Auszug - Schulentwicklungsplan und Konsolidierungskonzept - Aktueller Stand zur Wartburg-Schule und zur Theodor-Heuss-Oberschule  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 2.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 10.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau BzStR´in Hänisch berichtet über geführte Gespräche mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum T

Frau BzStR´in Hänisch berichtet über geführte Gespräche mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Thema: Neue Vorschläge für Klassenfrequenzen, welche Auswirkungen, welche weiteren Entscheidungen damit verbunden sind.

 

Im Grundschulbereich hegt die Senatsverwaltung Interesse, die hohen Klassenfrequenzen und die kleinen Klassenfrequenzen zukünftig zu verhindern und damit die Bandbreite auf eine regulärere Grundlage einzugrenzen. Deshalb auch der Vorschlag, bei allen Grundschulen die Obergrenze auf 26 Schüler/innen festzulegen, um Auswüchse mit zum Teil bis zu 28 Schüler/innen ebenso zu verhindern, wie die Möglicheit, sich von den Gerichten einklagen zu lassen. Andererseits sollen an der einen oder anderen Schule auch Klassen mit weniger als 20 Kindern verhindert werden. Die Senatsschulverwaltung hat anhand aller Grundschulen des Bezirks Mitte in einer Grafik vergegenwärtigt, wie die realen Klassenfrequenzen in der Schulanfangsphase mit der Sozialstruktur in den Schulen korrelieren. Dabei hat sie festgestellt, dass alle Varianten umgesetzt sind. Es gibt Schulen mit einer sehr guten Sozialstruktur, die mit sehr kleinen Klassenfrequenzen arbeiteten und es gibt Schulen mit einer sehr schlechten Sozialstruktur, die trotzdem mit sehr hohen Klassenfrequenzen (bis zu 28 Schüler/innen) arbeiten.

Botschaft der Senatsschulverwaltung war, dass aus ihrer Sicht alle Varianten mehr oder weiniger als gleich gut angesehen werden, weil kleine Klassenfrequenzen sozialpädagogisch richtig und wichtig sind, aber wenn eine Schule eine höhere Klassenfrequenz umsetzt und dafür das vorhandene Personal nutzt, um das Zweipädagogenprinzip umzusetzen, wäre das aus fachlicher Sicht als gleich gut zu bewerten. Die Kernbotschaft, verbunden mit der Vergegenwärtigung der Situation im Bezirk war, dass sie mit dem Brandbreitenmodell 21 bis 25 bzw. 23 bis 26 Spielräume eröffnen möchte. Die konkrete Ausgestaltung der Spielräume soll in den Bezirken geschehen und soll auch dort entschieden werden.

 

Von der Senatsverwaltung kommt keine klare Botschaft, dass sie systematisch die kleinen Klassenfrequenzen umgesetzt sehen möchten. Auf die Frage, ob die Absenkung der Klassenfrequenz auf 21 bis 25 Schüler/innern Auswirkungen auf die Planungsgröße in der Schulentwicklungsplanung hat (gegenwärtig besteht die Vorgabe auf einer 24er Basis im Grundschulbereich und auf einer 25er Basis im Sekundarschulbereich) wird gesagt, dass man sich noch nicht damit auseinandergesetzt hat, ob es denn zu einer veränderten Planungsgröße kommen soll. Im I. Quartal 2010 wird man sich dazu verständigen (der Senat möchte mit allen Bezirken gemeinsam und mit den zuständigen Stellen auf Senatsebene reden, welche Planungsgrößen zukünftig bei der Schulentwicklungsplanung zugrunde gelegt werden soll).

Frau Hänisch betont, dass für den bezirklichen Schulentwicklungsplan eine solche Entscheidung zu spät kommt, denn gegenwärtig gilt weiterhin die Planungsgröße 24 für die Grundschulen und 25 für die Sekundarschulen als Leitgröße für den bezirklichen Schulentwicklungsplan. Im Schulentwicklungsplan wurde darauf hingewiesen, dass der Entwurf gegenwärtig den Bezirken und den schulischen Gremien auf Landesebene vorgelegt wird. Der Entwurf selbst sei aber noch nicht mit der Senatsfinanzverwaltung abgestimmt. Er muss auch mit einem Senatsbeschluss verbunden sein, bevor er Rechtskraft erlangt. Eine konkrete zeitliche Schiene konnte nicht konkretisiert werden.
Auch meint die Senatsverwaltung, dass ihr bewusst sei, dass kleinere Klassenfrequenzen in der Realität zusätzlichen Raumbedarf nach sich zieht und ihr sei auch klar und sie sagen ihre Unterstützung zu, dass es dann notwenig ist, für die Bezirke eine Refinanzierung zu organisieren.

 

Anschließend berichtet Frau Hänisch über ein weiteres stattgefundenes Gespräch mit der Senatsfinanzverwaltung zum Schulentwicklungsplan und zu den Ausführungen des Bezirks im Konsolidierungskonzept in Vorbereitung des Haushalts 2010/2011. Die Senatsfinanzverwaltung hat zum Ausdruck gebracht, dass aus ihrer Sicht kein Interesse bestehe, eine deutliche Frequenzabsenkung in den Sekundarschulen vorzunehmen. Weiterhin wurde zum Ausdruck gebracht, dass sie dem Vorschlag des Bezirks Mitte (der RdB ist dem mit einem Beschluss gefolgt), die Bezugsgröße bei den Schulprodukten zu ändern auf die Anzahl von Klassen statt Anzahl von Schülern/innen, um hier unterschiedliche Klassenfrequenzen auch bei der Budgetierung nicht relevant werden zu lassen, nicht unterstützen werden. Hauptinteresse ist, dass sie davon ausgehen, dass alle zukünftig möglichst kleine Frequenzen organisieren, damit der Raumbedarf möglichst groß wird und dass aus ihrer Sicht zu viele Kosten entstehen und sie mit einer solchen Bezugsgröße nicht so viele Kontrollmöglichkeiten mehr haben, auf eine Kostenentwicklung Einfluss zu nehmen. Deshalb wird man sich dafür einsetzen, dass die Bezugsgröße Anzahl der Schüler/innen beibehalten wird und hier mögliche Klassenfrequenzen durch einen Korrekturfaktor in der Budgetierung teilweise ausgeglichen wird und der Zwang beibehalten bleibt. Die Senatsfinanzverwaltung hat zum Ausdruck gebracht, dass sie bezüglich der Schulentwicklung den Abbau von Schulstandorten als nicht ausreichend ansieht. Es wird vermittelt, dass drei Grundschulstandorte, zwei zukünftige Sekundarschulstandorte und zwei Gymnasialstandorte, als Beitrag zur Konsolidierung aufgegeben werden sollen. Darüber hat es eine intensive Diskussion gegeben, ob die Senatsfinanzverwaltung unter diesen Bedingungen das Konsolidierungskonzept von Mitte gar nicht mitzeichnet und ob die Verhandlungen zwischen Bezirk und Senat weiter geführt werden müssen und in wie weit es ein mitzeichnungsfähiges Konzept gibt, welches dann die Senatsfinanzverwaltung durch das Abgeordnetenhaus zur abschließenden Zustimmung einreicht. Frau Hänisch betont hier, dass Mitte in den weiteren Debatten erreichte, dass die Senatsfinanzverwaltung von dieser barschen Vorgehensweise abrückt und ihre Mitzeichnung zum Konsolidierungskonzept erklärt (bis auf das Kapitel zum Schulentwicklungsplan), dass sie ein Dissens anmeldet und dass sie mit dieser Dissens dieses Konsolidierungskonzept in den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses einbringen wird. Die Entscheidung muss der Hauptausschuss tätigen. Der Bezirk Mitte hat somit die Chance, dass er auf der politischen Ebene eine Entscheidung erhält und nicht mit der Senatsfinanzverwaltung verhandeln muss. Die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses müssen dazu eine klare Botschaft senden, ob sie im Sekundarschulbereich verminderte Klassenfrequenzen möchten. Das jetzige Schulnetz ist auf einer 25er Frequenz ausgerichtet, hat aber bei den drei Gesamtschulstandorten noch erhebliche freie Kapazitäten, die bislang für die Aufnahme anderer sozialer Angebote vorgesehen waren. Die Senatsverwaltung schätzt ein, dass wenige große Schulstandorte wirtschaftlicher sind und dass sie deshalb weniger Schulstandorte im Bezirk sehen möchten und dass kleinere Standorte aufgegeben werden und die großen Standorte auf einer 25er Basis gefüllt werden und dass sie unter der Maßgabe, alle Kapazitäten müssen schulisch genutzt werden, auf einer 25er Basis einen weiteren Schulstandort in Frage gestellt sieht.

