Auszug - Uferhallen: Stand der Planungen BE: BA Mitte, Herr Fessard (Vertreter des Grundstückseigentümers)   

 
 
39. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 29.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Gothe schildert die Entwicklung der vergangenen 5 Jahre. Die BVG hatte an fünf Eigentümer verkauft, die den Plan verfolgten, einen Künstlerstandort zu entwickeln.

Der südliche Bereich sei abgetrennt und mit einem Erbbaurecht von 196 Jahren versehen worden, auf dem sich nun ein Tanzzentrum befinde. Das Gebiet, das heute vorgestellt wird, sei vor 3 Jahren von den jetzigen Eigentümern übernommen worden. Die Eigentümer planen eine massive Nachverdichtung. Die auf dem Areal ansässigen Künstler haben einen Verein gegründet, um eine bessere Beteiligung an der Entwicklung erzielen zu können. In den letzten Jahren erfolgen intensive Beratung zwischen Eigentümer, Künstlerverein und Bezirksamt mit Unterstützung der Senatskulturverwaltung. Die Gebäude liegen in einem Flächendenkmal, einige sind auch Einzeldenkmale. Es soll ein B-Plan aufgestellt werden, wobei die Gebietseinordnung noch nicht festgelegt wurde. Möglich können sein: Gewerbegebiet, Urbanes Gebiet, Sondergebiet.

Ziel sei es, auszuloten, welche Möglichkeiten und Potenziale der Ort im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans (B-Plans) biete. Es müsse geklärt werden, was „langfristige Sicherung“ sei und wie denkmalverträglich mit dem Nachverdichtungspotenzial umgegangen werden kann.

 

Herr Fessard (Vertreter des Eigentümers) und Herr Pewell (Vertreter Architekturbüro Ortner&Ortner) stellen mithilfe einer Präsentation den Plan seitens der Eigentümer vor (siehe Anlage 2). Der Ort soll ganzheitlich für Kunst und Kultur entwickelt werden. Der Zeitrahmen werde auf 20 Jahre angesetzt. Die Anzahl der Künstler soll mindestens gehalten werden. Die Fläche für Ateliers werde verdoppelt. Um die ganzheitliche Entwicklung zu ermöglichen, wird keine Teilung des Grundstücks vorgenommen, was nach Aussage ihrer Anwälte das Erbbaurecht ausschließt. Als Betreibermodell könnte eine gGmbH möglich sein.

 

Der Uferhallen e.V. stellt ebenfalls mithilfe einer Präsentation die voraussetzenden Rahmenbedingungen „Selbstverwaltung“, „Bezahlbarkeit“ und „Langfristigkeit“ vor und was seitens der Künstler damit verbunden wird (siehe Anlage 3 & 4). Im Gegensatz zu den Aussagen der Eigentümervertretung sei Erbbaurecht möglich. Die Definition der Langfristigkeit soll auf mindestens 60, optimal auf 188 Jahre ausgelegt werden.

 

Herr Bausch (BüDep Fraktion Bü´90/Die Grünen) und Frau BV Mayer appellieren an das Bezirksamt, das B-Plan-Verfahren schnell einzuleiten bzw. die Möglichkeit des städtebaulichen Vertrags zu prüfen.

 

Herr Bausch regt zudem an, die Kalkulationen und Unterlagen beider Seiten von neutraler Stelle prüfen zu lassen und diese nebeneinander zu legen. Auf seine Frage, welche Art des B-Planes geplant sein, antwortet Herr Gothe, dass ein „Angebots-B-Plan“ beabsichtigt ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Schulze (BüDep CDU- Fraktion) sowie Frau BV Morgenstern berichtet Herr Fessard, dass große Baumaßnahmen erforderlich seien. Die Installationen seien brandschutztechnisch nicht tragbar, es dringe teilweise Wasser ein, Teile der Fassade seien Asbestverkleidet. Die Sanierungsmaßnahmen sollen auch dazu dienen, die Energie effizient nutzen zu können, um die Nebenkosten und damit die Gesamtmiete bezahlbar halten zu können. Herr Dr. Schulze bittet die Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen zu betrachten. Die Konsequenzen der Kosten und des Aufwands sollten baulich und bauphysikalisch durchdacht werden und den Aufwand lohnen.

 

Herr BV Schug appelliert an die Eigentümer, die „Langfristigkeit“ auf mindestens 60 Jahre anzusetzen, da stadtplanerisch ein Zeitraum von 20 Jahren zu kurz ist. Der B-Plan sollte Gewerbe und Kultur festsetzen.

 

Herr BV Diedrich begrüßt, dass das Bezirksamt die ablehnende Haltung zur Aufstellung eines B-Planes von vor drei Jahren ablege und nun doch den Erhalt der Künstler an diesem Ort durch die Aufstellung von Planungsrecht unterstützt. Er appelliert an das Bezirksamt, hinsichtlich des Denkmalschutzes keine Kompromisse einzugehen und den B-Plan mit günstigen Bedingungen für die Künstler*innen auszuarbeiten.

 

Herr BzStR Gothe informiert bezugnehmend auf den letztgenannten Appell, dass das so nicht umsetzbar sei. Es müsse einen Prozess des Interessensausgleichs geben.

 

Herr Dr. Schulze plädiert dafür, dass eine Gesamtbetrachtung des Gebietes erforderlich sein.

 

Herr Fessard nimmt zu einigen weiteren Fragestellung Stellung:

-          Ein Betreibermodell unter Beteiligung der Künstler ist soll erfolgen

-          Die Einräumung von Erbbaurechten wird abgelehnt.

-          Eine Grundstücksteilung ist nicht beabsichtigt

-          Langfristige Vertragsgestaltungen für einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren werden als ausreichend angesehen. Die Künstler hätten in der Vergangenheit lediglich 5-10 Jahre gefordert.

-          Zur Bestandsnutzung von 16.000qm BGF sollen weitere 16.000qm dazukommen

-          Miethöhen: Anfänglich gab es Planungen für ein Betreibermodell über die GSE. Die sich daraus ergebenen Miethöhen von ca. 8€/qm Nettokalt + Staffelmiete + 4.50€/am GSE-Bewirtschaftungsaufwendung seine jedoch finanziell nicht tragbar gewesen, so dass man dieses Modell nicht weiterverfolgt hat. Die bisherigen Mieten liegen bei durchschnittlich 4.50€/qm. Es wird angestrebt, eine Preisstruktur zu finden, die zwischen den Bestandsmieten und 8.00€/qm liegt. Die Höhe der jetzigen Betriebskosten von zw. 1.50€/qm und 3.50€/qm liegen, sollen durch die geplanten Sanierungsmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Photovoltaik) verringert werden.

 

 
 

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