Auszug - Weitere Bebauungspläne I-B5: Verfahrens- und Bearbeitungsstand BE: Bezirksamt  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 4.3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 05.12.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gothe berichtet, dass das Antwortschreiben der Rechtsprüfung eingetroffen ist, welches besagt, dass die B-Pläne grundsätz

Herr Gothe berichtet, dass das Antwortschreiben der Rechtsprüfung eingetroffen ist, welches besagt, dass die B-Pläne grundsätzlich festsetzungsfähig sind. Er führt weiter aus, dass an diesem Antwortschreiben 5 Listen mit Anmerkungen und Hinweisen beigefügt sind. Zur Interpretation dieser Listen wird ein Gespräch mit SenStadt/Prüfstelle erfolgen. In diesem Gespräch soll die Frage erörtert werden, ob diese Hinweise in der Umsetzung eine redaktionelle oder inhaltliche Anpassung der Begründung in der Wertung bedeuten, bzw. dem Vorschlag nahe liegen, den B-Plan selber zu ändern.

Frau Gülink ergänzt, dass zu allen Bebauungsplänen drei gleiche Hinweise eingegangen sind, welche besagen, dass innerhalb der Begründung die Zweckbestimmung näher erläutert werden soll.

 

Herr Dr. Schumann fragt nach, auf was sich die Prägung beziehen soll. Es soll nachgewiesen werden, dass hinsichtlich der „ausnahmsweisen Zulässigkeit“ die Gebietswahrung noch da ist und die B-Plan-Einstufungen (WA, MI, MK) eine Veränderung der Gebietsprägung verhindern.

 

Herr Gothe betont, dass man das kommende Gespräch mit SenStadt/Prüfstelle abwarten sollte und somit heute nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden können. Er bittet die Ausschussmitglieder um Verständnis.

 

Auf eine Frage von Herrn Bertermann berichtet Frau Gülink, dass das Gespräch über die Interpretation der Listen am 10.01.08 stattfinden soll.

Auf eine weitere Nachfrage erläutert Herr Wesselhöfft, dass die Finanzierung für die Bearbeitung der B-Pläne geklärt ist. Auch im nächsten Jahr stehen Haushaltsmittel aus der Sanierung zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt durch eigenes Personal. Er betont, dass die Ausschreibung erst dann getätigt werden kann, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen abschließend geklärt wurden. Er verweist auf ein aktuelles Normenkontrollverfahren zu einem Bebauungsplan in der Wilhelmstraße. Diese Verfahren hat der Bezirk verloren, der B-Plan wurde für ungültig erklärt.


 

 
 

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