Auszug - Schulentwicklungsplan und Konsolidierungskonzept - Aktueller Stand zur Wartburg-Schule und zur Theodor-Heuss-Oberschule
Frau BzStR´in Hänisch berichtet über geführte Gespräche mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Thema: Neue Vorschläge für Klassenfrequenzen, welche Auswirkungen, welche weiteren Entscheidungen damit verbunden sind. Im Grundschulbereich hegt die Senatsverwaltung Interesse,
die hohen Klassenfrequenzen und die kleinen Klassenfrequenzen zukünftig zu
verhindern und damit die Bandbreite auf eine regulärere Grundlage einzugrenzen.
Deshalb auch der Vorschlag, bei allen Grundschulen die Obergrenze auf 26
Schüler/innen festzulegen, um Auswüchse mit zum Teil bis zu 28 Schüler/innen
ebenso zu verhindern, wie die Möglicheit, sich von den Gerichten einklagen zu
lassen. Andererseits sollen an der einen oder anderen Schule auch Klassen mit
weniger als 20 Kindern verhindert werden. Die Senatsschulverwaltung hat anhand
aller Grundschulen des Bezirks Mitte in einer Grafik vergegenwärtigt, wie die
realen Klassenfrequenzen in der Schulanfangsphase mit der Sozialstruktur in den
Schulen korrelieren. Dabei hat sie festgestellt, dass alle Varianten umgesetzt
sind. Es gibt Schulen mit einer sehr guten Sozialstruktur, die mit sehr kleinen
Klassenfrequenzen arbeiteten und es gibt Schulen mit einer sehr schlechten
Sozialstruktur, die trotzdem mit sehr hohen Klassenfrequenzen (bis zu 28
Schüler/innen) arbeiten. Botschaft der Senatsschulverwaltung war, dass aus ihrer Sicht alle Varianten mehr oder weiniger als gleich gut angesehen werden, weil kleine Klassenfrequenzen sozialpädagogisch richtig und wichtig sind, aber wenn eine Schule eine höhere Klassenfrequenz umsetzt und dafür das vorhandene Personal nutzt, um das Zweipädagogenprinzip umzusetzen, wäre das aus fachlicher Sicht als gleich gut zu bewerten. Die Kernbotschaft, verbunden mit der Vergegenwärtigung der Situation im Bezirk war, dass sie mit dem Brandbreitenmodell 21 bis 25 bzw. 23 bis 26 Spielräume eröffnen möchte. Die konkrete Ausgestaltung der Spielräume soll in den Bezirken geschehen und soll auch dort entschieden werden. Von der Senatsverwaltung kommt keine klare Botschaft, dass sie systematisch die kleinen Klassenfrequenzen umgesetzt sehen möchten. Auf die Frage, ob die Absenkung der Klassenfrequenz auf 21 bis 25 Schüler/innern Auswirkungen auf die Planungsgröße in der Schulentwicklungsplanung hat (gegenwärtig besteht die Vorgabe auf einer 24er Basis im Grundschulbereich und auf einer 25er Basis im Sekundarschulbereich) wird gesagt, dass man sich noch nicht damit auseinandergesetzt hat, ob es denn zu einer veränderten Planungsgröße kommen soll. Im I. Quartal 2010 wird man sich dazu verständigen (der Senat möchte mit allen Bezirken gemeinsam und mit den zuständigen Stellen auf Senatsebene reden, welche Planungsgrößen zukünftig bei der Schulentwicklungsplanung zugrunde gelegt werden soll). Frau Hänisch betont, dass für den bezirklichen
Schulentwicklungsplan eine solche Entscheidung zu spät kommt, denn gegenwärtig
gilt weiterhin die Planungsgröße 24 für die Grundschulen und 25 für die
Sekundarschulen als Leitgröße für den bezirklichen Schulentwicklungsplan. Im
Schulentwicklungsplan wurde darauf hingewiesen, dass der Entwurf gegenwärtig
den Bezirken und den schulischen Gremien auf Landesebene vorgelegt wird. Der
Entwurf selbst sei aber noch nicht mit der Senatsfinanzverwaltung abgestimmt.
