Auszug - Umweltzone, aktueller Sachstand BE: Bezirksamt
Herr BzStR Gothe teilt mit: Am 14.06.2007 fand eine
Baustadträtesitzung statt, in der der Arbeitsentwurf für diesen Leitfaden zur
Genehmigung vorgestellt wurde. Herr Gothe verteilt anschließend den Entwurf an
die Ausschussmitglieder. Nach ausführlicher Diskussion konnten viele Fragen
geklärt werden, wie z. B. Fahrzeuge, die nach dem 1.3.2007 angeschafft wurden,
erhalten generell keine Ausnahmegenehmigung, weil am 1.3. die Verordnung schon
in Kraft trat. Generell sollen Autos, für die es Nachrüstungen für Bausätze
gibt, keine Ausnahmegenehmigungen erhalten, weil es zumutbar erscheint, dass
man sich diesen Bausatz anschaffen kann. Behinderte sind antragsberechtigt,
wenn sie nachweisen können, dass sie besonders auf ihr Auto angewiesen sind.
Berufspendler sind antragsberechtigt, wenn sie nachweisen können, dass es sie
besonders hart trifft, das gleiche gilt für den Wirtschaftsverkehr, auch hier
gibt es Härtefallregelungen. Oldtimer, die älter als 30 Jahre sind, erhalten
grundsätzlich eine unbefristete Genehmigung, und zwar bis 2009 700 km innerhalb der Umweltzone, ab
dann 500 km/Jahr, welches in einem Fahrtenbuch nachvollziehbar sein muss. Es
ist geregelt, dass Sondervorzeigen für Fahrzeuge, bei dem der Fahrzeugtyp zur
Geschäftsidee gehört, ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erhalten (z. B.
Trabi-Safari, Londontaxis oder historische Busse, die Stadtrundfahrten anbieten
oder Autos, die bei Filmaufnahmen dem Filmmotiv dienen). Außerdem ist geregelt,
dass die Zugmaschinen von Schaustellern ausgenommen werden oder auch besondere
Verkaufsfahrzeuge, wie Eiswagen. Die entsprechende Gebührenordnung
wird entsprechend angepasst. Generell wird davon ausgegangen, dass ein
Bearbeitungsvorgang eine Stunde dauern wird. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr
von 51,20 € veranschlagt. Im Fall der Ausnahmegenehmigung gibt es eine
Grundgebühr und einen Multiplikationsfaktor, der mit der Dauer der Genehmigung
zu tun hat. Auch eine Regelung für die Fahrzeuge
des Straßen- und Grünflächenamtes kann nach 2.1, Abs. G ausgenommen werden.
Herr Gothe hat nachgefragt und es konnte geklärt werden, dass die eingenommenen
Gebühren im Bezirk verbleiben. Aber es ist nach wie vor sehr schwierig
abzuschätzen, was für ein Arbeitsaufwand auf den Bezirk zukommt. In der Umweltstadträtekonferenz hat
man sich schon einmal damit auseinander gesetzt und die Umweltstadträte wurden
gebeten zu versuchen, den Bedarf zu ermitteln. Es wird vermutet, dass der
Bezirk Mitte besonders viele Anträge erhalten wird. Mitte hat vermutet, dass 40
% der 80.000 Fahrzeughalter einen Antrag stellen werden, davon 30 % in Mitte. Daraus ergibt sich ein
Mitarbeiterbedarf nach der Sommerpause bis Silvester von 22 Stellen. Das BA
versucht Mitarbeiter über den Stellenpool und Mitarbeiter aus der sozialen
Verwaltung, die mit der Altaktenbeseitigung beschäftigt sind, zu bekommen. Herr BV Hobrack (SPD) schlägt vor,
den Arbeitsentwurf heute nicht länger zu diskutieren, sondern in eine der
nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen. Dem wird so zugestimmt. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |