Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
TOP: Ö 4
Gremium: Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau BV Kreitmair (SPD) spricht eine E-Mail eines Bürgers hinsichtlich des Radwegs in der Wilhelmstraße an. Die Straße sei einseitig gesperrt zwischen der Französischen Straße und der Behrenstraße wegen einer Baustelle. Frau Kreitmair habe sich die Straße angeschaut und bemerkt, dass man dort durchaus einen Radweg markieren könnte. Auf der anderen Seite hätte man zeitweise die Parkplätze streichen können. Herr BzStR von Dassel vermittelt, dass das BA Mitte nur CC gesetzt wurde. Die Beschwerde sei an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gerichtet worden. Aufgrund der Bedeutung haben sich BA-Mitarbeiter die Straße angeschaut. Die Baustelle sei nicht dem privaten Bauherren geschuldet. Das BA müsse keine Baugenehmigung mit gewissen Auflagen erteilten. Die Sperrung sei nicht aufgrund der Baumaßnahmen Wilhelmstraße 56-59 entstanden. Die Baustelleneinrichtungsfläche nehme Teile der Fahrbahn ein, für die das Straßen- und Grünflächenamt eine Sondernutzungserlaubnis für den Zeitraum 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2019 erteilt habe. Das dies aber nicht der Auslöser für die nun eingerichtete Einbahnstraßenregelung und die damit verbundene Sperrung des Radwegs sein könne, erkenne man daran, dass die Baustelleneinrichtungsfläche bereits seit fast 2 Jahren bestehe und nun erst die Einschränkung des Radverkehrs vorgenommen wurde. Nach Recherche des Bezirksamtes Mitte ergab die bemängelte Sperrung des Radwegs sei eine Folge einer weiteren Baumaßnahme. Offensichtlich planen die Berliner Wasserbetriebe parallel zu der bestehenden Baustelleneinrichtung eine Leitungsbaumaßnahme, welche noch vor der bereits genehmigten Sondernutzung liegt und somit weitere Bestandteile der Straße betreffe. Hierfür gebe es die notwendige straßenverkehrsbehördliche Anordnung seitens der VLB. Aber das Straßen- und Grünflächenamt habe keine Sondernutzungserlaubnis erteilt, da dem BA hierfür bisher kein Antrag vorliege. Aufgrund der Anfrage habe das BA die Berliner Wasserbetriebe aufgefordert, für diese Baumaßnahme auch noch einen Antrag auf Sondernutzung beim Straßen- und Grünflächenamt zu stellen. Das Straßen- und Grünflächenamt sei nicht beim üblichen Anhörungsverfahren für eine solche Maßnahme beteiligt worden und deswegen habe ausschließlich die VLB diese Sperrung zu verantworten. Es sei dabei aufgefallen, dass nicht nur die Sperrung stattgefunden habe, sondern hier werde öffentliches Straßenland sondergenutzt, ohne dass das das BA eine Genehmigung erteilt habe. Herr von Dassel wisse nicht, ob das BA von den Berliner Wasserbetrieben Geld erhalte, wenn sie Sondernutzungen durchführen. Eine Genehmigung müsse auf jeden Fall vorliegen.

Frau Kreitmair meint, entscheidend sei doch, wenn durch das Straßen- und Grünflächenamt genehmigt werde, dann könne doch angeordnet werden, dass da ein Radweg markiert werde? Herr von Dassel verneint. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung liege bei der VLB. Die VLB bestimme, wer, wann, wo, mit welcher Spur fahren darf. Das BA sage nur, hier sei kein Straßenverkehr mehr möglich, weil dort eine Baustelle sei und deshalb sei es eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes. Das müsse beantragt werden und die VLB müsse genehmigen. Das BA darf nicht sagen, wenn man schon mal dabei sei, dass man an den Radverkehr denken müsse. VLB sei für den Verkehr und für die Verkehrsführung zuständig. Die Initiative zu sagen, das BA sei für alle Straßen in Berlin Mitte zuständig und die VLB werde in den Bezirken abgeschichtet in den Bezirk Mitte, würde im BA Mitte auf Zustimmung stoßen.

