Auszug - B-Planverfahren 1-43VE (Schultheiß): Aktueller Verfahrensstand BE: Bezirksamt  

 
 
38. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dieser TOP wird kurzfristig vorgezogen

Dieser TOP wird kurzfristig vorgezogen.

 

Herr Gothe berichtet, dass diesbezüglich eine Vorlage zur Kenntnisnahme vorliegt. Das Bezirksamt hat noch keine Möglichkeit gesehen, den derzeitigen Stand des Projektes vorzustellen. Er berichtet, dass er vor ca. vier Wochen ein Gespräch mit Herrn Diesen (HLG) geführt hat. Herr Diesen hat seine Zufriedenheit über den Verfahrensfortschritt bekundet. Zur Zeit arbeitet man daran, bis Mitte 2010 Baurecht zu schaffen. Herr Diesen hat ebenfalls die Hoffnung ausgesprochen, die Finanzierung für das Projekt zu sichern. Herr Gothe spricht seine Zuversicht bezüglich des Bebauungsplanes aus.

 

Herr Wesselhöfft teilt mit, dass die frühzeitige Beteiligung durchgeführt wurde, die Behördenbeteiligung sollte durchgeführt werden, allerdings fehlen dem Bezirksamt zur Realisierung immer noch Unterlagen des Vorhabenträgers. Es liegt zwar ein Verkehrsgutachten und ein Lärmgutachten vor, allerdings fehlt noch die Verschattungsstudie. Ferner hat der Vorhabenträger ein Rechtsgutachten zu den Abstandsflächen in Auftrag gegeben. Des Weiteren fehlt der Umweltbericht sowie der erste Entwurf für den Durchführungsvertrag. Somit kann die Begründung für den B-Planentwurf und die Behördenbeteiligung noch nicht abschließend gefertigt werden.

 

Herr Mahr bittet um Informationen zum Verschattungsbereicht.

Herr Wesselhöfft erläutert, dass seit Beginn bekannt war, dass die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Um die Beeinträchtigung einschätzen und abwägen zu können, wird eine Verschattungsstudie benötigt. D.h. es wird zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten die Dauer der Sonnendurchflutung in den Wohnungen ermittelt.

 

Herr Koch fragt nach, ob dem Bezirksamt bekannt ist, warum der Investor die Verschattungsstudie noch nicht liefern konnte.

Herr Gothe antwortet, dass ihm der Grund nicht bekannt ist.

Herr Wesselhöfft merkt an, dass eine Studie vorgelegt wurde, allerdings wurde im Einvernehmen mitgeteilt, dass diese Studie nicht ausreichend ist. Somit erfolgt zur Zeit eine Überarbeitung.

 

Herr Koch fragt er nach, ob zur denkmalrechtlichen Prüfung ein abschließendes Einvernehmen besteht.

Herr Gothe legt dar, dass ein stark verbessertes Konzept vorliegt, welches von der unteren Denkmalschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, auch das Landesdenkmalamt ist mit dem Konzept sehr zufrieden. Es ist im Rahmen des neuen Konzeptes gelungen, wesentlich mehr an der originalen Bausubstanz zu erhalten. Ferner ist es gelungen, das Konzept dahingehend zu ändern, dass die innere Passage (Ladenstraße) nicht überdacht wird. Es ist vorgesehen, ein doppelgeschossiges Parkdeck im Hochbereich zu realisieren, d.h. das Parkangebot wurde reduziert. Er schlägt vor, den Vorhabenträger in den Ausschuss zur Projektvorstellung einzuladen.

 

Frau Hilse fragt nach, ob nach Vorlage der fehlenden Unterlagen die Behördenbeteilung ohne Probleme durchgeführt werden könnte.

Herr Wesselhöfft antwortet, dass das Problem darin besteht, dass der Mitarbeiter des Planungsbüros aufgrund der fehlenden Unterlagen die Begründung nicht fertig stellen kann. Sollten die Unterlagen vorliegen, wird eine Weiterbearbeitung erfolgen.

Auf eine weitere Nachfrage von Frau Hilse legt Herr Wesselhöfft dar, dass das Planungsbüro bereits beauftragt ist.


 

 
 

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