Auszug - Bebauungsplan 1-32 - "Spree (Bezirksgrenze), Bethaniendamm (Bezirksgrenze), Engeldamm, Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße" aktueller Verfahrens- und Bearbeitungsstand BE: Bezirksamt  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 4.8
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 05.12.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann teilt mit, dass er den Ausschussmitgliedern vorab den aktuellen Verfahrensstand zugemailt hat

Herr Bertermann teilt mit, dass er den Ausschussmitgliedern vorab den ihm bekannten letzten Verfahrensstand zugemailt hat.

 

Herr Gothe erklärt, dass man sich mit dem Gebiet mehrfach intensiv beschäftigt hat. Er führt aus, dass es wichtig ist, zu klären, wie man in diesem Gebiet zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung kommt. Er berichtet, dass es zur Zeit in dem gesamten Bereich zwei aktuelle Projekte gibt, die es erlauben, das Gebiet an zwei Stellen städtebaulich neu zu fixieren. Dies ist die Eisfabrik und das Projekt auf dem Grundstück von HochTief (neben DAZ). Dazu führt er aus, dass HochTief mehrere Grundstücke auf dem Areal besitzt, es soll ein Bürogebäude für die Hauptniederlassung von HochTief entstehen. Über ein grundbuchrechtliches Verfahren sollen Wohnanteile auf den restlichen Grundstücken sichergestellt werden. Man strebt eine einvernehmliche Lösung an.

Ferner teilt Herr Gothe mit, dass für den restlichen Bereich des B-Plans das Problem besteht, dass die Grundstückseigentümer ganz neu sind, bzw. noch nicht feststehen. Deshalb kann der B-Plan nur sehr oberflächlich beschrieben werden. Man hat sich überlegt, den B-Plan für das gesamte Areal neu zu formieren. D. h. die HochTief-Grundstücke werden herausgenommen. Das Grundstück der TLG (Eisfabrik) soll herausgelöst werden, um daraus ein vorhabenbezogenen B-Plan zu machen. Herr Gothe spricht von einem sogenannten „Hosenträger-B-Plan“ und erläutert dazu anhand einer Karte.

 

Herr Bertermann fragt nach, ob man bei dem B-Plan über die Köpenicker Straße rübergehen kann und spricht damit die Problematik des Projektes „Köpi 137“ an.

Herr Gothe antwortet, dass die Bauleitplanung das falsche Instrument wäre, um das Projekt „Köpi“ zu sichern. Herr Wesselhöfft ergänzt dazu, dass die einzigen planungsrechtlichen Sicherungsinstrumente für ein Gebäude der Denkmalschutz oder eine Erhaltungssatzung wäre. Er ist der Ansicht, dass beides ausscheidet.

Es verweist diesbezüglich auf gerichtliche Verfahren am Lützowplatz und in der Leipziger Straße / Ecke Friedrichstraße Frau Gülink ergänzt.

 

Herr Hobrack erkundigt sich nach der Zeitschiene der Erstellung des B-Plans.

Herr Gothe führt aus, dass man versuchen will, diesen Hosenträger-B-Plan relativ schnell aufzuzeichnen. Herr Wesselhöfft berichtet, dass man die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darüber informieren wird. Gleichzeitig soll ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Eine Behördenbeteiligung ist ebenfalls notwendig. Diese soll im ersten Quartal 2008 erfolgen.

 

Herr Bertermann fragt nach, ob eine erneute Bürgerbeteiligung geplant ist.

Herr Wesselhöfft erklärt hierzu, dass dies bisher nicht beabsichtigt ist.

Herr Bertermann ist, mit Verweis auf die damalige Bürgerbeteiligung aus dem Jahre 1994, dagegen der Auffassung, dass eine erneute Bürgerbeteiligung nach 13 Jahren und mit veränderten Planinhalten durchgeführt werden sollte.

Herr Gothe schließt sich dieser Auffassung an und sagt eine erneute Bürgerbeteiligung zu. Frau Gülink weist darauf hin, dass dadurch das Verfahren erheblich verlängert wird.


 

 
 

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