Auszug - Einbürgerungen in Mitte: Entwicklungen, Tendenzen und Probleme BE: BA  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 5
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStaRin Frau Reiser stellt den Ausschussmitgliedern einleitend kurz die zu ihrer Unterstützung mitgebrachten Personen Herrn Rinner (Amtsleitung Bürgerdienste) sowie Frau Teske und Frau Menke (beide Mitarbeiterinnen aus dem Bereich Einbürgerungen) vor. BzStaRin Frau Reiser führt aus, dass die Nachfrage hinsichtlich der Einbürgerungen, aufgrund der Bevölkerungsstrukturen in Mitte, sehr hoch sei. Mit Stand vom 31.12.2017 sei der Bevölkerungsanteil von Menschen mit Zuwanderungserfahrung bei 51,9 Prozent. Der prozentuale Anteil von Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, liege bei 33,4 Prozent. Im Zeitraum der Jahre 2011 bis 2017 sei diese Zahl stark angestiegen und ein Nettowachstum von ca. 42.000 Menschen zu verzeichnen. Vor allem der Anteil aus alten oder neuen EU-Ländern sowie arabischen Ländern sei stark angestiegen. Dort sei die Nachfrage bezüglich der Einbürgerung sehr hoch. Weiterhin führt sie zur personellen Entwicklung aus, dass der Bereich der Einbürgerungen im Bezirk Mitte im Jahr 2017 mit 14 Stellen und im Jahr 2018 mit 20 Stellen besetzt gewesen sei. Für das Jahr 2019 seien es 23 Stellen und für das Jahr 2020 stünden, laut angemeldeten Mehrbedarfen von zwei A10 Stellen und einer E9 Stelle, eventuell 26 Stellen zu Buche. Die personelle Verstärkung würde allerdings nur begrenzt zu einem Anstieg der Arbeitskapazität führen. Die Gründe hierfür seien Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung sowie die Zeit, die man zum Einarbeiten von neuen Mitarbeiter*innen benötigt. Aktuell seien vier Stellen im Besetzungsverfahren. Hinsichtlich der Raumausstattung würde es derzeit für zwei Stellen an Raumkapazität fehlen. Zudem seien die Archivräume des Einbürgerungsbereiches von Schimmel befallen. Aktuell gebe es eine Raumluftmessung und ein Betretungsverbot für diese Räume. Bezüglich der Beratungszeiten verweist sie auf eines der BA-Ziele für das Jahr 2019, wonach die Bearbeitungskapazitäten der bezirklichen Einbürgerungsbehörde schrittweise an die Zahl der Einbürgerungsbegehren angepasst werden sollen. Dafür wolle man die Beratungstermine stetig erhöhen. Zunächst von 36 auf 51 Wochentermine. Ab Oktober 2019 solle diese Zahl auf 66 erht werden. Die Auswertung nach dem 1. Quartal habe ein positives Resultat ergeben, da die 51 Wochentermine erreicht worden seien. Die Entwicklung der Wartezeiten für einen Beratungstermin nehme ebenfalls eine positive Entwicklung. Im Jahr 2018 habe die Wartezeit zwölf Monate betragen, zum jetzigen Zeitpunkt acht Monate und zukünftig werden sechs Monate angestrebt. Die Verfahren zur Einbürgerung würden an Komplexität zunehmen, da die Zahl der Einbürgerungen aus dem einfachen Personenkreis abnimmt. Die Zahl der Menschen aus Krisengebieten, prekären wirtschaftlichen Situationen oder mit Bildungslücken nehme stark zu und mache die Verfahren schwieriger. Zudem gebe es, aufgrund der aktuellen politischen Lage, zunehmend Bevölkerungsgruppen, die sich aus dem Wunsch nach Sicherheit heraus einbürgern lassen möchten. Diese Komplexität der Fälle verlange Kenntnisse vieler Rechtsgebiete und die Kooperation mit den beteiligten Behörden verlängere sich. Die regelmäßig zu beteiligenden Behörden seien das LKA, die Staatsanwaltschaft, die Ausländerbehörde, der Verfassungsschutz, das Jobcenter und die Meldebehörde. Der Rücklauf dieser Ermittlungsergebnisse könne zu deutlichen Verlängerungen der Verfahren führen. Weiterhin müssten die Einbürgerungsvoraussetzungen gezielt geprüft und erfüllt werden. Die Beratungszeit pro Termin sei derzeit auf 20 Minuten festgelegt. Es sei schwierig festzustellen, ob diese Zeit für die komplexen Fälle