Auszug - Aktuelle Viertelstunde
Herr von
Dassel fragt, ob die LuV-Leiter befristete Arbeitsverträge haben. Wird im
nächsten Jahr eine Neuausschreibung stattfinden. Herr
Bothe teilt mit, dass sie keine befristeten Arbeitsverträge, sondern
Beamtenverhältnisse auf Zeit haben. Arbeitsverträge gibt es nur für
LuV-Leirtungen, die zugleich Leiter von Behörden sind. In der Bezirksverwaltung
tritt dies nicht auf, sondern nur bei den nachgeordneten Einrichtungen der
Hauptverwaltungen. Die LuV-Leitungsfunktionen sind allerdings entsprechend
reaktional besetzt und auf Zeit auf die Jahre zugeordnet worden, d. h., wenn
diese Zeit endet, verbleiben die Mitarbeiter/innen in Funktion des
Bezirksamtes. Sie werden aber die Verpflichtung haben, Stellen entweder im
Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens oder durch Ausschreibungen neu zu
besetzen. Frau BV
Scheffler (Grüne) fragt nach dem Stand der Ziel und Servicevereinbarungen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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