Auszug - Unterbringungsverpflichtung nach ASOG für EU-Bürger*innen  

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 8.5
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1563/V Unterbringungsverpflichtung nach ASOG für EU-Bürger*innen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schneider, Neugebauer, Kurt 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie lange und nach welchem Verfahren (Clearing) sind obdachlose EU-Bürger*innen nach dem ASOG unterzubringen?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Fraktion der Grünen. Grundsätzlich gilt, dassr alle Personen, die bei sozialen Wohnhilfen des Amtes untergebracht sind, ein Clearing durchgeführt wird. Wir wissen aus dem Fall der Gotenburger Straße, dass dieses ausführliche Clearing auch bei EU Ausländern dazu führen kann, dass man bei einer größeren Gruppe Umstände feststellen kann, die dazu führen, dass staatliche Leistungen gewährt werden können und die es auch ermöglichen Unterbringungen zu organisieren. Bei diesem Clearing wird aber auch stets auf die Möglichkeit der Rückkehr ins Heimatland und über die Möglichkeit von Überbrückungshilfen nach SGBXII hingewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass diese Darlehen gewährt werden können und Rückreisekosten ebenfalls übernommen werden können. Ansonsten ist es so, dass die Ordnungsbehörde immer bei Obdachlosigkeit zu prüfen hat, ob die allgemeine oder persönliche Sicherheit im Sinne des ASOG gefährdet ist. Wenn das so ist, dann sind geeignete Maßnahmen, also Unterbringung, einzuleiten.

 

  1. Welche konkreten Schritte zur Akquise zutzlicher Unterbringungskapazitäten plant das Bezirksamt und wie vereinbart sich dies mit der vollzogenen Abgabe solcher Unterkünfte an das LAF vor dem Hintergrund der geplanten gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung durch die Landesebene?

 

Herr BzStaR Gothe antwortet: Es macht keinen Sinn dort eigene organisatorische Überlegungen anzustellen was man da noch machen kann. Wir stellen uns darauf ein, dass die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung kommt. Das halten wir auch für richtig, dass das gesamtstädtisch gesteuert wird. Auf der Strategiekonferenz ist das diskutiert worden. Für die Umsetzung wird vorbereitet. Da gibt es ein umfangreiches Projekt, was diese gesamtstädtische Steuerung herbeiführt. Das werden wir konstruktiv mitbegleiten und hoffen, dass das dann schnell zum Erfolg wird. In dieser Zeit werden wir uns keine weiteren Dinge ausdenken, sondern wir behalten die Kapazitäten, die wir haben und warten darauf, dass diese dann in den Katalog der gesamtstädtischen Steuerung überführt werden.

 

  1. Wer finanziert die Unterbringung nach dem ASOG, da es hierfür keinen eigenen Haushaltstitel im Bezirkshaushalt gibt?

 

Herr BzStaR Gothe antwortet: Da gibt es das Kapitel 3910, Titel 68102. Dort ist ein jährlicher Planansatz von 314.000 Euro veranschlagt. Diese Mittel können wir dafür verwenden die Unterbringung zu finanzieren.

 

Herr Paetz (AfD): Sehr geehrter Herr Gothe, ich habe folgende Nachfrage. Wie viele Personen sind aktuell nach ASOG in Mitte untergebracht und wie viele Personen davon sind EU Ausländer?

 

Herr BzStaR Gothe: Da muss ich kurz nachdenken. Wir haben 7500 statusgewandelte Flüchtlinge in unserer Zuständigkeit. Allerdings wird davon der Großteil in Einrichtungen des Landesamtes für Fchtlingsangelegenheiten untergebracht. Wir selber haben von diesem Personenkreis rund 1700 Personen in Kooperationshostels oder Vertragshostels seitens des Bezirksamtes untergebracht. Dazu kommen nochmal rund 3000 Obdachlose, die in unsere Zuständigkeit über ASOG untergebracht sind. Wie hoch der Anteil der EU Ausländer dabei ist, tut mir Leid, da muss ich passen, das we ich nicht. In der Gotenburger Straße, wo wir durch Evakuierung einer größeren Personengruppe aus dem sogenannten Horrorhaus, in dem 80 Personen untergebracht waren, sind es derzeit noch sechs Personen, die nicht durch das Jobcenter übernommen werden konnten und durch uns über ASOG untergebracht werden.

 

Herr Kurt (Grüne): Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich hätte zwei Fragen. Zum einen zum genannten Haushaltstitel. Bisher hieß es, wir können niemanden nach dem ASOG unterbringen, der keine Leistungen vom Jobcenter bezieht, weil es einer bezahlen muss? Das wundert mich. Die zweite Frage. Wie wird Mitte bei der Ausführungsvorschrift als Bezirk eingebunden? Die gesamtstädtische Steuerung kommt im Jahr 2020, 2021 und die Ausführungsvorschrift kommt vorher, aber Sie sagen, dass Sie keine eigenen Unterkünfte akquirieren werden.

 

Herr BzStaR Gothe: Wir haben für die ASOG Unterbringung einen eigenen Titel und da müssen wir immer unterbringen, wenn es die äeren Umstände erfordern. Das heißt, wir werden keinen von der Tür wieder weg schubsen, wenn es so aussieht, dass eine andere Bleibe für die Nacht oder darüber hinaus nicht vorhanden ist. Das machen wir mit diesem Titel. Dann weisen wir auch ein, auch EU Ausländer. Danach beginnt normalerweise dieser Clearingprozess, der sich auch über Wochen erstrecken kann. Das ist das Verfahren. Zum anderen, das sagt der Finanzstadtrat, seit 2016.

 
 

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