Einleitend fragt Herr BzStR von Dassel die
Ausschussmitglieder nach der Vorgehensweise. In der Novembersitzung wurde ein
Papier dazu verteilt. Er schlägt vor, über die finanzielle Seite zu reden
oder über die Frage der Abläufe und Qualitäten.
Herr BD Lötzer (Die Linke) schlägt vor, über Änderungen in
der Stückkostenzahl zu reden.
Herr von Dassel teilt mit, dass sich diese Produkte im
T-Bereich befinden und deshalb sind sie medianbudgetiert. Im Jahre 2008 hat
das BA mit dem Transferteil insgesamt nach Basiskorrektur einen Verlust von
3,8 Mio. € gemacht. Deshalb stehen die Hilfe zur Pflege-Kosten im
besonderen Fokus der bezirklichen Aufmerksamkeit. Entscheidende Aussage ist
die Frage, wie sich die vorläufigen Ergebnisse des Jahres 2009 von den
Ergebnissen 2008 unterscheiden. Unterteilt man die drei Hilfebereiche in drei
Teile (unterteilt in ambulante, teilstationäre und stationäre), dann ist
erkennbar, dass man im Bereich der Ambulanten Pflege insgesamt nach
Budgetierung 2,16 Mio, € weniger ausgibt, als man im Jahr 2008 ausgegeben
hat. 2008 ist noch ein Verlust von –2,3 Mio. € zu verzeichnen. Jetzt ist ein
Verlust von –173 Tsd. € zu verzeichnen. Dass dazu immer noch der
Mediankorrekturfaktor kommt, der aus dem Plus weniger Plus macht und aus dem
Minus ein größeres Minus macht, sei bedauerlich und sei vom BA nicht direkt
zu beeinflussen. Weiterhin teilt Herr von Dassel mit, dass das der neuen
Software zuzuschreiben sei. In diesem Jahr ist es zum ersten Mal möglich,
Menschen, die sowohl Hilfe zur Pflege und Grundsicherung bekommen,
beide Leistungen getrennt zu erfassen. Die Ungenauigkeit ist jetzt bereinigt
und hat dazu geführt, dass die Stückkosten deutlich gesenkt wurden. Das hat
den Vorteil, dass Grundsicherung und Hilfe zum Leben zu 100 %
basiskorrigiert sind und nicht medianbudgetiert, wie die anderen Bereiche.
Andererseits haben alle Punkte, die in den Sitzungen besprochen wurden,
insbesondere die schnelle Begutachtung, zu einer ganz deutlichen Kostensenkung
geführt. Die teilstationäre Hilfe (z. B. Tagespflege) ist von der Kostenseite
her, ein etwas kleinerer Bereich. Die 90 %ige Steigerung konnte noch nicht
endgültig geklärt werden, da bei der Teilstationären Hilfe bei
Pflegestufe Null anders gebucht wird. Jeder Bezirk bucht anders, hier ist
eine Vereinheitlichung gefordert.
Nach wie vor gibt es ein großes Problem bei der Stationäre
Hilfe. Hier macht man, auch wenn man weniger Verlust in 2008 macht, einen
Verlust von annähernd 1 Mio. € vor Basiskorrektur. Hier gibt es 3 Modelle,
weil die unterschiedlichen Investitionskosten in den Heimen noch einmal
unterschiedlich berücksichtigt werden. Nicht nur das Bezirksamt Mitte,
sondern auch die anderen Bezirksämter sehen im Stationären Bereich keine
Steuerungsmöglichkeiten. Für Herrn von Dassel stellt sich die Frage nach der
Eigenbeteiligung. Offiziell heißt es, es wird getrennt gebucht, belegt hat
man das bisher nicht. Es gibt aber Anzeichen dafür, dass die
unterschiedlichen Stückkosten auch irgendetwas mit Eigenbeteiligung zu tun
haben. Herr von Dassel sagt zu, im Rahmen des EBL-Berichtes (muss bis Ende
April vorliegen) diese Frage endgültig zu klären. GGf. soll das auf
Landesebene noch einmal angesprochen werden, das es hier noch einmal eine
Berücksichtigung geben wird.
Abschließend teilt Herr von Dassel mit, dass inzwischen 45 Mio. € bei der Eingliederungshilfe
ausgegeben wird. In der Hilfe zur Pflege wurden 40 Mio. € ausgegeben.
Hier gab es einen Rückgang zu verzeichnen ( bei der Anrechnung der
Grundsicherung und Hilfe zur Überwindung in besonderen Lebenslagen (mit 3
Mio. € relativ gering ist).
