Auszug - Schaffung und Sicherung von Qualitätsstandards im Jobcenter Mitte  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 4.1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 22.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
0079/III Schaffung und Sicherung von Qualitätsstandards im Jobcenter Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr von Dassel merkt an, dass man aus den acht Punkten jeweils einen eigenen Antrag machen könnte

Herr von Dassel merkt an, dass man aus den acht Punkten jeweils einen eigenen Antrag machen könnte. Die acht Punkte sind an sich unstrittig und stehen zum Teil in den Gesetzen und ergeben zum Teil aus normalem Menschenverstand. Nach den Aussagen von Herrn Krüger ist nochmals deutlich geworden, dass es in einzelnen Punkten noch Diskussions- und Veränderungsbedarf gibt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen versteht den Antrag so, dass man hier eine dezidierte Stellungnahme bekommt, was das JobCenter wie davon macht bzw. nicht macht und insofern ist dieser Antrag quasi der erste Schritt, um in diese tiefe Materie ein bisschen konkreter einzudringen und ist nicht gedacht, dass damit das operationelle Geschäft des JobCenters festgelegt wird.

 

Herr Hortig merkt an, dass die Intention des Antrages von der CDU-Fraktion unterstützt wird. Vielleicht sollte hier jedoch abgewartet werden, bis man die Unterlagen vorliegen hat, um sich mit der Materie nicht mehrfach beschäftigen zu müssen. Weiterhin besteht grundsätzlich die Frage, wem diese Stellungnahme nutzt, wenn denn die Resultate ohnehin nicht auf die verbindliche Umsetzung kontrolliert werden können.

 

Frau Kliemann führt aus, dass die SPD-Fraktion zurzeit nicht die Möglichkeit sieht, dass sich durch diesen Antrag kurzfristig etwas ändern würde. Die SPD-Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Hortig macht den Vorschlag, dass der Antrag vertagt und gleichzeitig Herr Krüger gebeten wird, mal über den aktuellen Stand der Qualitätsstandards im JobCenter schriftlich zu berichten.

 

Frau Matischok-Yesilcimen wird die Bitte an Herrn Krüger weiter leiten. Sie macht jedoch darauf aufmerksam, dass das JobCenter auf keinen Fall daran gebunden ist, dem Ausschuss oder dem Bezirksamt zuzuarbeiten. Das JobCenter ist eine eigenständige Behörde, angegliedert mit Weisung an die Bundesagentur in Nürnberg. Auch Anträge haben keinerlei Auswirkungen auf das JobCenter. Anträge können sicherlich im Wege der Kulanz oder der Überzeugung übernommen werden.

 

Herr Zeller merkt an, dass es sich um keine reine Bundesbehörde und um keine reine Kommunalbehörde handelt. Es gibt verschiedene Modelle, wie die JobCenter geleitet und geführt werden. In Berlin ist es so geregelt, dass es eine vom Bund und Bezirk gemeinsam betriebene Behörde ist. Wobei die Aufgaben des Bundes beschrieben sind  mit Gewährleistung von Alg II und die Vermittlung in Arbeitsfördermaßnahmen. Die Aufgaben der Kommune sind die Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizkosten. Dafür gibt es einen Personalanteil des Bundes und einen Personalanteil, abgehoben auf die Aufgaben des Bezirks, die die Kommune zu erbringen hat. Das JobCenter wird geführt und geleitet allein durch den Geschäftsführer. Er ist sozusagen die Klammer zwischen Bundesaufgaben und Kommunalaufgaben. Er ist natürlich auch rechenschaftspflichtig im Rahmen der Aufgaben des Bundes gegenüber der Bundesagentur, vertreten durch die lokale Agentur für Arbeit, und im Falle der kommunalen Aufgaben, der Kommune. Damit sowohl der Bund (die Agentur für Arbeit) als auch die Kommune (in Berlin der Bezirk) ein Gremium haben, wo die Geschäftsprozesse mit der Geschäftsführung diskutiert werden können, gibt es die Trägervertretung. Die Trägervertretung wird bestückt durch drei Vertreter der Agentur für Arbeit und durch drei Vertretern des Bezirks. Die Trägervertretung entscheidet mit Mehrheit. Mehrheit bedeutet hier jedoch, da die diese gehalten sind, die Vertreter des Bezirks nach dem Bezirksverwaltungsgesetz und die Vertreter der Agentur für Arbeit durch die Spielregeln, die für die Agentur gelten, jeweils mit einer Stimme abzustimmen, gibt es entweder 6:0 oder 3:3 Ergebnisse. Bei einem Ergebnis von 3:3 kommt kein Beschluss zustande. Das macht das ganz kompliziert. Hinzu kommt noch die dienstrechtliche Stellung der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter werden entsandt von ihren bisherigen Behörden in das JobCenter. Bleiben aber rechtlich Mitarbeiter der entsendenden Behörde. Dadurch, dass die Agentur für Arbeit bezüglich des Arbeitsanfalls in den JobCentern nicht in der Größenordnung das Personal zur Verfügung stellen konnte, wie es für die Erledigung der Aufgaben notwendig gewesen wäre, wurde akzeptiert, dass die Bezirke über den eigenen Aufgabenanteil hinaus wesentlich mehr Mitarbeiter, die auch vorher in ähnlichen Bereichen tätig waren, in die JobCenter entsenden. Das ist die Situation, die zurzeit besteht. Der Geschäftsführer trägt für beide Aufgabenbereiche die Zuständigkeit. Er ist für den laufenden Dienstbetrieb zuständig, hat aber Weisungsbefugnis gegenüber seinen Mitarbeitern allerdings nur für die unmittelbar dienstlichen Belange. Er ist nicht ihre Dienstbehörde. Für alle Fragen der Unterbringung der JobCenter bis hin zur Frage der Ausstattung trägt die Agentur für Arbeit die Verantwortung. Diese allerdings, da sie ein sehr stark hierarchisch gegliedertes System ist, dann auf der Regionaldirektionsebene oder sogar, was die Anmietung von Objekten angeht, auf der Bundesebene. Dementsprechend spielen sich auch die Diskussionen in den Trägervertretungen ab. Während in den Bezirken, zumindest in Mitte, die Trägervertretungen auch mit politischen Wahlbeamten vertreten sind, sind die Agenturen für Arbeit mit ihrer Behörde weisungsunterworfenen Mitarbeitern vertreten, die auch in ihrer Entscheidungsgewalt gehemmt sind. Auf Anfragen ist sicherlich der Geschäftsführer des JobCenters im Wege der Kulanz bereit, zu antworten. Ansonsten bestünde für die BVV die Möglichkeit, über das Bezirksamt und die Trägervertretung, zu intervenieren. Sollte dies jedoch mal tief in die Geschäftsprozesse des JobCenters eingreifen, so dass sich auch die Agentur für Arbeit davon beführt fühlt, würde sie dies auch entsprechend artikulieren und vielleicht auch blockieren.

 

Frau Matischok-Yesilcimen ergänzt, dass die Mitarbeiter der Kommune zu 92 % von der Bundesagentur bezahlt werden und nur zu 8 % kostenpflichtige Erstattungen auf den Bezirk zukommen, da nur 8 % der Arbeit die Sicherung der Kosten der Unterkunft ausmachen. Alles andere ist Wirtschaft- und Arbeitsmarktpolitik.

 

Abschließend hält Frau Matischok-Yesilcimen fest, dass der Antrag mehrheitlich (10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) vertagt wird.


 

 
 

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