Auszug - Bericht aus der Bundesagentur für Arbeit, Berlin-Mitte BE: Direktorin Frau Dr. Schröder (ab ca. 18:40 Uhr)  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.3
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:14 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Schröder informiert, dass es in Berlin drei Agenturbezirke gibt, in der Arbeitsagentur Berlin Mitte werden 4 Bezirke betr

Frau Dr. Schröder möchte den Ausschuss darüber informieren, was sich derzeit in der Agentur Arbeit bewegt und wie die Arbeitsmarktsituation im Agenturbezirk aussieht.
Einleitend teilt sie mit, dass es in Berlin drei Agenturbezirke gibt. In der Arbeitsagentur Berlin-Mitte werden 4 Bezirke betreut (Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg). Es wird ein Einwohnerkreis von ca. 1 Mio. betreut. Die Agentur ist inzwischen die größte Agentur in der Bundesrepublik Deutschland. Im Mai 2007 wurden im Agenturbezirk 107 Tsd. Arbeitslose registriert, davon sind 45 Tsd. Langzeitarbeitslose. Insgesamt konnte man feststellen, dass die Arbeitslosigkeit in den letzten 9 Monaten beständig rückläufig ist. Die momentane Arbeitslosenquote liegt bei 17,8 %.

Neben dem Bereich des SGB III werden auch die vier JobCenter betreut. Die Agentur hat die Verantwortung für den Bereich der Grundsicherung und der Vermittlung. Sie arbeitet über die Trägervertretungen gemeinsam mit den jeweiligen Bezirksämtern zusammen.

Frau Dr. Schröder führt weiterhin aus, dass die Zahl (4 %) der arbeitslosen älteren Menschen (ab 50 Jahre) rückläufig ist. Derzeit wird eine Stellenbörse für hochqualifizierte Ingenieure vorbereitet. Weiter führt sie aus, dass in den kommenden Jahren in der demografischen Entwicklung Veränderungen auftreten werden. Hier gibt es im Segment der Älteren und auch bei den Jüngeren Bewegung. Inzwischen haben die Unternehmen Überlegungen angestellt, Realschulabgänger auszubilden, weil es nicht mehr so viele Abiturienten/innen geben wird. Ab 2007 wird man in einen massiven demografischen Rückgang hinein kommen. Die Schulabgängerzahlen werden sich nach untern bewegen und dementsprechend wird der Nachwuchs für Ausbildung nicht mehr zur Verfügung stehen. Frau Schröder führt eine weitere erfreuliche Entwicklung an, dass Berlin insgesamt im Vergleich zum Jahr 2006, ein Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen hat (30 Tsd.). Dies wird als Hoffnungsschimmer bewertet.

Es gibt aber immer noch Probleme im Bereich der Langzeitarbeitslosen und im Bereich der arbeitslosen Jugendlichen.

In den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte besteht die Herausforderung, jungen Schulabgängern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine Zukunft zu bieten. In den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg besteht die Herausforderung, einen Einstieg in eine Ausbildung oder in einen Beruf zu gewährleisten. Frau Dr. Schröder betont, dass es wichtig ist, an die Unternehmen zu appellieren, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. An diesen beiden Bereichen, Jugendliche und Langzeitarbeitslose, muss weiterhin intensiv gearbeitet werden.

Im Bereich der Arbeitgeberbetreuung und der Ausbildungsstellenvermittlung wurden zwei organisatorische Veränderungen zum 01.06.07 umgesetzt. In allen 4 Bezirken befindet sich ein gemeinsamer Arbeitgeberservice. Der Personalbereich im Arbeitgeberservice konnte aus dem SGB III-Bereich heraus auf 30% der Vermittlerkapazitäten aufgestockt werden. Von diesen 30% gibt es einen 20%igen-Anteil, den die JobCenter mit einbringen, so dass eine gemeinsame Betreuung möglich ist.
Die Agentur versucht, die Schulentlassungsjahrgänge immer so zu vermitteln, dass sie nicht in Warteschleifen geraten, sondern gleich eine duale Ausbildung erhalten.

Die Agentur hat versucht, zusammen mit dem JobCenter, Senatsverwaltung, Bezirksämtern und Agenturen dafür zu ringen, eine pragmatische Lösung zu finden, die wie folgt aussehen soll: Die Agentur plädiert nach wie vor als Bundesagentur für Arbeit, dass die Jugendlichen nur an einer Stelle von A bis Z betreut werden, aber der Gesetzgeber ermöglicht dies im Moment noch nicht.

Für den Schulentlassungsjahrgang 2007 wird die Ausbildungsstellenvermittlung durchgehend bis zum Abschluss der Nachvermittlungsaktion erfolgen.

Die Agentur macht gemeinsam mit der IHK und HWK eine Nachvermittlungsaktion nach dem 30.09. für alle Schüler/innen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Frau Dr. Schröder betont, dass leider immer noch nicht verhindert werden konnte, das wenn Jugendliche, die keine Ausbildung erhalten haben, in SGB II oder SGB III fallen.
Nach wie vor gibt es einen Altbewerberbestand aus den Schuljahrgängen 2004, 2005, 2006. Diese werden natürlich weiter nach SGB II oder SGB III betreut.
Bekannt ist, dass die Innenstadtbezirke einen hohen Schüler/innenanteil haben, die mehrfach Vermittlungshemmnisse mitbringen.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, bittet um Auskunft über die Situation im JobCenter Mitte.

Frau Dr. Schröder teilt mit: Im JobCenter Mitte werden derzeit 40 Tsd. Bedarfsgemeinschaften betreut In diesen 40 Tsd. Bedarfsgemeinschaften befinden sich ca. 57 Tsd. erwerbsfähige Hilfebedürftige. Beide Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr relativ stabil, es ist kein eklatanter Rückgang zu verzeichnen. Frau Dr. Schröder erläutert die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften (Mitte: 40 Tsd., Friedrichshain-Kreuzberg: 35 Tsd., Lichtenberg: 24.600, Marzahn-Hellersdorf: 27 Tsd.). In allen 4 JobCentern ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, im Vergleich zum Vorjahr, stabil geblieben.

Anschließend teilt Frau Dr. Schröder die Zahlen der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Mitte: 57 Tsd., Friedrichshain-Kreuzberg: 47 Tsd., Lichtenberg: 33.500, Marzahn-Hellersdorf: 39 Tsd.) mit. Auch hier gab es, im Vergleich zum Vorjahr, kaum eine Entwicklung nach unten. Die Ursachen dafür sind der steigende Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die beschäftigt sind, aber dessen Einkommen so gering ist, dass sie auf Antrag ergänzende Leistungen beziehen. Ein weiterer Grund ist die hohe Anzahl an Selbstständigen, die ebenfalls ergänzende Hilfeleistungen nutzen. Außerdem hat man festgestellt, dass es aufgrund des sinkenden Lohnniveaus mehr Empfänger des Arbeitslosengeldes I gibt. Diese beantragen zusätzlich aufstockende Leistungen.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) fragt, ob die 557 Mitarbeiter/innen im JobCenter in Vollzeitbeschäftigung stehen und einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Weiterhin fragt sie, ob es gleiche Voraussetzungen und Bedingungen für die Mitarbeiter gibt, die aus der Agentur oder Bezirksamt kommen. Frau Dr. Schröder antwortet folgendes:
Es gibt 3 Mitarbeiter/innengruppierungen:

  • Mitarbeiter/innen aus dem Bezirksamt, die aus dem alten Sozialamt kommen
  • Mitarbeiter/innen aus der Agentur, die eine bundesagenturinterne Ausbildung absolviert haben
  • Mitarbeiter/innen, die neu eingestellt wurden, sogenannte Zusatzkräfte

 

Die Mitarbeiter/innen aus dem Bezirksamt haben sicherlich ihre Stärken, die sie im Bereich der Leistungsgewährung einbringen. Die Mitarbeiter/innen der Agentur haben ihre Stärken im Bereich der Vermittlung und aller Förderleistungen. Die große Herausforderung für den Geschäftsführer ist es, diese beiden Bereiche zusammen zu führen und von einander profitieren zu lassen. Die andere Herausforderung, die der Geschäftsführer verantwortet, sind die neu eingestellten Mitarbeiter/innen auf das Niveau zu bringen, wo sie letztendlich eine gewisse Leistungsfähigkeit haben.
Frau Dr. Schröder kann, zu der Anzahl der Vollzeitbeschäftigte nichts berichten. Zur Entfristung teilt sie mit: Die Entfristung bezieht sich auf Mitarbeiter/innen der Bundesagentur für Arbeit. Das Konzept steht fest. Man wird auf alle 4 JobCenter zugehen und eine erste Etatiesierungswelle umsetzen. Hier werden Stellen neu eingerichtet. Ziel für 2007 soll sein, in Berlin insgesamt ein ausgewogenes Verhältnis in allen 12 JobCentern zu erreichen. Hier sollen insgesamt nicht mehr als 30 % der Beschäftigten einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Darüber hinaus ist man bestrebt, eine juristische Lösung für eine weitere Verlängerung von Befristungen hin zu bekommen. Dieses kann aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Ansonsten entstehen natürlich arbeitsrechtliche Ansprüche, die der Bund noch nicht überblicken kann.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) meint zur Betreuungsdichte der unter 25-Jährigen im JobCenter Mitte, dass diese bei 1:193 liegt. Sie meint, dass dies eine sehr hohe Zahl sei. Nach Auskunft des JobCenters sind Arbeitsplätze gesperrt, weil Räume durch Kontaminierung nicht genutzt werden können. Frau Dr. Schröder teilt mit, dass der Betreuungsschlüssel im JobCenter Berlin-Mitte U25 bei 1:142 liegt. Der Betreuungsschlüssel wurde durch den damaligen Minister Clement ins Leben gerufen. Je geringer der Betreuungsschlüssel ist, um so günstiger ist er auch. Die andere Seite ist natürlich die Realität, welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung, um einen solchen Betreuungsschlüssel zu realisieren. Frau Dr. Schröder meint, dass nur die Planstellen aus den Bezirksämtern und aus der Agentur zur Verfügung stehen. Diese sind seinerzeit am 31.12.2004 zum 1.1.2005 in die JobCenter gegangen. Jeder andere Personalaufbau ist Zusatzpersonal. Augenblicklich stehen alle Beteiligten vor der Fragestellung: wie genau wird es mit dem SGB II weitergehen. Hier muss der Gesetzgeber sehr deutlich machen, was will er langfristig realisieren. Augenblicklich steht definitiv fest, dass mit dem derzeitig zur Verfügung stehenden Verwaltungsbudget nur das derzeitige Personal finanzierbar ist. Der Geschäftsführer könnte überlegen, bestimmte Schwerpunkte zu setzen. Er hat die Möglichkeit zu sagen, ich will meine Prioritäten im Bereich U25 setzen. Er könnte also Vermittlungspersonal vom Bereich ab 25 in den U25-Bereich legen. Solche flexiblen Möglichkeiten gibt es. Frau Dr. Schröder meint und bezieht sich auf ihre praktischen Erfahrungen, dass ein Betreuungsschlüssel von 1:142 ein Betreuungsschlüssel ist, den man immer besser halten kann, man kann mit diesem Betreuungsschlüssel auch eine Menge bewegen.

Zu den Räumlichkeiten teilt Frau Dr. Schröder mit und meint, dass es nicht so sei, dass keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Es gibt einen ganz klaren Schlüssel, der besagt: 12 qm pro Mitarbeiter/in. Sie meint, dass dort jede/r Mitarbeiter/in in der Sickingenstraße untergebracht werden kann.

