Auszug - Mieterrechte bei der Sanierung der WBM wahren  

 
 
45. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3.1
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 18.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
2104/II Mieterrechte bei der Sanierung der WBM wahren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Das Bezirksamt wird ersucht, alle vorhandenen Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der WBM und den Senat von Berlin

Herr Bertermann hätte gerne den Hintergrund des Antrages gewusst. Auch ist ihm nicht klar, wie man auf die Summe von 15.000 Wohnungen kommt, die verkauft werden sollen.

 

Herr Diedrich merkt an, dass dies schon eine gewisse Ignoranz gegenüber diesen Vorgängen voraussetzt, wenn eine solche Frage gestellt wird. Es ist tatsächlich so, dass es sich nicht nur um eine Pressenotiz handelte, sondern dieses Thema, was die Privatisierung von landeseigenen Wohnungen betrifft, in den letzten drei Monaten zum Jahresende eine ganz erhebliche Rolle in der stadtweiten Diskussion gespielt hat. Von der WBM war zu erfahren, dass im Zuge eines Sanierungsprogramms solche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Daraufhin wurde dieser Antrag gestellt.

 

Herr Koch führt aus, dass die SPD-Fraktion einige Änderungsvorschläge zum Antrag hat. Die Zahl 15.000 sollte aus diesem Antrag genommen werden, damit man somit nicht konkret angreifbar ist auf diese Summe. Weiterhin sollte der erste Satz insoweit konkretisiert werden, dass es nicht heißt „.. in enger Anlehnung an die Grundsätze..“, sondern „.. nach den Grundsätzen...“. Abschließend schlägt die SPD-Fraktion vor, folgenden Satz anzufügen: „Ebenfalls wird das Bezirksamt ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Arbeit von bestehenden Mieterbeiräten fortgesetzt werden kann und auch die Neugründung von Mieterbeiräten nach Eigentümerwechsel vermieterseitig unterstützt wird.“

 

Frau Hilse führt aus, dass sie sich nicht für die Änderungswünsche erwärmen kann. Betreffend des 8-Punke-Programms merkt sie an, dass einige Punkte nicht mehr gültig sind, da sie sich auf einen anderen Sachverhalt beziehen. Auch die Anmerkung zu den Mieterbeiräten hält sie persönlich in diesem Zusammenhang für überflüssig, da es nach ihrem Verständnis der PDS-Fraktion darum geht, eine Mieterprivatisierung zu gewährleisten. Wenn die Wohnungen verkauft werden, ist ein Mieterbeirat nicht notwendig.

 

Herr Diedrich führt aus, dass es der PDS-Fraktion vordergründig nicht um die Eigentumsbildung in diesem Prozess geht, sondern darum, wenn Eigentumsbildung nicht auszuschließen ist, dies auch vorrangig im Sinne der Mieterprivatisierung geschieht. Weiterhin geht es darum, dass vorrangig beim Verkauf von Wohnungen tatsächlich Mieterrechte als solche auch ganz allgemein gewahrt bleiben. Und dafür ist dieses 8-Punkte-Programm sehr gut geeignet. Insofern hat die PDS-Fraktion kein Problem damit, dem Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion zu folgen.

Herr Diederich führt weiterhin aus, dass die WBM die betreffende Zahl von 15.000 selbst genannt hat. Um die WBM sanieren zu können, muss eine bestimmte Anzahl von Wohnungen verkauft und bestimmte Anzahl von Mitarbeiter/innen entlassen werden.

 

Herr Zeller merkt an, dass man mit dem Umgang bestimmter Zahlen und Aussagen vorsichtig sein sollte. Tatsache ist, dass die WBM gehalten ist, bei ihrer aktuellen wirtschaftlichen Situation die Sanierung der Wohnungsbaugesellschaft aus eigener Kraft zu gewährleisten, was den Verkauf von Wohnungen nach sich zieht. Ob es sich nun um 15.000, 12.000 oder 10.000 Wohnungen handelt, ist noch völlig offen. Weiterhin muss die WBM zur Konsolidierung, wenn Wohnungen abgehen, natürlich auch den Mitarbeiterstamm reduzieren. Ob das durch Entlassung oder andere Maßnahmen geschieht ist ebenfalls noch offen. Natürlich wird bei jedem Verkauf die Geschäftsführung darauf hingewiesen, dass Mieterrechte zu wahren sind. Es wird sicherlich möglich sein, was die Mieterbeiräte angeht, dies weiter zu geben. Wenn der Verkauf durch andere landeseigene Wohnungsbaugesellschaften bewerkstelligt wird gegenüber privaten, wird man dies lediglich als eine Empfehlung weiter geben können.

 

Frau Hilse macht den Vorschlag, dass der Antrag in zwei Teilen abgestimmt wird. Erst die Änderung und anschließend die Ergänzung.

 

Frau Jahn hält fest, dass der Vorschlag von Frau Hilse mit 5 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen abgelehnt wird.

 

Abschließend hält Frau Jahn fest, dass der Ausschuss für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen folgenden Änderungstext einstimmig (9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) der BVV zur Annahme empfiehlt:

„Das Bezirksamt wird ersucht, alle vorhandenen Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der WBM und den Senat von Berlin auszuschöpfen, um sicherzustellen, dass der geplante Verkauf von Wohnungen nach den Grundsätzen der Wohnraumprivatisierung in Berlin - 8-Punkte-Programm - erfolgt. Ebenfalls wird das Bezirksamt ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Arbeit von bestehenden Mieterbeiräten fortgesetzt werden kann und auch die Neugründung von Mieterbeiräten nach Eigentümerwechsel vermieterseitig unterstützt wird.“


 

 
 

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