Auszug - Sachstand Basiskorrektur 2008 BE: Herr Fritsch  

 
 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Biedermann erläutert kurz das Verfahren der Basiskorrektur bis zum heutigen Stand

Herr Biedermann erläutert kurz das Verfahren der Basiskorrektur (Vorankündigung und Anhörungsschreiben) und legt nähere Anmerkungen dar. Weiterhin bezieht er sich auf die 7 Mio. € Hilfen zur Erziehung, die nach jetzigem Stand der Dinge vom Bezirk zu tragen sind, da es keine Basiskorrektur geben soll. Herr Biedermann hat in diesem Zusammenhang auf die Arbeitsgruppe hingewiesen, die Ende nächster Woche ein abschließendes Ergebnis vorlegen will, das dann auch politisch diskutiert werden muss. Ein weiteres Thema sind die Ausbildungsmittel, die regelmäßig am Ende des Jahres dem Bezirk wieder genommen werden, da sie nicht ausgegeben wurden. Das mag auf den ersten Blick vernünftig klingen, hat aber für den Bezirk Mitte in 2007 rd. 1,9 Mio. € ausgemacht und ist nach Auffassung des Bezirks systemfremd, da der Bezirk keine Zuweisung für Ausbildungsmittel bekommt. Im Bereich der Ausbildungsmittel und der gesamten Personalausgaben bekommt der Bezirk keine Zuweisung im eigentlichen Sinne, sondern es werden nur Beträge genannt, die SenFin gerne im Haushaltsplan sehen würde. Auch dies hat Herr Biedermann jetzt kritisch bei SenFin angemerkt. Im Jahr 2008 würde der Bezirk Mitte, wenn sich SenFin von den Argumenten nicht überzeugen lässt, wohl keine 1,9 Mio. € verlieren, aber dennoch wird es ein deutlicher siebenstelliger Betrag sein. Ein weiteres Problemfeld im Bereich Personal besteht bei den Personalüberhangkräften. Üblicherweise werden MitarbeiterInnen in den ZEP versetzt (gebucht im Kapitel 3390) und am Jahresende wird das Kapitel ausgeglichen. Diesmal gab es schon im Vorfeld der Basiskorrektur ein Schreiben von SenFin, dass sie rd. 1 Mio. € nicht erstatten wollen. Das wird damit begründet, dass diese Menschen nicht schon bereits zum 01.01.2008 in den Überhang versetzt wurden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das wurde in der Vergangenheit nicht sanktioniert. Nunmehr wird so argumentiert, dass es nicht von Bedeutung sein kann, wann die MitarbeiterInnen in den Überhang versetzt wurden, da das Geld ohnehin dem Bezirk weggenommen und dem ZEP gegeben wird. Somit kann es letztendlich dem ZEP und der Senatsverwaltung egal sein, wann die Menschen versetzt werden, da die Kosten erstattet werden müssen. Der Bezirk Mitte sieht es sachlich als absolut eindeutig an. Immerhin würde es eine Nichterstattung von 1 Mio. € Personalkosten bedeuten. Und bei einem solchen Betrag wird man gerne ausführlich mit SenFin streiten.

Herr Biedermann geht davon aus, dass der Senat Ende Februar/Anfang März seine Entscheidung über die Basiskorrektur treffen wird, so dass am 07.04. im Hauptausschuss berichtet werden kann.


 

 
 

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