Auszug - B-Planverfahren 1-43VE (Schultheiß): Aktueller Verfahrensstand BE: Bezirksamt
Dieser TOP wird kurzfristig vorgezogen. Herr Gothe berichtet, dass diesbezüglich eine Vorlage zur
Kenntnisnahme vorliegt. Das Bezirksamt hat noch keine Möglichkeit gesehen, den
derzeitigen Stand des Projektes vorzustellen. Er berichtet, dass er vor ca.
vier Wochen ein Gespräch mit Herrn Diesen (HLG) geführt hat. Herr Diesen hat
seine Zufriedenheit über den Verfahrensfortschritt bekundet. Zur Zeit arbeitet
man daran, bis Mitte 2010 Baurecht zu schaffen. Herr Diesen hat ebenfalls die
Hoffnung ausgesprochen, die Finanzierung für das Projekt zu sichern. Herr Gothe
spricht seine Zuversicht bezüglich des Bebauungsplanes aus. Herr Wesselhöfft teilt mit, dass die frühzeitige Beteiligung
durchgeführt wurde, die Behördenbeteiligung sollte durchgeführt werden,
allerdings fehlen dem Bezirksamt zur Realisierung immer noch Unterlagen des
Vorhabenträgers. Es liegt zwar ein Verkehrsgutachten und ein Lärmgutachten vor,
allerdings fehlt noch die Verschattungsstudie. Ferner hat der Vorhabenträger
ein Rechtsgutachten zu den Abstandsflächen in Auftrag gegeben. Des Weiteren
fehlt der Umweltbericht sowie der erste Entwurf für den Durchführungsvertrag.
Somit kann die Begründung für den B-Planentwurf und die Behördenbeteiligung
noch nicht abschließend gefertigt werden. Herr Mahr bittet um Informationen zum Verschattungsbereicht. Herr Wesselhöfft erläutert, dass seit Beginn bekannt war,
dass die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Um die
Beeinträchtigung einschätzen und abwägen zu können, wird eine
Verschattungsstudie benötigt. D.h. es wird zu bestimmten Jahres- und
Tageszeiten die Dauer der Sonnendurchflutung in den Wohnungen ermittelt. Herr Koch fragt nach, ob dem Bezirksamt bekannt ist, warum
der Investor die Verschattungsstudie noch nicht liefern konnte. Herr Gothe antwortet, dass ihm der Grund nicht bekannt ist. Herr Wesselhöfft merkt an, dass eine Studie vorgelegt wurde, allerdings wurde im Einvernehmen mitgeteilt, dass diese Studie nicht ausreichend ist. Somit erfolgt zur Zeit eine Überarbeitung. Herr Koch fragt er nach, ob zur denkmalrechtlichen Prüfung
ein abschließendes Einvernehmen besteht. Herr Gothe legt dar, dass ein stark verbessertes Konzept
vorliegt, welches von der unteren Denkmalschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis
genommen wurde, auch das Landesdenkmalamt ist mit dem Konzept sehr zufrieden.
Es ist im Rahmen des neuen Konzeptes gelungen, wesentlich mehr an der
originalen Bausubstanz zu erhalten. Ferner ist es gelungen, das Konzept
dahingehend zu ändern, dass die innere Passage (Ladenstraße) nicht überdacht
wird. Es ist vorgesehen, ein doppelgeschossiges Parkdeck im Hochbereich zu
realisieren, d.h. das Parkangebot wurde reduziert. Er schlägt vor, den Vorhabenträger
in den Ausschuss zur Projektvorstellung einzuladen. Frau Hilse fragt nach, ob nach Vorlage der fehlenden
Unterlagen die Behördenbeteilung ohne Probleme durchgeführt werden könnte. Herr Wesselhöfft antwortet, dass das Problem darin besteht,
dass der Mitarbeiter des Planungsbüros aufgrund der fehlenden Unterlagen die
Begründung nicht fertig stellen kann. Sollten die Unterlagen vorliegen, wird
eine Weiterbearbeitung erfolgen. Auf eine weitere Nachfrage von Frau Hilse legt Herr
Wesselhöfft dar, dass das Planungsbüro bereits beauftragt ist. |
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