Frau BV Waldeck (SPD) sei in vielen Gebieten im Bezirk Mitte aufgefallen, dass die Mittelstreifen weggebrochen seien. Auch habe Sie gemeldet, dass Gehwegplatten defekt seien. Leider seien die Mängel immer noch vorhanden. Herr BzBm von Dassel teilt mit, dass er den Einzelfall nicht beurteilen könne. Er rät, Fotos zu machen und diese dann die Ordnungsamts-APP zu senden. Das Straßen- und Grünflächenamt gibt eine Meldung, dass es beseitigt oder warum es nicht beseitigt wurde.
Des Weiteren vermittelt Herr BzBm von Dassel weist auf die morgen in der BVV eingebrachten Große Anfrage zum Thema „Sonderprogramm gegen Buckelpisten“ dazu hin. Das Bezirksamt werde gefragt, wie hoch der Sanierungsstau in den öffentlichen Straßen und Gehwegen sei. Antwort: rd. 100 Mio. €. Man könne erahnen, wie es sei, diesen Sanierungsstau schnellstmöglich abzuarbeiten. Es werde immer eine Gefahrenabwehr vorgenommen. Die Straßenbegeher*innen melden alles, was Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden beinhalte. Für den schlechten Zustand der Straßen benötige man viele Haushaltsjahre. Es werden viele neu ausgebildete Bauingenieure und Tiefbauer benötigt, um das abzuarbeiten.

Frau BV Mayer (DIE LINKE) fragt nach, ob die schriftlich eingereichten Anfragen der Bürger*innen, die zur Veranstaltung zum Schleswiger Ufer gestellt wurden, beantwortet wurden? Herr Kramme teilt mit, dass alle Fragen beantwortet wurden. Auf der Homepage seien sie aufgeführt und der Link wurde beigefügt.
Zur Frage, ob das Mahnmal in der Levetzowstraße wieder hergestellt wurde, könne das BA nicht antworten. Die Antwort werde nachgereicht.

Herr BV Torno (AfD) bezieht sich auf das Abstellen von Leihfahrräder auf Gehwegen und fragt nach, wie das Bezirksamt auf die Nutzer*innen einwirkt, dass sie Fahrradbügel nutzen? Herr BzBm von Dassel teilt mit, dass es bis jetzt wenig Beschwerden beim Ordnungsamt gebe. Der Unmut vieler Bürger*innen sei groß. Die Senatsverwaltung für Verkehr habe einen Leitfaden entwickelt, wie damit umzugehen sei. Wenn ein Fahrrad auf einem Bürgersteig allein herumstehe, stelle das keine Behinderung dar. Erst wenn mehr als 4 Fahrräder auf dem Bürgersteig stehen, sei das eine Ansammlung und sei eine Sondernutzung, die beantragt werden müsse. Herr von Dassel halte das angesichts der Masse mit 3 Fahrrädern für nicht tragbar. Er möchte keine Zustände wie in anderen Städten. Man werde im BA prüfen, ob nicht jedes einzelne Fahrrad eine Sondernutzung von öffentlichem Straßenland sei, denn es sei ja nicht privat, sondern das hingestellte Fahrrad soll ja vermietet werden. Der Bürgersteig werde kommerziell genutzt; es werde eine Ware angeboten. Wie man damit umgehen werde, werde man sehen. Es seien noch deutlich mehr Unternehmen angekündigt. Mindestens 60 % davon werden in Berlin stehen. Herr von Dassel denkt, dass es kein verkehrliches Thema sei, sondern ein klassisch wirtschaftliches Thema.

Herr BV Leuschner (CDU) spricht die Lichtsignalanlagen in der Tiergartenstraße in Höhe Philharmonie am Denkmal für Euthanasieopfer an und vermittelt, dass ein Antrag der BVV in der letzten Wahlperiode verabschiedet wurde. Er fragt nach dem aktuellen Stand. Herr von Dassel könne nachvollziehen, dort eine Ampel aufzustellen. r die Lichtsignalanlagen sei die Verkehrslenkung Berlin zuständig. Herr von Dassel sagt zu, nach zu fragen.

 
 

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