noch in der Diskussion, weil eine Vielzahl von neuen Maßnahmen aufgelegt werden, die nur 3 Monate dauern. Den Trägern soll zugesichert werden, wenn die Maßnahme erfolgreich sei und wenn man das notwendige Geld 2011 hat, diese Maßnahmen verlängert werden. Das bedeutet, dass diese neu aufgelegten Maßnahmen zum Jahresende 2010 enden würden und die andere Hälfte überführt würde, das sei schwierig für die Träger und auch schwierig für die Teilnehmer/innen. Für das BA wäre es die Möglichkeit von 100 Maßnahmen die 50 besten mit in das Jahr 2011 zu nehmen.

           Unterbrechung der Sitzung von 19.13 Uhr bis 19.22 Uhr
 

d)      Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass im letzten Jahr ausführlich über die Maßnahmeplanung und über das Verfahren diskutiert wurde. Es sind dabei unwesentliche Änderungen zu dem, was an Betätigungsfelder im letzten Jahr aufgeschrieben wurden, aufgetreten. Die Erfahrungen wurden 2010 ausgewertet. Man hat deutlich herausgehoben, dass man Maßnahmen für besondere Zielgruppen haben möchte (insbesondere Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende, Suchtkranke, Migranten/innen ohne anerkannte Berufs- und  Hochschulausbildung). Man möchte versuchen, über AGH´s eine Verbesserung entgegen zu bringen. Herr von Dassel sei sich nicht sicher, ob AGH das richtige Instrument sei. Auch meint er, dass es hier große Intergrationspotentiale gibt.
Dem Bezirksamt Mitte wurde zugesagt, ein Votum abzugeben. Zum ersten Mal kann man nun die Maßnahmeplanung sozialräumlich bewerten. Er regt an ein Verfahren zu finden, wie man den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste mit einbinden könnte. Auch Frau BzStR´in Schrader wird im Jugendbereich auf die Auswahl der Träger Einfluss nehmen.

Herr BD Lötzer (Die Linke) meint, dass die in den verteilten Unterlagen aufgeführten Maßnahmen dem öffentlichen Interesse dienen. Der Übersicht sei zu entnehmen, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die ausschließlich auf kommunaler Verantwortung beruhen.

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) begrüßt, dass Frau BzStR´ in Schrader Einfluss auf die Träger nehmen möchte. Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste wird sie dabei unterstützen. Sie hofft, dass andere Bezirksstadträte sie unterstützen werden.
Sie findet das Projekt Sprachförderung sehr interessant und wünscht eine ausgiebige Evaluation und mit welchem Ergebnis das gelaufen sei.
Auch sei sie der Meinung wie Herr Lötzer, dass man sich auf kommunaler Verantwortung hin bewegt, was nicht mehr gut zu machen sei.

Herr von Dassel meint, dass man darauf achten sollte, dass das in der Realität nicht immer so umsetzbar sei. Er betont, dass es sich um Helfer/innen handelt, die/der diese Projekte unterstützen. Ohne eine(n) Projektmitarbeiter/in kann es auch keine(n) Projekthelfer/in geben.

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt abschließend die Ausschussmitglieder, ob sie die verteilte Liste so zustimmend zur Kenntnis nehmen möchten. Dem wird so zugestimmt.

 
 

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