Er muss auch mit einem Senatsbeschluss verbunden sein, bevor er Rechtskraft
erlangt. Eine konkrete zeitliche Schiene konnte nicht konkretisiert werden. Anschließend berichtet Frau Hänisch über ein weiteres
stattgefundenes Gespräch mit der Senatsfinanzverwaltung zum
Schulentwicklungsplan und zu den Ausführungen des Bezirks im
Konsolidierungskonzept in Vorbereitung des Haushalts 2010/2011. Die
Senatsfinanzverwaltung hat zum Ausdruck gebracht, dass aus ihrer Sicht kein
Interesse bestehe, eine deutliche Frequenzabsenkung in den Sekundarschulen
vorzunehmen. Weiterhin wurde zum Ausdruck gebracht, dass sie dem Vorschlag des
Bezirks Mitte (der RdB ist dem mit einem Beschluss gefolgt), die Bezugsgröße
bei den Schulprodukten zu ändern auf die Anzahl von Klassen statt Anzahl von
Schülern/innen, um hier unterschiedliche Klassenfrequenzen auch bei der
Budgetierung nicht relevant werden zu lassen, nicht unterstützen werden.
Hauptinteresse ist, dass sie davon ausgehen, dass alle zukünftig möglichst
kleine Frequenzen organisieren, damit der Raumbedarf möglichst groß wird und
dass aus ihrer Sicht zu viele Kosten entstehen und sie mit einer solchen
Bezugsgröße nicht so viele Kontrollmöglichkeiten mehr haben, auf eine
Kostenentwicklung Einfluss zu nehmen. Deshalb wird man sich dafür einsetzen,
dass die Bezugsgröße Anzahl der Schüler/innen beibehalten wird und hier
mögliche Klassenfrequenzen durch einen Korrekturfaktor in der Budgetierung
teilweise ausgeglichen wird und der Zwang beibehalten bleibt. Die
Senatsfinanzverwaltung hat zum Ausdruck gebracht, dass sie bezüglich der
Schulentwicklung den Abbau von Schulstandorten als nicht ausreichend ansieht.
Es wird vermittelt, dass drei Grundschulstandorte, zwei zukünftige
Sekundarschulstandorte und zwei Gymnasialstandorte, als Beitrag zur
Konsolidierung aufgegeben werden sollen. Darüber hat es eine intensive
Diskussion gegeben, ob die Senatsfinanzverwaltung unter diesen Bedingungen das
Konsolidierungskonzept von Mitte gar nicht mitzeichnet und ob die Verhandlungen
zwischen Bezirk und Senat weiter geführt werden müssen und in wie weit es ein
mitzeichnungsfähiges Konzept gibt, welches dann die Senatsfinanzverwaltung
durch das Abgeordnetenhaus zur abschließenden Zustimmung einreicht. Frau
Hänisch betont hier, dass Mitte in den weiteren Debatten erreichte, dass die
Senatsfinanzverwaltung von dieser barschen Vorgehensweise abrückt und ihre Mitzeichnung
zum Konsolidierungskonzept erklärt (bis auf das Kapitel zum
Schulentwicklungsplan), dass sie ein Dissens anmeldet und dass sie mit dieser
Dissens dieses Konsolidierungskonzept in den Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses einbringen wird. Die Entscheidung muss der Hauptausschuss
tätigen. Der Bezirk Mitte hat somit die Chance, dass er auf der politischen
Ebene eine Entscheidung erhält und nicht mit der Senatsfinanzverwaltung
verhandeln muss. Die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses müssen dazu eine klare
Botschaft senden, ob sie im Sekundarschulbereich verminderte Klassenfrequenzen
möchten. Das jetzige Schulnetz ist auf einer 25er Frequenz ausgerichtet, hat
aber bei den drei Gesamtschulstandorten noch erhebliche freie Kapazitäten, die
bislang für die Aufnahme anderer sozialer Angebote vorgesehen waren. Die
Senatsverwaltung schätzt ein, dass wenige große Schulstandorte wirtschaftlicher
