Auszug - Schaffung und Sicherung von Qualitätsstandards im Jobcenter Mitte
Herr von Dassel merkt an, dass man aus den acht Punkten jeweils einen eigenen Antrag machen könnte. Die acht Punkte sind an sich unstrittig und stehen zum Teil in den Gesetzen und ergeben zum Teil aus normalem Menschenverstand. Nach den Aussagen von Herrn Krüger ist nochmals deutlich geworden, dass es in einzelnen Punkten noch Diskussions- und Veränderungsbedarf gibt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen versteht den Antrag so, dass man hier eine dezidierte Stellungnahme bekommt, was das JobCenter wie davon macht bzw. nicht macht und insofern ist dieser Antrag quasi der erste Schritt, um in diese tiefe Materie ein bisschen konkreter einzudringen und ist nicht gedacht, dass damit das operationelle Geschäft des JobCenters festgelegt wird. Herr
Hortig merkt an, dass die Intention des Antrages von der CDU-Fraktion unterstützt
wird. Vielleicht sollte hier jedoch abgewartet werden, bis man die Unterlagen
vorliegen hat, um sich mit der Materie nicht mehrfach beschäftigen zu müssen.
Weiterhin besteht grundsätzlich die Frage, wem diese Stellungnahme nutzt, wenn
denn die Resultate ohnehin nicht auf die verbindliche Umsetzung kontrolliert
werden können. Frau
Kliemann führt aus, dass die SPD-Fraktion zurzeit nicht die Möglichkeit sieht,
dass sich durch diesen Antrag kurzfristig etwas ändern würde. Die SPD-Fraktion
wird dem Antrag nicht zustimmen. Herr
Hortig macht den Vorschlag, dass der Antrag vertagt und gleichzeitig Herr
Krüger gebeten wird, mal über den aktuellen Stand der Qualitätsstandards im
JobCenter schriftlich zu berichten. Frau
Matischok-Yesilcimen wird die Bitte an Herrn Krüger weiter leiten. Sie macht
jedoch darauf aufmerksam, dass das JobCenter auf keinen Fall daran gebunden
ist, dem Ausschuss oder dem Bezirksamt zuzuarbeiten. Das JobCenter ist eine
eigenständige Behörde, angegliedert mit Weisung an die Bundesagentur in
Nürnberg. Auch Anträge haben keinerlei Auswirkungen auf das JobCenter. Anträge
können sicherlich im Wege der Kulanz oder der Überzeugung übernommen werden. Herr
Zeller merkt an, dass es sich um keine reine Bundesbehörde und um keine reine
Kommunalbehörde handelt. Es gibt verschiedene Modelle, wie die JobCenter
geleitet und geführt werden. In Berlin ist es so geregelt, dass es eine vom
Bund und Bezirk gemeinsam betriebene Behörde ist. Wobei die Aufgaben des Bundes
beschrieben sind mit
Gewährleistung von Alg II und die Vermittlung in Arbeitsfördermaßnahmen. Die
Aufgaben der Kommune sind die Gewährung von Kosten der Unterkunft und
Heizkosten. Dafür gibt es einen Personalanteil des Bundes und einen
Personalanteil, abgehoben auf die Aufgaben des Bezirks, die die Kommune zu
erbringen hat. Das JobCenter wird geführt und geleitet allein durch den
Geschäftsführer. Er ist sozusagen die Klammer zwischen Bundesaufgaben und
Kommunalaufgaben. Er ist natürlich auch rechenschaftspflichtig im Rahmen der
Aufgaben des Bundes gegenüber der Bundesagentur, vertreten durch die lokale
Agentur für Arbeit, und im Falle der kommunalen Aufgaben, der Kommune. Damit
sowohl der Bund (die Agentur für Arbeit) als auch die Kommune (in Berlin der
Bezirk) ein Gremium haben, wo die Geschäftsprozesse mit der Geschäftsführung
diskutiert werden können, gibt es die Trägervertretung. Die Trägervertretung
wird bestückt durch drei Vertreter der Agentur für Arbeit und durch drei
Vertretern des Bezirks. Die Trägervertretung entscheidet mit Mehrheit. Mehrheit
bedeutet hier jedoch, da die diese gehalten sind, die Vertreter des Bezirks
nach dem Bezirksverwaltungsgesetz und die Vertreter der Agentur für Arbeit
durch die Spielregeln, die für die Agentur gelten, jeweils mit einer Stimme
abzustimmen, gibt es entweder 6:0 oder 3:3 Ergebnisse. Bei einem Ergebnis von
3:3 kommt kein Beschluss zustande. Das macht das ganz kompliziert. Hinzu kommt
noch die dienstrechtliche Stellung der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter werden
entsandt von ihren bisherigen Behörden in das JobCenter. Bleiben aber rechtlich
Mitarbeiter der entsendenden Behörde. Dadurch, dass die Agentur für Arbeit
bezüglich des Arbeitsanfalls in den JobCentern nicht in der Größenordnung das
Personal zur Verfügung stellen konnte, wie es für die Erledigung der Aufgaben
notwendig gewesen wäre, wurde akzeptiert, dass die Bezirke über den eigenen
Aufgabenanteil hinaus wesentlich mehr Mitarbeiter, die auch vorher in ähnlichen
Bereichen tätig waren, in die JobCenter entsenden. Das ist die Situation, die
zurzeit besteht. Der Geschäftsführer trägt für beide Aufgabenbereiche die
Zuständigkeit. Er ist für den laufenden Dienstbetrieb zuständig, hat aber
Weisungsbefugnis gegenüber seinen Mitarbeitern allerdings nur für die
unmittelbar dienstlichen Belange. Er ist nicht ihre Dienstbehörde. Für alle
Fragen der Unterbringung der JobCenter bis hin zur Frage der Ausstattung trägt
die Agentur für Arbeit die Verantwortung. Diese allerdings, da sie ein sehr
stark hierarchisch gegliedertes System ist, dann auf der Regionaldirektionsebene
oder sogar, was die Anmietung von Objekten angeht, auf der Bundesebene.
Dementsprechend spielen sich auch die Diskussionen in den Trägervertretungen
ab. Während in den Bezirken, zumindest in Mitte, die Trägervertretungen auch
mit politischen Wahlbeamten vertreten sind, sind die Agenturen für Arbeit mit
ihrer Behörde weisungsunterworfenen Mitarbeitern vertreten, die auch in ihrer
Entscheidungsgewalt gehemmt sind. Auf Anfragen ist sicherlich der
Geschäftsführer des JobCenters im Wege der Kulanz bereit, zu antworten.
Ansonsten bestünde für die BVV die Möglichkeit, über das Bezirksamt und die
Trägervertretung, zu intervenieren. Sollte dies jedoch mal tief in die
Geschäftsprozesse des JobCenters eingreifen, so dass sich auch die Agentur für
Arbeit davon beführt fühlt, würde sie dies auch entsprechend artikulieren und
vielleicht auch blockieren. Frau
Matischok-Yesilcimen ergänzt, dass die Mitarbeiter der Kommune zu 92 % von der
Bundesagentur bezahlt werden und nur zu 8 % kostenpflichtige Erstattungen auf
den Bezirk zukommen, da nur 8 % der Arbeit die Sicherung der Kosten der
Unterkunft ausmachen. Alles andere ist Wirtschaft- und Arbeitsmarktpolitik. Abschließend
hält Frau Matischok-Yesilcimen fest, dass der Antrag mehrheitlich (10
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) vertagt wird. |
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