Auszug - Information über den Entwurf zur Investitionsplanung des Bezirks BE: Bezirksamt Mitte  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 3.3
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:33 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Spallek teilt mit, dass den Ausschüssen der Entwurf zur Investitionsplanung vorab übergeben wurde, bevor das BA darüber spreche. Herausforderung sei, dass es zwei große Blöcke gebe pauschale Zuweisungen (bauliche Maßnahmen unter 5,5 Mio. €). Die Senatsverwaltung habe 7,5 Mio. €r die Investitionsplanung in den jeweiligen Jahren zugewiesen. Lt. verteilter Liste sei zu erkennen, dass das BA Mitte mehr Mnahmen angemeldet habe, als Geld zur Verfügung stehe. Die Fehlbeträge wurden versucht, auf zu sen, in dem aus den Rücklagen aus den Investitionskosten angemeldete Maßnahmen, die aus der Rücklage finanziert werden, mit einem NEIN versehen wurden (Anlage 1, Spalte 3). Dem BA wurde vermittelt, dass der Finanzierungsrahmen des Landes Berlin, der mit dem Haushaltsgesetz festgesetzt sei, so bleibe. In der Anlage 1 seien viele Positionen über unterschiedliche Fachbereiche aufgelistet. Bei Schule und Sport wurden die einzelnen Maßnahmen angemeldet. In einer kleinen Beschreibung wurde erläutert.

Maßnahmen an Schulen werden stattfinden. Die Bauunterhaltungsplanung, die im Rahmen der Baumaßnahmeplanung jährlich fortgeschrieben werde, habe bedingt etwas damit zu tun.

 

Zur Anlage 2 teilt er mit, dass es ich hier um die gezielten Zuweisungen (Maßnahmen über 5,5 Mio. €) handele. Der Bereich Schule habe Bedarf. Bei den pauschalen Zuweisungen werde über Fehlbetge von 4 Mio. €, 13 Mio. €, 23 Mio. € und 20 Mio. € von 2020 bis 2023 gesprochen. Bei den gezielten Maßnahmen habe der Bezirk Mitte mehr Ausgaben angemeldet von 6 Mio. €, 22 Mio. €, von 35 Mio. €, 70 Mio. €. Für die gezielten Zuweisungen erhalte das BA Geld. Maßnahmen werden für die gezielten Maßnahmen angemeldet. Es werden mehr Maßnahmen angemeldet, weil nachgewiesener Bedarf vorliege (Schulbauoffensive, Gebäudescan), weil die im Rahmen der Investitionsplanung zur Verfügung gestellten Mittel dafür nicht ausreichen. Deshalb gebe es dann auch einen Fehlbetrag. Angemeldet wurden für die Schulbaumaßnahmen für das Jahr 2020  11,7 Mio. €, 2021  37,3 Mio. €, 2022  53,7 Mio. € und ab 2023  63 Mio. €. Problem sei auch hier, dass die Maßnahmen bei weiten überzeichnet seien. SE PersFin teilte mit, ob und in welcher Höhe Maßnahmen berücksichtigt werden, entscheide die Senatsverwaltung für Finanzen. Eine wichtige Aussage in diesem Zusammenhang sei, auch wenn die Anmeldungen insgesamt ein Vielfaches unterzeichnet seien zu dem, was zur Verfügung gestellt werde, die Anmeldungen für Schulbauvorhaben seien größer, als die Summe der gezielten Zuweisung. Wenn der Senat 2020 dem Bezirk Mitte z. B. 9,2 Mio. € zur Verfügung stelle, dann habe Mitte allein durch Schule 11,7 Mio. € Vorhaben angemeldet. Da sei nichts anderes dabei (wie kein Seniorenwohnheim, keine Jugendfreizeiteinrichtungen, kein neues Rathaus). Diese Schere vergrößere sich im Laufe der Jahre bis zum Jahr 2023. Da gebe es knapp 20 Mio. € Zuweisung. Allein im Bereich Schule seien es 63 Mio. €, die als Bedarf beschrieben wurden.

Zur Anlage 5 teilt er mit, dass es Maßnahmen gebe, die vom Bezirk gemacht werden müssen und die im Rahmen einer Amtshilfe im Zuge des Senatsbeschlusses vom 17.4.2017 entweder durch die HOWOGE oder durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Wohnen übernommen werden sollen. Das seien in der Regel Schulneubauvorhaben oder sogar Großsanierungen. (z. B. Ernst-Reuter-Schule). Anschließend erläutert Herr Spallek 3 Positionen der Anlage 5. Zum Schulneubau Putbusser Straße 12 (ehemaliges Diesterweg-Gymnasium), Position mit rd. 50 Mio. €. Der Schulneubau Schulstr. 97 (ehem. Seniorenwohnheim, welches vom Jüdischen Krankenhaus betrieben wurde; die Liegenschaft gehöre dem Bezirk Mitte), Position mit rd. 50 Mio. Schulneubau Albert-Gutzmann-Grundschule mit 40 Mio. €. Melde man die Maßnahmen nicht an, erhalte man kein Geld. Bekomme man kein Geld, könne man nicht bauen. Habe man Geld und es werde andere genutzt, könne man schieben. Man habe weniger ein Finanzierungsproblem, wenn man zu viel Geld habe, als wenn man es nicht anmelde und später mitteile, dass man das Geld jetzt benötige. Deshalb melde das BA Mitte vorsorglich diese 3 Positionen an, denn es sei nicht ausgeschlossen, dass am ehemaligen Standort Diesterweg-Gymnasium ein Schulneubau entstehen könne oder müsse. Ähnlich sei es bei der Schulstr. 97. Hier stehe noch ein Gebäude. Im Rahmen der SIKO-Diskussion werde gefragt, welche soziale Infrastruktur es geben könnte. Es werde darüber nachgedacht, ob dieser Standort für Schule geeignet sei? Ob dieser Standort geeignet sei für Schule und Kita oder etwas anderes? Mitte meint, dass es sein könnte, dass Schule in den nächsten Jahren tatsächlich geplant werde und da möchte man finanziell Vorsorge treffen. Die Albert-Gutzmann-Schule war in den bisherigen Planungen als Sanierungsfall enthalten. Bekannt sei, dass die Albert-Gutzmann-Schule mit PCB in den Fugen belastet sei. Eine Schadstoffsanierung müsse durchgeführt werden. Die Sanierungskostenlagen bei 6 oder 7 Mio. €. Mittlerweile gebe es Überlegungen, weil das Gebäude weder den aktuellen Anforderungen an Schulraumqualität entspreche, habe teilweise gefangene Räume, habe teilweise Räume, die nicht durch Fenster belichtet werden. Man würde ein Gebäude, welches man so nicht mehr bauen würde, sanieren. Ob das Sinn mache, wisse man nicht. Deshalb diskutiere man. Es gebe Überlegungen, den gesamten Standort zu entwickeln, der vorsehen könnte, das Bestandsgebäude ab zu reißen, durch Neubauten zu ergänzen, neu zu bilden und einen Campus zu bilden, wo es nicht nur darum gehe, dass der ursprünglich geplanten ISS-Standort, vorne zur Pankstraße hin, sondern man darüber nachdenke, diesen Standort als Gemeinschaftsschule zu entwickeln. Es stelle keine Missachtung der BVV dar. Das frühzeitige Anmelden diene dazu, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.

 

Frau BV Linnemann (SPD) dankt für die Ausführungen und dass sich das BA für Gemeinschaftsschulen einsetze. Ihre Fraktion unterstütze das. Herr Spallek vermittelte, dass Priorisierungen vorgenommen wurden dort, wo Bauvorplanung schon bestehe und BPU´s vorliegen und dass die Maßnahmken vorgezogen werden. Sie fragt nach, inwiefern werden andere Vorhaben zurückgestellt, wo die Bauplanungen noch nicht soweit fortgeschritten seien, die aber zu den Prioritäten im Bezirk gehören?

 

Die Vorsitzende, Frau Schrader, bezieht sich auf die Anlage 2, wo noch gar keine BPU vorliege, es aber eine zwingende Voraussetzung notwendig mache. Sie fragt nach, inwieweit der Bezirk ausgebremst werden könnte? Herr Spallek teilt mit, dass das BA bisher davon ausgegangen sei, dass der Faktor Personal der limitierende sei. Jetzt könnte es sein, dass das Thema Finanzen ein limitierender Faktor sein könnte. Im Gebäudescan gab es die Priorität 1 Schulplätze wieder herstellen (ca. 170 Mio. €r die Schulen in Mitte) und rd. 270 Mio. €r die Kategorie 2 Erhalt und Sicherung -. Teile man das durch 10 komme man auf 27 pro Jahr für die nächsten 10 Jahre. Er habe den Eindruck, dass es hier einen Faktor geben könnte. Schaue man sich die gezielten Zuweisungen an, habe man in keinem Jahr mehr als 27 Mio. €. Selbst wenn man die pauschalen hinzunehme, dann seien das 7 Mio. € mehr. Man komme im günstigsten Fall auf 32 Mio. €. Das müsse man erst im Jahr verbauen. Aus dem Gebäudescan habe man 270 Mio. € erfasst. Dort seien bestimmte Positionen nicht enthalten (wie Außenflächen seien nicht erfasst, Planungskosten wurden nicht berücksichtigt Honorare für Architekten und sonstige). Die Zahlen aus dem Gebäudescan seien grobe Zahlen. Es könnte mehr werden. Wie es in den Jahren 2024 und folgende weiter gehen werde, müsse man dann sehen.

Herr Spallek erwarte, wenn bestimmte Sachen in der Investitionsplanung enthalten seien, dass man dann im Zuge der Haushaltswirtschaft summenneutral Verschiebungen vornehmen könne, sowohl vertikal als auch horizontal innerhalb einer Maßnahme, wenn man 2020/2021 nicht beginnen könne, dann verfalle das Geld nicht, sondern dann werden in 2022 noch ein paar Euro obendrauf gegeben oder im letzten Jahr. Das man nach hinten und nach vorne schieben könne.

Er glaubt, da die Berliner Schulbauoffensive noch relativ frisch sei und die Dynamik, die hineingekommen sei, mache Dinge möglich, die man vor einigen Jahren so nicht erwartet hätte. Vielleicht komme man dazu, dass eine wesentlich flexiblere Handhabung bald beschlossen werde, wie z. B. strikte Trennung, dass Bauunterhaltung eher nur Sanierung sei, aber auch kleine Sanierung. Eine große Sanierung wertschaffende Sanierung re schon wieder eine Investition. Da müsse man Investitionsmittel nehmen. Er könnte im Bezirkselternausschuss nicht vermitteln, warum man gutes und schlechtes Geld habe. Wenn es einen „Topf Schulneubauten r Schulbauten“r Schulen gebe, sei es ihm egal, ob Investitionsmittel, Bauunterhaltungsmittel, Sonderprogramm oder was auch immer gezahlt werde, solange es für Schule umgesetzt werde.

Er finde es gut, dass im Bereich der Bauunterhaltung für Schule gesagt wurde, das ist das Geld, das ist die Zuweisung. Das darf nur für Schule verwendet werden und nicht für andere Maßnahmen im Bezirk.

 

Herr BV Schepke (Grüne) findet es gut, dass mehr angemeldet werde. Er fragt nach, ob einige Projekte auf „Schublade“ entstehen? Herr Spallek teilt mit, dass die nächsten Anmeldungen erst in 12 Monaten gemacht werden. Es gebe nichts in der „Schublade, man lasse BPU´s herstellen. Man habe vor 1 ½ Wochen mit einem externen Partner zusammen gesessen und haben die Vorhaben sortiert:(

  • was müsse gemacht werden,
  • was möchte man machen,
  • wie werde die Dringlichkeit gesehen,
  • wie sehe man die Priorität im Sinne von zeitlich
  • was könne man oder wo möchte man rangehen und BPU´s machen oder es werde die Planerkompetenz gesetzt, weil man so weit sei.

Die Planung beginne schon vorher mit dem Beschluss über die I-Maßnahmeplanung, weil man weiß, dass man das Geld schon ab 2020/22 bekomme und deshalb könne man schon vorher Aufträge auslösen an Planer, Architekten etc.

 

Herr BV Konrad (Piraten) fragt nach, ob vom letzten Jahr ein Überblick über geplante Maßnahmen den Schulausschussmitgliedern übermittelt werden könne, die abgearbeitet wurden? Des Weiteren fragt er zur Anlage 5 nach, woher die 15 Mio. € kommen? Herr Spallek teilt mit, dass die Summe in der BSO angemeldet wurde (u. a. für die Adalbertstraße, Reinickendorfer Straße, für ISSen). Das seien Kennwerte, die in Berlin als Standard angesetzt werden. Es handele sich um I-Mittel und nicht die Baumittel insgesamt. Man müsse die Summe hineinschreiben, damit man die Möglichkeit habe, Aufträge aus zu lösen und zu planen.

 

Die Vorsitzende, Frau Schrader, fragt die Ausschussmitglieder, da in der nächsten Woche eine Beschlussfassung durch das Bezirksamt vorgesehen sei, ob nach der Beschlussfassung Interesse bestehe, sich noch einmal in einer der nächsten Sitzungen mit der Investitionsplanung auseinander zu setzen?

 

Herr BzSR Spallek teilt mit, dass er im März über einen Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes informiert werde. In der Schulentwicklungsplanung sei zum Teil mit Baumaßnahmen verbunden (Ergänzung, Erweiterung). Er regt an, dass sich der Schulausschuss in der Aprilsitzung mit dem Schulentwicklungsplan auseinander setzen könnte.

 

Die Vorsitzende, Frau Schrader, nimmt die Anregung auf. Der Ausschuss signalisiert Zustimmung.

Frau Schrader wird im April das Thema Schulentwicklungsplan auf die Tagesordnung und Debatte über die Investitionsplanung setzen.

 
 

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