Abschließend meint Frau Hänisch, dass der Bezirk Mitte lange genug darauf hingewirkt und hingewiesen hat, dass er nicht nur in den Grundschulen, sondern auch in den zukünftigen Sekundarschulen deutlich kleinere Klassenfrequenzen voraussetzt, um hier den besonderen Anforderungen gerecht zu werden. Mitte denkt, dass es mit dem Konsolidierungskonzept diesem politischen Ziel Rechnung trägt. Man sollte dafür kämpfen, dass dieses möglich wird. Auch betont Frau Hänisch, dass das Abgeordnetenhaus letztendlich entscheiden wird, ob das die Basis für ein bezirkliches Schulnetz sein soll. Auch muss Mitte die Möglichkeit ins Auge fassen, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu einer anderen Entscheidung kommt und der Vorgabe der Senatsfinanzverwaltung zustimmt.

Zielstellung des BA ist es, in der nächsten Woche einen BVV-Beschluss herbeizuführen.

 

Es schließen sich Nachfragen der Ausschussmitglieder an.

 

Herr BV Looff (Die Linke) bezieht sich darauf, dass der Bezirk Mitte auf eine 24er Frequenz zurückgehen möchte. Er möchte wissen, ob die Möglichkeit besteht, eine 23er Frequenz einzurichten, wenn die Härtefallregelung angewandt wird. Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass in der letzten Sitzung Variantenmodelle vorgestellt wurden, wie sich die Versorgung in Mitte auf einer modellhaften 21er, 23er und 24er Basis darstellt. Erfahrungsgemäß sei es so, dass man nach oben oder nach unten flexibel handeln kann. Gegenwärtig sei es so, dass die realen Klassenfrequenzen sich in den Brennpunktbezirken pauschal bei 23 eingependelt hat. In den anderen Schulen liegen sie darüber. Frau Hänisch betont, dass es nicht ganz so von der Hand zu weisen sei, dass Mitte vom bandbreiten Modell 21 bis 25 eine Planungsgröße von 23 bekäme. Bei einer Planungsgröße von 23 Schüler/innen hätte es keine Auswirkung auf die Anzahl der Schulstandorte, die Mitte reduzieren müsste. Es würde die Überkapazitäten leicht dämpfen, aber es würde nicht dazu führen, dass Mitte die Anzahl der aufzugebenden Schulstandorte reduzieren könnte.

Weiterhin möchte Herr Looff wissen, ob Mitte die 23er Frequenz im Grundschulbereich über die Härtefallregelung refinanziert bekommt. Frau Hänisch meint, dass diese Frage zu beantworten nicht leicht sei. Momentan sei die Planungsgröße für die Brennpunktschulen 24 und für die anderen Schulen sei sie 26. Im Budgetierungsverfahren gibt es für die Grundschulen einen sogenannten Korrekturfaktor (SenFin möchte das auch für die Sekundarschulen), der diese Unterschiede von zwei rechnerisch ausgleicht. Dies führt dazu, das Mitte eine theoretische Schüler/innenzahl zugestanden bekommt, die eigentlich erreichbar wäre, wenn Mitte auch auf einer 26er Basis einrichten würde. In der Realität des Budgetierungsverfahrens sei es aber so, dass ca. 50 % dieser zusätzlichen Mengen wieder gekappt werden, so dass real nur der Unterschied an der Frequenzabsenkung für einen Schüler refinanziert wird. Gegenwärtig stellt sich die Situation so dar, dass die realen Klassenfrequenzen in den regulären Schulen bei ca. 24 liegt. In den Brennpunktschulen liegt sie bei 23. Berlinweit wäre das gegeben. Mitte hat bei den bezirklichen Budgetierungsergebnissen festgestellt, dass Mitte jetzt noch bei ca. 3 Mio. im Minus bei den Grundschulen liegt. Ein Teil davon sei darauf zurück zu führen, dass diese zusätzlichen Klassenfrequenzen nicht voll abgefedert werden.
Weiterhin teilt Frau Hänisch mit, dass Mitte konkret die Lernanfänger betrachtet hat und man geht jetzt schon davon aus, dass es ohnehin nicht die 23er Größe sei, mit der Mitte die Klassen einrichten wird, sondern man wird höher liegen. Auch sei bekannt, dass von der Anmeldung bis zum Beginn des Schuljahres einige Kinder wieder verloren gehen, so dass eine bessere Strategie auf Refinanzierungsbasis darin besteht, mit höheren Frequenzen einzurichten, um dann, wenn das Schuljahr begonnen hat, auf die 23er-Frequenzebene zu kommen.
Frau Hänisch sagt zu, zur nächsten Schulausschusssitzung die möglichen Einrichtungsfrequenzen für das kommende Schuljahr zu vermitteln.

 

Herr BV Allendorf (SPD) möchte wissen, wie die Lehrerstunden bei einer 24er und 21er Frequenz verteilt sind. Herr Thietz meint, dass es so bleiben wird. Er meint, dass die Lehrerstunden bei 2 ½ und 3 Stunden liegen werden.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt, ob die Änderungswünsche des Senats einen positiven Effekt auf das Budgetierungsminus des Bezirks hätten. Frau BzStR´in Hänisch meint, wenn die 25er Frequenz die Einrichtungsfrequenz für alle Sekundarschulen wäre und wenn man die Budgetierungsergebnisse einigermaßen in den Griff bekommen würde, dass sich die Kostenreduzierungen günstig auswirken würden. Sollte es eintreten, dass die 23er Frequenz kommt, würde das Schulnetz in Mitte nicht teurer als eine 25er Frequenz mit einem Standort weniger sein. Würde Mitte die 23er Frequenz bekommen und Mitte bekäme die Frequenzabsenkung refinanziert, dann benötigt Mitte die zusätzlichen Flächen und es wäre kostenrechnerisch nicht relevant. Frau Hänisch betont hier, dass das gegenwärtig Annahmen seien, mit denen gegenwärtig gearbeitet wird.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die Hauptschulen, die zurzeit eine niedrigere Klassenfrequenz haben und meint, wenn man jetzt in die Sekundarschulen mit einer höheren Klassenfrequenz geht, dass die Schüler/innen benachteiligt werden und es bestehe die Gefahr, dass diese Sekundarschulen zu sekundären Hauptschulen werden könnten. Frau Hänisch teilt mit, dass man sich in Mitte immer einig war, dass kleinere Klassenfrequenzen gut sind für die Schulen und auch für die Sekundarschulen kleinere Klassenfrequenzen gewisse Standortnachteile gegenüber anderen Sekundarschulen in anderen Bezirken ausgleichen können und sie dann auch attraktiver werden würden für bestimmte Elternhäuser. Frau Hänisch führte an, dass die Senatsschulverwaltung keinen Unterschied sieht, ob kleinere Frequenzen mit einem Lehrer oder höhere Frequenzen mit 2 Lehrern eingerichtet werden. Festzuhalten sei, egal welche Klassenfrequenzen kommen, die Personalausstattung der Schulen wird die gleiche bleiben.

 

Frau BV Fünfstück (Die Linke) möchte wissen, ob es Erkenntnisse gibt, wie die Schulen das selbst bewerten. Herr Thietz meint, dass das sehr schwierig sei, denn jede Schule hat ihr eigenes Konzept. Man muss sich jede einzelne Schule anschauen, dann kann man eine Aussage treffen.

 

Herr Dr. Knape möchte wissen, wann das Abgeordnetenhaus eine Entscheidung trifft. Frau Hänisch geht davon aus, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses sich erst dann mit dem bezirklichen Konsolidierungskonzept befasst, wenn es einen Beschluss über den Bezirkshaushaltsplan gibt. Sollte das im Januar passieren, könnte es im Februar im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses eine Debatte und auch eine Entscheidung dazu geben.

 

Anschließend geht Herr Dr. Knape auf die Vorlage zur Anhörung des BSB Mitte ein und fragt, ob der Wunsch besteht, darauf einzugehen.

