Auszug - Kurzreferat über das Konjunkturpaket II (Bezirksstadträtin Hänisch)  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Moderne Schulen in Mitte
TOP: Ö 2
Gremium: Moderne Schulen in Mitte Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 06.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau BzStR´in Hänisch teilt mit: Mit Beschluss vom 20

Frau BzStR´in Hänisch teilt mit: Mit Beschluss vom 20.01.2009 hat der Berliner Senat die Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen im Lande Berlin die Mittel aus dem Konjunkturprogramm eingesetzt werden sollen, die zu 75 % durch den Bund finanziert und zu 25% vom Land Berlin kofinanziert werden.

 

So werden aus dem Gesamtbudget i.H.v. 632 Mio. € insgesamt 65 Prozent in den Bereich Bildung investiert, davon 196 Mio. € in die Schulen.

 

Von diesen 196 Mio. € werden 33 Mio. € in die zentral verwalteten Schulen investiert, 10 [B1] Mio. € stehen den Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung und 153 Mio. € den allgemein bildenden Schulen in den 12 Bezirken.

 

Dabei wird allen 12 Bezirke jeweils ein pauschales Budget i.H.v. 10 Mio. € (zusammen 120 Mio. €) zugeordnet, die verbleibenden 33 Mio. € werden durch die Senatsschulverwaltung nach eigenen Prioritäten und auf Antrag aus den Bezirken verteilt.

 

Für die Anmeldungen im Rahmen der bezirklichen 10 Mio. €-Pauschale haben die Bezirke folgende Vorgaben einzuhalten gehabt:

§         1. Priorität sollen Maßnahmen zur Umsetzung der Schulstrukturreform sein,

§         2. Priorität sollen Maßnahmen zum Ausbau des Ganztagsbetrieb sein (insbesondere zur Einrichtung der Mittagsversorgung),

§         3. Priorität soll die generelle Verbesserung der schulischen Infrastruktur, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung haben.

 

Für die Anmeldungen im Rahmen der 33 Mio. €-Pauschale wurden vom Senat folgende gesamtstädtische Schwerpunkte festgelegt:

§         großer Anteil von sozial schwierigen Gebieten,

§         große Steigerungen an Schülerzahlen.          

Förderfähig sind Maßnahmen, die zusätzlich sind, für die eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und die dem Prinzip der Nachhaltigkeit genügen. Als doppel gefördert sind auch Maßnahmen anzusehen, die z.B. zeitgleich in der bezirklichen Investitionsplanung eingestellt sind. Und unter Nachhaltigkeit soll verstanden werden, dass ein Standort noch mindestens 10 Jahre beibehalten wird.

 

Für die Anmeldungen soll darüber hinaus sichergestellt werden, dass 40 % des Budgets für Maßnahmen der energetischen Sanierung eingesetzt werden. Dabei soll, soweit möglich, ein Vorgriff auf die Energieeinsparverordnung 2009 erfolgen (gegenwärtig gilt die EnEV 2007). Zugleich sollen die Maßnahmen der Herstellung der Barrierefreiheit dienen. Die Umsetzung dieser Förderbedingungen ist von den Bezirken für die einzelnen Maßnahmen beizubringen.

 

Hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen muss nach Beschluss der Steuerungsgremiums vom 13.03.2009 sichergestellt sein, dass für 40 % der Maßnahmen eine Mittelbindung bis zum 30.11.2009 und für 100 % der Maßnahmen eine Mittelbindung bis zum 30.04.2010 erfolgt. Die Maßnahmen selbst müssen bis Sommer 2011 abgeschlossen und abgerechnet sein.

 

Auf dieser Grundlage hat der Bezirk Mitte seine Anmeldungen getätigt. Am 15.02.2009 wurden die Anmeldungen in der Senatsschulverwaltung als projektführender Stelle eingereicht.

1.       Den Anmeldungen für die Priorität 1 im Rahmen der 10 Mio. €-Pauschale, den Bereich Schulstrukturreform, lag eine prioritäre Liste an Schulstandorten zugrunde, die auf Grundlage der Schülerzahlenprognose für das Jahr 2017/18 und auf Grundlage einer 27-Klassenfrequenz erarbeitet worden ist. Für die auf dieser Basis ermittelten Standortbedarfe wurden die Kosten zur Qualifizierung dieser Standorte als Sekundarschule angemeldet. Dabei wurde das im November 2008 von der Senatsschulverwaltung erarbeitete Musterraumprogramm und die damals ermittelten Kosten zugrunde gelegt.

2.       Den Anmeldungen für die Priorität 2 im Rahmen der 10 Mio. €-Pauschale, den Ausbau des Ganztagsbetriebs, lag eine Kostenschätzung zugrunde, die im Sommer 2008 für die bezirklichen Gymnasien ermittelt wurde. Diese wurde für alle bezirklichen Gymnasialstandorte, die

3.       Als Grundlage für die Anmeldungen für die Priorität 3 im Rahmen der 10 Mio. €-Pauschale, Verbesserung der schulischen Infrastruktur, insbesondere energetische Sanierung, wurde die Liste zum Sanierungsbedarf in den bezirklichen Schulen aus 2006 herangezogen, die auch Grundlage für die jährlichen Anmeldungen zum Sanierungsprogramm ist. In dieser Liste wurden die Maßnahmen der energetischen Sanierung identifiziert, die aus baufachlicher Sicht den dringendsten Handlungsbedarf aufweisen bzw. der Qualifizierung der zukünftigen Sekundarschulstandorte dienen.

4.       Für die 33 Mio. €-Pauschale, deren Verteilung durch die Senatsschulverwaltung für Bildung erfolgt, wurde mit erster Priorität die Maßnahme zum Ausbau des Standorts für das gebundene Ganztagsgymnasium angemeldet. Darüber hinaus wurden hier ausschließlich Maßnahmen für Schulstandorte in Gebieten der sozialen Stadtentwicklung ausgewählt, insbesondere Maßnahmen zur energetischen Sanierung sowie der Ausbau des Ganztagsbetriebs am Französischen Gymnasium, um den gesamtstädtischen Kriterien zu genügen.

 

Zum Ausschluss der Doppelförderung hat das Bezirksamt beschlossen, zwei Maßnahmen aus der bezirklichen Investitionsplanung 2009-2013 wieder zu streichen. Dabei handelt es sich um die Maßnahmen Umbau des Wohndienstgebäudes der Herbert-Hoover-Schule und Umbau der Fachräume der Winkelried-Schule, die jeweils in 2010 umgesetzt werden sollten.

 

Mit Beschluss des Senats vom 24.03.2009 wurde die Verteilung der Mittel auch im Portfolio Bildung auf die Bezirke beschlossen. Dem Bezirk Mitte wurde unter Berücksichtigung o.g. Kriterien insgesamt ein Budget i.H.v. 12,96 Mio € zugesprochen. Dabei wurden alle Maßnahmen aus der 10 Mio. €-Pauschale bestätigt. Aus dem 33 Mio. €-Budget des Landes wurden dem Bezirk die Maßnahme mit 1. Priorität, sowie zusätzlich ein pauschales Budget i.H.v. 250 T€ für Maßnahmen der energetischen Sanierung an Schulstandorten zugebilligt.

 

Im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wurde auf seiner Sitzung am 01.04.2009 die qualifizierte Sperre für die Haushaltsansätze zum Konjunkturprogramm II aufgehoben.

 

Am 07.04.2009 wird der Nachtragshaushalt 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Anschließend sind die Mittel verfügbar.

 

Auf bezirkliche Ebene wurde eine bezirkliche Steuerungsgruppe Schulstrukturreform eingesetzt. Diese besteht gegenwärtig aus Vertretern des Schulamts, der Schulaufsicht und den Schulleitungen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Auf einer ersten gemeinsamen Sitzung am 02.03.2009 wurde über den aktuellen Stand der Planungen zur Schulstrukturreform gesprochen. Für jeden zukünftigen Sekundarschulstandort wurde unter Beteiligung der von der Veränderung betroffenen Schulen ein bilateraler Termin verabredet und zwischenzeitlich durchgeführt, in dem im Einzelfall das Musterraumprogramm und Überlegungen zur Einpassung vorgestellt und diskutiert wurden. Für die Zeit nach den Osterferien sollen die Planungsgespräche fortgesetzt werden. Dann sollen auch das Hochbauamt sowie die durchführenden Architekten mit an den Tisch.

 

Im Bereich der Gymnasien laufen gegenwärtig die Vor-Ort-Begehungen zwischen Schulamt, Hochbauamt und den Schulen zur Einpassung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Räume in das bestehende Raumkonzept.

 

Der stellv. Vorsitzende, Herr Reschke, dankt Frau BzStR´in Hänisch für die Zusammenfassung zum aktuellen Stand Konjunkturpaket.

 

 


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