Auszug - Ständiger Tagesordnungspunkt: "Hilfe zur Pflege" BE: Herr BzStR von Dassel  

 
 
36.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

 

Einleitend fragt Herr BzStR von Dassel die Ausschussmitglieder nach der Vorgehensweise. In der Novembersitzung wurde ein Papier dazu verteilt. Er schlägt vor, über die finanzielle Seite zu reden oder über die Frage der Abläufe und Qualitäten.

 

Herr BD Lötzer (Die Linke) schlägt vor, über Änderungen in der Stückkostenzahl zu reden.

 

Herr von Dassel teilt mit, dass sich diese Produkte im T-Bereich befinden und deshalb sind sie medianbudgetiert. Im Jahre 2008 hat das BA mit dem Transferteil insgesamt nach Basiskorrektur einen Verlust von 3,8 Mio. € gemacht. Deshalb stehen die Hilfe zur Pflege-Kosten im besonderen Fokus der bezirklichen Aufmerksamkeit. Entscheidende Aussage ist die Frage, wie sich die vorläufigen Ergebnisse des Jahres 2009 von den Ergebnissen 2008 unterscheiden. Unterteilt man die drei Hilfebereiche in drei Teile (unterteilt in ambulante, teilstationäre und stationäre), dann ist erkennbar, dass man im Bereich der Ambulanten Pflege insgesamt nach Budgetierung 2,16 Mio, € weniger ausgibt, als man im Jahr 2008 ausgegeben hat. 2008 ist noch ein Verlust von –2,3 Mio. € zu verzeichnen. Jetzt ist ein Verlust von –173 Tsd. € zu verzeichnen. Dass dazu immer noch der Mediankorrekturfaktor kommt, der aus dem Plus weniger Plus macht und aus dem Minus ein größeres Minus macht, sei bedauerlich und sei vom BA nicht direkt zu beeinflussen. Weiterhin teilt Herr von Dassel mit, dass das der neuen Software zuzuschreiben sei. In diesem Jahr ist es zum ersten Mal möglich, Menschen, die sowohl Hilfe zur Pflege und Grundsicherung bekommen, beide Leistungen getrennt zu erfassen. Die Ungenauigkeit ist jetzt bereinigt und hat dazu geführt, dass die Stückkosten deutlich gesenkt wurden. Das hat den Vorteil, dass Grundsicherung und Hilfe zum Leben zu 100 % basiskorrigiert sind und nicht medianbudgetiert, wie die anderen Bereiche. Andererseits haben alle Punkte, die in den Sitzungen besprochen wurden, insbesondere die schnelle Begutachtung, zu einer ganz deutlichen Kostensenkung geführt. Die teilstationäre Hilfe (z. B. Tagespflege) ist von der Kostenseite her, ein etwas kleinerer Bereich. Die 90 %ige Steigerung konnte noch nicht endgültig geklärt werden, da bei der Teilstationären Hilfe bei Pflegestufe Null anders gebucht wird. Jeder Bezirk bucht anders, hier ist eine Vereinheitlichung gefordert.

Nach wie vor gibt es ein großes Problem bei der Stationäre Hilfe. Hier macht man, auch wenn man weniger Verlust in 2008 macht, einen Verlust von annähernd 1 Mio. € vor Basiskorrektur. Hier gibt es 3 Modelle, weil die unterschiedlichen Investitionskosten in den Heimen noch einmal unterschiedlich berücksichtigt werden. Nicht nur das Bezirksamt Mitte, sondern auch die anderen Bezirksämter sehen im Stationären Bereich keine Steuerungsmöglichkeiten. Für Herrn von Dassel stellt sich die Frage nach der Eigenbeteiligung. Offiziell heißt es, es wird getrennt gebucht, belegt hat man das bisher nicht. Es gibt aber Anzeichen dafür, dass die unterschiedlichen Stückkosten auch irgendetwas mit Eigenbeteiligung zu tun haben. Herr von Dassel sagt zu, im Rahmen des EBL-Berichtes (muss bis Ende April vorliegen) diese Frage endgültig zu klären. GGf. soll das auf Landesebene noch einmal angesprochen werden, das es hier noch einmal eine Berücksichtigung geben wird.
Abschließend teilt Herr von Dassel mit, dass inzwischen 45 Mio. €  bei der Eingliederungshilfe ausgegeben wird. In der Hilfe zur Pflege wurden 40 Mio. € ausgegeben. Hier gab es einen Rückgang zu verzeichnen ( bei der Anrechnung der Grundsicherung und Hilfe zur Überwindung in besonderen Lebenslagen (mit 3 Mio. € relativ gering ist).
Obwohl die Mengen deutlich zugenommen haben, ist es dem BA trotzdem gelungen, die Stückkosten in der Regel deutlich zu senken.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) möchte wissen, was als Mengen bezeichnet wird. Ist das die Anzahl der Menschen, die pro Monat versorgt werden sollen. Weiterhin möchte sie wissen, was so eine Begutachtung kostet. Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass in den Transferkosten alle Kosten enthalten sind, die bei diesem Fall entstanden sind und die an Dritte zu bezahlen sind. 2007 und 2008 hatte das Sozialamt die Begutachtung vom Gesundheitsamt angefordert. Das führte zu zeitlichen Verzögerungen und wurde mit 800,00 € verrechnet. Alle Bezirke haben jetzt zwei Pflegefachkräfte für die Begutachtung. Ein Großteil der Begutachtungen habe man selbst gemacht. Das widerspiegelt sich in den Fallkosten und erzielt einen deutlichen Entlastungseffekt. Parallel dazu hat man im Februar 2010 zum ersten Mal diese Leistungen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vergeben. Derzeit wertet Mitte aus, in welcher Zeit sie erstellt werden und in welcher Qualität. Danach kann man erst feststellen, ob es sinnvoll ist, weitere Gutachten durch den MDK in Auftrag zu geben oder ob man das durch eigene Bezirksamtskräfte tut.
Entscheidend an der Begutachtung sei, welcher Bedarf bei der klassischen Hilfe zur Pflege (macht der MDK, um die Pflegestufe und den Pflegebedarf festzustellen und das darüber hinaus notwendige, was aber nicht über die Krankenkassen und Pflegekassen bezahlt wird – z. B. Wohnung sauber machen, Essen kochen, mit den Menschen reden, Einkaufen) notwendig sei.
Bei Menschen, die keine Pflege- oder Krankenversicherung haben (ca. 1.000 Personen pro Jahr) kann die Begutachtung nicht durch den MDK erfolgen. Sie sei dafür nicht zuständig. Die Begutachtung erfolgt durch die eigenen Fachkräfte des Gesundheits- oder Sozialamtes.

 

Herr von Dassel teilt mit, dass die Eigenbeteiligung der Betroffenen für die Leistungen auf ein separates Konto gebucht werden, die Kosten für den Heimplatz auf ein anderes Konto. Diese Leseart kann Herr von Dassel aber nirgends wiederfinden. Dieser Frage muss man noch genauer nachgehen.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) kann nicht verstehen, warum das so schwierig sei, dem nachzugehen. Es gibt nach wie vor Sitzungen der Senatsverwaltung, wo dieses Thema dort erörtert werden kann. Er meint, dass man differenzieren muss, denn der Träger der Sozialhilfe kann hinsichtlich seiner Stückkostenberechnung nur mit den Kosten belastet werden, die er tragen muss. Es kann ihm nicht der Kostenanteil gut geschrieben werden, die der zu Pflegende aus eigenen Mitteln bestreitet.

Herr von Dassel gibt Herrn Rauskolb recht, dass es ganz einfach sein müsste. Problem sei aber, alle Zahlen entspringen einem Buchungsverhalten. Man sehe nur das, was gebucht wurde. Bei den Produkten habe man ein ganz unterschiedliches Buchungsverhalten. Ihm wird immer wieder gesagt, es sei getrennt. Eine geringere Zuzahlungsquote für einen Bezirk sei kein Nachteil. Herr von Dassel hat sich vorgenommen, dieses Problem bis April endgültig zu lösen.

 

Frau BD Westphal (CDU) meint, dass die KLR zwar den Meridian vorsieht, aber jeder Bezirk legt selber fest, was für ihn zu bestimmten Produkten gehört und was nicht. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Kameralistik Einnahmen auf einen anderen Haushaltstitel gehen, als die Ausgaben. Hier wird dann nicht wie in Unternehmen gesagt, als Saldo hat man das und das. Hinzu kommt, dass die anerkannten Träger mit dem Senat entsprechende Pflegesätze aushandeln. Er kann für bestimmte Leistungen bei allen Trägern gleich sein. Je nach dem, welches Leistungsangebot besteht, ist möglicherweise bei irgendeinem Träger der Pflegesatz für vollstationäre Eingliederungshilfe 110,00 € und beim nächsten Träger beträgt er 120,00 € bei der gleichen entsprechenden Hilfebedarfseinstufung. Sie meint, dass man das an dieser Stelle auch berücksichtigen sollte. Grundsätzlich hat jeder Betroffene und das Bezirksamt dafür zu sorgen, vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Im Schnitt geht man davon aus, dass jemand, der gesetzlich oder freiwillig versichert ist und auch entsprechend pflegeversichert ist und insbesondere bei den vollstationären Hilfen vorrangige Leistungen bei der Krankenkasse – Pflegestufen – zu beantragen hat. Dann kommt das Vermögen. Entweder das Bezirksamt hat sich entschieden, dass bei der Stufe Hilfe zur Pflege der Klient das Geld selber an das entsprechende Heim überweist. Das Bezirksamt überweist dann nur die Differenz zum Kostensatz.
Wenn aber das Bezirksamt beschlossen hat, alle Einkommen gehen an sie und zahlt den Gesamtbetrag, dann kommen diese Zahlen entsprechend so zum tragen (unterschiedliche Brutto- und Nettoprinzipien).
Auf die Frage von Frau Westphal, ob es eine Übersicht zu den Verlusten gibt und ob es eine Ursache zu den Verlusten gibt, verweist Herr von Dassel auf die Maisitzung, in der er erneut berichten wird.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich noch einmal auf die Begutachtung von Kosten und fragt, ob es sinnvoll wäre, neben der Fremdvergabe, dass die Begutachtung in der Hand von Soziales verbleibt. Es würde schneller und preisgünstiger gehen. Herr von Dassel meint, dass das Bezirksamt im Stellenplan bei Soziales die Finanzierung von zwei Pflegegutachter/innen sicher gestellt hat. Die Pflegebegutachtung bei Soziales zu konzentrieren, sei unstrittig. Auch sei unstrittig, dass man diese Leistung nicht zu 100 Prozent nach außen vergeben sollte. Sobald man die Begutachtungsleistung eines Dritten nicht mehr kontrollieren oder überprüfen kann, ist man dem hoffnungslos ausgeliefert.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) möchte wissen, ob es bei der Stationären Hilfe Obergrenzen bezüglich der Heimkosten gibt und wie bemessen sind diese. Übernimmt der Träger der Sozialhilfe einen Teil der Kosten oder ist es abhängig vom Eigenanteil des zu Pflegenden. Herrn BzStR von Dassel wurde vermittelt, dass bei der Stationären Pflege das Sozialamt keinen Einfluss auf die Qualität des ausgesuchten Heimes hat. In der letzten BVV vermittelte er, dass es bei den Pflegestufen Kostenunterschiede von bis zu 500,00 € für eine fast identische Leistung gibt. Mitte kann nicht steuern, dass jemand z. B. in Heim A geht, wenn man im Heim B weniger Geld benötigt. In der Regel sei es aber so, dass derjenige, der in ein Heim geht, wo die Kosten der Träger der Sozialhilfe zu zahlen hat, keine Zustimmung benötigt.
Herr Rauskolb möchte wissen, ob die Sätze der Heime in der Regel der öffentlichen Kontrolle unterliegen. Herr BzStR von Dassel bejaht.

 

Herr BD Lötzer (Die Linke) fragt nach der Höhe der Spanne der unterschiedlichen Kostensätze. Weiterhin möchte er wissen, ob es eine Kundenbefragung gibt.

 

Herr BzStR von Dassel sagt zu, zu den 3 Pflegekostenstufen in der nächsten Sitzung Auskunft zu geben.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die Liste der Ergebnisse des MDK und möchte wissen, wie die Zahlen zustande gekommen sind. Meldet der MDK das Ergebnis an das BA oder meldet das Heim. Herr BzStR von Dassel kann die Frage nicht beantworten und sagt zu, in der nächsten Sitzung darüber zu berichten. Klar sei nur, dass das veröffentlichkeitspflichtig sei. Wenn der medizinische Dienst geprüft hat, gibt es eine Einspruchfrist von 4 Wochen; danach wird das Ergebnis im Internet veröffentlicht. Die Heime müssen das Ergebnis an geeigneter Stelle aushängen.

 

Frau Schauer-Oldenburg bemerkt, dass ein Heim kein MDK-Prüfergebnis hat und in der Liste mit einem schlechten Ergebnis aufgeführt wurde. Herr von Dassel meint, dass das BA nicht Träger des Verfahrens sei. Er wird dem nachgehen und in der nächsten Sitzung berichten.

 

Herr BzStR von Dassel teilt zum Pilotverfahren MDK mit, dass das Verfahren zurzeit ausgewertet wird. Es wurden 4 Wochen lang Gutachten geschrieben. Zur gestellten Frage im November, ob der Aufwand, den das Sozialamt betreibt, um die Rechnungen zu prüfen, die die Pflegeverbände einreichen, Sinn macht, teilt er mit, dass es zwei Monate intensive Rechnungsprüfungen und eine intensive Auflistung gegeben hat. Die intensive Rechnungsprüfung hat ergeben, dass sie ein vielfaches an Einsparungen bringt als die intensive Rechnungsprüfung an Personalkräften bindet. Herr von Dassel betont, dass Mitte weiter die Rechnungen prüfen wird.

Des weiteren teilt er mit, dass Mitte weiterhin überlegen wird, ob wirklich Tätigkeiten im Rahmen der Pflege durch Pflegefachkräfte erbracht werden müssen und welche könnten ggf. durch günstigere Kräfte, die dann nur Fenster putzen oder aufräumen oder ggf. durch ehrenamtliche Kräfte ausgeführt werden. Das betrifft ausschließlich Menschen mit Pflegestufe Null und maximal mit Pflegestufe 1. Weiterhin gibt es auf Landesebene das Bemühen, sich sehr intensiv mit diesem Thema auseinander zu setzen. Eine Pilotvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und vier Pilotbezirken steht kurz vor dem Abschluss. Mitte ist ein Pilotbezirk. Herr von Dassel ist Mitglied der Steuerungsgruppe. Das Pilotprojekt soll am 1.4.2010 beginnen. Es wird genau festgelegt, was untersucht werden soll. Geklärt sei, dass man sich in jede Richtung bewegen kann. In den nächsten 1 ½ Jahren wird man experimentieren, wie die Pflegekosten bei mindestens gleichguter Qualität deutlich gesenkt werden. Was kann man an internen und externen Prozessen steuern. Was muss die Senatsverwaltung beitragen. Was können die Bezirke beitragen. Man erhofft sich sehr weitergehende Erkenntnisse, wie man mit diesem Thema zukünftig umzugehen hat. In einer Auftaktveranstaltung werden beide Senatsverwaltungen in das Bezirksamt kommen und das Konzept vorstellen.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf einen Artikel im Tagesspiegel Wie viel Wert ist uns Pflege. Sie regt an, den Begriff Pflege zu definieren (was ist Pflege, was ist Haushaltstätigkeit). Birgt das Gefahren, wenn man Module erstellt, dass sich die Pflege wirklich verschlechtert.

Herr BzStR von Dassel meint, dass es momentan noch relativ einfach sei, denn der Pflegefachverband wird angerufen und fragt, wo Unterstützung benötigt wird. Der Pflegeverband nimmt das in seinen Unterlagen auf (z. B. Essenkochen, Einkaufen) und reicht diese beim Sozialamt ein. Hier kann man gut erkennen, dass es sich nicht um eine Pflege handelt.
In der Pflegestufe Null gibt es sehr viele Fälle, wo Kosten aus der Pflege bezahlt werden, aber diese Zahlungen werden für hauswirtschaftliche Tätigkeiten bezahlt. Leider gibt es kein eigenes Produkt hauswirtschaftliche Tätigkeiten für Menschen, die Grundsicherung erhalten oder ALG II. Diese Zusätzliche Leistung zahlt weder das JobCenter noch das Sozialamt. Solange erkennbar ist, dass nur die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erfragt und auch beantragt sind, kommt man nicht in Gefahr, irgendwie Pflegedamping zu machen. Schwierig wird es erst, wenn jemand sagt, er kann nicht mehr einkaufen gehen und dass er beim Baden zwei Mal die Woche jemanden benötigt. Dann ist das eine Pflege.

 

Frau BD Westphal (CDU) meint, dass das SGB XII genau beschreibt, wer für die hauswirtschaftlichen Hilfen zuständig sei. Sie sieht die Schwierigkeit bei den Modulen.

Herr von Dassel weist auf die Tabelle hin und meint, dass 850 Menschen eine hauswirtschaftliche Tätigkeit erhalten und weniger Pflege. Das sei eine Größenordnung, wo man überlegen muss, warum das nicht eine Putzfirma X erledigt, die einen höheren Tarif erhält, um beim Putzen auch noch eine halbe Stunde mit den Personen zu kommunizieren.

 

 

 
 

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