Auszug - Bundesteilhabegesetz BE: Bezirksamt  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 6.1
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:32 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Schlese stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vor. Die Präsentation wird den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Frau BV Dr. Freikamp (DIE LINKE) fragt nach und bezieht sich darauf, dass Regionen gebildet werden, zu denen 4 Träger zugeordnet werden sollen, ob das durchgängig durchzuhalten sei? Sie könne sich das nicht vorstellen. Herr Dr. Schlese vermittelt, dass die Träger natürlich mehrere Versorgungsbereiche haben. Für die Klienten einer Region sei nur Mitte zuständig. Damit werde es automatisch eine engere Zusammenarbeit mit den Trägern geben, die die Klienten betreuen. Anschließend zeigt er anhand eines Beispiels folgendes auf: Am Schillerpark gebe es 50 % der Klienten aus Reinickendorf und 50 % aus Mitte. Zukünftig werden alle 100 % Klienten aus Mitte betreut. Man hätte somit eine intensivere Arbeit mit dem Träger, weil der Träger für die Klienten an diesem Standort verantwortlich wäre. Dadurch, dass es sich immer um den gleichen Personenkreis an Fallmanager handele, beginne eine viel engere Zusammenarbeit. Es handele sich immer um die gleichen Menschen, die sich in der gleichen Region befinden. Man verspreche sich davon, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Fallmanagement und Trägern qualitativ verbessern werde. Jetzt arbeite man nach Buchstaben. Jeder Fallmanager sei für alle Träger verantwortlich. Es gebe keinen regionalen Bezug zwischen den Trägern und den Fallmanagern.

Frau Dr. Freikamp fragt weiter nach, was mit einem Klienten, der BEW in Mitte habe und eine Förderung zur Berufseingliederung in Moabit habe geschehe? Wo werde dieser Klient eingeordnet? Herr Dr. Schlese teilt mit, wenn es sich um 3 verschiedene Regionen handele, müssen sich die Fallmanager einigen. Herr Dr. Schlese findet die Regionalisierung sinnvoll. Man sollte damit beginnen. Sollte es 4 Konstellationen gebe, müsse man querdenken und sich etwas überlegen.

 

Herr BzStR Gothe dankt Herrn Dr. Schlese für die Darstellung hinsichtlich dieser komplexen Situation. Er weist darauf hin, dass die Frage, was für ein Modell für die 12 Bezirke zur Anwendung kommen könnte, noch offen sei. Es sei der Wille da, eine einheitliche Struktur in den 12 Bezirken zu finden. Er sei gespannt, wie das gelingen werde. Herr Gothe sei froh, dass sich der Bezirk Mitte für eine Vorzugsvariante einigen konnte. Die anderen Bezirke sollen überzeugt werden. In der morgen stattfindenden RdB-Sitzung werde man das ansprechen und sich austauschen.

 

Herr BV Freitag (Piraten) fragt nach, warum es im „Blauen Haus“ besser sein werde? Herr Dr. Schlese teilt mit, weil es 3 Aufgaben erfülle. Alles, was mit Teilhabe zu tun habe, egal ob Jug oder Soz, könne man gemeinsam an einen Ort anbieten. Des Weiteren teilt er mit, dass es durch die Regionalorientierung eine wichtige gesetzliche Vorgabe – Sozialraumorientierung – realisiert werde. Die Personenzentrierung werde stärker in den Mittelpunkt gerückt. Zukünftig erfolge die Bedarfsermittlung. Die Fallmanager*innen gehen direkt zu den Klienten und können gemeinsam mit ihnen Bedarfe bestimmen. Es soll eine Verbesserung mit der Personenzentrierung – Umgang mit dem Klienten - entstehen. Und das soll dadurch entstehen, dass man eine Sozialraumorientierung habe, in der Hoffnung, dass man dadurch eine stärkere Vernetzung hinbekomme zwischen Fallmanager, Klient und Träger. Das soll dadurch erreicht werden, dass alle Ämter, die irgendetwas mit Teilhabe zu tun haben, einen gemeinsamen Anlaufpunkt haben. Ob das funktionieren werde, werde man dann sehen.

 

Herr BV Kurt (Grüne) fragt nach der Zeitschiene. Herr Dr. Schlese teilt mit, dass derzeit eine Erprobung von Instrumenten zur Bedarfsermittlung stattfinde, wodurch die Personenzentriertheit besser durchgesetzt werden soll. Das laufe bereits in einer Proberegion (Parkviertel am Schillerpark). Diese Erprobungsphase werde voraussichtlich bis Ende diesen Jahres laufen. Zum Ende des Jahres werde die Sozialraumorientierung für alle Gruppen durchgesetzt. 2 Gruppen werden in 4 Gruppen geteilt, die den einzelnen Regionen zugeordnet werden. Herr BzStR Gothe habe das schon beauftragt. Des Weiteren teilt Herr Dr. Schlese mit, dass die Abtrennung der Eingliederungshilfe von der Hilfe zur Pflege, in dem sie in eine eigene Organisationseinheit überführt werde – Fachbereich 4 – werden soll. Die Sozialhilfe soll nicht vermischt werden mit der Eingliederungshilfe.

