Auszug - Baumaßnahmen an Mittes Schulen: Realisierungsstand Baumaßnahmeplanung 2019, Vorhabenplanung 2020 BE: BA   

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6.2
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Spallek führt aus, dass es wesentliche Herausforderungen zu bewältigen gebe: Zum einen die Umsetzung des kostenfreien Mittagessens vor allem, weil es dafür an den erforderlichen Räumen fehle und diese nicht in jedem Falle zu schaffen seien. Die andere Herausforderung sei die Umsetzung des Digitalpaktes. Leider gegebenes dazu bisher keine Förderrichtlinie des Landes Berlin.  Die rd. 280 Mio. € sollen auf die Bezirke verteilt werden. Mitte soll einen Betrag von über 30 Mio. € für die nächsten 5 Jahre zur Verfügung gestellt bekommen, aufgeteilt nach einem Sockelbetrag pro Schule + Anteil pro Kind in der Schule. Genaues sei noch nicht bekannt. Das Verfahren, wie das Geld abgerufen werden soll, sei auch nicht bekannt. Herr Spallek teilt weiter mit, wenn es um die Verkabelung gehen werde, sei das häufig mit einer eingeschränkten Baumaßnahme verbunden und deshalb müsse man das zusammen mit der Berliner Schulbauoffensive synchronisieren. Man werde nicht umher kommen, einige Schulen mehrfach anfassen zu müssen, damit an allen Schulen auch Mittel für den Digitalpakt umgesetzt werden können.

Hinsichtlich der Baumaßnahmeplanung 2020 teilt er mit, dass am 06.09.2019 die erste fachämterübergreifende Erörterung stattgefunden habe. Jeder Bereich konnte seine Anmeldungen vorbringen. Es wurde festgestellt, dass an unterschiedlichen Stellen Ressourcen benötigt werden. Wenn nun zusätzlich Ressourcen benötigt werden, um den Digitalpakt um zu setzen, dann fehlt an einer anderen Stelle etwas oder gehe zu Lasten von Maßnahmen anderer Fachvermögensträger.
Im Hauptausschuss werde er im Rahmen der Baumaßnahmeplanung vorstellen, warum man bei der Umsetzung von Maßnahmen limitiert sei. Es gelte Maßnahmen in die Planung aufzunehmen, die sicherstellen, dass sich jeder Bereich einigermaßen wiederfindet.

Anschließend teilt er zu einzelnen Schulen den Realisierungsstand 2019 mit (siehe beigefügte Anlage) und gibt Erläuterungen dazu.

Abschließend vermittelt Herr Spallek, dass man sich Gedanken darüber machen sollte, welchen Wert das Denkmalschutzgesetz in Berlin habe. Sei es wirklich höher anzusehen, wenn man in bestimmten Schulen Ausbaukapazitäten habe und diese nicht wegen des Denkmalschutzes anfasse. Man müsse den Mut haben und sagen, dass das anders gehe.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Anlage (140 KB)    
Anlage 2 2 2. Anlage Anteil der Maßnahmen je Bedarfsträger (254 KB)    
Anlage 3 3 3. Analge Stellungnahme DS 1947_V. (584 KB)    
 
 

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