Frau Dr.
Grafe teilte mit, Frau BzStR´in Dubrau hat ihre Kur bis Anfang Dezember 2004
verlängert. Frau BzStR´in Dubrau wird von Frau BzStR´in Hänisch vertreten. Bei
Frau BzStR´in Hänisch finden 14tägig Arbeitsbesprechungen statt.
Herr
Seiffert vom Umweltamt stellte die S 21 vor. Im Februar 2003 fand der
Erörterungstermin statt, nachdem die Anhörungsbehörde SenStadt Fin F den Termin
festgelegt hatte. Das Ergebnis der Erörterung ist dem Eisenbahnbundesamt als
planfeststellende Behörde im März 2003 zugesandt worden. Seit dem gibt es keine
weiteren Veränderungen.
Auf Nachfrage von Herrn Seiffert am 4.11.2004 bei der Anhörungsbehörde SenStadt
Fin F hat er die Auskunft erhalten, dass man sich dort sehr wundert, dass in
den 1 ½ Jahren nichts weiter geschehen ist, hinsichtlich der Planfeststellung
für den Bau der S 21. Es wird vermutet, dass der Deutschen Bahn AG die
finanziellen Mittel fehlen. Eine Frist gibt es, dass es nach dem
Planfeststellungsbeschluss innerhalb von 5 Jahren mit dem Plan zu beginnen. Es
gibt aber keine Frist, nach dem Zusenden der Ergebnisse des Erörterungstermins
an die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahnbundesamt) den Plan festzusetzen. Das
heißt, wenn der Vorhabensträger vielleicht innerhalb von 5 Jahren nach
Planfeststellung mit dem Bau nicht beginnen kann (aus Geldmangel), dann muss
das Planfeststellungsverfahren noch einmal von vorne begonnen werden. Das Amt
geht davon aus, dass die Planfeststellung noch etwas hinausgezögert wird, bis
zu dem Zeitpunkt, wenn angenommen wird, man liegt in der Frist, dass innerhalb
von 5 Jahren mit dem Bau der S 21 begonnen werden kann.