Auszug - Umweltzone, aktueller Sachstand BE: Bezirksamt  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
TOP: Ö 5.3
Gremium: Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 19.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gothe teilt mit:

Herr BzStR Gothe teilt mit:

Am 14.06.2007 fand eine Baustadträtesitzung statt, in der der Arbeitsentwurf für diesen Leitfaden zur Genehmigung vorgestellt wurde. Herr Gothe verteilt anschließend den Entwurf an die Ausschussmitglieder. Nach ausführlicher Diskussion konnten viele Fragen geklärt werden, wie z. B. Fahrzeuge, die nach dem 1.3.2007 angeschafft wurden, erhalten generell keine Ausnahmegenehmigung, weil am 1.3. die Verordnung schon in Kraft trat. Generell sollen Autos, für die es Nachrüstungen für Bausätze gibt, keine Ausnahmegenehmigungen erhalten, weil es zumutbar erscheint, dass man sich diesen Bausatz anschaffen kann. Behinderte sind antragsberechtigt, wenn sie nachweisen können, dass sie besonders auf ihr Auto angewiesen sind. Berufspendler sind antragsberechtigt, wenn sie nachweisen können, dass es sie besonders hart trifft, das gleiche gilt für den Wirtschaftsverkehr, auch hier gibt es Härtefallregelungen. Oldtimer, die älter als 30 Jahre sind, erhalten grundsätzlich eine unbefristete Genehmigung, und zwar bis 2009  700 km innerhalb der Umweltzone, ab dann 500 km/Jahr, welches in einem Fahrtenbuch nachvollziehbar sein muss. Es ist geregelt, dass Sondervorzeigen für Fahrzeuge, bei dem der Fahrzeugtyp zur Geschäftsidee gehört, ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erhalten (z. B. Trabi-Safari, Londontaxis oder historische Busse, die Stadtrundfahrten anbieten oder Autos, die bei Filmaufnahmen dem Filmmotiv dienen). Außerdem ist geregelt, dass die Zugmaschinen von Schaustellern ausgenommen werden oder auch besondere Verkaufsfahrzeuge, wie Eiswagen.

Die entsprechende Gebührenordnung wird entsprechend angepasst. Generell wird davon ausgegangen, dass ein Bearbeitungsvorgang eine Stunde dauern wird. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 51,20 € veranschlagt. Im Fall der Ausnahmegenehmigung gibt es eine Grundgebühr und einen Multiplikationsfaktor, der mit der Dauer der Genehmigung zu tun hat.

Auch eine Regelung für die Fahrzeuge des Straßen- und Grünflächenamtes kann nach 2.1, Abs. G ausgenommen werden. Herr Gothe hat nachgefragt und es konnte geklärt werden, dass die eingenommenen Gebühren im Bezirk verbleiben. Aber es ist nach wie vor sehr schwierig abzuschätzen, was für ein Arbeitsaufwand auf den Bezirk zukommt.

In der Umweltstadträtekonferenz hat man sich schon einmal damit auseinander gesetzt und die Umweltstadträte wurden gebeten zu versuchen, den Bedarf zu ermitteln. Es wird vermutet, dass der Bezirk Mitte besonders viele Anträge erhalten wird. Mitte hat vermutet, dass 40 % der 80.000 Fahrzeughalter einen Antrag stellen werden, davon  30 % in Mitte. Daraus ergibt sich ein Mitarbeiterbedarf nach der Sommerpause bis Silvester von 22 Stellen. Das BA versucht Mitarbeiter über den Stellenpool und Mitarbeiter aus der sozialen Verwaltung, die mit der Altaktenbeseitigung beschäftigt sind, zu bekommen.

 

Herr BV Hobrack (SPD) schlägt vor, den Arbeitsentwurf heute nicht länger zu diskutieren, sondern in eine der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen. Dem wird so zugestimmt.


 

 
 

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