Auszug - ½-Jahresstatistik Milieuschutzgebiete Mitte seit Festsetzung am 25.05.2016 gemäß Ausschussbeschluss vom 24.01.2018 BE: Bezirksamt Mitte   

 
 
18. nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8.3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Tabellen liegen den Ausschussmitgliedern vor. Herr Klette (Stadtplanungsamt Mitte)

erläutert Besonderheiten in der Tabelle, die zugrunde gelegten Zeiträume sowie die Anzahl der Antragsgegenstände mit deren Verhältnis zur Gesamtzahl. So nehmen die Anträge zur Nutzungsänderung den Hauptteil ein. Der Bezirk Mitte führe als einziger Bezirk die Praxis mit den Verordnungsmieten durch und stehe damit unter Beobachtung. Nach eigenen Auswertungen sei man auf dem Gebiet erfolgreich. Derzeit werden 4 diesbezügliche Widersprüche bearbeitet.

 

Seit dem 15.03.2018 seien weit mehr Anträge zu mehr Wohnungen eingegangen. Im ersten Berichtszeitraum hätten nicht so viele Eigentümer Anträge gestellt. Bei 83 Anträgen sind nur bei 60 Vorhaben Wohnungen betroffen. Um den steigenden Arbeitsaufwand zu bewältigen, wurde das Personal aufgestockt und Mitarbeiter spezialisiert. Zudem seien Flyer verteilt, die Mieterberatung als auch die Bürger stärker aktiviert worden, Hinweise zu geben. 25%-50% der zu bearbeitenden Anträge stammen aus eigenen Recherchen und Hinweisen.

 

Herr BV Draeger (SPD Fraktion) erkundigt sich bezugnehmend auf die Eigenrecherchen des Bezirksamts, ob ein Haus auch ohne Wissen des Bezirksamts verkauft werden könne. Herr Klette verneint dies und erklärt, dass bei jedem Verkauf eine Anfrage auf Erteilung eines Negativzeugnis eingeht, womit die Gemeinde attestiere, ob sie ein Vorkaufsrecht wahrnehmen möchte, oder nicht. Anders sei es bei Firmenverkäufen. 

 

Auf weitere Nachfrage Herrn BV Draegers erklärt Herr Klette, dass bezüglich der Umwandlung von Miet-in Eigentumswohnungen nach § 172 Abs. 4 Nr 1-6 nur ein Tatbestand zur Bewilligung infrage komme. Nach Nummer 6 verpflichtet sich der Eigentümer, 7 Jahre nur an Mieter zur verkaufen.

 

Frau BV Mayer von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich ergänzend zu den Hinweisen von Mietern und Eigenrecherchen, was das Bezirksamt unternimmt, wenn kein Bauantrag gestellt aber trotzdem gebaut wird. Herr Klette erläutert, dass die meisten Eigentümer darüber informiert seien, dass Anträge nach dem Milieuschutz gestellt werden müssen, auch wenn das Baurecht das nicht vorsehe.

Herr BzStR Gothe wird nach dem aktuellen Stand zur den Objekten Rathenower Straße 50 sowie Birkenstraße 30 befragt. Herr BzStR Gothe erklärt:

 

zur Rathenower Straße 50:

Die Widerspruchsbegründung des Erwerbers ist inzwischen eingegangen und wird im Bezirksamt bearbeitet. Das Bezirksamt hat die Ansicht, dem Widerspruch nicht stattzugeben, was dann vermutlich ein Gerichtsverfahren zur Folge haben wird. Von einem Mieter kommt die Nachfrage nach dem Erwerber und wie die Mieter darüber informiert werden. Der Vorsitzende empfiehlt, die Mieterberatung mit einzubinden.

 

zur Birkenstraße 30:

Das Vorkaufsrecht habe nicht umgesetzt werden können, da weder die Wohnungsbaugesellschaft Mitte noch die DEGEWO bereit waren, das Haus zu erwerben. Der Erwerber habe aber eine durch ihn modifizierte Abwendungsvereinbarung unterzeichnet und erklärt, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten, jedoch nicht, auf Umwandlung in Eigentumswohnungen zu verzichten oder bei Verstößen gegen die Verordnungsmieten Strafen zu zahlen. Das Bezirksamt habe aufgrund der eigenen schwächeren Verhandlungsposition das zur Kenntnis genommen. Der Brief an die Mieter mit der Erläuterung sei unterwegs. Auf Nachfrage der Mieter erklärt Herr Gothe, dass eine Information über den Inhalt der Abwendungsvereinbarung erfolgen wird.  Die anwesenden Mieter äußern ihre Sichtweisen und Kenntnisstände. Die aktuelle Situation sei nicht zufriedenstellend. Der Rede- und Klärungsbedarf kann zeitlich während dieser Ausschusssitzung nicht vollumfänglich erfasst werden. Die Mieter würden auch gern mit der Wohnungsbaugenossenschaft oder der DEGEWO direkt sprechen.

 

Der Ausschussvorsitzende regt erneut an, zukünftig Genossenschaften oder Dritte ebenfalls für das Vorkaufsrecht mit einzubinden. Das Verfahren in Friedrichshain-Kreuzberg sollte hinsichtlich der Ausweitung auf Mitte geprüft werden.

Auch der Aspekt der „Wirtschaftlichkeit“, die von der WBM und der DEGEWO angeführt wurde, wird erörtert.

Herr BzStR Gothe berichtet, das 2 Lose zur Erweiterung des Milieuschutzes ausgeschrieben worden seien. Im 1. Los seien mehrere Gebiete in Wedding. Vorgeschlagen werde der Zeitplan, diese Gebiete am 19.06.2018 im Bezirksamt und am 20.09.2018 in der BVV zu behandeln. In der Sommerpause könnte mit den Fraktionssprechern darüber gesprochen werden. Auf das 2. Los habe sich keiner beworben, sodass es eine Nachverhandlung geben werde, mit dem Ziel, am 20.09.2018 einen BA-Beschluss zu erwirken.

Der Ausschussvorsitzende regt an, einen Zeitplan zu realisieren - z. B. durch Vorabüberweisung einer Beschlussvorlage an den Stadtentwicklungsausschuss - der eine Beschlussfassung der Gebiete aus dem 1. Los bereits vor der Sommerpause ermöglicht.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen