Auszug - Aktuelle Entwicklung des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) u. a. Prioritätensetzung zur Aufgabenwahrnehmung der sog. Kiezstreife des Ordnungsamtes und Ansatzevaluation Sachstand zur Parkraumsituation  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.2
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 23.04.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Zeller führt aus, dass den Mitgliedern vorab Unterlagen per E-Mail zugegangen sind

Herr Zeller führt aus, dass den Mitgliedern vorab Unterlagen per E-Mail zugegangen sind. Diese Unterlage wurde nochmals um zwei Anlagen ergänzt, die an die Mitglieder verteilt werden.

 

Herr Strehlow ergänzt, dass bis auf drei Mitarbeiter/innen alle Mitarbeiter/innen des Verkehrsüberwachungsdienstes mit einer Schulung für den allgemeinen Ordnungsdienst zu versehen. Nunmehr können die Mitarbeiter/innen des allgemeinen Ordnungsdienst und des Verkehrsüberwachungsdienstes gegenseitig mit den Aufgaben betraut werden. Nach wie vor besteht jedoch ein Engpass dadurch, dass noch immer nicht alle Stellen besetzt werden konnten, weil auch die Stellenanteile nicht vorhanden sind. Derzeit gibt es eine tägliche Sollstärke im Bereich AOD/VÜD von 18 Mitarbeiter/innen in zwei Schichten. Hier müssen noch die Kräfte abgezogen werden, die sich im Urlaub befinden bzw. krankgeschrieben sind. Ab dem 01.04.2007 sind die Ordnungsämter in Berlin nunmehr allein für das Umsetzen von Kraftfahrzeugen zuständig. Die Polizei ist nicht mehr anordnende Behörde (in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr). Allerdings gibt es noch immer eine Hilfszuständigkeit der Polizei über das ASOG.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Hortig, ob es eine Schwerpunkteinsetzung der Streifen gibt, teilt Herr Strehlow mit, dass es zum Einen die Schwerpunktsetzung durch den Beschluss der BVV gibt und zum Anderen eine saisonbedingte Schwerpunktsetzung (Grünanlagen im Sommer wg. wildem Grillen) vorliegt. Ansonsten wird versucht, alle drei Ortsteile gleichmäßig zu bestreifen.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bezieht sich auf die Kosten- und Leistungsrechnung und fragt nach, inwiefern produktunwirksame Kosten aufgeschlagen werden.

 

Herr Strehlow führt aus, dass er sich auch zu diesem Thema der Mentorengruppe angeschlossen hat. Das Problem besteht jedoch darin, dass die Interessenlagen der Außenbezirke, je nach vertretener Produktmentorengruppe, andere sind. Weiterhin werden immer Mehrheitsbeschlüsse gefasst. Die beiden Innenstadtbezirke (Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf) stehen relativ allein da.

 

Herr von Dassel kann es nicht nachvollziehen, dass vom Ordnungsamt Fahrräder als Transportmittel völlig abgelehnt werden. Auch ist ihm nicht ganz erklärlich, warum grundsätzlich Doppelstreifen eingesetzt werden. Betreffend der Wochenenddienste zeigt sich Herr von Dassel ebenfalls irritiert, als er um 9:30 Uhr in den Rehbergen drei Mitarbeiter des Ordnungsamtes gesehen hat und ein dort ebenfalls fußballspielender Bürger wegen Urinieren im Park mit 20,00 € zur Kasse gebeten wurde. Daraufhin stellte sich Herr von Dassel die Frage, ob dies auch für urinierende Hunde gilt.

 

Herr Strehlow führt aus, dass in Grünanlagen nur auf den für Fahrrädern zugelassenen Wegen gefahren werden darf. Es gibt keine Sonderrechte für das Ordnungsamt. Auch die Ausrüstungsgegenstände des Ordnungsdienstes (Sand zum Löschen von Feuerstellen, Schippen, Flatterleine, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Erdnägel u.a.) sind schwerlich mit dem Fahrrad zu transportieren. In der Regel erfolgen die Einsätze des Ordnungsamtes per Fußstreife.

Betreffend der Doppelstreifen führt Herr Strehlow aus, dass dies im Ordnungsämtererrichtungsgesetz und in den Außendienstanweisungen so vorgeschrieben ist.

Weiterhin führt Herr Strehlow aus, wenn ein Mensch uriniert, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Für urinierende Hunde gibt es kein Gesetz.

 

Herr von Dassel möchte gerne wissen, was das Bezirksamt unternimmt, um die Sollstärke im Ordnungsamt zu erreichen.

