Auszug - Beachvolleyballhalle am Nordbahnhof Umsetzung BVV-Beschluss DS 1152/III vom 19.2.2009 zu "Nutzungszeiten für Sport im Bezirk ausweiten - Temporäre Sporthalle am Nordbahnhof ermöglichen" BE: Bezirksamt  

 
 
38. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann teilt mit, dass dazu ein aktuellen Antrag (1423/III) vorliegt, welcher in der kommenden BVV am 12

Herr Bertermann teilt mit, dass dazu ein aktueller Antrag aus dem Sportausschuss (1423/III) vorliegt, welcher in der kommenden BVV am 12.11.2009 behandelt wird. Die Thematik wurde auf Wunsch von Herrn Gothe auf die heutige Tagesordnung gesetzt.

 

Herr Gothe teilt mit, dass zu diesem Thema ein älterer Beschluss vom 20.02.2009 existiert, in dem die BVV den Bau einer solchen Halle beschlossen hat. Das Bezirksamt wurde im Zuge dessen beauftragt, die Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen.

Das Bezirksamt hat dies ein wenig vernachlässigt, da festgestellt wurde, dass der Antragsteller der Halle keinen Weg sah, eine derartige Halle zu finanzieren. Das hängt sicherlich damit zusammen, dass sich keine Bank in der Lage sah, eine derartige Halle für eine 15-jährige Laufzeit zu finanzieren. Nun ist von einem 25-jährigen Pachtvertrag die Rede, dies stellt vermutlich die Voraussetzung für eine Finanzierung dar.

 

Herr Gothe weist darauf hin, dass ein festgesetzter B-Plan vorliegt, welcher an dieser Stelle eine ungedeckte Sportfläche vorsieht. D.h. der B-Plan müsste geändert werden. Des Weiteren gehört die Fläche der Deutschen Bahn, diese müssten dem Projekt zustimmen und stellen somit nicht nur den eigentlichen Grundstückseigentümer dar, sondern auch einen wichtigen Nachbarn. Er erläutert, dass der Flächennutzungsplan eine Freifläche vorsieht, demnach muss eine Abfrage bei SenStadt erfolgen, ob eine B-Plan-Änderung zulässig ist.

 

Herr Diedrich weist darauf hin, dass ursprünglich eine temporäre Zwischennutzung vorgesehen war. Er fragt nach, welchen Vorteil der Bezirk durch eine entgeltfreie Nutzung der Fläche durch Schulen und Jugendeinrichtungen hat.

Herr Gothe legt dar, dass sich die Sportverwaltung daraus eine Fachnutzung für sportliche Angebote, welche einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, erhofft.

Herr Diedrich legt dar, dass die Fläche nun privatisiert wird. Er fragt nach, ob der Bezirk die Anlage trotz der Privatisierung nutzen kann.

 

Herr Bertermann erteilt, nach Ausschusskonsens das Rederecht zu geben, den Vertretern von BeachMitte das Rederecht.

 

Herr Eckhardt (Vertreter BeachMitte) erklärt, dass der Grundgedanke die jahreszeitliche Ausdehnung der Nutzungsmöglichkeiten auf 12 Monate im Jahr darstellt. Dies müsste im Interesse des Bezirkes liegen. Die aktuell geplanten Nutzungen stärken fast ausschließlich den Bereich Kinder. Bisher beläuft sich die ausschließliche Nutzung auf Beachvolleyball, nun soll ein Indoor-Kletterspielplatz und ein Hochseilgarten entstehen. Diese Nutzungen zielen auf Schul- und Vormittagsnutzungen ab. Es wird klar formuliert, dass im beiderseitigen Interesse (BeachMitte und Bezirk) Verhandlungen über die Nutzungskonditionen angestrebt werden. Im Moment wird darüber nachgedacht, spezielle Bedingungen für den Bezirk Mitte auszugestalten (z.B. Schulsport Beachvolleyball). Das Sportamt hat Interesse an diesem Vorhaben signalisiert.

