Auszug - des Bezirksamtes
Frau
Dubrau bezieht sich auf die Nachfragen aus der letzten Sitzung und zitiert den
Satz zur Brunnenstraße 33 betreffend der Begründung des Rabbiners, warum die
Säulen entfernt werden sollen: „Gemäß einer Absprache mit Herrn Dr. Skoblo
möchte ich Ihnen hiermit versichern, dass aus Gründen religiöser orthodoxer
Ausübung auch und besonders während der Einnahme von Mahlzeiten im Erdgeschoss
der Synagoge für die Absolventen unserer Institution sowie die Rabbiner und das
übrige Lehrpersonal eine Sichtfreiheit im Speisesaal unbedingt erforderlich
ist.“ Frau
Dubrau hat darum gebeten, dass der oberste Denkmalpfleger eine schriftliche
Stellungnahme abgibt. Wegen Krankheit konnte diese Stellungnahme noch nicht
abgegeben werden. Weiterhin
bestand die Vermutung, dass die Säulen bereits aus der Empore entnommen wurden.
Frau Dubrau hat sich selbst davon überzeugt, dass die Säulen noch immer
vorhanden sind. Herr
Bertermann merkt an, dass dieser Satz, nach der ganzen geführten Debatte, eine
glatte Missachtung des Ausschusses bedeutet. Er empfindet es als eine
Frechheit, mit einem einzigen Satz die gesamte Diskussion weg zu wischen. Er
möchte auch nicht missverstanden werden. Es geht ihm nicht darum zu bewerten,
ob etwas religiös richtig ist oder nicht. Ihm geht es um die Art und Weise. Mit
diesem einzigen Satz wird den Mitgliedern des Ausschusses suggeriert, dass dem
Satzschreiber der Ausschuss ziemlich egal ist. Frau
Dubrau führt aus, dass sie gestern mit Frau Schulz (Denkmalpflege) vereinbart
hat, dass man einen Ortstermin durchführen will, wo dies auch noch mal
angesprochen werden soll. Frau
Dubrau bezieht sich auf den Kaufvertrag zur Auguststraße 68 und teilt mit, dass
es sich um einen Kaufvertrag vom 06.06.2005 mit einem Nachtrag vom 06.09.2005
handelt. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wurde am 13.09.2005 erteilt. Die
Einwendungen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung des Kaufvertrages richteten
sich lediglich gegen die Ausweisung des Kaufpreises. Die Grundlage zur
Preisprüfung ist für dieses noch unbebaute Grundstück geplant. Die bereits
erteilte sanierungsrechtliche Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus
ist auch die Grundlage für den Kauf des Bezirksamtes. Diese wurde nochmals ein
Stückchen für die Baugenehmigung verändert. Das Bezirksamt wurde erstmalig am
22.11.2005 mit der Vorstellung eines Museums konfrontiert. In diesem Gespräch
wurde mitgeteilt, dass nach der jetzigen Beschlusslage das Bauvorhaben nicht
genehmigungsfähig ist. Der Verkäufer hat das Grundstück vom Land Berlin
erworben. Das Bezirksamt hatte eine Preisklausel zur baulichen Ausnutzung
insofern enthalten, dass bei der ersten erteilten Baugenehmigung, die bereits
eine größere Grundstücksausnutzung gebracht hat, eine Nachzahlung in Höhe von
60.000 € erfolgt ist. Nach Aussage des Grundstücksamtes, kann man dies kein
zweites Mal wiederholen. Da ist man noch in Verhandlung, welche Möglichkeiten
es noch gibt. Wenn eine Sanierungszieländerung notwendig ist, muss man nochmals
in entsprechende Verhandlung gehen. Auf
die Nachfrage von Frau Thierfelder, wann die Nachforderung erfolgt ist teilt
Frau Dubrau mit, dass dies wahrscheinlich bereits 2001/2002 im Zusammenhang mit
der ersten Baugenehmigung geschehen ist. Der Verkauf hat noch ohne Genehmigung
der festgesetzten Sanierungsziele stattgefunden. Auf
Nachfrage von Herrn Diedrich teilt Frau Dubrau mit, dass die
sanierungsrechtliche Genehmigung des Kaufvertrages am 13.09.2005 erteilt wurde.
