Auszug - Arbeitsschutz für MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes  

 
 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 06.05.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
0533/III Arbeitsschutz für MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhaus bezieht sich kurz auf den bisherigen Stand der Beratung

Herr Neuhaus bezieht sich kurz auf den bisherigen Stand der Beratung. In der letzten Sitzung hat Frau Sander von der FDP-Fraktion erklärt, dass der Änderungsantrag in der Sache als erledigt angesehen werden kann. Somit steht noch der Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung.

 

Herr Abraham führt nochmals aus, warum es zu diesem Antrag kam. Weiterhin kann er die Ausführungen des Bezirksamtes hinsichtlich der Kosten nicht teilen. Nach seinen Ermittlungen kostet die Spritze für die Meningokokken-Impfung 31,00 € + Arztkosten/Beratungsgespräch von 12,00 € und nicht 147,00 €. Und bei einer Sollstärke von 47 ½  OrdnungsamtmitarbeiterInnen kommt man auf maximal 1.472,50 €, wenn sich wirklich alle Ordnungskräfte impfen ließen. Selbst wenn sich letztendlich 20 Kräfte impfen ließen, ist man bei einer Auswirkung auf den Haushalt von ca. 700,00 €. Bei der Hepatitis ist es zugegeben etwas teurer. Da kostet die Erstimpfung 3 x 72,00 € (216,00 €) und dann alle 10 Jahre eine Auffrischung in Höhe von 72,00 €. Herr Abraham ist der Auffassung, wenn sich dadurch nur ein einziger Krankheitsfall verhindern lässt, dann haben sich die Kosten längst amortisiert. Darüber hinaus ist man für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter der Verwaltung verantwortlich. Das Bezirksamt kann nur gebeten werden, diese Verantwortung auch zu übernehmen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält ihren Ursprungsantrag aufrecht.

 

Herr Reschke merkt an, dass Herr Abraham bei der Auflistung vergessen hat zu erwähnen, dass bei der Hepatitis B die weiteren nötigen Spritzen ebenfalls jeweils 72,00 € kosten. Des weiteren möchte er darauf aufmerksam machen, dass es noch nicht einen einzigen Krankheitsfall gegeben hat. Hier wird suggeriert, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes tagtäglich reihenweise wegen Krankheit umfallen. Herr Reschke hätte gerne vom Bezirksamt dargestellt, wie der rechtliche Auftrag zur Ahndung von Müllentsorgung auf öffentlichem Straßenland lautet.

 

Herr Zeller teilt mit, dass die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes im allgemeinen Ordnungsdienst (sog. Kiezstreife) Verstöße gegen die öffentliche Ordnung festzustellen und zur Anzeige zu bringen haben. Es obliegt den MitarbeiterInnen des Ordnungsdienstes nicht, die weitere Ermittlungstätigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten vorzunehmen. Dafür sind andere zuständig, z.B. spezielle Fachämter wie Grünflächenamt oder Umweltamt. Ermittlungstätigkeit scheidet aus. Was nicht bedeutet, wenn offensichtlich ein Verursacher festgestellt wird, sich bei einer Ordnungswidrigkeit auch unmittelbar an diesen zu wenden. Das darf aber nicht damit einher gehen, dass sie ihre persönliche Integrität in Gefahr bringen. Das Wühlen in Müllcontainern und dergleichen verbietet sich in der Amtsausübung der MitarbeiterInnen im allgemeinen Ordnungsdienst. Und die Kollegen und Kolleginnen aus anderen Fachämtern, die Ermittlertätigkeiten vollziehen, die wissen dann natürlich auch, inwieweit sie sich vor Gefahren zu schützen haben. Die MitarbeiterInnen des Ordnungsdienstes sind nur zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und nicht zu deren Verfolgung aufgefordert. Betreffend der Kosten führt Herr Zeller aus, dass man darauf angewiesen ist, bei der Gesundheitsvorsorge den Arbeitsmedizinischen Dienst einzubeziehen. Und die vorliegende Kostenschätzung für derartige Impfungen stammen aus den Berechnungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes.

 

Herr Strehlow ergänzt, dass die MitarbeiterInnen des AOD vor Ort durch in Augenscheinnahme die Zuordnung zu einem Einzelhändler, zu einem Verursacher, zu einem Menschen, der Müll hinterlassen hat, feststellen und dokumentieren können. Die MitarbeiterInnen sind mit Kameras ausgestattet. Alles, was darüber hinaus geht, wäre sowohl personell nicht zu leisten und ist auch durch Auftrag nicht gesichert.

 

Frau Sander hätte gerne vom Bezirksamt gewusst, ob es in den vergangenen Jahren schon Fälle von Hepatitis bzw. Meningokokken gab.

 

Herr Zeller führt aus, dass dem Bezirksamt keine Fälle bekannt sind. Er möchte nochmals darauf hinweisen, dass sich die Aufgaben des allgemeinen Ordnungsdienstes aus der Ordnungsdiensteverordnung ergeben. Dort sind die Aufgaben ganz klar festgehalten, inwieweit die Befugnisse der einzelnen MitarbeiterInnen reichen.

 

Abschließend hält Herr Neuhaus fest, dass der Antrag mehrheitlich (2 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) abgelehnt wird.


 

 
 

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