Auszug - Sachstand Basiskorrektur 2008 BE: Herr Fritsch
Herr
Biedermann erläutert kurz das Verfahren der Basiskorrektur (Vorankündigung und
Anhörungsschreiben) und legt nähere Anmerkungen dar. Weiterhin bezieht er sich
auf die 7 Mio. € Hilfen zur Erziehung, die nach jetzigem Stand der Dinge vom
Bezirk zu tragen sind, da es keine Basiskorrektur geben soll. Herr Biedermann
hat in diesem Zusammenhang auf die Arbeitsgruppe hingewiesen, die Ende nächster
Woche ein abschließendes Ergebnis vorlegen will, das dann auch politisch
diskutiert werden muss. Ein weiteres Thema sind die Ausbildungsmittel, die
regelmäßig am Ende des Jahres dem Bezirk wieder genommen werden, da sie nicht ausgegeben
wurden. Das mag auf den ersten Blick vernünftig klingen, hat aber für den
Bezirk Mitte in 2007 rd. 1,9 Mio. € ausgemacht und ist nach Auffassung des
Bezirks systemfremd, da der Bezirk keine Zuweisung für Ausbildungsmittel
bekommt. Im Bereich der Ausbildungsmittel und der gesamten Personalausgaben
bekommt der Bezirk keine Zuweisung im eigentlichen Sinne, sondern es werden nur
Beträge genannt, die SenFin gerne im Haushaltsplan sehen würde. Auch dies hat
Herr Biedermann jetzt kritisch bei SenFin angemerkt. Im Jahr 2008 würde der
Bezirk Mitte, wenn sich SenFin von den Argumenten nicht überzeugen lässt, wohl
keine 1,9 Mio. € verlieren, aber dennoch wird es ein deutlicher siebenstelliger
Betrag sein. Ein weiteres Problemfeld im Bereich Personal besteht bei den
Personalüberhangkräften. Üblicherweise werden MitarbeiterInnen in den ZEP
versetzt (gebucht im Kapitel 3390) und am Jahresende wird das Kapitel
ausgeglichen. Diesmal gab es schon im Vorfeld der Basiskorrektur ein Schreiben
von SenFin, dass sie rd. 1 Mio. € nicht erstatten wollen. Das wird damit
begründet, dass diese Menschen nicht schon bereits zum 01.01.2008 in den
Überhang versetzt wurden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das wurde
in der Vergangenheit nicht sanktioniert. Nunmehr wird so argumentiert, dass es
nicht von Bedeutung sein kann, wann die MitarbeiterInnen in den Überhang
versetzt wurden, da das Geld ohnehin dem Bezirk weggenommen und dem ZEP gegeben
wird. Somit kann es letztendlich dem ZEP und der Senatsverwaltung egal sein,
wann die Menschen versetzt werden, da die Kosten erstattet werden müssen. Der
Bezirk Mitte sieht es sachlich als absolut eindeutig an. Immerhin würde es eine
Nichterstattung von 1 Mio. € Personalkosten bedeuten. Und bei einem solchen
Betrag wird man gerne ausführlich mit SenFin streiten. Herr
Biedermann geht davon aus, dass der Senat Ende Februar/Anfang März seine
Entscheidung über die Basiskorrektur treffen wird, so dass am 07.04. im
Hauptausschuss berichtet werden kann. |
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