Auszug - Mehrsprachigkeit im Bezirksamt Mitte BE: BA Mitte  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 4.1
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:12 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzBm Herr von Dassel führt aus, dass das Thema Mehrsprachigkeit viele Facetten habe. Man versuche stets auf andere Sprachen der Menschen einzugehen. Dies geschehe über Dolmetscher*innen vor Ort oder den Telefondolmetscherdienst. Im Flüchtlingsbürgeramt habe man eine Reihe von Übersetzenden, die stets Abhilfe leisten können. Weiterhin würden die Integrationslotsen dabei helfen, die Menschen zu erreichen, die auf eine Sprachhilfe angewiesen sind. Für die Thematik des Maxplatzes habe man weitere finanzielle Mittel eingesetzt, um dort, die im Umkreis des Maxplatzes lebenden Menschen, in unterschiedlichen Sprachen anzusprechen. Für allgemeine Informationen sei es jedoch schwierig, die passenden Sprachen auszuwählen. Das Gesundheitsamt prüfe derzeit, ob es innerhalb der Belegschaft die Bereitschaft gibt die Sprachen für die größten Gruppen von Klienten zu erlernen beziehungsweise zu erweitern. Das Ziel dabei sei es, dass es in den jeweiligen Teams mindestens eine Person gibt, die eine der gängigen Sprachen spricht. Für den Gesundheitsbereich wäre das besonders sinnvoll für etwaige Untersuchungen. Weiterhin habe man die Möglichkeit sich des Gemeindedolmetscherdienstes zu bedienen. Dieser sei nicht teuer und qualitativ sehr gut. Das Hauptaugenmerk sollte darauf liegen, eine einfache, verständliche und bildhafte Sprache zu nutzen, die auch Menschen mit weniger guten Deutschkenntnissen nachvollziehen können. Das Verwaltungsdeutsch in die Fremdsprachen zu übersetzen, die dann eventuell auch sehr unverständlich ist, sei keine gute Lösung. Man arbeite derzeit an einer Begrüßungsseite auf der Webpage des Bezirksamtes in Englisch, die als erste Orientierung dienen solle. Die klare Position sei, dass die Sprache Deutsch die Basis ist, auf der miteinander kommuniziert und interagiert wird. Eines der Ziele sei somit, möglichst vielen Menschen dabei zu helfen, die Sprache Deutsch zu lernen. Weiterhin führt BzBm Herr von Dassel aus, dass man vorhabe, sich eine Lizenz für ein kleines Filmprogramm zu kaufen, um komplexe Sachverhalte filmisch darstellen zu können. Abschließend merkt BzBm Herr von Dassel an, dass die Mehrsprachigkeit kein Einstellungskriterium sei. Die Mehrsprachigkeit könne nur dann positiv bewertet werden, wenn die restlichen Bewerbungen ungefähr gleich sind. Das Problem sei, dass insbesondere bei den Jugendlichen, dieses gleiche Niveau nicht erreicht werde. Über längere Praktika nne man jedoch forcieren, dass sich diese Jugendliche gleichberechtigt und gleichwertig bewerben können und der zweite kulturelle und sprachliche Hintergrund positiv berücksichtigt werden könne. Die Verwaltung müsse sich stets an die Bestenauslese halten. In vielen Texten sei bereits die Diversity-Kompetenz und auch die Mehrsprachigkeit gewünscht und auch von Vorteil, es könne jedoch nicht zum ausschlaggebenden Kriterium werden, so lange es kein Gleichgewicht bei den Bewerbungen gibt. Herr Lötzer (Die Linke) schlägt vor, zu prüfen, ob es auch in den anderen Ämtern Beschäftigte gebe, die als Dolmetscher*innen eingesetzt werden könnten. Frau Linnemann (SPD) schlägt vor, die Mehrsprachigkeit in die Bewerbungsprozesse als Kriterium aufzunehmen und je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich stark zu gewichten. Herr Koleckar (Linke) pflichtet dem zu, da die Mehrsprachigkeit eine Qualifikation sei, die nicht jeder vorzuweisen habe und in bestimmten Bereichen des Bezirksamtes sehr hilfreich sein könnte. Der Vorsitzende, Herr Dr. Hanke (SPD), merkt an, dass das Sprachniveau von anderen Sprachen nicht anhand von Zeugnissen oder Herkunft gemessen werden könne. Das Sprachniveau müsse erhoben und ausgewertet werden, damit es richtig beurteilt werden kann. Zudem unterstütze er die Idee einer freiwilligen Abfrage, wenn dies mit dem Personalrat zu vereinbaren wäre. BzBm Herr von Dassel führt aus, dass die formalen Kriterien berücksichtigt werden müssten. Es bestünde die Möglichkeit, die Mehrsprachigkeit als wünschenswertes Kriterium in das Anforderungsprofil mitaufzunehmen, jedoch müsste es gut begründet werden. Weiterhin führt BzBm Herr von Dassel aus, dass es bereits eine Drucksache zum Thema Mehrsprachigkeit gebe und man sich zukünftig verstärkt mit diesem Thema beschäftigen werde. Zudem stehe diese Thematik ebenfalls auf der Tagesordnung des nächsten Migrationsbeirates. Frau Linnemann (SPD) führt aus, dass die Senior*innenvertretung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit den Hinweis gegeben habe, dass die Aspekte und Themen für ältere Menschen mit Migrationshintergrund in den Fachausschüssen zu wenig abgebildet werden würden. Es wird sich darauf geeinigt, die Thematik Senior*innen mit Migrationshintergrund in den Themenspeicher aufzunehmen. Des Weiteren wird festgehalten, das Thema Mehrsprachigkeit erneut auf die Tagesordnung des Integrationsausschusses für den Monat Februar des Jahres 2020 zu setzen.  

 
 

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