Frau Hänisch hegt den Wunsch, dass der Schulausschuss unter Würdigung der Stellungnahme des Bezirksschulbeirates ein Votum zu den einzelnen Sachverhalten abgibt.

 

Es wird anschließend vorgeschlagen, die 9 aufgeführten Punkte einzeln aufzurufen und zu erläutern. Die anwesenden Schulleiter sollen dazu Rederecht erhalten. Dem wird so zugestimmt.

 

Frau BD Stöcker (Die Linke) möchte die 9 Punkte zusammen abstimmen, bemerkt aber, wenn es einen Zusatz geben könnte, in welch komplizierter Situation diese Abstimmung abgegeben wird, dass die Rahmenbedingungen zur Bildung der Sekundarstufe nicht klar seien, dass die Refinanzierung einzelner Dinge nicht deutlich gemacht werden kann, es fehlen noch Informationen.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt die Ausschussmitglieder, ob sie dem Vorschlag von Frau Stöcker zustimmen.

 

Herr BV Trinte (SPD) meint, dass seine Fraktion nicht damit einverstanden sei. Allen sei die schwierige Situation bewusst und unter welchem Zwang man steht. Er würde es begrüßen, wenn die 9 Punkte gemeinsam abgestimmt würden.

 

Anschließend nehmen die Schulausschussmitglieder die Vorlage des Bezirksamtes zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen.

 

Frau Seddin, Elternvertreterin der Wartburg-Schule, bittet über den aktuellen Stand zu berichten. Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass ein Runder Tisch am 23.11.2009 stattfand. Sie teilt weiter mit, dass ursprünglich auf der Basis der 24er Planungsgröße eine Kapazitätsberechnung gemacht wurde. Es wurden in den Bereichen so große Kapazitäten festgestellt, dass man daraus schlussfolgerte, einen Schulstandort vom Netz zu nehmen. Dazu gehörte auch der ehemalige Einschulungsbereich Moabit-West mit den 5 Grundschulen, die es in dieser Region gibt. Im Schulentwicklungsplan wurde das im September auch nieder geschrieben; es wurden bestimmte Ziele formuliert und es wurde daraus abgeleitet, dass man einen Diskussionsprozess benötigt um zu klären, ob und wenn ja welche. Dem BA erreichte dann die neue Grundschulverordnung für die Frequenzabsenkungen. Man hat sich intensiv ausgetauscht, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Mitte ist dann zu dem Ergebnis gekommen, dass es eine neue Planungsgröße 23 im Grundschulbereich geben wird als Berechnungsgröße für die Schulentwicklungsplanung. Mit einer 23er Bezugsgröße würde es zwar zu einer gewissen Dämpfung der Überkapazitäten im Einschulungsbereich Moabit-West kommen, aber es würde nicht dazu kommen, keinen Schulstandort vom Netz zu nehmen.

 

Frau Hänisch verteilt anschließend ein Abwägungspapier „Prüfung der Standortbedingungen anhand der Kriterien für die Aufhebung von Schulstandorten“. Das BA würde aufgrund dieses Abwägungspapiers für die äußeren Angelegenheiten zu einer Schlussfolgerung kommen. Gemeinsame Beratungen hierzu wurden mit der Schulaufsicht geführt, welche Schule es treffen würde.

 

Anschließend gibt Frau Wiesner Erläuterungen zum verteilten Papier. Sie bemerkt, dass bei der Schließung und Zusammenlegung von Schulen Kriterien zu beachten sind, die durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgegeben werden.

 

Frau BD Stöcker (Die Linke) bezieht sich auf die Septembersitzung, in der vermittelt wurde, dass es eine Arbeitsgruppe gibt, die zwischen den einzelnen Schulen Verabredungen trifft, wie man das auffängt.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) meint, dass die Betroffenen der Wartburg-Schule und der Gotzkowsky-Grundschule wissen sollten, ab wann diese Schule geschlossen wird. Sie bezieht sich anschließend auf die Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen und bemerkt, dass ihre Fraktion einen Antrag stellte „Moderne Schulen in Mitte“ (DS: 1261/III). Sie möchte wissen, ob die Möglichkeit besteht, dass eine externe unabhängige Person die Fusion dort begleiten könnte.

Weiterhin möchte sie wissen, was mit dem Sonderschulzweig der Wartburg-Schule geschieht.

Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass den Schulen zugesagt wurde, dass zum kommenden Schuljahr alle Grundschulen entsprechend erste Klassen aufmachen bzw. Lernanfänger aufnehmen. Die Schulaufsicht schlägt vor, die Zusammenlegung zum Schuljahr 2011/12 zu organisieren. Nach Rücksprache mit Frau Kriegel-Wethkamp wird ein Schulentwickler als Prozessbegleiter für die Organisation eines solchen Zusammenlegungsprozesses bereit gestellt.

 

Auf die Frage von Frau Seddin nach der Zügigkeit, Entwicklungspotenzial und Raumüberhang teilt Frau Wiesner mit, dass man zwei Berechnungen machte. Für den Einschulungsbereich wurden langfristig 11,7 Züge Raumbedarf gegenüber 13,4 Zügen Bestand gerechnet. Das sei ein Raumüberhang von 1,7 bei 144 Kindern pro Zug. Bei 138 Kindern pro Zug reduziert sich das auf 1,4 Züge, wenn man mit der 23er Frequenz rechnet. Frau Wiesner betont, dass Mitte sinnvolle Lösungen anbieten muss. Man kann nicht handeln, insbesondere nicht angesichts der momentanen Situation. Die Prognose geht davon aus, dass die Schüler/innenzahlen leicht wieder ansteigen und der Raumüberhang reduziert wird. Auch betont sie, dass man den gesamten Bezirk betrachten muss. Es gibt noch andere Veränderungen. Einiges wurde schon umgesetzt. In der Gesamtheit ergibt sich ein halbwegs ausgeglichenes Raumangebot gegenüber dem Bedarf. Es bleibt somit nur der Standort der Wartburg-Schule (insbesondere hatten dort heftige Proteste hinsichtlich der Enge stattgefunden, der Wunsch wurde gehegt, dort auszubauen, aufzustocken etc., aus der Raumnot heraus), diesen zu schließen, denn diesen Zustand kann der Schulträger so nicht mehr hinnehmen.

 

Zum Sonderschulbereich teilt Frau Kriegel-Wethkamp mit, das nicht geplant sei, die Schüler/innen wahllos auf andere Standorte zu verteilen. An vielen Schulen wird Integration betrieben. Eine Steuerungsgruppe wird organisiert die prüft, welche Variante am tragfähigsten sei, in der die Schüler/innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in vernünftiger Form weiter beschult werden. Im Grundschulbereich handelt es sich um sehr wenige Schüler/innen (hier einzügig). Im Sek I-Schulbereich gibt es einige Schüler/innen mehr. Die Senatsverwaltung wird hier genau prüfen, wo diese Schüler/innen beschult werden, dass sie entsprechend berufsorientiert unterrichtet werden. Frau Kriegel-Wethkamp meint, dass 1 ½ Jahre Zeit genügen, um das gut vorzubereiten.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die Werkstätten und meint, dass man mit einer längeren Planung rechnen muss. Sie regt an, in der Januarsitzung 2010 darüber zu berichten, wie die Inklusion vollzogen wird. Frau Kriegel-Wethkamp sagt zu, in der Januarsitzung darüber zu berichten, welche Strategien die Senatsverwaltung verfolgt und wie sie bezüglich der Personalausstattung daran arbeitet.

 

Abschließend möchte Frau Seddin noch wissen, wenn es eine Bandbreitenlösung bei der Einrichtung von Klassenfrequenzen in sozialen Brennpunkten gibt, beschließt dann die Schulkonferenz der jeweiligen Schule über die Höhe der Klassenfrequenz? Wenn das so sei hätte sie gerne gewusst, wie es sein kann, dass der Schulentwicklungsplan von einer höheren Frequenz als der Mindestfrequenz ausgeht. Warum verstößt der Schulentwicklungsplan gegen die Grundschulverordnung, weil er eine Entscheidung der Schulkonferenzen vorweg nimmt. Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass innerhalb der Bandbreite der Bezirk entscheidet. Mitte entscheidet darüber, welche Kapazitäten und welche Klassenfrequenzen ein Schuljahr organisiert. Anträge außerhalb dieser Bandbreite zu organisieren (entweder darüber oder darunter) müssen an die Schulaufsicht gerichtet werden.

 
 

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