Obwohl die Mengen deutlich zugenommen haben, ist es dem BA trotzdem gelungen,
die Stückkosten in der Regel deutlich zu senken.
Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) möchte wissen, was als
Mengen bezeichnet wird. Ist das die Anzahl der Menschen, die pro Monat
versorgt werden sollen. Weiterhin möchte sie wissen, was so eine Begutachtung
kostet. Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass in den Transferkosten alle
Kosten enthalten sind, die bei diesem Fall entstanden sind und die an Dritte
zu bezahlen sind. 2007 und 2008 hatte das Sozialamt die Begutachtung vom
Gesundheitsamt angefordert. Das führte zu zeitlichen Verzögerungen und wurde
mit 800,00 € verrechnet. Alle Bezirke haben jetzt zwei Pflegefachkräfte für
die Begutachtung. Ein Großteil der Begutachtungen habe man selbst gemacht.
Das widerspiegelt sich in den Fallkosten und erzielt einen deutlichen
Entlastungseffekt. Parallel dazu hat man im Februar 2010 zum ersten Mal diese
Leistungen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vergeben. Derzeit
wertet Mitte aus, in welcher Zeit sie erstellt werden und in welcher
Qualität. Danach kann man erst feststellen, ob es sinnvoll ist, weitere
Gutachten durch den MDK in Auftrag zu geben oder ob man das durch eigene
Bezirksamtskräfte tut.
Entscheidend an der Begutachtung sei, welcher Bedarf bei der klassischen Hilfe
zur Pflege (macht der MDK, um die Pflegestufe und den Pflegebedarf
festzustellen und das darüber hinaus notwendige, was aber nicht über die
Krankenkassen und Pflegekassen bezahlt wird – z. B. Wohnung sauber machen,
Essen kochen, mit den Menschen reden, Einkaufen) notwendig sei.
Bei Menschen, die keine Pflege- oder Krankenversicherung haben (ca. 1.000
Personen pro Jahr) kann die Begutachtung nicht durch den MDK erfolgen. Sie
sei dafür nicht zuständig. Die Begutachtung erfolgt durch die eigenen
Fachkräfte des Gesundheits- oder Sozialamtes.
Herr von Dassel teilt mit, dass die Eigenbeteiligung der
Betroffenen für die Leistungen auf ein separates Konto gebucht werden, die
Kosten für den Heimplatz auf ein anderes Konto. Diese Leseart kann Herr von
Dassel aber nirgends wiederfinden. Dieser Frage muss man noch genauer
nachgehen.
Herr BV Rauskolb (CDU) kann nicht verstehen, warum das so
schwierig sei, dem nachzugehen. Es gibt nach wie vor Sitzungen der
Senatsverwaltung, wo dieses Thema dort erörtert werden kann. Er meint, dass
man differenzieren muss, denn der Träger der Sozialhilfe kann hinsichtlich
seiner Stückkostenberechnung nur mit den Kosten belastet werden, die er
tragen muss. Es kann ihm nicht der Kostenanteil gut geschrieben werden, die
der zu Pflegende aus eigenen Mitteln bestreitet.
Herr von Dassel gibt Herrn Rauskolb recht, dass es ganz
einfach sein müsste. Problem sei aber, alle Zahlen entspringen einem
Buchungsverhalten. Man sehe nur das, was gebucht wurde. Bei den Produkten
habe man ein ganz unterschiedliches Buchungsverhalten. Ihm wird immer wieder
gesagt, es sei getrennt. Eine geringere Zuzahlungsquote für einen Bezirk sei
kein Nachteil. Herr von Dassel hat sich vorgenommen, dieses Problem bis April
endgültig zu lösen.
Frau BD Westphal (CDU) meint, dass die KLR zwar den
Meridian vorsieht, aber jeder Bezirk legt selber fest, was für ihn zu
bestimmten Produkten gehört und was nicht. Hinzu kommt, dass im Rahmen der
Kameralistik Einnahmen auf einen anderen Haushaltstitel gehen, als die
Ausgaben. Hier wird dann nicht wie in Unternehmen gesagt, als Saldo hat man
das und das. Hinzu kommt, dass die anerkannten Träger mit dem Senat
entsprechende Pflegesätze aushandeln. Er kann für bestimmte Leistungen bei
allen Trägern gleich sein. Je nach dem, welches Leistungsangebot besteht, ist
möglicherweise bei irgendeinem Träger der Pflegesatz für vollstationäre
Eingliederungshilfe 110,00 € und beim nächsten Träger beträgt er 120,00 € bei
der gleichen entsprechenden Hilfebedarfseinstufung. Sie meint, dass man das
an dieser Stelle auch berücksichtigen sollte. Grundsätzlich hat jeder
Betroffene und das Bezirksamt dafür zu sorgen, vorrangige Leistungen in
Anspruch zu nehmen. Im Schnitt geht man davon aus, dass jemand, der
gesetzlich oder freiwillig versichert ist und auch entsprechend
pflegeversichert ist und insbesondere bei den vollstationären Hilfen
vorrangige Leistungen bei der Krankenkasse – Pflegestufen – zu beantragen
hat. Dann kommt das Vermögen. Entweder das Bezirksamt hat sich entschieden,
dass bei der Stufe Hilfe zur Pflege der Klient das Geld selber an das
entsprechende Heim überweist. Das Bezirksamt überweist dann nur die Differenz
zum Kostensatz.
