Auszug - Bebauungsplanentwurf I-43 (Banane) - Festsetzung Wohnen BE: Bezirksamt
Herr Gothe teilt mit, dass es in dem Verfahren eine rasante Entwicklung gibt. Zur Erläuterung sind Vertreter der Grundstückentwicklungsgesellschaft in der heutigen Sitzung anwesend. Herr Gothe führt aus, dass es bezüglich des Wohnanteils
unterschiedliche Ansichten gibt, deshalb muss über dieses Thema weiter
diskutiert werden, um den Meinungsbildungsprozess in diesem Ausschuss
voranzubringen. Er ist der Ansicht, dass man auf Grund der Lärmbelastung
(Stadtbahn, Alexanderstraße) einen Wohnanteil nicht fordern kann. Herr Beck als Vertreter der
Grundstückentwicklungsgesellschaft (GeWoBe) teilt mit, dass für den Block 3a
ein konkreter Antrag gestellt wurde, dieser wurde zum 20.04.2009 positiv
beschieden. Die genehmigte Einzelhandelsfläche beträgt 13.000qm. Es handelt
sich um ein Konzept, welches in Abstimmung mit dem Land Berlin (SenStadt)
erfolgt. Dieser Abstimmungsprozess ist positiv verlaufen, man konnte sich
darauf einigen, Regelungen (was die Größen der einzelnen Läden betrifft)
aufzunehmen, die auch vom Vorhabenträger akzeptiert wurden. Es wurde ein
entsprechender Antrag gestellt. Zum Konzept wird erläutert, dass grundsätzlich die
Erschließung kleinteiliger Läden vom Straßenland erfolgt (keine Mall). An der
Voltairestraße soll es einen Eingang geben, der eine vertikale Erschließung
zulässt, um die im zweiten und dritten Geschoss befindlichen Einheiten zu
erschließen. Zur Zeit wartet man auf die Bestandskraft des Vorbescheides. Das Herr Piper (vom Investor mit Bearbeitung des B-Plans
beauftragt) erläutert die Planungsgeschichte. Die vornals geplante
Hochhausbebauung, die auch Wohnnutzungen vorsah, wurde im Einvernehmen mit dem
land Berlin aufgegeben. Die derzeit geplante Traufhöhe liegt bei 20.50 Meter
bzw. 21.50 Meter. Mit den sich darauf anschließenden Staffelgeschossen ergibt
sich eine Gebäudehöhe von max. 28 Meter. Auf Grund der Lärmemmisionsbelastung
ist eine B-Planfestsetzung für Wohnnutzungen unter 15.00m schwer zu begründen.
Er schlägt als veränderte textliche Festsetzung vor, dass eine Wohnnutzung ab
einer Höhe von 15 Meter über Gehweg möglich sein soll und der Gesamtwohnanteil
auf 10.000qm begrenzt wird. Auf die Frage von Herrn Koch, wer die Kosten des B-Plan- und
Gutachterverfahrens trägt, führt Herr Piper aus, dass diese vom Investor zu
tragen sind. Die Höhe der Kosten ist nach den letztendlichen Entwurfskosten zu
berechnen und daher derzeit nicht bezifferbar. Dabei ist im vorliegenden Fall
von einer Schallschutzklasse 5 (Belüftung, Schalldämmung) und dementsprechenden
Mehrkosten auszugehen. Ein evtl. Wohnungsmietpreise dürften sich nicht unter 10
– 12€ kalt liegen. Herr Pawlowski legt dar, dass aus Sicht der FDP-Fraktion
eine Festlegung auf Wohnnutzung nicht zwingend notwendig ist. Er führt aus,
dass es nicht sinnvoll ist, Wohnungen an einer Linie der S-Bahn und der Bahn zu
realisieren. Er fragt nach der Sicht der Investoren. Herr Bausch führt aus, dass die von Herrn Piper
vorgetragenen neuen Formulierungen in den textlichen Festsetzung mit
aufgenommen werden sollten. Er legt dar, dass die Fraktion Bü90/Grünen sich
klar für eine textliche Festsetzung ausspricht, welche eine allgemeine
Zulässigkeit von Wohnen ab einer Höhe 15 Meter über dem Gehweg im gesamten
Bebauungsplangebiet gewährt. Herr Bausch führt weiter aus, dass dieser B-Plan
für einen Zeitraum aufgestellt wird, der sich hoffentlich auf 20 bis 30 Jahre
beläuft. Frau Hilse führt aus, dass ein Aufstellungsbeschluss
vorliegt, ein Meinungsbild des Ausschusses, welches eine Tendenz erkennen
lässt, liegt ebenfalls vor. Sie fragt nach, ob die heutige Diskussion dazu
dient, um zu erkennen, ob die Tendenz im Ausschuss noch weiter besteht oder ob
eventuelle Änderungen vorliegen. Sie fragt konkret nach der Zielrichtung des
heutigen Tagesordnungspunktes. Herr Gothe teilt dazu mit, dass der Bereich eine neue
Dynamik entwickelt hat, da es ein Bauprojekt anschließend an dem Platz gibt,
ferner gibt es für den südlichen Zipfel ein sehr anspruchsvolles Projekt mit
einem kleinen Hochhaus, welches über einen Wettbewerb entschieden soll. Herr
Gothe ist der Ansicht, dass der Meinungsbildungsprozess der Gemeinde weitergeführt
werden sollte. Herr Diedrich ist der Ansicht, dass solche Projekte nicht
unter dem kurzfristigen Eindruck der Wirtschaftskrise geplant werden sollten.
Er legt dar, dass es nicht gerechtfertigt ist, sich ausschließlich von der
Renditeerwartung des Investors leiten zu lassen, sondern von städtebaulichen
und stadtplanerischen Aspekten. Herr Diedrich teilt mit, dass die Fraktion Die Linke auf einen verpflichtenden Wohnanteil für diesen B-Plan besteht. Frau Hilse führt aus, dass sie Anrufe von Anwohnern aus der
Gegend erhalten hat. Die Anwohner teilten mit, dass sie es nicht angenehm
fänden, wenn Wohnen auf der jenseitigen Straßenseite nicht stattfinden würde.
Bezüglich der Lärmbelästigung durch die Stadtbahn, die angeblich eine
Wohnnutzung ausschließen würde, verweist Sie auf die erfolgreiche Wohnbebauung
am Monbijoupark Herr Bausch fragt nach, ob es möglich wäre, eine Teilfläche
in der Gebietsausweisung von MK auf MI oder WA zu ändern. Herr Piper antwortet darauf, dass dies die auch vom Land
Berlin gewünschte bauliche Struktur und Dichte verhindern würde. Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Koch, dass er sich der
Auffassung der FDP anschließt und sich die SPD gegen die Festsetzung eines
Wohnanteils. Herr Koch teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion gegen eine
Wohnrealisierung an dieser Stelle ausspricht, da in dem angrenzenden Viertel
große Wohnbestände bestehen. Er verweist auf frühere Diskussionen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der Bebauung um die Karl-Marx-Allee, in
dessen Ergebnis sich die dortigen Bewohner/innen für die Abbriss von Wohnungen
ausgesprochen hätten. Er führt aus, dass die SPD-Fraktion dem jetzt
vorgeschlagenen Verfahren zustimmen kann. Herr Bertermann hält fest, dass bei Änderungen des
Verfahrens eine Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes erfolgt. |
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