Auszug - Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:12 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Hanke (SPD), ob es im Sportbereich gravierende Abweichungen zwischen dem Haushaltsplan und dem Eckwertebeschluss gebe, antwortet BzStR Herr Spallek, dass er dahingehend überfragt sei. Im Zuge der Investitionsvorhaben, seien viele Maßnahmen von der Senatsverwaltung eingekürzt worden. Dies beträfe auch viele Maßnahmen im Bereich Schule.

 

Auf Nachfrage von Frau Matischok (SPD) hinsichtlich geplante Bauvorhaben im Bereich des Behindertensports merkt Herr Schmidt an, dass bei allen baulichen Maßnahmen grundsätzlich Barrierefreiheit organisiert werde. Man hoffe zudem, dass man im Rahmen des Sportentwicklungsplanes dort stärker eingreifen könne. Man wolle die Sportentwicklungsplanung abwarten, um dann weitere Erkenntnisse zum Thema zusätzliche behindertengerechte Sporteinrichtungen im Bezirk Mitte gewinnen zu können. Man erwarte den Zwischenbericht im September, wenn die erste Phase der Befragung abgelaufen ist. Der Sportentwicklungsplan solle dann noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass man im Frühjahr des Jahres 2020 darüber reden könne.

 

Auf Anregen von Herrn Dr. Hanke (SPD) wird sich im Sportausschuss darauf geeinigt, diese Thematik in Vorbereitung auf den nächsten Doppelhaushalt auf die Tagesordnung der Sitzung des Sportausschusses im März oder April aufzunehmen, um eventuell ein Maßnahmenkonzept finanziell hinterlegen zu können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pieper (CDU) erklärt Herr BzStR Spallek, dass der Nutzungsdruck bezüglich der Sportanlagen zunehme. Die Personalausstattung müsste seiner Auffassung nach den wachsenden Bedarfen angepasst werden, gerade im Hinblick auf die Erhaltung bzw. der Ausweitung der Sportangebote. Das Tarifentgelt für Platzwarte sei bei der Entgeltgruppe 5 und somit an der unteren Kostenkante angesiedelt. Herr Schmidt fügt an, dass man einige Sportanlagen an die Vereine übergeben habe. Andere Sportanlagen hingegen werden vor- und nachmittags betrieben und betreut. Somit sei die Situation von Ort zu Ort unterschiedlich. Derzeit habe man 29 Sportplatzwarte und 26 bzw. 46 Sportstätten, darauf ankommend, wie man es nach der IKT aufsplittere. Im Weiteren ergänzt Herr BzStR Spallek, dass es speziell an Wochenenden ein hohes Nutzungsaufkommen auf den Sportanlagen gebe. Für eine Stelle rechne man eine Fünftagewoche, jedoch seien die Plätze in der Regel sieben Tage pro Woche geöffnet. Mit weiteren Hinblick auf Urlaubs- und Krankheitsvertretung brauche man zahlentechnisch somit eine größere Personalausstattung als Plätze tatsächlich vorhanden sind. Im Bereich der Schulhausmeister gebe es ebenfalls eine Bemessung, die bei Schulen in zentraler Trägerschaft durchschnittlich bei 1,5 Stellen pro Schulstandort liege. Bei Schulen in bezirklicher Trägerschaft liege sie allerdings durchschnittlich bei 1,0.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Böttger (Linke), antwortet Herr Schmidt, dass die Personalansätze von der Serviceeinheit Personal und Finanzen gebildet werden. Das System dahinter sei nicht einfach zu verstehen. Sowohl bei den Einnahmen als auch beim Personal müssten bestimmte Vorgaben erfüllt werden. Vor dem Hintergrund sei der Blick in den Stellenplan, den Anhang des Haushaltes sehr interessant. Das Bezirksamt habe entschieden 120 Stellen für den nächsten Doppelhaushalt vorzusehen und auf die verschiedenen Ämter in bestimmter Anzahl zu verteilen. Zudem sei der Ansatz neu gebildet worden, da die Sportplatzwarte erst mit dem vergangenen Haushalt wieder in die Verantwortung des Bezirks gekommen seien. Zuvor habe es sich um eine eingekaufte Dienstleistung gehandelt.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Dr. Hanke (SPD) berichtet Herr Lüthke (Amtsleiter Schul- und Sportamt), dass es eine Verstärkung der Verwaltung des Sportamtes im Bereich des gehobenen Dienstes um eine Stelle gebe, die auch zugestanden wurde. Man versuche diesen Bereich gut aufzubauen und auch eine vernünftige Stellvertretung für Herrn Schmidt einzurichten. Des Weiteren habe sich das Schul- und Sportamt an den geförderten Beschäftigungspositionen vom Jobcenter nach §16i beteiligt. Es gebe Bereiche, wo ein dringender Handlungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang habe man 26 Stellen vorgesehen, fünf Personen für den Bereich Sport, zwölf Hausmeister*innen und neun Gartenarbeiter*innen. Weiterhin strebe man an, die dann begonnen Beschäftigungsverhältnisse in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Die Förderung gehe über den Zeitraum von zwei Jahren und ende mit dem nächsten Haushalt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Böttger zur Umschichtung der Titel 51900, 51901 und 51902 antwortet BzStR Herr Spallek, dass grundsätzlich der jeweilige Fachvermögensträger zuständig sei. Die Umschichtung der Titel sei rein buchhalterisch zu betrachten. Dem Sportbereich würden damit nicht die Bauunterhaltungsmittel genommen. Allerdings seien in vielen Bereichen die Bauunterhaltungsmittel zu gering. Hierzu gebe es Sonderprogramme um dies abzufedern.

 
 

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