Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
45. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 2.2
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Dubrau bezieht sich auf die Nachfragen aus der letzten Sitzung und zitiert den Satz zur Brunnenstraße 33 betreffend der B

Frau Dubrau bezieht sich auf die Nachfragen aus der letzten Sitzung und zitiert den Satz zur Brunnenstraße 33 betreffend der Begründung des Rabbiners, warum die Säulen entfernt werden sollen: „Gemäß einer Absprache mit Herrn Dr. Skoblo möchte ich Ihnen hiermit versichern, dass aus Gründen religiöser orthodoxer Ausübung auch und besonders während der Einnahme von Mahlzeiten im Erdgeschoss der Synagoge für die Absolventen unserer Institution sowie die Rabbiner und das übrige Lehrpersonal eine Sichtfreiheit im Speisesaal unbedingt erforderlich ist.“

Frau Dubrau hat darum gebeten, dass der oberste Denkmalpfleger eine schriftliche Stellungnahme abgibt. Wegen Krankheit konnte diese Stellungnahme noch nicht abgegeben werden.

Weiterhin bestand die Vermutung, dass die Säulen bereits aus der Empore entnommen wurden. Frau Dubrau hat sich selbst davon überzeugt, dass die Säulen noch immer vorhanden sind.

 

Herr Bertermann merkt an, dass dieser Satz, nach der ganzen geführten Debatte, eine glatte Missachtung des Ausschusses bedeutet. Er empfindet es als eine Frechheit, mit einem einzigen Satz die gesamte Diskussion weg zu wischen. Er möchte auch nicht missverstanden werden. Es geht ihm nicht darum zu bewerten, ob etwas religiös richtig ist oder nicht. Ihm geht es um die Art und Weise. Mit diesem einzigen Satz wird den Mitgliedern des Ausschusses suggeriert, dass dem Satzschreiber der Ausschuss ziemlich egal ist.

 

Frau Dubrau führt aus, dass sie gestern mit Frau Schulz (Denkmalpflege) vereinbart hat, dass man einen Ortstermin durchführen will, wo dies auch noch mal angesprochen werden soll.

 

Frau Dubrau bezieht sich auf den Kaufvertrag zur Auguststraße 68 und teilt mit, dass es sich um einen Kaufvertrag vom 06.06.2005 mit einem Nachtrag vom 06.09.2005 handelt. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wurde am 13.09.2005 erteilt. Die Einwendungen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung des Kaufvertrages richteten sich lediglich gegen die Ausweisung des Kaufpreises. Die Grundlage zur Preisprüfung ist für dieses noch unbebaute Grundstück geplant. Die bereits erteilte sanierungsrechtliche Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus ist auch die Grundlage für den Kauf des Bezirksamtes. Diese wurde nochmals ein Stückchen für die Baugenehmigung verändert. Das Bezirksamt wurde erstmalig am 22.11.2005 mit der Vorstellung eines Museums konfrontiert. In diesem Gespräch wurde mitgeteilt, dass nach der jetzigen Beschlusslage das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Der Verkäufer hat das Grundstück vom Land Berlin erworben. Das Bezirksamt hatte eine Preisklausel zur baulichen Ausnutzung insofern enthalten, dass bei der ersten erteilten Baugenehmigung, die bereits eine größere Grundstücksausnutzung gebracht hat, eine Nachzahlung in Höhe von 60.000 € erfolgt ist. Nach Aussage des Grundstücksamtes, kann man dies kein zweites Mal wiederholen. Da ist man noch in Verhandlung, welche Möglichkeiten es noch gibt. Wenn eine Sanierungszieländerung notwendig ist, muss man nochmals in entsprechende Verhandlung gehen.

 

Auf die Nachfrage von Frau Thierfelder, wann die Nachforderung erfolgt ist teilt Frau Dubrau mit, dass dies wahrscheinlich bereits 2001/2002 im Zusammenhang mit der ersten Baugenehmigung geschehen ist. Der Verkauf hat noch ohne Genehmigung der festgesetzten Sanierungsziele stattgefunden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diedrich teilt Frau Dubrau mit, dass die sanierungsrechtliche Genehmigung des Kaufvertrages am 13.09.2005 erteilt wurde. Das Datum für die sanierungsrechtliche Genehmigung für das ursprüngliche Bauvorhaben muss Frau Dubrau nachreichen.

 

Frau Dubrau führt aus, dass sich der ursprüngliche Kaufpreis auf das bezog, was in den Sanierungszielen stand. Sie sagt zu, dass sie die drei Daten (Baugenehmigung, sanierungsrechtliche Genehmigung und Nachzahlung) nachreicht.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Bertermann teilt Frau Dubrau mit, dass es eine Baugenehmigung gab und eine sanierungsrechtliche Baugenehmigung zu einem Bauvorhaben Wohn- und Geschäftshaus. Durch den ursprünglichen Eigentümer wurde dieses Grundstück im Juni 2005, so wie es war (mit Baugenehmigung), verkauft. Dieser Kaufvertrag wurde beim Bezirksamt eingereicht und wurde im September 2005 auch genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt war nicht bekannt, dass der neue Eigentümer etwas anderes bauen möchte. Im Nachhinein (November 2005) hat er im Planungsamt ein anderes Bauvorhaben vorgestellt. Die sanierungsrechtliche Genehmigung auf den Kaufvertrag bezog sich aber auf das Vorhaben, das 2001/2002 genehmigt wurde. Insofern hatte die Sanierungsverwaltungsstelle überhaupt keinen Anlass gehabt, in irgend einer Art und Weise daran zu zweifeln.

 

Herr Diedrich macht den Vorschlag, dass dem Ausschuss eine kleine Chronologie der Abläufe übergeben wird.

 

Frau Dubrau sagt dies zu.

 

Weiterhin bezieht sich Frau Dubrau auf die Abrechnung der Baumaßnahmen im Bereich Tiefbau und Garteninvest bzw. Ordnungsgelder und führt aus, warum ein Teil der Investitionsgelder nicht ausgegeben wurden:

 

Tiefbau und Gartenivest:

Nordbahnhof                                          Restleistung in Höhe von ca. 30.000 €

Engeldamm                                           Rest der jährlichen Investitionssumme von 10.000

Stephan-/Salzwedeler-/Havelberger Str.            26.000 €

Pankebrücke                                         70.000 € (liegen bei der Senatsverwaltung)

Tiergarten Ost                                        270.000 € (GA-Mittel)

 

Die echte nicht verausgabte Summe liegt bei insgesamt 68.000 €

 

Ordnungsmaßnahmen:

Schendelpark                                          18.000 €          (echte Einsparung, da Geld nicht benötigt wurde)

Gipsdreieck                                           150.000 €          nicht verausgabt (Summe wurde bereits im

Sommer an SenStadt gemeldet, somit wurden

andere Projekte finanziert)

Hackescher Markt 8.000 € (Wasserbetriebe)

Pappelplatz                                           52.000 €            (40.000 € als echte Einsparung)

Oranienburger Str. 33.000 €

Monbijoupark     35.000 €

 

Diese Einsparungen werden nun gegengerechnet, da es bereits Mehrausgaben beim Rosa-Luxemburg-Platz in Höhe von 186.000 € gibt. Somit liegen hier tatsächlich nicht verausgabte Mittel in Höhe von 52.000 € vor.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Diedrich, woraus sich die Mehrausgabe in Höhe von 186.000 € ergibt teilt Frau Dubrau mit, dass sie die Antwort schriftlich nachreichen muss.

 

Abschließend teilt Frau Dubrau zur öffentlichen Beleuchtung mit, dass im Dezember 2005 ein Antrag gestellt wurde, die Mehrausgaben aus 2005 nachfinanziert zu bekommen. Das Abgeordnetenhaus hat das Geld bestätigt. Ein vergleichbares Verfahren, das mit der Senatsverwaltung abgesprochen wurde, soll auch für die Jahre 2006/2007 vorgenommen werden, da im Voraus nicht eingeschätzt werden kann, wie hoch die Mehrkosten aufgrund der Erhöhung der Energiekosten sein werden.

Weiterhin liegt eine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus vor, inwiefern das Bezirksamt es versäumt hätte, Steuerrückzahlungen für den Gaspreis zu beantragen. Diese Zuständigkeit liegt jedoch bei der Senatsverwaltung für Finanzen und nicht beim Bezirk. Das Geld muss von der Bundesebene zurückgefordert werden. Bei der Auseinandersetzung mit der Senatsverwaltung für Finanzen wurde vereinbart, dass das Geld dann an das Bezirksamt zurückgeht, da es vom Bezirk auch verausgabt wurde.

Ebenso wurde inzwischen ein sehr ausführlicher Antrag an die Senatsverwaltung für Finanzen zur Weiterleitung an das Abgeordnetenhaus bezüglich des Projektes der Umstellung einerseits von Gasbeleuchtung auf Elektrobeleuchtung und andererseits von Funkfrequenzsteuerung auf Tonfrequenzsteuerung (bzw. umgekehrt) gestellt.


 

 
 

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