Auszug - Aktuelle Entwicklung des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) u. a. Prioritätensetzung zur Aufgabenwahrnehmung der sog. Kiezstreife des Ordnungsamtes und Ansatzevaluation Sachstand zur Parkraumsituation
Herr Zeller führt aus, dass den Mitgliedern vorab Unterlagen per E-Mail zugegangen sind. Diese Unterlage wurde nochmals um zwei Anlagen ergänzt, die an die Mitglieder verteilt werden. Herr
Strehlow ergänzt, dass bis auf drei Mitarbeiter/innen alle Mitarbeiter/innen
des Verkehrsüberwachungsdienstes mit einer Schulung für den allgemeinen
Ordnungsdienst zu versehen. Nunmehr können die Mitarbeiter/innen des
allgemeinen Ordnungsdienst und des Verkehrsüberwachungsdienstes gegenseitig mit
den Aufgaben betraut werden. Nach wie vor besteht jedoch ein Engpass dadurch,
dass noch immer nicht alle Stellen besetzt werden konnten, weil auch die
Stellenanteile nicht vorhanden sind. Derzeit gibt es eine tägliche Sollstärke
im Bereich AOD/VÜD von 18 Mitarbeiter/innen in zwei Schichten. Hier müssen noch
die Kräfte abgezogen werden, die sich im Urlaub befinden bzw. krankgeschrieben
sind. Ab dem 01.04.2007 sind die Ordnungsämter in Berlin nunmehr allein für das
Umsetzen von Kraftfahrzeugen zuständig. Die Polizei ist nicht mehr anordnende
Behörde (in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr). Allerdings gibt es noch immer
eine Hilfszuständigkeit der Polizei über das ASOG. Auf
die Nachfrage von Herrn Hortig, ob es eine Schwerpunkteinsetzung der Streifen
gibt, teilt Herr Strehlow mit, dass es zum Einen die Schwerpunktsetzung durch
den Beschluss der BVV gibt und zum Anderen eine saisonbedingte
Schwerpunktsetzung (Grünanlagen im Sommer wg. wildem Grillen) vorliegt.
Ansonsten wird versucht, alle drei Ortsteile gleichmäßig zu bestreifen. Frau
Matischok-Yesilcimen bezieht sich auf die Kosten- und Leistungsrechnung und
fragt nach, inwiefern produktunwirksame Kosten aufgeschlagen werden. Herr
Strehlow führt aus, dass er sich auch zu diesem Thema der Mentorengruppe
angeschlossen hat. Das Problem besteht jedoch darin, dass die Interessenlagen
der Außenbezirke, je nach vertretener Produktmentorengruppe, andere sind.
Weiterhin werden immer Mehrheitsbeschlüsse gefasst. Die beiden
Innenstadtbezirke (Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf) stehen relativ allein da. Herr
von Dassel kann es nicht nachvollziehen, dass vom Ordnungsamt Fahrräder als
Transportmittel völlig abgelehnt werden. Auch ist ihm nicht ganz erklärlich,
warum grundsätzlich Doppelstreifen eingesetzt werden. Betreffend der
Wochenenddienste zeigt sich Herr von Dassel ebenfalls irritiert, als er um 9:30
Uhr in den Rehbergen drei Mitarbeiter des Ordnungsamtes gesehen hat und ein
dort ebenfalls fußballspielender Bürger wegen Urinieren im Park mit 20,00 € zur
Kasse gebeten wurde. Daraufhin stellte sich Herr von Dassel die Frage, ob dies
auch für urinierende Hunde gilt. Herr
Strehlow führt aus, dass in Grünanlagen nur auf den für Fahrrädern zugelassenen
Wegen gefahren werden darf. Es gibt keine Sonderrechte für das Ordnungsamt.
Auch die Ausrüstungsgegenstände des Ordnungsdienstes (Sand zum Löschen von
Feuerstellen, Schippen, Flatterleine, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Erdnägel u.a.)
sind schwerlich mit dem Fahrrad zu transportieren. In der Regel erfolgen die
Einsätze des Ordnungsamtes per Fußstreife. Betreffend
der Doppelstreifen führt Herr Strehlow aus, dass dies im Ordnungsämtererrichtungsgesetz
und in den Außendienstanweisungen so vorgeschrieben ist. Weiterhin
führt Herr Strehlow aus, wenn ein Mensch uriniert, dann handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz. Für urinierende Hunde gibt es kein Gesetz. Herr
von Dassel möchte gerne wissen, was das Bezirksamt unternimmt, um die
Sollstärke im Ordnungsamt zu erreichen. Herr
Zeller führt aus, dass es für den AOD keine Genehmigung von Außeneinstellungen
gibt. Die Mitarbeiter des AOD sind im Stellenplan verankert und werden
haushaltsfinanziert. Bei der Parkraumüberwachung handelt es sich um
Beschäftigungspositionen, die über den Wirtschaftsplan finanziert werden.