Wenn aber das Bezirksamt beschlossen hat, alle Einkommen gehen an sie und
zahlt den Gesamtbetrag, dann kommen diese Zahlen entsprechend so zum tragen
(unterschiedliche Brutto- und Nettoprinzipien).
Auf die Frage von Frau Westphal, ob es eine Übersicht zu den Verlusten
gibt und ob es eine Ursache zu den Verlusten gibt, verweist Herr von Dassel
auf die Maisitzung, in der er erneut berichten wird.
Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich noch einmal
auf die Begutachtung von Kosten und fragt, ob es sinnvoll wäre, neben der
Fremdvergabe, dass die Begutachtung in der Hand von Soziales verbleibt. Es
würde schneller und preisgünstiger gehen. Herr von Dassel meint, dass das
Bezirksamt im Stellenplan bei Soziales die Finanzierung von zwei Pflegegutachter/innen
sicher gestellt hat. Die Pflegebegutachtung bei Soziales zu konzentrieren,
sei unstrittig. Auch sei unstrittig, dass man diese Leistung nicht zu 100
Prozent nach außen vergeben sollte. Sobald man die Begutachtungsleistung
eines Dritten nicht mehr kontrollieren oder überprüfen kann, ist man dem
hoffnungslos ausgeliefert.
Herr BV Rauskolb (CDU) möchte wissen, ob es bei der Stationären
Hilfe Obergrenzen bezüglich der Heimkosten gibt und wie bemessen sind
diese. Übernimmt der Träger der Sozialhilfe einen Teil der Kosten oder ist es
abhängig vom Eigenanteil des zu Pflegenden. Herrn BzStR von Dassel wurde
vermittelt, dass bei der Stationären Pflege das Sozialamt keinen
Einfluss auf die Qualität des ausgesuchten Heimes hat. In der letzten BVV vermittelte
er, dass es bei den Pflegestufen Kostenunterschiede von bis zu 500,00 € für
eine fast identische Leistung gibt. Mitte kann nicht steuern, dass jemand z.
B. in Heim A geht, wenn man im Heim B weniger Geld benötigt. In der Regel sei
es aber so, dass derjenige, der in ein Heim geht, wo die Kosten der Träger
der Sozialhilfe zu zahlen hat, keine Zustimmung benötigt.
Herr Rauskolb möchte wissen, ob die Sätze der Heime in der Regel der
öffentlichen Kontrolle unterliegen. Herr BzStR von Dassel bejaht.
Herr BD Lötzer (Die Linke) fragt nach der Höhe der Spanne
der unterschiedlichen Kostensätze. Weiterhin möchte er wissen, ob es eine
Kundenbefragung gibt.
Herr BzStR von Dassel sagt zu, zu den 3
Pflegekostenstufen in der nächsten Sitzung Auskunft zu geben.
Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die
Liste der Ergebnisse des MDK und möchte wissen, wie die Zahlen zustande
gekommen sind. Meldet der MDK das Ergebnis an das BA oder meldet das Heim.
Herr BzStR von Dassel kann die Frage nicht beantworten und sagt zu, in der
nächsten Sitzung darüber zu berichten. Klar sei nur, dass das
veröffentlichkeitspflichtig sei. Wenn der medizinische Dienst geprüft hat,
gibt es eine Einspruchfrist von 4 Wochen; danach wird das Ergebnis im
Internet veröffentlicht. Die Heime müssen das Ergebnis an geeigneter Stelle
aushängen.
Frau Schauer-Oldenburg bemerkt, dass ein Heim kein
MDK-Prüfergebnis hat und in der Liste mit einem schlechten Ergebnis
aufgeführt wurde. Herr von Dassel meint, dass das BA nicht Träger des Verfahrens
sei. Er wird dem nachgehen und in der nächsten Sitzung berichten.