sind und dass sie deshalb weniger Schulstandorte im Bezirk sehen möchten und
dass kleinere Standorte aufgegeben werden und die großen Standorte auf einer
25er Basis gefüllt werden und dass sie unter der Maßgabe, alle Kapazitäten
müssen schulisch genutzt werden, auf einer 25er Basis einen weiteren
Schulstandort in Frage gestellt sieht. Abschließend meint Frau Hänisch, dass der Bezirk Mitte lange
genug darauf hingewirkt und hingewiesen hat, dass er nicht nur in den
Grundschulen, sondern auch in den zukünftigen Sekundarschulen deutlich kleinere
Klassenfrequenzen voraussetzt, um hier den besonderen Anforderungen gerecht zu
werden. Mitte denkt, dass es mit dem Konsolidierungskonzept diesem politischen
Ziel Rechnung trägt. Man sollte dafür kämpfen, dass dieses möglich wird. Auch
betont Frau Hänisch, dass das Abgeordnetenhaus letztendlich entscheiden wird,
ob das die Basis für ein bezirkliches Schulnetz sein soll. Auch muss Mitte die
Möglichkeit ins Auge fassen, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu
einer anderen Entscheidung kommt und der Vorgabe der Senatsfinanzverwaltung
zustimmt. Zielstellung des BA ist es, in der nächsten Woche einen
BVV-Beschluss herbeizuführen. Es schließen sich Nachfragen der Ausschussmitglieder an. Herr BV Looff (Die Linke) bezieht sich darauf, dass der
Bezirk Mitte auf eine 24er Frequenz zurückgehen möchte. Er möchte wissen, ob
die Möglichkeit besteht, eine 23er Frequenz einzurichten, wenn die
Härtefallregelung angewandt wird. Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass in der
letzten Sitzung Variantenmodelle vorgestellt wurden, wie sich die Versorgung in
Mitte auf einer modellhaften 21er, 23er und 24er Basis darstellt.
Erfahrungsgemäß sei es so, dass man nach oben oder nach unten flexibel handeln
kann. Gegenwärtig sei es so, dass die realen Klassenfrequenzen sich in den
Brennpunktbezirken pauschal bei 23 eingependelt hat. In den anderen Schulen liegen
sie darüber. Frau Hänisch betont, dass es nicht ganz so von der Hand zu weisen
sei, dass Mitte vom bandbreiten Modell 21 bis 25 eine Planungsgröße von 23
bekäme. Bei einer Planungsgröße von 23 Schüler/innen hätte es keine Auswirkung
auf die Anzahl der Schulstandorte, die Mitte reduzieren müsste. Es würde die
Überkapazitäten leicht dämpfen, aber es würde nicht dazu führen, dass Mitte die
Anzahl der aufzugebenden Schulstandorte reduzieren könnte. Weiterhin möchte Herr Looff wissen, ob Mitte die 23er Frequenz
im Grundschulbereich über die Härtefallregelung refinanziert bekommt. Frau
Hänisch meint, dass diese Frage zu beantworten nicht leicht sei. Momentan sei
die Planungsgröße für die Brennpunktschulen 24 und für die anderen Schulen sei
sie 26. Im Budgetierungsverfahren gibt es für die Grundschulen einen
sogenannten Korrekturfaktor (SenFin möchte das auch für die Sekundarschulen),
der diese Unterschiede von zwei rechnerisch ausgleicht. Dies führt dazu, das
Mitte eine theoretische Schüler/innenzahl zugestanden bekommt, die eigentlich
erreichbar wäre, wenn Mitte auch auf einer 26er Basis einrichten würde. In der
Realität des Budgetierungsverfahrens sei es aber so, dass ca. 50 % dieser
zusätzlichen Mengen wieder gekappt werden, so dass real nur der Unterschied an
der Frequenzabsenkung für einen Schüler refinanziert wird. Gegenwärtig stellt
sich die Situation so dar, dass die realen Klassenfrequenzen in den regulären