Zurzeit werden aus dem Stellenplan 15 Stellen finanziert und drei Stellen
werden so nebenbei finanziert. Wenn nun bei der Haushaltsplanaufstellung
2008/2009 die weiteren Stellen in den Haushaltsplan übernommen werden, belastet
dies die Personalausgaben erheblich, zumal immer noch Personal abgebaut werden
muss. Frau
Matischok-Yesilcimen hält fest, dass man sich dann um die Sollstärke zurzeit
keine Gedanken machen muss, da sie nicht erreicht werden kann. Die Bemühungen
zur Erreichung der Sollstärke gehen dahin, dass diese Stellen nicht aus dem
eigenen Stellenplan finanziert werden. Sie hätte gerne gewusst, welche
Bemühungen dann angestrebt werden. Herr
Zeller führt aus, dass dies z.B. über Einnahmen geregelt werden könnte. Das ist
jedoch keine Grundlage. Herr
Strehlow führt aus, dass es einen BA-Beschluss gibt, wonach freie und nicht
mehr benötigte Stellenanteile im Bezirk durch die SE Finanzen dem Ordnungsamt
zur Verfügung gestellt werden. Herr
Zeller merkt an, dass dies damals auch der Kompromiss mit der Senatsverwaltung
war, nämlich diese 15 Stellen eingerichtet zu bekommen und die bis zur
notwendigen Sollstärke fehlenden 13 Stellen durch eigenes Stellenaufkommen zu
realisieren sind. Aber das sind Illusionen. Es hat niemand mehr freie
Stellenanteile. Auch bei den Anschlussverträgen für Auszubildende gibt es in
diesem Jahr ein massives Problem, da diese Stellenanteile nicht mehr vorhanden
sind. Weiterhin
führt Herr Zeller aus, dass zum Ordnungsamt auch der Bereich Gewerberecht
(früher Wirtschaftsamt) gehört. Das neue Berliner Ladenöffnungsgesetz sieht
vor, dass Trödel- und Kunstmärkte an bestimmten Feiertagen (z.B. Ostersonntag)
nicht mehr zulässig sein sollen. Es gibt einen Markt auf der Museumsinsel, der
einen Antrag gestellt hatte, als Spezialmarkt zugelassen zu werden. Die IHK hat
in ihrer Stellungnahme dies zertifiziert. Daraufhin hatte Anfang März das
Gewerbeamt diesen Markt für den Ostersonntag als Spezialmarkt festgesetzt.
Nachdem dann am Gründonnerstag von der Senatsgesundheitsverwaltung die
Anmerkung kam, dass nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz ein derartiger Kunst-
und Trödelmarkt nicht zulässig sei, teilte Herr Zeller mit, dass es sich nach
der Rechtsauffassung des Bezirks Mitte um einen Spezialmarkt handelt. Nach dem
weitere Beschwerdeführer aus anderen Bezirken mit dem Verweis auf Mitte dies
bemängelten, sich auch noch die Bezirksverwaltung einschaltete hat man
festgehalten, dass es hier eine Diskrepanz gibt, die geklärt werden muss. Herr
von Dassel bezieht sich auf die Kontrolle zum Jugendschutzgesetz in Gaststätten
und fragt nach, ob es ausgeschlossen ist, dass das Ordnungsamt die Einhaltung
des Jugendschutzes kontrolliert. Herr
Zeller führt aus, dass das Ordnungsamt von sich aus keine Kontrollen in
Gaststätten durchführt, sondern dies wird durch den Gewerbeaußendienst des
Landeskriminalamte durchgeführt. Wenn bei einer solchen Kontrolle festgestellt
wird, dass vielleicht das Eine oder Andere überprüfenswert wäre, wird das
Ordnungsamt unterrichtet. Die andere Möglichkeit tätig zu werden, ist die der
Anzeige. Dann gehen die Mitarbeiter des Gewerbeamtes vor Ort und überzeugen
sich, ob die beantragten Nutzungen entsprechend sind. Die Aufgaben des
Jugendschutzes obliegen nach wie vor dem Jugendamt. Herr
Strehlow ergänzt, dass es des öfteren Beteiligungen bei Gaststättenkontrollen
gibt. Das ist aber fast ausschließlich auf Veranlassung des Bereichs Bauen oder
des Gewerbeaußendienstes des LKA der Fall. Wenn dabei festgestellt wird, dass
das Schild nach dem Jugendschutzgesetz nicht ausgehängt ist, wird das Jugendamt
informiert. Frau
Matischok-Yesilcimen bittet Herrn Zeller zu klären, welcher Bereich für
Ordnungsaufgaben nach der Gewerbeabfallverordnung zuständig ist und dies im
nächsten Ausschuss mitzuteilen. |
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