Auszug - Verkauf der Kameruner Str. 55
BzBm Herr von Dassel antwortet: Das Haus wurde mit Kaufvertrag vom 11.06.2021 verkauft. Der Antrag auf Negativzeugnis ist am 18.06.2021 im Bezirksamt eingegangen. Die ausstehenden Unterlagen zur Ingangsetzung der Frist wurden am 10.08.2021 nachgereicht, gleichzeitig wurde die sanierungsrechtliche Genehmigung beschieden. Die Ausübungsfrist endet somit am 11.10.2021. Derzeit wird das von der Senatsverwaltung und vom Bezirksamt beschlossene Prüfverfahren zum Vorkaufsrecht durchgeführt.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Es können lediglich Informationen zum Grundstück selbst herausgegeben werden. Darüber hinaus gehende Informationen unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt. Insofern können wir das hier nicht übermitteln.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Das Grundstück befindet sich seit dem 25.05.2016 im Bereich der sozialen Erhaltungsverordnung Seestraße. Die Segnungen dieser Verordnung muss ich jetzt hier glaube ich nicht ausführlich ausführen.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Zweckentfremdung wird ausgeführt. Der Bereich, der das bearbeitet, hat bisher keine Hinweise über Wohnungsleerstand im Gebäude Kameruner Straße 55 erhalten. Daher konnte bisher keine Amtsermittlung eingeleitet werden. Der Rest, der wiederholt sich. Alle Fragen muss ich dann insofern mit Nein beantworten bzw. immer wieder mit dem Hinweis darauf, dass dem Bereich der Zweckentfremdung kein Leerstand bekannt ist. Vielen Dank.
Herr Fritz (CDU): Sehr geehrte Herr von Dassel. Vielen Dank für die Beantwortung. Die Aussage, dass es nicht bekannt ist, dass es dort einen Leerstand gibt, die verwundert mich sehr, weil die Bewohner uns genau das Gegenteil erzählt haben. Sie hätten das dem Bezirksamt mehrmals erzählt und das Bezirksamt glänzte damit, dass es keine Rückmeldung abgesetzt hat. Wie kann das sein? Könnten Sie das gegebenenfalls nochmal nachhaken, ob da vielleicht beim zuständigen Stadtrat etwas untergegangen ist? Vielen Dank.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Ja, das mache ich gerne. Eventuell möchte BzStaRin Frau Reiser noch etwas dazu sagen. Ansonsten würde ich das natürlich mitnehmen, wenn dem Amt Dinge nicht bekannt sind, die sich aber offensichtlich so abspielen, wie Sie das gerade beschreiben haben. Ich sehe schon, die Kollegin Frau Reiser kann ergänzen. Vielen Dank.
BzStaRin Frau Reiser antwortet: Ich weiß nicht, was da passiert ist und ob da eine Nachricht untergegangen ist. Das müsste ich prüfen. Wir haben nach Eingang dieser Dringlichkeitsanfrage das als Hinweis aufgenommen und leiten jetzt unser Verfahren ein. Das steht übrigens, Herr von Dassel, auch ganz unten bei der Zuarbeit, als letzter Satz. So viel erstmal von mir.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Entschuldigung, da gab es ein Missverständnis. Der letzte Satz, den würde ich dann gerne noch vorlesen, damit er sich auch protokollarisch wiederfindet. Nach Zugang dieser Dringlichkeitsanfrage wurde umgehend ein Amtsermittlungsverfahren zwecks Wiederzuführung leerstehender Wohnungen zu Wohnzwecken eingeleitet. Erste Ergebnisse sind im September 2021 zu erwarten. Das, was also Kollegin Frau Reiser gesagt hat, ist hier auch aufgeschrieben. Das ist mir in der Vielzahl gleichlautender Passagen untergegangen. Ich bitte um Verzeihung.
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