Schulen bei ca. 24 liegt. In den Brennpunktschulen liegt sie bei 23. Berlinweit
wäre das gegeben. Mitte hat bei den bezirklichen Budgetierungsergebnissen
festgestellt, dass Mitte jetzt noch bei ca. 3 Mio. im Minus bei den
Grundschulen liegt. Ein Teil davon sei darauf zurück zu führen, dass diese
zusätzlichen Klassenfrequenzen nicht voll abgefedert werden. Herr BV Allendorf (SPD) möchte wissen, wie die Lehrerstunden
bei einer 24er und 21er Frequenz verteilt sind. Herr Thietz meint, dass es so
bleiben wird. Er meint, dass die Lehrerstunden bei 2 ½ und 3 Stunden liegen
werden. Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt, ob die
Änderungswünsche des Senats einen positiven Effekt auf das Budgetierungsminus
des Bezirks hätten. Frau BzStR´in Hänisch meint, wenn die 25er Frequenz die
Einrichtungsfrequenz für alle Sekundarschulen wäre und wenn man die
Budgetierungsergebnisse einigermaßen in den Griff bekommen würde, dass sich die
Kostenreduzierungen günstig auswirken würden. Sollte es eintreten, dass die
23er Frequenz kommt, würde das Schulnetz in Mitte nicht teurer als eine 25er
Frequenz mit einem Standort weniger sein. Würde Mitte die 23er Frequenz
bekommen und Mitte bekäme die Frequenzabsenkung refinanziert, dann benötigt
Mitte die zusätzlichen Flächen und es wäre kostenrechnerisch nicht relevant.
Frau Hänisch betont hier, dass das gegenwärtig Annahmen seien, mit denen
gegenwärtig gearbeitet wird. Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die Hauptschulen,
die zurzeit eine niedrigere Klassenfrequenz haben und meint, wenn man jetzt in
die Sekundarschulen mit einer höheren Klassenfrequenz geht, dass die
Schüler/innen benachteiligt werden und es bestehe die Gefahr, dass diese
Sekundarschulen zu sekundären Hauptschulen werden könnten. Frau Hänisch teilt
mit, dass man sich in Mitte immer einig war, dass kleinere Klassenfrequenzen
gut sind für die Schulen und auch für die Sekundarschulen kleinere
Klassenfrequenzen gewisse Standortnachteile gegenüber anderen Sekundarschulen
in anderen Bezirken ausgleichen können und sie dann auch attraktiver werden
würden für bestimmte Elternhäuser. Frau Hänisch führte an, dass die
Senatsschulverwaltung keinen Unterschied sieht, ob kleinere Frequenzen mit
einem Lehrer oder höhere Frequenzen mit 2 Lehrern eingerichtet werden.
Festzuhalten sei, egal welche Klassenfrequenzen kommen, die Personalausstattung
der Schulen wird die gleiche bleiben. Frau BV Fünfstück (Die Linke) möchte wissen, ob es
Erkenntnisse gibt, wie die Schulen das selbst bewerten. Herr Thietz meint, dass
das sehr schwierig sei, denn jede Schule hat ihr eigenes Konzept. Man muss sich
jede einzelne Schule anschauen, dann kann man eine Aussage treffen. Herr Dr. Knape möchte wissen, wann das Abgeordnetenhaus eine
Entscheidung trifft. Frau Hänisch geht davon aus, dass der Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses sich erst dann mit dem bezirklichen Konsolidierungskonzept
befasst, wenn es einen Beschluss über den Bezirkshaushaltsplan gibt. Sollte das
im Januar passieren, könnte es im Februar im Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses eine Debatte und auch eine Entscheidung dazu geben. Anschließend geht Herr Dr. Knape auf die Vorlage zur
Anhörung des BSB Mitte ein und fragt, ob der Wunsch besteht, darauf einzugehen.
