Auszug - Aktuelle Viertelstunde
SPD-Fraktion: keine Anfrage CDU-Fraktion: Frau Hilse bezieht sich auf einen Antrag, welcher besagte,
den Wochenmarkt vor dem Roten Rathaus weiterzuführen, das Bezirksamt hat dazu
ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Sie fragt nach dem aktuellen
Stand. Herr Gothe antwortet, dass es vier Bewerber gibt. Er führt
dazu aus, dass die Fachabteilung auf der Grundlage der vier Bewerbungen
empfohlen hat, keinen Wochenmarkt zu vergeben, da keiner der vier
Antragssteller aus Sicht des Bezirksamtes geeignet ist, einen anspruchsvollen
Wochenmarkt mit einer gewissen Qualität durchzuführen. Die Entscheidung wurde
aber noch nicht endgültig getroffen, die Bewerbungen sollen im Umweltausschuss
vorgestellt und beraten werden. Herr Bertermann schlägt vor, als Zwischeninformation den
Bewerbern ein Schreiben zu senden, in dem darauf hingewiesen wird, dass die
Bewerbung im Umweltausschuss aufgrund eines BVV-Beschlusses diskutiert wird,
anschließend wird die Entscheidung bekannt gegeben. Herr Gothe findet diesen Vorschlag gut. Bü90/Grüne-Fraktion: Herr Bausch teilt mit, dass ein Abriss von Wohnhäusern am
Lützowplatz angekündigt wurde. Er ist der Ansicht, dass dies nicht getan werden
darf, da dieser Abriss zum jetzigen Zeitpunkt dem städtebaulichen Vertrag und
der Berliner Bauordnung widerspricht. Herr Bausch bittet das Bezirksamt um
Informationen. Herr Gothe verweist dazu auf Frau Gülink. Frau Gülink teilt
mit, dass im Durchführungsvertrag nichts zum Abriss geregelt ist, weil die
Neubebauung geregelt wird. Nach neuer Bauordnung ist ein Abriss lediglich
anzeigepflichtig, nicht mehr genehmigungspflichtig. Herr Bausch fragt nach, ob die neue Bauordnung in diesem
Fall eine Rolle spielt. Er legt dar, dass ein Antrag auf Abriss nach der alten
Bauordnung gestellt wurde, das Verfahren läuft und muss somit zu Ende geführt
werden. Frau Gülink korrigiert, dass das Verfahren nicht zu Ende
geführt werden muss. Der Antrag lag bei Gericht. Nachdem der
Durchführungsvertrag unterschrieben wurde, ist die Klage dagegen zurückgenommen
worden, damit hat sich das alte Verfahren erledigt. Der Antrag hätte jederzeit
zurückgenommen werden können, dieses hätte, aufgrund der neuen Bauordnung, nicht
beschieden werden müssen. In dem Fall gilt die neue Rechtslage. Herr Bertermann verweist auf den §88 der neuen Bauordnung,
welcher sich auf Altfälle bezieht. Er fragt nach, ob dieser Fall darunter
fällt. Frau Gülink wiederholt, dass sich das Verfahren durch Rücknahme der
Klage erledigt hat und eine Rücknahme des alten Antrags jederzeit hätte
realisiert werden können und nach neuer Bauordnung neu gestellt werden können,
um in die günstigere Rechtslage zu kommen. Die Linke-Fraktion: Herr Diedrich bezieht sich auf die
Öffentlichkeitsveranstaltung am 21.04.2008 zum B-Plan Schultheißareal und
bittet um Informationen dazu. Herr Gothe führt aus, dass die Teilnahme des Publikums bei
der Veranstaltung relativ verhalten war, es waren ca. 20 Bürger/innen anwesend.
Eingangs stellte die untere Denkmalschutzbehörde das Denkmal dar, anschließend
wurde das Bauprojekt vom Vorhabenträger vorgestellt. Danach gab es eine lange
sachliche Diskussion. Herr Gothe berichtet, dass es mehrere Beiträge gab,
welche im Sinne des Denkmals argumentiert haben. Es gab auch Beiträge, welche
die zukünftige Einkaufsmöglichkeit in der Turmstraße lobten. |
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