 

Herr Zeller führt aus, dass es für den AOD keine Genehmigung von Außeneinstellungen gibt. Die Mitarbeiter des AOD sind im Stellenplan verankert und werden haushaltsfinanziert. Bei der Parkraumüberwachung handelt es sich um Beschäftigungspositionen, die über den Wirtschaftsplan finanziert werden. Zurzeit werden aus dem Stellenplan 15 Stellen finanziert und drei Stellen werden so nebenbei finanziert. Wenn nun bei der Haushaltsplanaufstellung 2008/2009 die weiteren Stellen in den Haushaltsplan übernommen werden, belastet dies die Personalausgaben erheblich, zumal immer noch Personal abgebaut werden muss.

 

Frau Matischok-Yesilcimen hält fest, dass man sich dann um die Sollstärke zurzeit keine Gedanken machen muss, da sie nicht erreicht werden kann. Die Bemühungen zur Erreichung der Sollstärke gehen dahin, dass diese Stellen nicht aus dem eigenen Stellenplan finanziert werden. Sie hätte gerne gewusst, welche Bemühungen dann angestrebt werden.

 

Herr Zeller führt aus, dass dies z.B. über Einnahmen geregelt werden könnte. Das ist jedoch keine Grundlage.

 

Herr Strehlow führt aus, dass es einen BA-Beschluss gibt, wonach freie und nicht mehr benötigte Stellenanteile im Bezirk durch die SE Finanzen dem Ordnungsamt zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Zeller merkt an, dass dies damals auch der Kompromiss mit der Senatsverwaltung war, nämlich diese 15 Stellen eingerichtet zu bekommen und die bis zur notwendigen Sollstärke fehlenden 13 Stellen durch eigenes Stellenaufkommen zu realisieren sind. Aber das sind Illusionen. Es hat niemand mehr freie Stellenanteile. Auch bei den Anschlussverträgen für Auszubildende gibt es in diesem Jahr ein massives Problem, da diese Stellenanteile nicht mehr vorhanden sind.

 

 

Weiterhin führt Herr Zeller aus, dass zum Ordnungsamt auch der Bereich Gewerberecht (früher Wirtschaftsamt) gehört. Das neue Berliner Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Trödel- und Kunstmärkte an bestimmten Feiertagen (z.B. Ostersonntag) nicht mehr zulässig sein sollen. Es gibt einen Markt auf der Museumsinsel, der einen Antrag gestellt hatte, als Spezialmarkt zugelassen zu werden. Die IHK hat in ihrer Stellungnahme dies zertifiziert. Daraufhin hatte Anfang März das Gewerbeamt diesen Markt für den Ostersonntag als Spezialmarkt festgesetzt. Nachdem dann am Gründonnerstag von der Senatsgesundheitsverwaltung die Anmerkung kam, dass nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz ein derartiger Kunst- und Trödelmarkt nicht zulässig sei, teilte Herr Zeller mit, dass es sich nach der Rechtsauffassung des Bezirks Mitte um einen Spezialmarkt handelt. Nach dem weitere Beschwerdeführer aus anderen Bezirken mit dem Verweis auf Mitte dies bemängelten, sich auch noch die Bezirksverwaltung einschaltete hat man festgehalten, dass es hier eine Diskrepanz gibt, die geklärt werden muss.

 

Herr von Dassel bezieht sich auf die Kontrolle zum Jugendschutzgesetz in Gaststätten und fragt nach, ob es ausgeschlossen ist, dass das Ordnungsamt die Einhaltung des Jugendschutzes kontrolliert.

 

Herr Zeller führt aus, dass das Ordnungsamt von sich aus keine Kontrollen in Gaststätten durchführt, sondern dies wird durch den Gewerbeaußendienst des Landeskriminalamte durchgeführt. Wenn bei einer solchen Kontrolle festgestellt wird, dass vielleicht das Eine oder Andere überprüfenswert wäre, wird das Ordnungsamt unterrichtet. Die andere Möglichkeit tätig zu werden, ist die der Anzeige. Dann gehen die Mitarbeiter des Gewerbeamtes vor Ort und überzeugen sich, ob die beantragten Nutzungen entsprechend sind. Die Aufgaben des Jugendschutzes obliegen nach wie vor dem Jugendamt.

 

Herr Strehlow ergänzt, dass es des öfteren Beteiligungen bei Gaststättenkontrollen gibt. Das ist aber fast ausschließlich auf Veranlassung des Bereichs Bauen oder des Gewerbeaußendienstes des LKA der Fall. Wenn dabei festgestellt wird, dass das Schild nach dem Jugendschutzgesetz nicht ausgehängt ist, wird das Jugendamt informiert.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bittet Herrn Zeller zu klären, welcher Bereich für Ordnungsaufgaben nach der Gewerbeabfallverordnung zuständig ist und dies im nächsten Ausschuss mitzuteilen.


 

 
 

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