Auszug - Mauerpark: Entwurf Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 1-64 BE: Bezirksamt
Der TOP wird aus Zeitgründen sowie aufgrund der hohen
Priorität kurzfristig vorgezogen. Herr Bertermann teilt mit, dass vor einigen Tagen den
Ausschussmitgliedern ein Entwurf des Bezirksamtes per Mail übermittelt wurde. Heute wurde ein geänderter Entwurf zugeleitet. Herr Gothe fasst kurz die Ergebnisse der letzten
Mauerpark-Diskussion des Ausschusses zusammen und führt aus, dass diese
Ergebnisse/Anregungen der Vivico vorgetragen wurden. Die Vivico hat die
Bereitschaft signalisiert, auch für das nördliche Baufeld ein städtebauliches
Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Möglicherweise wäre es sinnvoll, beide
Gebiete gemeinsam in einem derartigen Gutachten zu behandeln. Es wurden zwei Zielwerte vereinbart: -
Für
das nördliche Gebiet (WA-Gebiet) soll eine GFZ von 1,7 festgelegt werden und -
für
das südliche Gebiet eine GFZ von 2,3. Diese Werte sind auch in den umgebenden Quartieren zu
finden. Herr Gothe legt dar, dass in den letzten Wochen weitere
Anregungen und Vorschläge getätigt wurden, ferner fand ein Erörterungstermin im
Stadtentwicklungsausschuss der BVV Pankow statt. Somit gibt es einige
Änderungen im Aufstellungsbeschlusswortlaut, die überarbeitete Fassung liegt
den Ausschussmitgliedern vor. Unter anderem ist in dem Aufstellungsbeschluss
die Forderung enthalten, dass parallel zum B-Planverfahren ein umfassendes
Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt wird. Ferner sind Formulierungen zum
Flächennutzungsplan enthalten. Auch die Anregungen zur Entschließung wurden
aufgenommen. Statt der Baukörper- erfolgt nun lediglich eine Baufeldausweisung. Es gab auch ein Vorschlag zur FFH-Richtlinie (Flora,
Fauna, Habitat), dieser Punkt wurde allerdings nicht integriert, da es sich bei
dem Gebiet um kein FFH-Gebiet handelt. Dieser Punkt müsste noch mal diskutiert
werden. Herr Gothe bittet den Ausschuss, dem Aufstellungsbeschluss
zuzustimmen. Herr Diedrich teilt mit, dass sich die Fraktion Die Linke an
einer Begleitung des Verfahrens zurückhalten wird, da sie den
Aufstellungsbeschluss für rechtswidrig hält. Der Aufstellungsbeschluss verstößt
gegen die übergeordnete Planung und gegen den FNP und die dort definierten
Ziele, welche 1994 formuliert wurden. Er legt dar, dass das Bezirksamt in
Aussicht gestellt hat, dass die Lortzingstraße relativ frühzeitig als
Durchwegung für den Mauerpark hergestellt werden kann. Er fragt nach, inwiefern
dieses Versprechen durchgeführt wird. Herr Gothe weist den Vorwurf, dass der Aufstellungsbeschluss
rechtswidrig ist, zurück. Er legt dar, dass der neue Aufstellungsbeschluss
besagt, dass die Auffassung der Senatsverwaltung, keinen neuen
Flächennutzungsplan durchzuführen, im weiteren Verfahren zu prüfen ist. Zur
Lortzingstraße erklärt er, dass sich die Vivico diesbezüglich etwas bedeckt
hält. Sie ist der Meinung, dass eine Öffnung der Lortzingstraße zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht wünschenswert ist, da man noch nicht abschließend weiß, ob
diese Öffnung wirklich sinnvoll und rechtsmäßig ist. Deshalb wurde nun
verabredet, den städtebaulichen Vertrag schnell voranzutreiben, daraus soll
eine Vereinbarung entstehen, welche die Öffnung der Lortzingstraße vorsieht. Herr Bausch spricht sich dafür aus, den neuen Entwurf zur
Grundlage der weiteren Verfahrensschritte zu nehmen. Er legt dar, dass die
größte Blockade (Freigabe der Planungsmittel) seitens der Fraktion Die Linke
vorliegt. Diese Blockade kann nur überwunden werden, wenn der Beschluss
vorangetrieben wird. Herr Schulze fragt nach, ob der Aufstellungsbeschluss in
Einklang mit den diesbezüglichen Beschlüssen der BVV-Pankow steht. Herr Diedrich führt dazu aus, dass bisher nicht dargestellt
wurde, wofür die 100.000 Euro Planungsmittel tatsächlich benötigt werden. Es
existiert ein fertiger Grünplan (1994/Prof. Lange), welcher bereits bezahlt
wurde und vorliegt. Er weist darauf hin, dass sich die Ausführungsvorschriften
des Landes Berlin zur Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle nicht
interpretieren lassen, sondern klar festgelegt sind. In dieser Vorschrift wird
klar vorgeschrieben, dass sich aus Frei- und Grünflächen grundsätzlich keine
Baugebiete oder andere bauliche Nutzungen entwickeln können. Von daher ist die Fraktion
die Linke der Auffassung, dass der Aufstellungsbeschluss rechtsproblematisch
ist. Er fragt nach der zeitlichen Abfolge zur Entwicklung des städtebaulichen
Vertrags. Herr Gothe antwortet, dass erst der städtebauliche Vertrag
unterschrieben wird, anschließend wird der B-Plan beschlossen. Der
städtebauliche Vertrag soll frühzeitig unterschrieben werden, damit die
Flächen, welche Parkflächen werden, entsprechend umgestaltet werden können. Her Diedrich bittet Herrn Gothe, den Ausschuss rechtzeitig
und vor Unterschriftenleistung über den Inhalt des städtebaulichen Vertrags zu
informieren. Herr Gothe sagt dies zu. Frau Hilse legt dar, dass die CDU-Fraktion aufgrund der
Anlage 2 sowie aufgrund der Ausweisung der Baukörper mit dem aktuellen Entwurf
nicht vollends zufrieden ist. Sie legt dar, dass sich die CDU-Fraktion
weiterhin gegen die Pläne des Bezirksamtes ausspricht, gerade zum Vorhaben im
südlichen Teil kann keine Zustimmung erfolgen. Auf Antrag von Herrn Bertermann räumt der Ausschuss den
Vertretern der Mauerparkinitiativen und Gästen zu diesem Thema das Rederecht
ein. Herr Krüger (Bürgerverein Gleimviertel) spricht seine
Verwunderung darüber aus, dass von gestern auf heute ein neuer Entwurf
gefertigt wurde, welcher dem Bürgerverein nicht bekannt ist. Ferner legt er
dar, dass auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes völlig klar ist, dass es
ausschließlich um die Fertigstellung des Mauerparks geht. Eine Bebauung ist
laut Flächennutzungsplan nicht vorgesehen. Viele Bürger, welche in der Umgebung
leben, wollen eine dichte Bebauung des Areals nicht akzeptieren. Er berichtet, dass es für ihn unverständlich ist, dass im
gutachterlichen Qualifizierungsverfahren eine Koppelung zwischen dem Nord- und
Südteil erfolgen soll. In erster Linie sollte die Fertigstellung des Südteils
angestrebt werden, es ist nicht notwendig, dass deshalb parallel der nördliche
Teil mit einer dichten Bebauung ausgestattet wird. Es handelt sich dabei um ein
völlig neues Thema, welches diskutiert werden muss. Der Bürgerverein ist der
Ansicht, dass eine Bebauung des nördlichen Teils (Bezirk Mitte) die Wohn- und
Umweltqualitäten auf Pankower Seite nicht beeinträchtigen darf. Herr Kaufmann (Anwohner) bittet, bei einer nördlichen
Bebauung den Kinderbauernhof zu berücksichtigen. Herr Gothe führt dazu aus, dass dieser von den Plänen
überhaupt nicht betroffen ist. Auf eine Nachfrage von Herrn Kaufmann legt Herr Gothe dar,
dass das Bürgerbeteiligungsverfahren dann beginnt, wenn vom Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses die Planungsmittel freigegeben werden. Erst dann kann der
Prozess begonnen werden. Herr Diedrich bittet Herrn Gothe um Darstellung, welche
Mittel für welche Planungen benötigt werden, um den Prozess in Gang zu setzen.
Er führt aus, dass das B-Planverfahren vom Investor getragen wird, insofern ist
es für ihn unverständlich, warum weitere Mittel erforderlich sind. Herr Gothe berichtet, dass ein Investitionsvolumen von
insgesamt 2 Mio. Euro besteht und in diesem Zusammenhang die Vivico die
Gutachterverfahren finanziert. Wenn von dieser Summe Planungsmittel in Höhe von
100.000 Euro veranschlagt werden, ist das eine relativ kleine Summe, wenn man
bedenkt, dass für die Summe ein umfangreiches Bürgerbeteiligungsverfahren
geleistet werden muss. Er vermutet, dass eher eine Summe von drei oder vier
Mio. Euro nötig wäre, um die gesamte Parkfläche zu gestalten. Es bestehen noch
keine genauen Pläne für die Gestaltung der Grünfläche. Für diesen
Planungsprozess (in Form von Workshops, Versammlungen, Foren usw.) werden die
Planungsmittel (100.000 Euro) benötigt. Anschließend wird über den vorliegenden Entwurf abgestimmt. Der Ausschuss stimmt dem aktuellen Entwurf des Bezirksamtes
mehrheitlich zu (8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen). |
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