Auszug - Einbau von Rauchmeldern
Herr
Bertermann fragt beim Bezirksamt nach, ob schon Aussagen über die Neubewertung
möglich sind. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass bei Beschlussfassung das Bezirksamt eine solche
Bewertung vornehmen wird und diese der BVV zur Kenntnis gibt. Bestandteil
dieser Bewertung wäre dann auch möglicherweise, bei Umsetzung von
erforderlichen Maßnahmen, dass Kosten entstehen. Diese Kosten würde aber die
Vorlage zur Kenntnisnahme noch nicht auslösen. Es sei denn, dass durch Gefahr
im Verzug es erforderlich wird, sofort zu handeln. Herr
Zander merkt an, dass der Antrag seine Berechtigung hat. Er bezieht sich auf
den zweiten Absatz und legt dar, wenn man hier zu einer Beschlussfassung kommt,
dies dann auch zeitnah durchgeführt werden muss. Herr
Lamprecht weist darauf hin, dass Brandschutzbegehungen regelmäßig stattfinden.
Auch der Brandschutzbeauftragte ist dabei, in sämtlichen bezirkseigenen Gebäude
entsprechende Brandschutzschauen vorzunehmen und in schriftlicher Form
vorzulegen. Selbstverständlich können als Ausfluss einer solchen Begehung oder
eines entsprechenden Gutachtens (TÜV) auch Kosten entstehen. Auf
die Nachfrage von Herrn Schmidt, ob die Bewertung als solche vom Bezirksamt
durchgeführt werden kann oder in Auftrag gegeben werden muss teilt Herr
Lamprecht mit, dass dies davon abhängt, in welchem Zeitraum und mit welcher
Intensität die Bewertung vorgelegt werden soll. Herr
Schmidt ist der Auffassung, dass man den Freien Trägern nicht etwas auferlegen
kann, was man selber nicht tut. Abschließend
wird von Frau Wildenhein-Lauterbach festgehalten, dass der Antrag mehrheitlich
(11 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme / 2 Enthaltungen) angenommen ist. |
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