 

Offen sei noch die Frage, ob die existenzsichernden Leistungen abgetrennt werden? Die Senatsverwaltung hege den Wunsch, die existenzsichernden Leistungen im Fallmanagement zu lassen. Das müssen dann die Fallmanager mitmachen, obwohl es zwei verschiedene Rechtskreise seien (SGB XII und SGB IX). Die Mehrzahl seiner Fachleute meinen, dass das keine gute Idee sei. Die existenzsichernden Leistungen sollen mit dem SGB XII auch in den Bereichen bleiben, die für das SGB XII zuständig seien, nämlich in die Grundsicherung gehen. Das könne man aber erst machen, wenn der Konflikt mit der Senatsverwaltung gelöst sei. Da die Fallmanager das momentan mitmachen, seien sie überlastet und haben Überlastungsanzeigen gestellt, denn beide Aufgaben – Fallmanagement und Grundsicherung zusammen – überfordere sie. Die Senatsverwaltung befürchte, wenn man das über 2 Bereiche verteile, dass dann wieder die Personenzentrierung darunter leide.

 

Völlig offen sei die Frage, wie gehe man mit Leistungen um, wo sich Klienten im Rahmen eines Arbeitgebermodells oder eines persönlichen Budgets (Leistungen selbst verwalten) befinden, umgehe. Das müsse man berlineinheitlich in einem Bereich bündeln, entweder LAGESO oder ein Bezirk. Wann das umgesetzt werde, könne Herr Dr. Schlese nicht beantworten. Es gebe noch keine abschließende Diskussion.

 

Die Gründung der Teilhabeämter soll zum 1.1.2021 folgen. Man gehe davon aus, dass man ein Jahr benötigen werde, um das gerade dargestellte um zu setzen.

Sollte es nicht zu den Gründungen der Teilhabe kommen, sondern man bei selbständigen Organisationseinheitenteilhabe bleibe (Jug und Soz getrennt), dann wäre das in dem Moment umgesetzt, wenn man die Organisationseinheiten bilde, also zum 1.1.2020. Dann ist noch nicht die personelle Verstärkung umgesetzt. Man könne erst Personen einstellen, wenn das Geld bewilligt wurde. Im gesamten Jahr 2020 werde man damit beschäftigt sein, das Personal auf zu stocken. Derzeit finde man keine Personen für die Eingliederungshilfe, obwohl Stellen ausgeschrieben wurden. Bis Ende des Jahres sollen die Maßnahmen erledigt sein, die jetzt schon gemacht werden. Im gesamten Jahr 2020 soll die große Umsetzung erfolgen. Werde das Haus der Teilhabe kommen, dann werde das entsprechend länger andauern, weil man die Immobilie benötigt. Für 2024 würde das Haus der Teilhabe nicht fertig werden. Vorher werde man zwei neue Kooperationsvereinbarungen abschließen (Jug und Ges), um die Zusammenarbeit jetzt schon zu machen.
Am 15.03.2019 findet ein Treffen der 3 Amtsleiter statt. Man möchte sich darüber austauschen, wie man das virtuelle Haus der Teilhabe bauen könnte.

Es sei angedacht, dass die Teilhabeplaner E10/A11, die Leistungskoordinatoren E9 erhalten sollen. Herr Dr. Schlese halte das für unglücklich gewählt, zwei unterschiedliche Entgeltgruppen zu machen. Ziel sei es, die Senatsverwaltung davon zu überzeugen, dass Mitarbeiter*innen im Fallmanagement grundsätzlich mit E9 besoldet werden sollen. Damit wäre aber die Besoldung eine Gruppe über der in der Grundsicherung.

 

Auf die Frage von Frau BV Dr. Freikamp (DIE LINKE) was aus der Steuerungsrunde werde, teilt Herr Dr. Schlese mit, dass die Steuerungsrunde erhalten bleibe. Man müsse den Prozess so gestalten, dass die Steuerungsrunden integraler Bestandteil des Bedarfsermittlungsprozesses werden. Es fand mit Ges eine Arbeitsablaufbeschreibung statt. Diese werde zu Papier gebracht und danach dem Ausschuss zur Verfügung gestellt. Der Wille sei da, dass der öffentliche Gesundheitsdienst in seiner Rolle zu belassen, auszubauen sei und nicht etwas weg zu machen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (1975 KB)    
 
 

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