Auszug - über die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Alexanderplatzviertel“ im Bezirk Mitte von Berlin
Herr BzStR Gothe erläutert, dass eine Änderung erforderlich ist, da ein Teil der Gebietskulisse in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen falle. Frau Senatorin Lompscher sei per Brief informiert und gebeten worden, ihrerseits festzusetzen.
Herr BV Diedrich von der Fraktion DIE LINKE äußert sein Unverständnis zur ausgewählten Gebietskulisse. Seiner Auffassung nach solle diese noch erweitert werden. Herr BzStR Gothe und Herr Lange erklären, dass der Untersuchungsauftrag an die LPG mbH die größtmögliche Kulisse beinhaltete. Die Kriterien seien bis zur Grenze des Möglichen ausgeschöpft worden. Eine weitere Ausdehnung würde die Rechtssicherheit der Verordnung in Frage stellen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung (2 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung der Fraktion der CDU, 1 Enthaltung der Fraktion der AfD). |
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