 

Herr BV Löhr (SPD) bezieht sich auf die Aussage von Frau Dr. Schröder, dass alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt werden müssen, um kundennah arbeiten zu können. Herr Löhr schließt daraus, dass es Defizite gibt und dass nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgenutzt werden. Er fragt, welche Mittel das seien. Woran scheitert es bisher, dass sie nicht genutzt werden. Er kann sich nur den einen Schließtag vorstellen, kann sich aber auch eine Abschaffung des Schließtages vorstellen. Weiterhin möchte Herr Löhr wissen, ob die Geruchsbelästigungen etc. behoben wurden, und ob die Mitarbeiter/innen ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
Frau Dr. Schröder teilt zum EGT II (Eingliederungstitel) die Faktenlage mit: Im JobCenter Mitte ist eine Bindungsquote von 66 %. Im Vergleich dazu liegen alle anderen 3 JobCenter bei einer Bindungsquote um 80 %. Besonders besorgniserregend ist aus Sicht der Agentur dabei der Mittelabfluss. Die Bindungsquote sagt aus, dass eine bestimmte Höhe an Geld für Maßnahmen gebunden wird, sie wird im Laufe des Jahres 2007 geplant. Dann kann heute schon das Geld in die Bindung gestellt werden, obwohl die Maßnahmen erst z. B. im Oktober wirksam werden. Die Bindungsquote ist nur ein relativer Hinweis darauf, wie sich die Nutzung der Mittel gestaltet. Die wichtigere Größe ist der Mittelabfluss, hier finden die Maßnahmen statt und da ist auch tatsächlich Bewegung im Spiel. Der Mittelabfluss liegt zur Zeit im JobCenter Berlin-Mitte bei 21 %. In den anderen 3 JobCentern liegt er bei 31 bis 36 %. Die Agentur hat dieses nachhaltig, mehrfach und deutlich dem JobCenter gegenüber zum Ausdruck gebracht. Zur Frage „Schließtag“ meint Frau Dr. Schröder, dass dies der Geschäftsführer beantworten soll. Die Geschäfte führt der Geschäftsführer. Die Agentur sitzt in der Trägervertretung als Aufsichtsgremium. Die Aufgabe von Frau Dr. Schröder ist es, für die Bundesagentur für Arbeit sicher zu stellen, dass die Arbeitsleistungen rechtmäßig und entsprechend der Mindeststandards erfolgen. Die Agentur hat auch ein Auge auf die Motivation der Mitarbeiter/innen.

Auf eine weitere Frage zum Standort Sickingenstraße antwortet Frau Dr. Schröder, dass ein technischer Beratungsdienst eingeschaltet wurde. Alle Gutachten besagen, dass die dort empfundenen Belästigungen keine gesundheitlichen Auswirkungen haben.

 

Frau Dr. Schröder beantwortet anschließend Fragen von Herrn BD Lötzer (Die Linke): Die Verantwortung für die Aufgabenerledigung SGB II haben die Geschäftsführer. In aller erster Linie haben die Geschäftsführer dafür Sorge zu Tragen, die Geschäfte erfolgreich zu führen. Frau Dr. Schröder erwartet von den Geschäftsführern aller 4 JobCenter, dass sie ihr darlegen, wie sie in Zukunft erfolgreich agieren wollen. Das JobCenter Mitte hat mit Abstand im gesamten Agenturbezirk den höchsten Personalanteil. Sie möchte, dass jetzt endlich Ergebnisse erzielt werden.
Die Agentur hat schon im Februar einen Erfahrungsaustausch mit allen 4 JobCentern initiiert. Vor dem Erfahrungsaustausch hat die Agentur die Mitarbeiter der Rechtsstelle durch alle 4 JobCenter geschickt, damit sie sich objektiv ansehen, wie die Organisation aussieht. Aus diesen Erfahrungen heraus hat die Agentur allen JobCentern vermittelt, wer macht was wie gut. Das JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg hat zwar den höchsten Eingang an Widersprüchen aber auch die höchste Bearbeitungsquote und bewegt sich im rechtlich sicheren Raum. Frau Dr. Schröder bringt zum Ausdruck, dass die Agentur die Aufgabe an die JobCenter übertragen hat. Die JobCenter haben ihre Aufgaben im Auftrag der Agentur zu erledigen.

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich noch einmal auf das Schadstoffgutachten, welches der Ausschuss von der Gesellschaft für ökologische Bautechnik erhielt. Sie meint, dass aufgrund des Zeitablaufes Versäumnisse aufgetaucht sind. Frau Schauer-Oldenburg fragt nach und bezieht sich auf einen einstimmigen Beschluss der BVV aus der II. Wahlperiode, dass im JobCenter eine Be- und Entlüftungsanlage eingerichtet wird. Weiterhin fragt sie, ob dieser Antrag inzwischen umgesetzt wurde. Frau Dr. Schröder meint, dass die Agentur nicht dafür verantwortlich sei, die Anträge der BVV umzusetzen. Sie schlägt vor, den aktuellen Stand bezüglich Be- und Entlüftung dem Ausschuss demnächst mitzuteilen.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) fragt, ob es eine sogenannte Erfolgskontrolle gibt, die Zahl der Arbeitslosen zu senken und ob die Agentur das mit den Maßnahmen erreicht. Frau Dr. Schröder antwortet: Im vergangenen Jahr wurde für das JobCenter Mitte exemplarisch auf der Grundlage von 1 Tsd. Bewerberdatensätzen eine Stichprobe gezogen und eine Erfolgskontrolle gemacht. Man ist zu interessanten Ergebnissen gekommen. Es wurde nach FBW, nach Entgeldvarianten, nach ABM und nach Trainingsmaßnahmen geschaut, wie hier die Erfolgsquote sei und es wurde eine Berechnung aufgestellt. Ergebnis: 1. Die deutlich erfolgreichsten Maßnahmen sind Trainingsmaßnahmen. Der 2. Bereich sind FBW oder Weiterbildungsmaßnahmen. Mit großem Abstand folgen ABM oder Entgeldvariante.
Die Agentur sagt, sie möchten die Mittel wesentlich stärker in diese Bereiche hineinbringen. Sie wird sich dafür persönlich einsetzen, dass es im nächsten Jahr weiter in diese Richtung geht, denn hier ist ein Erfolg zu verzeichnen. Die Agentur weiß aber auch, dass sie eine Anzahl an Bewerber/innen hat, die sie nicht sofort integrieren kann, wo Integrationsstufen eingebaut werden müssen oder über Ersatzleistungen ein Angebot erhalten.
Wie viel Langzeitarbeitslose es gibt, kann Frau Dr. Schröder nicht beantworten.

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die befristet eingestellten Arbeitnehmer/innen und fragt, ob diese auf ausgeschriebenen Planstellen sitzen. Sie findet die Verfahrensweise arbeitsmarktpolitisch nicht sehr schön, wenn sich diese 200 befristet angestellten Personen eingearbeitet haben, dann entlassen werden und die nächsten kommen.

Frau Dr. Schröder teilt mit, dass die befristet angestellten Arbeitnehmer/innen auf keine Planstellen sitzen, weil die nicht vorhanden sind.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt, wann enden die befristeten Arbeitsverträge, was hat die Ausbildung gekostet und wie lange dauert diese Ausbildung.

Frau Dr. Schröder teilt mit: Die Befristungen können sehr unterschiedlicher Art sein, in der Regel 2 Jahre. Kosten der Ausbildung konnte noch nicht errechnet werden, denn die Ausbildung erfolgt durch und über das JobCenter. In den JobCentern wird noch nicht nach KLR berechnet.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, dankt Frau Dr. Schröder für ihre Ausführungen und für die Beantwortung der Fragen.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen