Die Fraktion der FDP begründet den Antrag.
Herr BV von Dassel (Grüne) meint, dass es ein Prüfauftrag sei und dass der
Ausschuss nicht viel prüfen könne. Er erinnert sich an eine ausführliche
Darstellung des Bürgeramtes bezüglich des Kundenmonitorings. Hier wurde
festgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger mit den Öffnungszeiten sehr
zufrieden sind. Er fragt, welche Ergebnisse direkt noch einmal aus dem
Kundenmonitoring abgeleitet werden könnten zu dieser Frage. Er persönlich hat
auch erwartet, dass die Öffnungszeiten am Wochenende heiß begehrt sind.
Herr Schäfer berichtet, dass im front-office-Bereich des
Bürgeramtes 54 Mitarbeiter/innen tätig sind, wovon 60 % Angestellte sind. Alle
Mitarbeiter/innen sind vor Beginn der täglichen Sprechstunden ca. 30 Minuten
mit den Vorbereitungsmaßnahmen am Arbeitsplatz beschäftigt.
Es wurde festgestellt, dass das Bürgeramt mit 0,19 die geringste Zahl an Vollzeitstellen
pro 1.000 Besucher im Vergleich zu den Bürgerämtern der anderen Bezirke hat.
Beinahe täglich sind bis zu 1,5 Std. längere Bedienzeiten über die eigentlichen
Öffnungszeiten hinaus notwendig. Zur Abdeckung der tatsächlich entstehenden
Anwesenheitszeiten reichen die tariflichen Wochenarbeitsstunden bereits jetzt
schon nicht aus. Das führt zu einer erheblichen Ansammlung von Überstunden. Die
gesamten Überstunden betragen, verteilt auf alle Mitarbeiter/innen, derzeit 718
Stunden. Jegliche Ausweitung der bisherigen Öffnungszeiten würde zu einer
weiteren Erhöhung dieser Überstunden führen, da eine zweckmäßige
Personaleinsatzplanung in Anlehnung von Schichtarbeitsformen mit der geringen
Zahl von Stellen im Bürgeramt nicht möglich ist. Eine Personaleinsatzplanung
unter diesen Rahmenbedingungen würde stattdessen zur negativen Folge haben,
dass die in der erweiterten Öffnungszeiten (18.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
eingesetzten Mitarbeiter/innen zu einer anderen Zeit innerhalb der
Öffnungszeiten einen entsprechenden Freizeitausgleich in Anspruch nehmen
müssten. Dies würde wiederum zu Lasten der bereits jetzt schon hohen
Wartezeiten gehen.
Im Rahmen des Kundenmonitorings 2007 wurde festgestellt, dass das Bürgeramt des
Bezirksamtes Mitte 38 Minuten durchschnittliche Wartezeit im Vergleich zu
anderen Bezirken bereits jetzt an vorletzter Stelle steht. Zwecks Ausweitung
der Öffnungszeiten müssten daher vorab die personellen Rahmenbedingungen
geändert werden. Hierfür wäre dringend die Zahl der Vollzeitstellen pro Bürgeramtstandort
um 1,5 zu erhöhen. Die kameralen finanziellen Auswirkungen würden sich somit
auf mindestens 108 Tsd. € jährlich bei Beamten/innen und bei 180 Tsd. € bei
Angestellten belaufen. Hierbei sind die Auswirkungen auf den ebenfalls von den
Öffnungszeiten betroffenen Bereich der Bearbeitung der Anträge auf Erteilung
von Ausnahmegenehmigungen zum kostenfreien Parken im sog. middle-office-Bereich
des Bürgeramtes noch unerwähnt. Damit einhergehen würde eine Steigerung der
Produktkosten in der KLR, was sich wiederum auf die Budgetierung in den
kommenden Haushaltsjahren für den Bereich des Bürgeramtes auswirken würde und
somit die Gefahr von Personaleinsparungen als Ausgleich für einen defizitären
Abschluss entstehen könnte.
Weiterhin teilt Herr Schäfer mit, dass die bisherige
Regelung der Öffnungszeiten an 2 Tagen in der Woche (Dienstag und Donnerstag)
die Möglichkeit der Ausgabe von Wartenummern bis 18.00 Uhr hergeben. Die
eigentlichen Bedienzeiten liegen aufgrund des hohen Publikumsaufkommens in der
Regel weit über das Ende der Öffnungszeiten hinaus (bis zu 1,5 Std.). Auch bei
einer Ausweitung der Sprechstunden nach 18.00 Uhr ist von einer jeweils darüber
hinausgehenden eigentlichen Bedienzeit auszugehen.
Die geltende Dienstvereinbarung zwischen dem Bezirksamt
und dem Personalrat regelt in § 2 Abs. 3 die Rahmenarbeitszeit. Darin ist diese
in der Zeit von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr festgelegt. In
der Praxis würde dies bedeuten, dass die Mitarbeiter/innen keine wartenden
Besucher/innen mehr nach 20.00 Uhr bedienen dürfen, auch wenn diese über eine
während der Öffnungszeit ausgegebene Wartemarken verfügen. Zur Vermeidung der
damit verbundenen (berechtigten) Verärgerung der betroffenen Besucher/innen
müsste das Bürgeramt regelmäßig von einer vorzeitigen Schließung der
Wartemarkenausgabe Gebrauch machen, was wiederum nicht mit der Erwartung der
Bürger/innen bei einem festgelegten Öffnungszeitenangebot einhergeht.
Eine Bedarfsanalyse hat ergeben, dass im Rahmen des
bereits erwähnten Kundenmonitors 2007 den Besuchern Fragen gestellt wurden. Im
Ergebnis haben sich die Besucher/innen des Bezirksamtes Mitte mit 2,07
(zufrieden) geäußert.
Eine zeitlich stattgefundene Analyse der ausgegebenen Wartemarken in den
Berliner Bürgerämtern hat in den einzigen 3 Bezirken Marzahn-Hellersdorf,
Lichtenberg und Treptow-Köpenick, in denen Öffnungszeiten an einen der Werktage
bis 19.00 Uhr angeboten werden ergeben, dass im gesamten Zeitraum in jeweils 5
Bürgerämtern pro Bezirk insgesamt 2611 Wartemarken ausgegeben wurden. Aus den
Ergebnissen lässt sich kein tatsächlicher Bedarf an einer Ausweitung der
bisherigen Öffnungszeiten über 18.00 Uhr hinaus ableiten.
Die jahrelange Erfahrung im Umgang mit berufstätigen
Besucher/innen im Bürgeramt hat gezeigt, dass es in diesem Bereich bis zum
Beginn des Jahres 2007 vereinzelt Beschwerden über ein mangelndes
Öffnungszeitenangebot zu verzeichnen gab.
Seit Einführung der Sprechstunden am Samstag und der Ausweitung der
Tarifvereinbarungsmöglichkeit (pro Bürgeramtstandort werden pro Tag 20
Terminvereinbarungen ermöglicht, bei Bedarf auch mehr) sind im Bürgeramt keine
Beschwerden über die Öffnungszeiten bekannt geworden. Dies wird auch aus der
anstehenden BVV-Vorlage zur Kenntnisnahme hinsichtlich der Analyse des
Beschwerde- und Impulsmanagements des Bezirksamtes Mitte 2007 ersichtlich sein.
Abschließend teilt Herr Schäfer mit, dass die großzügige Terminvereinbarung es
jedem/r berufstätigen Bürger/in erlaubt, ohne besonderen Zeitaufwand die
Angelegenheiten im Bürgeramt zu regeln, da hiermit keine Wartezeiten verbunden
sind und die Bedienzeit bei durchschnittlich 9 Minuten liegt. Deshalb ist die
kostengünstige Organisationsform zu favorisieren, um Berufstätigen bei der
Erledigung ihrer Angelegenheiten im Bürgeramt gerecht werden zu können.
Von einer Ausweitung der Öffnungszeit ist aus den geschilderten finanziellen
Gründen, den damit verbundenen Kostenauswirkungen, den rechtlichen
Gegebenheiten, dem nicht erkennbaren Bedarf und des bereits vorhandenen
angemessenen Angebots für berufstätige Bürger/innen dringend abzuraten.
Die Fraktion der FDP bittet anschießend um Vertagung des
Antrages. Dem wird so zugestimmt.