Auszug - Einbau von Rauchmeldern  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 07.12.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
1513/II Einbau von Rauchmeldern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Wildenhein-Lauterbach David 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann fragt beim Bezirksamt nach, ob schon Aussagen über die Neubewertung möglich sind

Herr Bertermann fragt beim Bezirksamt nach, ob schon Aussagen über die Neubewertung möglich sind.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass bei Beschlussfassung das Bezirksamt eine solche Bewertung vornehmen wird und diese der BVV zur Kenntnis gibt. Bestandteil dieser Bewertung wäre dann auch möglicherweise, bei Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, dass Kosten entstehen. Diese Kosten würde aber die Vorlage zur Kenntnisnahme noch nicht auslösen. Es sei denn, dass durch Gefahr im Verzug es erforderlich wird, sofort zu handeln.

 

Herr Zander merkt an, dass der Antrag seine Berechtigung hat. Er bezieht sich auf den zweiten Absatz und legt dar, wenn man hier zu einer Beschlussfassung kommt, dies dann auch zeitnah durchgeführt werden muss.

 

Herr Lamprecht weist darauf hin, dass Brandschutzbegehungen regelmäßig stattfinden. Auch der Brandschutzbeauftragte ist dabei, in sämtlichen bezirkseigenen Gebäude entsprechende Brandschutzschauen vorzunehmen und in schriftlicher Form vorzulegen. Selbstverständlich können als Ausfluss einer solchen Begehung oder eines entsprechenden Gutachtens (TÜV) auch Kosten entstehen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Schmidt, ob die Bewertung als solche vom Bezirksamt durchgeführt werden kann oder in Auftrag gegeben werden muss teilt Herr Lamprecht mit, dass dies davon abhängt, in welchem Zeitraum und mit welcher Intensität die Bewertung vorgelegt werden soll.

 

Herr Schmidt ist der Auffassung, dass man den Freien Trägern nicht etwas auferlegen kann, was man selber nicht tut.

 

Abschließend wird von Frau Wildenhein-Lauterbach festgehalten, dass der Antrag mehrheitlich (11 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme / 2 Enthaltungen) angenommen ist.


 

 
 

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