Auszug - des Bezirksamtes
Bebauungsplan I-32 neu (Luisenstadt) Herr Gothe erläutert anhand eines Plans den Bereich in der Luisenstadt an der Spree und erläutert, dass das Bezirksamt beabsichtigt, einen Aufstellungsbeschluss für das Areal, indem das Deutsche Architekturzentrum und die Eisfabrik liegen, zu fassen. Es geht darum, öffentliche Interessen, insbesondere im Rahmen der Gestaltung der Uferpromenade, zu wahren. In dem Gebiet gibt es mehrere Eigentümer, welche in unterschiedlichen Geschwindigkeiten denken, dies stellt ein Problem dar. Man sieht die Gefahr, dass eine abgestimmte Ufergestaltung nicht zustande kommt, wenn man das Projekt vorantreibt, ohne zu wissen, was in der Umgebung baulich passieren wird. Es gab im Jahre 1995 schon eine sehr schöne entwurfliche Idee zur Gestaltung der Uferpromenade, diese wird von Herrn Gothe anhand der Karte erläutert. Dieser damalige Entwurf konnte aber nicht umgesetzt werden, man hofft durch das B-Planverfahren eine Art Konzentrationswirkung zu erzielen, um diese verschiedenen Grundstückseigentümer an einen Tisch zu bringen und zu einem abgestimmten Verfahren zu kommen. Ob eine öffentliche Fläche durchgesetzt werden kann, ist ungewiss. Herr Hobrack spricht sich für die Idee des Bezirksamtes aus.
Frau Hilse fragt nach dem bisherigen Verfahrensstand. Herr Klette schlägt vor, das Projekt in einem späteren
Ausschuss vorzustellen, da es sich um ein sehr komplexes Thema handelt. Er teilt mit, dass im Jahre 1997 die öffentliche Auslegung
von dem B-Plan I-32 durchgeführt wurde. Die öffentliche Auslegung ist durch
einen Beschluss des Bezirksamtes oder BVV nicht beendet worden. Danach wurde an
dem B-Plan selbst nicht mehr weitergearbeitet. Der B-Plan I-32 (alt) ist nichts
mehr wert, d.h. er kann im Sinne von Sicherungsinstrumenten, Zurückstellung,
Veränderungssperre nicht mehr angewendet werden. Herr Klette führt weiter aus,
dass es nun höchste Zeit ist, diesen B-Plan durch ein neues Konzept zu
ersetzen, wobei die Mindestanforderungen der Stadt (Uferdurchwegung etc.)
gegenüber Antragssteller durchgesetzt werden können. Das alte Verfahren wird
durch den neuen Aufstellungsbeschluss quasi beendet, ein neues Verfahren wird
eröffnet. Neubau Spittelmarkt Herr Gothe teilt mit, dass am Spittelmarkt an der
Durchbindung Axel-Springer-Str./Leipziger Str. ein Neubau realisiert wird. Es
handelt sich dabei um ein Grundstück, das direkt an dem Doppelhochhaus
anschließt. Herr Gothe erläutert anhand einer Karte. Er legt dar, dass er den
Ausschussmitgliedern im vergangenen November eine Abgeordnetenanfrage gegeben
hat, in der sämtliche planungsrechtliche Fragen zur Genehmigungsfähigkeit des
Hauses gestellt und beantwortet wurden. Zusätzlich gab es bauaufsichtsrechtliche
Fragestellungen. Herr Gothe berichtet, dass diese Themen in den letzten Monaten
abgearbeitet wurden, in dem die entsprechenden Baulasten auf dem Grundstück
freiwillig von dem neuen Grundstückseigentümer eingeräumt wurden und indem ein
öffentliches Geh- und Fahrrecht eingeräumt wurde. Es gab einen intensiven
Dialog mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, in dem erörtert wurde, ob
nach §34 BauGB ein Haus genehmigt werden kann. Somit kann diese Bauvoranfrage
nach §34 BauGB beurteilt und positiv beschieden werden. |
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