Auszug - Transparenz bei Grundstücksgeschäften aus Fachvermögen
Herr
Dr. Heuer teilt mit, dass das Bezirksamt den Hauptausschuss um Berücksichtigung
folgender Überlegungen ersucht. Selbstverständlich würde das Bezirksamt, wenn
dies so in der BVV beschlossen wird, über vollzogene Verkäufe berichten. Die
Verkäufe werden ja durch den Liegenschaftsfond realisiert. Das Bezirksamt würde
beispielsweise Quartalsweise über verkaufte Grundstücke, das Verkaufsdatum und
die betroffene Fläche berichten. Das Bezirksamt würde jedoch nicht über den
erzielten Erlös berichten. Selbstverständlich kann auch über vollzogene
Umwidmungen aus Fach- in Finanzvermögen oder ggf. von Finanz- in Fachvermögen
informiert werden. Über beabsichtigte Grundstücksverkäufe und auch über
beabsichtigte Umwidmungen, die auch nicht ganz einfach wären, möchte das
Bezirksamt nicht berichten. Auf
Nachfrage von Herrn Spallek, Herrn Bertermann und Frau Dr. Stiller erläutert
Herr Dr. Heuer ausführlich den Ablauf von Umwidmungen und Grundstücksverkäufen
und deren Beabsichtigung. Es
gibt im Bezirksamt keine gesonderte Diskussion darüber, was mit der Fläche
passiert. Es ist ganz klar, wenn eine Fachnutzung aufgegeben wird, dann wandert
es automatisch in das Finanzvermögen. Es wird dann sicherlich nochmals im BA
gefragt, ob es evtl. für eine andere Nutzung benötigt wird. Frau
Dr. Stiller merkt an, dass das genau der Moment ist, den sie meint. Wo nämlich
nachgefragt wird, ob diese Fläche noch gebraucht wird. Herr
Dr. Heuer merkt an, dass er immer noch versucht nachzuvollziehen, was die
Interessenlage des Antrages ist. Er führt aus, dass solche Zuordnungsveränderungen
immer Folge anderer Entscheidungen sind. Es gibt sie sozusagen nicht losgelöst
von solchen Entscheidungen. Sie können auch Informationen über die anderen
Entscheidungen nicht ersetzen. Wenn das Bezirksamt nicht über die beabsichtigte
Nutzungsänderung informiert hat, dann ist ihm das sicherlich vorzuwerfen. Aber
die Umwidmung folgt immer der beabsichtigten Nutzungsänderung. Das ist
eigentlich eine Information, die in den Fachausschüssen mitgeteilt wird. Herr
Spallek führt aus, dass es lediglich darum geht, eine konsolidierte Liste
fortzuschreiben. Er
macht den Vorschlag, dass die Beratung des Antrages vertagt und zur nächsten
Sitzung erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird. Herr
Dr. Heuer sagt zu, dass unabhängig von der Vertagung dem Hauptausschuss die
vollzogenen Grundstücksverkäufe und vollzogenen Umwidmungen regelmäßig zur
Kenntnis gegeben werden. Dann kann der Ausschuss am besten beurteilen, ob ihm
diese Information als ausreichend erscheint oder ob der eigentliche
Informationsbedarf noch nicht abgedeckt ist. Herr
Seidel fragt nach, ob er die Ausführungen richtig verstanden hat, dass der
jeweilige Fachstadtrat oder die jeweilige Fachstadträtin die Neu- und/oder
Umdisposition feststellt und die daraus fließenden weiteren Abläufe der entsprechenden
ausführenden Abteilung zur Hand gibt. Das heißt, der erste Teil ist die
fachliche Entscheidung, die dann auch eine Grundstücksorientierung impliziert
und wird lediglich festgestellt aber nicht diskutiert. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass er dann wohl missverstanden wurde. Der Regelfall ist,
dass die zuständigen Fachstadträte die Planungen im Bezirksamt vorstellen, dass
sie danach in den Ausschüssen diskutiert werden und erst am Ende dieses
Prozesses in eine Beschlusslage führen. Ein Beispiel wird anhand der
Kitaentwicklungsplanung dargelegt. Abschließend
hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird. |
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