Auszug - Transparenz bei Grundstücksgeschäften aus Fachvermögen  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 04.01.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
1594/II Transparenz bei Grundstücksgeschäften aus Fachvermögen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Spallek Zander 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass das Bezirksamt den Hauptausschuss um Berücksichtigung folgender Überlegungen ersucht. Selbstverständlich würde das Bezirksamt, wenn dies so in der BVV beschlossen wird, über vollzogene Verkäufe berichten. Die Verkäufe werden ja durch den Liegenschaftsfond realisiert. Das Bezirksamt würde beispielsweise Quartalsweise über verkaufte Grundstücke, das Verkaufsdatum und die betroffene Fläche berichten. Das Bezirksamt würde jedoch nicht über den erzielten Erlös berichten. Selbstverständlich kann auch über vollzogene Umwidmungen aus Fach- in Finanzvermögen oder ggf. von Finanz- in Fachvermögen informiert werden. Über beabsichtigte Grundstücksverkäufe und auch über beabsichtigte Umwidmungen, die auch nicht ganz einfach wären, möchte das Bezirksamt nicht berichten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Spallek, Herrn Bertermann und Frau Dr. Stiller erläutert Herr Dr. Heuer ausführlich den Ablauf von Umwidmungen und Grundstücksverkäufen und deren Beabsichtigung.

Es gibt im Bezirksamt keine gesonderte Diskussion darüber, was mit der Fläche passiert. Es ist ganz klar, wenn eine Fachnutzung aufgegeben wird, dann wandert es automatisch in das Finanzvermögen. Es wird dann sicherlich nochmals im BA gefragt, ob es evtl. für eine andere Nutzung benötigt wird.

 

Frau Dr. Stiller merkt an, dass das genau der Moment ist, den sie meint. Wo nämlich nachgefragt wird, ob diese Fläche noch gebraucht wird.

 

Herr Dr. Heuer merkt an, dass er immer noch versucht nachzuvollziehen, was die Interessenlage des Antrages ist. Er führt aus, dass solche Zuordnungsveränderungen immer Folge anderer Entscheidungen sind. Es gibt sie sozusagen nicht losgelöst von solchen Entscheidungen. Sie können auch Informationen über die anderen Entscheidungen nicht ersetzen. Wenn das Bezirksamt nicht über die beabsichtigte Nutzungsänderung informiert hat, dann ist ihm das sicherlich vorzuwerfen. Aber die Umwidmung folgt immer der beabsichtigten Nutzungsänderung. Das ist eigentlich eine Information, die in den Fachausschüssen mitgeteilt wird.

 

Herr Spallek führt aus, dass es lediglich darum geht, eine konsolidierte Liste fortzuschreiben.

Er macht den Vorschlag, dass die Beratung des Antrages vertagt und zur nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird.

 

Herr Dr. Heuer sagt zu, dass unabhängig von der Vertagung dem Hauptausschuss die vollzogenen Grundstücksverkäufe und vollzogenen Umwidmungen regelmäßig zur Kenntnis gegeben werden. Dann kann der Ausschuss am besten beurteilen, ob ihm diese Information als ausreichend erscheint oder ob der eigentliche Informationsbedarf noch nicht abgedeckt ist.

 

Herr Seidel fragt nach, ob er die Ausführungen richtig verstanden hat, dass der jeweilige Fachstadtrat oder die jeweilige Fachstadträtin die Neu- und/oder Umdisposition feststellt und die daraus fließenden weiteren Abläufe der entsprechenden ausführenden Abteilung zur Hand gibt. Das heißt, der erste Teil ist die fachliche Entscheidung, die dann auch eine Grundstücksorientierung impliziert und wird lediglich festgestellt aber nicht diskutiert.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass er dann wohl missverstanden wurde. Der Regelfall ist, dass die zuständigen Fachstadträte die Planungen im Bezirksamt vorstellen, dass sie danach in den Ausschüssen diskutiert werden und erst am Ende dieses Prozesses in eine Beschlusslage führen. Ein Beispiel wird anhand der Kitaentwicklungsplanung dargelegt.

 

Abschließend hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird.


 

 
 

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