Herr BzStR von Dassel teilt zum Pilotverfahren MDK mit,
dass das Verfahren zurzeit ausgewertet wird. Es wurden 4 Wochen lang
Gutachten geschrieben. Zur gestellten Frage im November, ob der Aufwand, den
das Sozialamt betreibt, um die Rechnungen zu prüfen, die die Pflegeverbände
einreichen, Sinn macht, teilt er mit, dass es zwei Monate intensive
Rechnungsprüfungen und eine intensive Auflistung gegeben hat. Die intensive
Rechnungsprüfung hat ergeben, dass sie ein vielfaches an Einsparungen bringt
als die intensive Rechnungsprüfung an Personalkräften bindet. Herr von Dassel
betont, dass Mitte weiter die Rechnungen prüfen wird.
Des weiteren teilt er mit, dass Mitte weiterhin überlegen wird, ob wirklich
Tätigkeiten im Rahmen der Pflege durch Pflegefachkräfte erbracht werden
müssen und welche könnten ggf. durch günstigere Kräfte, die dann nur Fenster
putzen oder aufräumen oder ggf. durch ehrenamtliche Kräfte ausgeführt werden.
Das betrifft ausschließlich Menschen mit Pflegestufe Null und maximal mit
Pflegestufe 1. Weiterhin gibt es auf Landesebene das Bemühen, sich sehr
intensiv mit diesem Thema auseinander zu setzen. Eine Pilotvereinbarung
zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales und vier Pilotbezirken steht kurz vor dem
Abschluss. Mitte ist ein Pilotbezirk. Herr von Dassel ist Mitglied der
Steuerungsgruppe. Das Pilotprojekt soll am 1.4.2010 beginnen. Es wird genau
festgelegt, was untersucht werden soll. Geklärt sei, dass man sich in jede
Richtung bewegen kann. In den nächsten 1 ½ Jahren wird man experimentieren,
wie die Pflegekosten bei mindestens gleichguter Qualität deutlich gesenkt
werden. Was kann man an internen und externen Prozessen steuern. Was muss die
Senatsverwaltung beitragen. Was können die Bezirke beitragen. Man erhofft
sich sehr weitergehende Erkenntnisse, wie man mit diesem Thema zukünftig
umzugehen hat. In einer Auftaktveranstaltung werden beide Senatsverwaltungen
in das Bezirksamt kommen und das Konzept vorstellen.
Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf einen
Artikel im Tagesspiegel Wie viel Wert ist uns Pflege. Sie regt an, den
Begriff Pflege zu definieren (was ist Pflege, was ist
Haushaltstätigkeit). Birgt das Gefahren, wenn man Module erstellt, dass sich
die Pflege wirklich verschlechtert.
Herr BzStR von Dassel meint, dass es momentan noch
relativ einfach sei, denn der Pflegefachverband wird angerufen und fragt, wo
Unterstützung benötigt wird. Der Pflegeverband nimmt das in seinen Unterlagen
auf (z. B. Essenkochen, Einkaufen) und reicht diese beim Sozialamt ein. Hier
kann man gut erkennen, dass es sich nicht um eine Pflege handelt.
In der Pflegestufe Null gibt es sehr viele Fälle, wo Kosten aus der Pflege
bezahlt werden, aber diese Zahlungen werden für hauswirtschaftliche Tätigkeiten
bezahlt. Leider gibt es kein eigenes Produkt hauswirtschaftliche
Tätigkeiten für Menschen, die Grundsicherung erhalten oder ALG II. Diese
Zusätzliche Leistung zahlt weder das JobCenter noch das Sozialamt. Solange
erkennbar ist, dass nur die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erfragt und auch
beantragt sind, kommt man nicht in Gefahr, irgendwie Pflegedamping zu machen.
Schwierig wird es erst, wenn jemand sagt, er kann nicht mehr einkaufen gehen
und dass er beim Baden zwei Mal die Woche jemanden benötigt. Dann ist das
eine Pflege.
Frau BD Westphal (CDU) meint, dass das SGB XII genau
beschreibt, wer für die hauswirtschaftlichen Hilfen zuständig sei. Sie sieht
die Schwierigkeit bei den Modulen.
Herr von Dassel weist auf die Tabelle hin und meint, dass
850 Menschen eine hauswirtschaftliche Tätigkeit erhalten und weniger Pflege.
Das sei eine Größenordnung, wo man überlegen muss, warum das nicht eine
Putzfirma X erledigt, die einen höheren Tarif erhält, um beim Putzen auch
noch eine halbe Stunde mit den Personen zu kommunizieren.
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