Auszug - Memorandum Lebensmittelsicherheit in Berlin  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 2.2
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 31.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorab wurden entsprechende Unterlagen zugesandt

Vorab wurden entsprechende Unterlagen zugesandt.
Herr BzBm Dr. Hanke berichtet aus dem RdB Innenausschuss, dass es eine Abstimmung zu einer Vorlage „Einheitliche Ämterstrukturen“ gegeben hat. Es gibt einige Konfliktlinien. Eine davon betrifft den Bereich VetLeb. In der Abstimmung im RdB hat Herr Dr. Hanke seine Position dargelegt, dass der Bereich VetLeb dem Gesundheitsamt zugeordnet sein soll. Leider hatte er wenig Unterstützung erhalten. Die offizielle RdB-Vorlage wird an den Senat gehen, der durch eine gesetzliche Regelung festlegt, wie mit diesem Vorschlag umzugehen ist, dass VetLeb dem Ordnungsamt zugeordnet wird.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf den Maßnahmekatalog und fragt, ob überlegt wurde, wie die Schnittstelle zum gesundheitlichen Verbraucherschutz ablaufen soll.
Herr BzBm Dr. Hanke teilt mit: Es wird von den Ordnungsamtsbefürwortern ein bisschen anders gesehen, wie das im BA diskutiert wurde. Hier sagt man, dass es um eine ordnungspolitische Aufgabe geht. Es geht darum zu kontrollieren. Herr Dr. Hanke hatte immer betont, dass der Bereich Gesundheit und der gesundheitliche Verbraucherschutz, der Niederschlag in der Senatsbildung nach den letzten Jahren gefunden hat, die wichtigere Ausrichtung ist, denn es handelt sich um gesundheitlichen Verbraucherschutz, wenn Gammelfleisch gefunden wird. Aber es hat auch was mit Ordnungswidrigkeiten zu tun.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) meint, dass man hier das Problem an der falschen Stelle sehe. Ob Lebensmittelkontrolle beim Ordnungsamt angesiedelt sein soll oder bei einem Gesundheitsamt, ist sowohl in der einen als auch in der anderen Richtung zwingend notwendig. VetLeb war zuständigkeitshalber beim Stadtrat für Gesundheit angesiedelt. Verwaltungsorganisatorisch gibt es keinen Widerspruch zwischen einem Amt, das Prävention betreibt und einem Amt, das Ordnungsaufgaben wahrnimmt. Herr Rauskolb ist der Meinung, dass dies zwei unterschiedliche Zielrichtungen der gleichen Aufgabe seien. Er kann deshalb nicht verstehen, dass man dem hier so große Aufmerksamkeit schenkt. Er meint man sollte darüber nachdenken, wie man die Aufgaben praktisch umsetzt.

Herr BzBm Dr. Hanke meint, dass dahinter die Frage steht, welche Aspekte man stärker betont oder welche Entwicklungen man sich zukünftig stärker vorstellen könnte. Er findet, dass der präventive Verbraucherschutz vor allen Dingen gesundheitliche Aufgabe ist.
In der Koalitionsvereinbarung ist sogar die Rede davon, dass es einen aufsuchenden Verbraucherschutz geben sollte. Deshalb hatte Herr Dr. Hanke gesagt, es gehört zu Gesundheit.

 


 

 
 

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