Es wird anschließend vorgeschlagen, die 9 aufgeführten
Punkte einzeln aufzurufen und zu erläutern. Die anwesenden Schulleiter sollen
dazu Rederecht erhalten. Dem wird so zugestimmt. Frau BD Stöcker (Die Linke) möchte die 9 Punkte zusammen
abstimmen, bemerkt aber, wenn es einen Zusatz geben könnte, in welch
komplizierter Situation diese Abstimmung abgegeben wird, dass die
Rahmenbedingungen zur Bildung der Sekundarstufe nicht klar seien, dass die
Refinanzierung einzelner Dinge nicht deutlich gemacht werden kann, es fehlen
noch Informationen. Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt die Ausschussmitglieder,
ob sie dem Vorschlag von Frau Stöcker zustimmen. Herr BV Trinte (SPD) meint, dass seine Fraktion nicht damit
einverstanden sei. Allen sei die schwierige Situation bewusst und unter welchem
Zwang man steht. Er würde es begrüßen, wenn die 9 Punkte gemeinsam abgestimmt
würden. Anschließend nehmen die Schulausschussmitglieder die Vorlage
des Bezirksamtes zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Frau Seddin, Elternvertreterin der Wartburg-Schule, bittet
über den aktuellen Stand zu berichten. Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass
ein Runder Tisch am 23.11.2009 stattfand. Sie teilt weiter mit, dass
ursprünglich auf der Basis der 24er Planungsgröße eine Kapazitätsberechnung
gemacht wurde. Es wurden in den Bereichen so große Kapazitäten festgestellt,
dass man daraus schlussfolgerte, einen Schulstandort vom Netz zu nehmen. Dazu
gehörte auch der ehemalige Einschulungsbereich Moabit-West mit den 5
Grundschulen, die es in dieser Region gibt. Im Schulentwicklungsplan wurde das
im September auch nieder geschrieben; es wurden bestimmte Ziele formuliert und
es wurde daraus abgeleitet, dass man einen Diskussionsprozess benötigt um zu
klären, ob und wenn ja welche. Dem BA erreichte dann die neue Grundschulverordnung
für die Frequenzabsenkungen. Man hat sich intensiv ausgetauscht, welche
Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Mitte ist dann zu dem Ergebnis
gekommen, dass es eine neue Planungsgröße 23 im Grundschulbereich geben wird
als Berechnungsgröße für die Schulentwicklungsplanung. Mit einer 23er
Bezugsgröße würde es zwar zu einer gewissen Dämpfung der Überkapazitäten im
Einschulungsbereich Moabit-West kommen, aber es würde nicht dazu kommen, keinen
Schulstandort vom Netz zu nehmen. Frau Hänisch verteilt anschließend ein Abwägungspapier
„Prüfung der Standortbedingungen anhand der Kriterien für die Aufhebung von
Schulstandorten“. Das BA würde aufgrund dieses Abwägungspapiers für die äußeren
Angelegenheiten zu einer Schlussfolgerung kommen. Gemeinsame Beratungen hierzu
wurden mit der Schulaufsicht geführt, welche Schule es treffen würde. Anschließend gibt Frau Wiesner Erläuterungen zum verteilten
Papier. Sie bemerkt, dass bei der Schließung und Zusammenlegung von Schulen
Kriterien zu beachten sind, die durch die Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung vorgegeben werden. Frau BD Stöcker (Die Linke) bezieht sich auf die
Septembersitzung, in der vermittelt wurde, dass es eine Arbeitsgruppe gibt, die
zwischen den einzelnen Schulen Verabredungen trifft, wie man das auffängt. Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) meint, dass die
Betroffenen der Wartburg-Schule und der Gotzkowsky-Grundschule wissen sollten,
ab wann diese Schule geschlossen wird. Sie bezieht sich anschließend auf die
Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen und bemerkt,
dass ihre Fraktion einen Antrag stellte „Moderne Schulen in Mitte“ (DS:
1261/III). Sie möchte wissen, ob die Möglichkeit besteht, dass eine externe
unabhängige Person die Fusion dort begleiten könnte. Weiterhin möchte sie wissen, was mit dem Sonderschulzweig
