Auszug - Information zum neuen Vertrag mit dem Kunstverein Tiergarten für die Galerie Nord  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Hänisch berichtet, dass eine Einigung zwischen dem Kunstverein Tiergarten und Kunst- Und Kulturamt zur vertraglichen Gest

Frau Hänisch berichtet, dass eine Einigung zwischen dem Kunstverein Tiergarten und dem Kunst- und Kulturamt zur vertraglichen Gestaltung der Galerie Nord im Jahr 2010/2011 stattfand.

Es werden künftig zwei Verträge bestehen. Zum einen ist ein Nutzungsvertrag für die Nutzung der Räumlichkeiten erforderlich, des weiteren wurde ein Zuwendungsvertrag für den Betrieb der Galerie verabredet.

Sie legt dar, dass das Bezirksamt im Rahmen der Vertragsgestaltung die Art der Verträge angepasst und verändert hat, ferner wurde auch zur Frage der finanziellen Unterstützung des Kunstvereins für den Betrieb der Galerie Nord eine grundsätzliche Neuorientierung vorgenommen. Frau Hänisch erläutert als Hintergrundinformation, dass der Kunstverein bisher eine vertraglich vereinbarte Zuwendung in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr erhalten hat. Darüber hinaus hat der Kunstverein für die Galerie Nord aus anderen Haushaltsmitteln des FB Kunst und Kultur finanzielle Mittel erhalten, allerdings nur indirekt, da das Bezirksamt sämtliche Aufwendungen  - u.a. für die GEMA, die Künstlersozialkasse und für Verträge zur Versicherung der Ausstellungsprojekte -übernommen hat. Ferner hat das Bezirksamt über den Bezirksamt-Postverteiler den gesamten Postversand für die Galerie Nord finanziert. Dies umfasste insgesamt ein Finanzvolumen von jährlich 10.000 bis 12.000 Euro. Durch diese zusätzlichen Leistungen ergab sich eine höhere Zuwendung als die vertraglich vereinbarte (ca. 50.000 Euro jährlich).

Laut Zuwendungsvertrag müssen nunmehr alle Aufwendungen, die der Zuwendungsnehmer für den Betrieb der Einrichtung aufbringt, mit den Zuwendungen abgedeckt werden.

Bei den getätigten Verhandlungen wurde verabredet, dass mit der Zuwendung von 40.000 Euro alle Aufwendungen gedeckt werden. Weiterhin soll der Kunstverein künftig deutlich intensiver Drittmittel einwerben, um der Konsolidierung des Bezirkshaushalts Rechnung zu tragen.
Frau Hänisch teilt mit, dass der Kunstverein dieser Neuerung erst zugestimmt hat, nachdem das Bezirksamt zugesagt hat, dass im Jahre 2010 aus Mitteln des Bezirkskulturfonds zwei Ausstellungen, die in der Galerie Nord gezeigt werden sollen, gesondert finanziert werden. Im Ergebnis führt das neue Verfahren dazu, dass sich die Summe der Zuwendungen von jährlich 50.000 Euro auf ca. 45.000 bis 46.000 Euro verringert.

Frau Hänisch erläutert, dass im Zuwendungsvertrag eine bestimmte Gesamtöffnungszeit der Galerie festgeschrieben wurde. Ferner wurde verabredet, dass der Kunstverein seinen Sitz künftig nicht mehr in der Galerie Nord, sondern in anderen Räumlichkeiten (keine kommunalen) hat. Des weiteren hat der Kunstverein im Rahmen seiner Mitgliederversammlung die Satzung insoweit angepasst, dass kein/e Mitarbeiter/in des Kunst- und Kulturamtes mehr Mitglied des Vorstandes des Kunstvereins ist.

Frau Hänisch führt weiter aus, dass die Verträge noch nicht unterzeichnet wurden, da ab 01.01.2010 vorläufige Haushaltswirtschaft herrscht. Unter diesen Bedingungen wird es nicht mehr möglich sein, 2-Jahres-Verträge für Zuwendungen abzuschließen. Wahrscheinlich wird die vorläufige Haushaltswirtschaft dazu führen, dass vorerst ein Vertrag für sechs Monate verabredet wird, die Zuwendung soll jeweils ein Zwölftel des Jahresbetrages ausmachen.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                   .                       Nein:            .                       Enthaltung:     .

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen