Auszug - Fachmarktzentrum Brunnenstraße 105-109 BE: Bezirksamt  

 
 
57. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses f. Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Verkehr
TOP: Ö 5.1
Gremium: Stadt/B-Plan/Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 28.08.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:35   (öffentlich ab 18:00) Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Seit 27

Die Berichterstattung für diesen Tagesordnungspunkt liegt beim Bezirksamt. Frau BzStR Dubrau wird durch Frau BzStR Hänisch vertreten.

Frau Laduch, PlanG 1, berichtet, dass seit dem 27. Juni der Abteilung Stadtentwicklung ein Bauantrag zur Errichtung eines Fachmarktzentrums vorliegt. Nach geltendem Recht ist aus Sicht der Fachabteilung der Antrag aus folgenden Gründen genehmigungsfähig:

§         Gemäß Baunutzungsplan ist das Gelände ausgewiesen als beschränktes Arbeitsgebiet, in dem großflächiger Einzelhandel zulässig ist.

§         Im Flächennutzungsplan ist das betreffende Gelände als Zentrumsgebiet ausgewiesen, in dem sich ebenfalls großflächiger Einzelhandel ansiedeln kann.

§         Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1999, der nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht weiter bearbeitet wurde, enthält die Ausweisung als MK-Gebiet, in dem großflächiger Einzelhandel zulässig ist.

§         Weiterhin ist das betreffende Gelände im Zentrumskonzept der Stadt Berlin als möglicher Standort für ein Einkaufszentrum beschrieben.

§         Vorliegende Schriftstücke aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin bestätigen, dass die Ansiedlung von Einzelhandel in der vorliegenden Größenordnung planungsrechtlich zulässig ist.

§         Auch der im Jahr 2004 beschlossene Bereichsentwicklungsplan weist die Fläche als MK-Gebiet aus, in der Einzelhandelskonzentration möglich ist.

§         Darüber hinaus liegt die Aussage des Eisenbahnbundesamtes vor, dass der Standort - obwohl im Vermögen der Bahn – nie festgestelltes Bahngelände war.

Die Nachfragen der Fraktionen werden wie folgt beantwortet:

§         Fraktion der SPD
Das Bezirksamt kann die Nachfrage, warum der Ausschuss nicht zu früherer Zeit informiert wurde, nicht beantworten.
Zur Zeit ruht der Bauantrag, weil die Information über die geplante Genehmigung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Vorbereitung ist. Über die Dauer des Verfahrens kann an dieser Stelle keine Prognose gegeben werden.

§         Fraktion der PDS
Auf die Frage, wie das Bezirksamt zur Einzelhandelskonzentration steht, wird erwidert, dass das Bezirksamt das Vorhaben ausgiebig diskutiert hat und die Bebauung des Areals mit Einzelhandel kritisch sieht.

§         Fraktion Grüne
Der Investor ist bereits Eigentümer des Geländes.
Ob bei der Versagung der Baugenehmigung Regressansprüche gestellt werden könnten, wurde von der Fachabteilung bislang nicht geprüft, da wegen der o.g. Gründe eine Versagung nicht im Raum steht. Um das Bauvorhaben zu verhindern, müsste ein B-Plan aufgestellt werden.
Das Gelände ist seit ca. zwei Jahren nicht mehr im Vermögen der Bahn.
Das Bezirksamt formuliert weiter, dass ein B-Plan eine geordnete Bereichsentwicklung garantieren soll. Da der vorliegende Bauantrag in seiner Gesamtheit rechtlich zulässig ist, ist an dieser Stelle die Aufstellung eines B-Plans nicht notwendig. Alle entsprechenden Gutachten, die über einen B-Plan abzuklären wären, liegen vor. Die Fachabteilung bemerkt an dieser Stelle, dass ein B-Plan an dieser Stelle außer einer zeitlichen Verzögerung keine weitere Erkenntnis bringt.

 

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erhalten die zu diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Gäste ( Vivico, Gesundbrunnen-Center, Investor/ Architekturbüro) mehrheitlich ein fünfminütiges Rederecht zur Darstellung ihrer Positionen.


 

 
 

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