 

Herr Bausch äußert seine persönlichen Bedenken bezüglich des Hallenbaus.

 

Herr Koch ist der Ansicht, dass man überlegen könnte, eine temporäre Halle zu errichten, welche beispielsweise nur in den Wintermonaten genutzt wird. Er merkt an, dass die damaligen bezirklichen Planungen, die Grundlage für den B-Plan waren, wegen der Einbeziehung von Flächen in das Mauergedenkstättenkonzept, obsolet sind. Er fragt nach der Sicherung bei einem eventuellen Rückbaus.

 

Frau Hilse äußert ihr Unverständnis darüber, dass der BVV-Antrag bisher nicht umgesetzt wurde. Sie fragt nach, warum das Bezirksamt der Ansicht ist, dass eine B-Planänderung für eine temporäre Nutzung erforderlich ist und das Thema für die Ausschusstagesordnung angemeldet wurde.

 

Frau Daum (Architektin für BeachMitte) führt aus, dass die Deutsche Bahn schriftlich bestätigt hat, keine Einwände gegen das Vorhaben zu haben. Zwischen BeachMitte und dem Bezirksamt soll vereinbart werden, dass nach Ende des Pachtvertrages die Halle auf Kosten von BeachMitte zurückgebaut wird, sollte der Bezirk den Nutzungsvertrag für das Gelände mit BeachMitte nicht fortführen. Sie spricht ihr Unverständnis über eine Bebauungsplanänderung aus. Sie legt dar, dass eine Änderung nicht notwendig ist und außerdem zu viel Zeit und Energie in Anspruch nehmen würde.

 

Herr Gothe weist erneut darauf hin, dass der B-Plan eine andere Nutzung vorsieht. Die Idee war, eine Sporthalle und ein Servicegebäude zu erbauen.

 

Herr Bertermann fragt nach, was eine B-Planänderung in der Praxis bedeuten würde.

Herr Wesselhöfft führt aus, dass eine B-Planänderung vermutlich nicht unter 18 Monaten zu realisieren ist. Der nächste Schritt wäre die Senatsverwaltung von der Absicht zu unterrichten, danach könnte frühestens in vier Wochen der BA-Beschluss zur Aufstellung vorliegen.

 

Herr Bertermann fragt das Bezirksamt, ob es möglich wäre, eine schriftliche Aufstellung zu fertigen, welche die Gründe einer B-Planänderung erläutert.

Herr Wesselhöfft legt dar, dass die Planungen des Antragsstellers Anfang 2009 etwas völlig anderes darstellten, als zum jetzigen Zeitpunkt. Die Nutzung und die Nutzungsdauer haben sich geändert. Er ist der Ansicht, dass die Dauer von 25 Jahren keine temporäre Nutzung darstellt.

 

Herr Diedrich schlägt vor, eine temporäre Nutzung in Form von Traglufthallen zu realisieren.

Dazu erläutert Frau Daum, dass diese Lösung ökologisch und ökonomisch in keiner Weise tragbar ist. Man hat festgestellt hat, dass im Rahmen der bestehenden Laufzeit die Halle finanziell nicht zu realisieren ist. Deshalb hat man eine Laufzeitverlängerung beantragt. An dem geplanten Vorhaben von Anfang 2009 hat sich nichts verändert. Es war niemals davon die Rede, dass das Vorhaben zurückgezogen oder verändert werden soll.

 

Herr Bertermann fasst zusammen, dass für viele Mitglieder des Ausschusses nicht nachvollziehbar ist, warum eine B-Plan-Änderung erfolgen soll. Er bittet erneut um eine schriftliche Begründung.

Herr Gothe sagt zu, in spätestens 14 Tagen eine schriftliche Begründung an die Ausschussmitglieder zu senden.


 

 
 

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