der Wartburg-Schule geschieht. Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass den Schulen zugesagt
wurde, dass zum kommenden Schuljahr alle Grundschulen entsprechend erste
Klassen aufmachen bzw. Lernanfänger aufnehmen. Die Schulaufsicht schlägt vor,
die Zusammenlegung zum Schuljahr 2011/12 zu organisieren. Nach Rücksprache mit
Frau Kriegel-Wethkamp wird ein Schulentwickler als Prozessbegleiter für die
Organisation eines solchen Zusammenlegungsprozesses bereit gestellt. Auf die Frage von Frau Seddin nach der Zügigkeit,
Entwicklungspotenzial und Raumüberhang teilt Frau Wiesner mit, dass man zwei
Berechnungen machte. Für den Einschulungsbereich wurden langfristig 11,7 Züge
Raumbedarf gegenüber 13,4 Zügen Bestand gerechnet. Das sei ein Raumüberhang von
1,7 bei 144 Kindern pro Zug. Bei 138 Kindern pro Zug reduziert sich das auf 1,4
Züge, wenn man mit der 23er Frequenz rechnet. Frau Wiesner betont, dass Mitte
sinnvolle Lösungen anbieten muss. Man kann nicht handeln, insbesondere nicht
angesichts der momentanen Situation. Die Prognose geht davon aus, dass die
Schüler/innenzahlen leicht wieder ansteigen und der Raumüberhang reduziert
wird. Auch betont sie, dass man den gesamten Bezirk betrachten muss. Es gibt noch
andere Veränderungen. Einiges wurde schon umgesetzt. In der Gesamtheit ergibt
sich ein halbwegs ausgeglichenes Raumangebot gegenüber dem Bedarf. Es bleibt
somit nur der Standort der Wartburg-Schule (insbesondere hatten dort heftige
Proteste hinsichtlich der Enge stattgefunden, der Wunsch wurde gehegt, dort
auszubauen, aufzustocken etc., aus der Raumnot heraus), diesen zu schließen,
denn diesen Zustand kann der Schulträger so nicht mehr hinnehmen. Zum Sonderschulbereich teilt Frau Kriegel-Wethkamp mit, das
nicht geplant sei, die Schüler/innen wahllos auf andere Standorte zu verteilen.
An vielen Schulen wird Integration betrieben. Eine Steuerungsgruppe wird
organisiert die prüft, welche Variante am tragfähigsten sei, in der die
Schüler/innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in vernünftiger Form
weiter beschult werden. Im Grundschulbereich handelt es sich um sehr wenige
Schüler/innen (hier einzügig). Im Sek I-Schulbereich gibt es einige
Schüler/innen mehr. Die Senatsverwaltung wird hier genau prüfen, wo diese
Schüler/innen beschult werden, dass sie entsprechend berufsorientiert
unterrichtet werden. Frau Kriegel-Wethkamp meint, dass 1 ½ Jahre Zeit genügen,
um das gut vorzubereiten. Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die
Werkstätten und meint, dass man mit einer längeren Planung rechnen muss. Sie
regt an, in der Januarsitzung 2010 darüber zu berichten, wie die Inklusion
vollzogen wird. Frau Kriegel-Wethkamp sagt zu, in der Januarsitzung darüber zu
berichten, welche Strategien die Senatsverwaltung verfolgt und wie sie
bezüglich der Personalausstattung daran arbeitet. Abschließend
möchte Frau Seddin noch wissen, wenn es eine Bandbreitenlösung bei der
Einrichtung von Klassenfrequenzen in sozialen Brennpunkten gibt, beschließt
dann die Schulkonferenz der jeweiligen Schule über die Höhe der
Klassenfrequenz? Wenn das so sei hätte sie gerne gewusst, wie es sein kann,
dass der Schulentwicklungsplan von einer höheren Frequenz als der
Mindestfrequenz ausgeht. Warum verstößt der Schulentwicklungsplan gegen die
Grundschulverordnung, weil er eine Entscheidung der Schulkonferenzen vorweg
nimmt. Frau BzStR´in
Hänisch teilt mit, dass innerhalb der Bandbreite der Bezirk entscheidet. Mitte
entscheidet darüber, welche Kapazitäten und welche Klassenfrequenzen ein
Schuljahr organisiert. Anträge außerhalb dieser Bandbreite zu organisieren
(entweder darüber oder darunter) müssen an die Schulaufsicht gerichtet werden. |
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