Das Datum für die sanierungsrechtliche Genehmigung für das ursprüngliche Bauvorhaben
muss Frau Dubrau nachreichen. Frau
Dubrau führt aus, dass sich der ursprüngliche Kaufpreis auf das bezog, was in
den Sanierungszielen stand. Sie sagt zu, dass sie die drei Daten
(Baugenehmigung, sanierungsrechtliche Genehmigung und Nachzahlung) nachreicht. Auf
die Nachfrage von Herrn Bertermann teilt Frau Dubrau mit, dass es eine
Baugenehmigung gab und eine sanierungsrechtliche Baugenehmigung zu einem
Bauvorhaben Wohn- und Geschäftshaus. Durch den ursprünglichen Eigentümer wurde
dieses Grundstück im Juni 2005, so wie es war (mit Baugenehmigung), verkauft.
Dieser Kaufvertrag wurde beim Bezirksamt eingereicht und wurde im September
2005 auch genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt war nicht bekannt, dass der neue
Eigentümer etwas anderes bauen möchte. Im Nachhinein (November 2005) hat er im
Planungsamt ein anderes Bauvorhaben vorgestellt. Die sanierungsrechtliche
Genehmigung auf den Kaufvertrag bezog sich aber auf das Vorhaben, das 2001/2002
genehmigt wurde. Insofern hatte die Sanierungsverwaltungsstelle überhaupt
keinen Anlass gehabt, in irgend einer Art und Weise daran zu zweifeln. Herr
Diedrich macht den Vorschlag, dass dem Ausschuss eine kleine Chronologie der
Abläufe übergeben wird. Frau
Dubrau sagt dies zu. Weiterhin
bezieht sich Frau Dubrau auf die Abrechnung der Baumaßnahmen im Bereich Tiefbau
und Garteninvest bzw. Ordnungsgelder und führt aus, warum ein Teil der
Investitionsgelder nicht ausgegeben wurden: Tiefbau
und Gartenivest: Nordbahnhof Restleistung in Höhe von ca. 30.000
€ Engeldamm Rest der jährlichen
Investitionssumme von 10.000 Stephan-/Salzwedeler-/Havelberger
Str. 26.000 € Pankebrücke 70.000 € (liegen bei der
Senatsverwaltung) Tiergarten
Ost 270.000 € (GA-Mittel) Die
echte nicht verausgabte Summe liegt bei insgesamt 68.000 € Ordnungsmaßnahmen: Schendelpark
18.000 € (echte
Einsparung, da Geld nicht benötigt wurde) Gipsdreieck 150.000 € nicht verausgabt (Summe wurde bereits
im Sommer an SenStadt gemeldet, somit
wurden andere Projekte finanziert) Hackescher Markt 8.000 € (Wasserbetriebe) Pappelplatz 52.000 € (40.000 € als echte Einsparung) Oranienburger Str. 33.000 € Monbijoupark 35.000 € Diese Einsparungen werden nun gegengerechnet, da es bereits Mehrausgaben beim Rosa-Luxemburg-Platz in Höhe von 186.000 € gibt. Somit liegen hier tatsächlich nicht verausgabte Mittel in Höhe von 52.000 € vor. Auf die Nachfrage von Herrn Diedrich, woraus sich die Mehrausgabe in Höhe von 186.000 € ergibt teilt Frau Dubrau mit, dass sie die Antwort schriftlich nachreichen muss. Abschließend teilt Frau Dubrau zur öffentlichen Beleuchtung mit, dass im Dezember 2005 ein Antrag gestellt wurde, die Mehrausgaben aus 2005 nachfinanziert zu bekommen. Das Abgeordnetenhaus hat das Geld bestätigt. Ein vergleichbares Verfahren, das mit der Senatsverwaltung abgesprochen wurde, soll auch für die Jahre 2006/2007 vorgenommen werden, da im Voraus nicht eingeschätzt werden kann, wie hoch die Mehrkosten aufgrund der Erhöhung der Energiekosten sein werden. Weiterhin liegt eine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus vor, inwiefern das Bezirksamt es versäumt hätte, Steuerrückzahlungen für den Gaspreis zu beantragen. Diese Zuständigkeit liegt jedoch bei der Senatsverwaltung für Finanzen und nicht beim Bezirk. Das Geld muss von der Bundesebene zurückgefordert werden. Bei der Auseinandersetzung mit der Senatsverwaltung für Finanzen wurde vereinbart, dass das Geld dann an das Bezirksamt zurückgeht, da es vom Bezirk auch verausgabt wurde. Ebenso wurde inzwischen ein sehr ausführlicher Antrag an die Senatsverwaltung für Finanzen zur Weiterleitung an das Abgeordnetenhaus bezüglich des Projektes der Umstellung einerseits von Gasbeleuchtung auf Elektrobeleuchtung und andererseits von Funkfrequenzsteuerung auf Tonfrequenzsteuerung (bzw. umgekehrt) gestellt. |
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