Auszug - Aktuelles zu Zweckentfremdung BE: Bezirksamt  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bürgerdienste und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer berichtet, dass man hinsichtlich der Treuhänderregelung weiterhin die Kameruner Straße als Pilotprojekt im Auge habe. Laut Verabredung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen solle zunächst die Wohnungsaufsicht dort tätig werden. Es gebe weitere Überlegungen, wie man schneller zur Anwendung der Treuhänderregelung kommen könnte. Dies sei juristisch sehr herausfordernd. Der Bereich der Bauaufsicht sei mit dem Verfügungsberechtigten im Kontakt, um die erforderlichen Verbesserungen erfolgreich zu verhandeln. Weiterhin berichtet BzStaRin Dr. Obermeyer, dass man im Bereich der Ferienwohnungen weiterhin damit befasst sei, Anträge auf Erhalt einer Registrierungsnummer abzuarbeiten. Viele benötigte Angaben seien allerdings von den Antragstellern nicht erteilt worden. Zudem gebe es derzeit den ersten Rechtsstreit zum Thema 90-Tage-Regelung. Das habe sie auch so erwartet, da es vor der gesetzlichen Neuregelung viel umfangreicher möglich war, eine Zweitwohnung länger als 90 Tage als Ferienwohnung zu überlassen. Anschließend weist BzStaRin Frau Dr. Obermeyer auf die angespannte Personalsituation hin. Es seien krankheitsbedingt Dauerausfälle und Abgänge von fähigen Kräften zu verzeichnen. Herr Rinner ergänzt, dass zwei Stellen im eigenen Bereich nachbesetzt werden müssten. Zudem müsste eine Stelle im Bereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nachbesetzt werden. Somit seien drei Stellen unbesetzt. Zudem kämen die krankheitsbedingten Ausfälle, die hinzugerechnet werden müssten. Insofern arbeite man derzeit, mit vier von neun Personen, bestenfalls mit einer Notbesetzung. Es werde alles unternommen, um das Team arbeitsfähig zu halten. Allerdings müsse auch priorisiert werden. Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit gehöre ebenfalls aus Stellenresten Stellen zu bilden und Personen, die nicht gut arbeiten, woanders unterzubringen.

 
 

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