ausreicht. Anderseits würde eine Verlängerung dieser Beratungszeit pro Termin die Gesamtzahl an Beratungsterminen minimieren. Auf Nachfragen von Frau Linnemann (SPD) antwortet Herr Rinner (Amtsleitung Bürgerdienste), dass die Fluktuation im Bereich der Einbürgerung in Grenzen halte. Das Hauptfluktuationsproblem sei der zeitweilige Wechsel von Mitarbeiter*innen in die Senatsverwaltung für Inneres. Bezüglich der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer pro Fall merkt BzStaRin Frau Reiser an, dass diese, aufgrund der unterschiedlichen Komplexität der Fälle, nicht festgestellt werden könne. Hinsichtlich der Aufarbeitung von ckständen führt Herr Rinner aus, dass er die genauen Zahlen nicht nennen könne, die Rückstandsbearbeitung in den letzten Jahren jedoch gut funktioniert habe. Weiterhin merkt er an, dass der Bezirk seit dem Jahr 2001 mit dem Lotsenprojekt zusammenarbeite, welches dem Bezirk sehr hilfreich zur Seite steht. Auf Nachfragen von Herrn Lötzer (Linke) antwortet Frau BzStaRin Reiser, dass der Wille zur Einbürgerung in Berlin bestünde, jedoch die personelle Knappheit dies teilweise verhindere. Andererseits gebe es auch viele Menschen, die sich nicht einbürgern lassen wollen, da dies ebenfalls eine Entscheidung gegen eine andere Staatsbürgerschaft bedeute. Weiterhin führt sie aus, dass die Beratungszeiten nicht im großen Maße ausgeweitet werden könnten, die die Zeiten für die Bearbeitung der Fälle sehr hoch seien. Hinsichtlich der Einbürgerungsquote hrt Herr Rinner an, dass er keine genauen Zahlen parat habe, die Einbürgerungszahlen jedoch gestiegen seien. Die genauen Zahlen der Entwicklung solle nachgeliefert werden. Des Weiteren merkt er an, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen auf das Staatsangehörigkeitsgesetz und somit Bundesgesetz zurückzuführen seien. Die dort formulierten Hürden würden seiner Meinung nach in Berlin nicht strenger ausgelegt als in anderen Bundesländern. Nachdrücklich betont er, dass zur Verbesserung der Einbürgerungszahlen, das Personal weiterhin aufgestockt werden müsste. Zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens berichten Frau Teske und Frau Menke, dass die Menschen, die zu den Beratungsterminen erscheinen, Informationen über die Grundvoraussetzungen erhalten. Des Weiteren werde nach dem Wohnort, dem Arbeitgeber, die Aufenthaltsdauer, dem Aufenthaltstitel und die Einkommenssituation gefragt. Oftmals müsse die Identität geprüft werden, da kein Pässe oder Urkunden vorliegen. Weiterhin werde auf die Straffreiheit hingewiesen. Die anschließende Auswertung der sehr umfangreichen Ausländerakten nehme eine Menge Zeit in Anspruch und enthalte oftmals andere Informationen, als in den Beratungsgesprächen erteilt werden. Weiterhin wird berichtet, dass aufgrund des Fehlens der E-Akte die Bearbeitungsdauer länger sei als in anderen Bundesländern. Auf Nachfrage von Herrn Wehlus (AfD) antwortet BzStaRin Frau Reiser, dass es teilweise Probleme bei den zu erbringenden Sprachqualifikationen gebe, da die ausgestellten Sprachzertifikate der Sprachkurse oftmals nicht zutreffend seien. Auf Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Dr. Hanke, antwortet Frau Menke, dass die Einbürgerungszahlen vor dem Jahr 2000 höher waren, da sich danach das Staatsangehörigkeitsrecht geändert habe. Weiterhin merkt sie an, dass durch diese Gesetzesänderung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für Kinder bestehe, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Die sei vor der Änderung nicht der Fall gewesen. Somit würde sich ein Großteil der Differenz erklären. Abschließend berichtet BzStaRin Frau Reiser, dass am 13. Mai um 17.00 Uhr im BVV-Saal des Rathauses Mitte erneut eine festliche Einbürgerungszeremonie stattfinde.

 
 

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