Auszug - Bebauungsplanentwurf I-B5d (südliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5d  

 
 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 30.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
1649/III Bebauungsplanentwurf I-B5d (südliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5d
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann teilt mit, dass diese Drucksache in einer vergangenen Sitzung vertagt wurde, das Bezirksamt hatte zugesagt, da

Herr Bertermann teilt mit, dass diese Drucksache in einer vergangenen Sitzung vertagt wurde, das Bezirksamt hatte zugesagt, dazu noch weitere Informationen zu liefern, dies ist mittlerweile erfolgt.

 

Herr Bertermann führt aus, dass ihm immer noch nicht gänzlich klar ist, wie sich der Wohnanteil vor Erteilung der Baugenehmigung bis zum jetzigen Zustand erhöht hat. Er bittet um Erläuterung.

Herr Wesselhöfft teilt mit, dass der Wohnanteil auf dem Grundstück Hamburger Str. 17 unverändert ist. Bei der Bearbeitung des Bauantrags ist dafür gesorgt worden, dass der Bauantrag ein Wohnanteil enthält, damit der Wohnanteil –bezogen auf das Grundstück und dem Gewerbeanteil- mindestens gleich bleibt.

 

Auf eine weitere Nachfrage von Herrn Bertermann teilt Herr Wesselhöfft mit, dass für das Grundstück der Hamburger Str. 17 ein aktueller Wohnanteil von 20% zu verzeichnen ist.

 

Herr Bertermann fragt nach, ob die fertig gestellten Wohnungen demnach kleiner sind als die Gewerbefläche der Gaststätte (195qm), so wie es in der Vorlage vermerkt ist.

 

Herr Gothe schlägt vor, die Vorlage erneut zu vertagen, die Informationen werden nachgereicht.

 

Herr Bertermann führt aus, dass in einer vergangenen Sitzung mitgeteilt wurde, dass sich der Wohnanteil auf 30% (nicht 20%) beläuft. Herr Bertermann spricht sein Unverständnis über die Darstellungen unterschiedlicher Prozentanteile aus.

 

Herr Wesselhöfft legt dar, dass ihm nicht bekannt ist, was sich noch alles auf dem Grundstück befindet. Er vermutet, dass dort nicht nur die sechs Wohnungen und die Gaststätte angesiedelt sind, vielmehr wird es dort sicherlich auch andere Räume geben. Der Wohnanteil bezieht sich auf die gesamte Nutzung und betrag stets 20%.

Herr Wesselhöfft legt dar, dass der B-Plan mit dem WA an der Krausnickstraße und dem MI an der Oranienburger/Große Hamburger Straße trotzdem festgesetzt werden kann, der präzise Wohnanteil spielt in diesem Falle keine Rolle. Herr Gothe stimmt dem zu und erläutert, dass man so oder so nicht in die Kategorie WA kommen könnte. 

 

Der TOP wird vertagt.


 

 
 

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